Die Kosten der Arbeitslosigkeit, also die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen infolge von Arbeitslosigkeit, erhöhten sich 2024 im Vorjahresvergleich um 12,6 Prozent. Sie beliefen sich insgesamt auf 76,6 Milliarden Euro.

Die Arbeitslosigkeit stieg im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozent auf 2.787.000 Personen und hat damit den Höchstwert im ersten Corona-Jahr 2020 von 2.695.000 übertroffen. Dabei ist die Zahl der arbeitslosen Leistungsbeziehenden im SGB III (Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung) um 105.000 auf 980.000 Personen gestiegen (+12,0 %), bei den Leistungsbeziehenden im SGB II (Bürgergeld als Sozialleistung) war die Erhöhung um 73.000 auf 1.807.000 Personen (+4,2 %) prozentual deutlich geringer.

Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit betrugen 2024 insgesamt 76,6 Milliarden Euro (+ 12,6 %) und machten damit 1,77 Prozent des Bruttoinlandprodukts (2023: 1,62 %) aus. Damit sind sowohl die Arbeitslosenzahlen als auch die Kosten der Arbeitslosigkeit auf das Niveau von vor etwa zehn Jahren gestiegen (2015: 2.795.000 Arbeitslose bei Kosten von 1,75 % des BIP). Neben dem starken Anstieg der SGB-III-Arbeitslosigkeit haben insbesondere die höheren Regelsätze in der Grundsicherung zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt: 2024 beliefen sich die Kosten der Arbeitslosigkeit pro Person im SGB III auf fast 33.000 Euro, im SGB II auf knapp 27.000 Euro.

Die gesamten fiskalischen Kosten setzen sich aus Versicherungsleistungen, Sozialleistungen sowie Mindereinahmen an Steuern und an Sozialversicherungsbeträgen zusammen.

Staatliche Ausgaben für Transferleistungen

Direkte Kosten der Arbeitslosigkeit entstehen durch die Transferzahlungen an Arbeitslosengeld- und Bürgergeld-Beziehende. Im Jahr 2024 betrugen diese einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge etwa 47 Milliarden Euro und damit rund 61 Prozent der Gesamtkosten.

Dabei zahlte die Bundesagentur für Arbeit (BA) 18,6 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen (24 % der Gesamtkosten), wovon 10,7 Milliarden Euro auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes und 7,9 Milliarden auf die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entfielen, die für die Arbeitslosen abgeführt wurden. Weitere direkte Kosten entstehen in der Grundsicherung durch das Bürgergeld (bis 2022: Arbeitslosengeld II) und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Diese bildeten auch im Jahr 2024 mit 28,5 Milliarden Euro und damit einem Anteil von gut 37 Prozent den größten Block der gesamtfiskalischen Kosten (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt die Zusammensetzung der gesamtfiskalischen Kosten für das Jahr 2024 als Tortendiagramm, strukturiert nach Ausgaben für Versicherungsleistungen (SGB III) und Sozialleistungen (SGB II) sowie nach Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialbeiträgen. Der Anteilsgröße nach geordnet, entfielen von der Gesamtsumme von 76,6 Milliarden Euro 37,2 Prozent auf Ausgaben für Sozialleistungen (SGB II), 25,4 Prozent auf Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen, 24,2 Prozent auf Ausgaben für Versicherungsbeiträgen (SGB III) und 13,2 Prozent auf Mindereinnahmen bei Steuern.

Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte

Die Arbeitslosigkeit verursacht nicht nur höhere staatliche Ausgaben, sie führt wegen des niedrigeren Steueraufkommens und der geringeren Sozialbeiträge auch zu weniger Einnahmen bei den Gebietskörperschaften sowie den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese indirekten Kosten betrugen im Jahr 2024 insgesamt 29,6 Milliarden Euro und damit knapp 39 Prozent der Gesamtkosten. Bei der Berechnung dieser Mindereinnahmen wird von einem durchschnittlichen Einkommen ausgegangen, welches Arbeitslose bei einer Beschäftigung erzielen könnten. Dabei werden tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen nach Abgang aus bestehender Arbeitslosigkeit getrennt nach Rechtskreisen zu Grunde gelegt.

Die Gebietskörperschaften mussten im Jahr 2024 Steuerausfälle in Höhe von insgesamt 10,1 Milliarden Euro hinnehmen, was etwa 13 Prozent der Gesamtkosten entspricht. Dabei haben sie aufgrund der Ausfälle bei den Arbeitseinkommen 7,7 Milliarden weniger an Lohn- und Einkommensteuern eingenommen. Das Aufkommen an indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer war um 2,4 Milliarden geringer, denn die Privathaushalte schränken in der Regel ihre Konsumausgaben ein, wenn ihr verfügbares Haushaltseinkommen durch Arbeitslosigkeit geschmälert wird (die Datengrundlage hierzu wurde ab dem Jahr 2023 revidiert).

Die Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekassen sowie die Bundesagentur für Arbeit) mussten im Jahr 2024 durch die Arbeitslosigkeit verursachte Mindereinnahmen in Höhe von 19,5 Milliarden Euro (gut 25 % der Gesamtkosten) in Kauf nehmen, da die abgeführten Beiträge für arbeitslose Leistungsbeziehende geringer sind als jene, die aus einem Arbeitseinkommen entrichtet würden. Die Arbeitslosenversicherung muss bei Arbeitslosen komplett auf Einnahmen verzichten, da vom Arbeitslosengeld und vom Bürgergeld keine Beiträge abgeführt werden. Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete mit 10,7 Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenkassen sind durch die Arbeitslosigkeit Einnahmen in Höhe von 5,4 Milliarden Euro entgangen, bei der Arbeitslosenversicherung waren es 2,0 Milliarden, bei der Pflegeversicherung 1,3 Milliarden.

Den größten Ausgabenblock trägt der Bund mit 32 Prozent der Gesamtkosten, gefolgt von der BA mit 27 Prozent und der Rentenversicherung mit 14 Prozent (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2 zeigt die prozentuale Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 auf die öffentlichen Haushalte als Tortendiagramm. Der Anteilsgröße nach geordnet, entfielen von der Gesamtsumme von 76,6 Milliarden Euro 32 Prozent auf den Bund, 27 Prozent auf die Bundesagentur für Arbeit, 14 Prozent auf die Rentenversicherung, 12 Prozent auf die Gemeinden, 7 Prozent auf die Krankenversicherung, 6 Prozent auf die Länder und 2 Prozent auf die Pflegeversicherung.

Veränderung der gesamtfiskalischen Kosten nach Kostenarten und -trägern

Wie Abbildung 3 zeigt, sind die Kosten der Arbeitslosigkeit seit 2023 über alle Kostenarten hinweg gestiegen: Die Sozialleistungen stiegen 2024 um nominal 13,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Versicherungsleistungen um 19,5 Prozent. Wegen der Inflation im Jahr 2024 war die reale Erhöhung relativ zum BIP geringer. Bei den Sozialleistungen betrug der relative Anstieg zum BIP 10,5 Prozent, bei den Versicherungsleistungen 16,5 Prozent.

Abbildung 3 zeigt in einem Liniendiagramm die Veränderung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit nach Kostenarten bis zum Jahr 2024 als Index. Bezugsjahr ist das Jahr 2005, alle Daten sind inflationsbereinigt. Die Entwicklung wird in fünf Linien nachgezeichnet, wobei diese für gesamtfiskalische Kosten, Versicherungsleistungen, Sozialleistungen, Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen und Mindereinnahmen bei Steuern stehen. Zwischen 2005 und 2019 sind alle Linien in der Tendenz fallend. Die Coronajahre 2020 und 2021 sind von einer steigenden und wieder fallenden Bewegung gekennzeichnet – alles jedoch auf deutlich niedrigem Niveau im Vergleich zu 2005. Dies gilt auch für den Anstieg im Jahr 2024, wie er für alle Linien, jedoch mit unterschiedlicher Steigung, verzeichnet werden kann.

Der jüngste Kostenanstieg spiegelt sich auch bei einer nach Kostenträgern differenzierten Betrachtung wider (vgl. Abbildung 4). Denn alle öffentlichen Haushalte haben seit 2023 mit mehr oder weniger stark steigenden Kosten der Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Arbeitslosigkeit erreichen damit real wieder das Niveau der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009/10. Besonders eklatant ist der Anstieg im Bereich der Pflegeversicherung, insbesondere in jüngster Zeit. Dort überstiegen die arbeitslosigkeitsbedingten Kosten im Jahr 2024 das bisherige Rekordjahr 2023 nochmal um fast 13 Prozent. Die BA und die Länder konnten ihre Kostenniveaus verglichen mit dem Jahr 2005 zwar spürbar senken, allerdings steigt die Belastung der BA als Träger der Arbeitslosenversicherung wegen der höheren Arbeitslosigkeit seit 2022 wieder deutlich – allein im Jahr 2024 um fast 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Abbildung 4 zeigt in einem Liniendiagramm die Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit nach öffentlichen Budgets bis zum Jahr 2024 als Index. Bezugsjahr ist das Jahr 2005. Die gesamtfiskalischen Kosten (insgesamt), die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden sowie die Sozialversicherungsträger Bundesagentur für Arbeit, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden in acht verschiedenen Linien nachgezeichnet. Bis auf die Bundesagentur für Arbeit und die Länder sind seit 2020 alle Linienverläufe aufstrebend, wobei Renten- und Pflegeversicherung den Bezugspunkt des Jahres 2005 überstiegen haben. Letztgenannte schon seit 2019 und in erheblichem Maße. Alle weiteren Linien liegen im Jahr 2024 deutlich unter dem Wert des Bezugsjahres.

Ausgaben für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

In Deutschland werden erhebliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Diese zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest die Dauer solcher Zeiten zu verkürzen. Sie besteht insbesondere aus Beratung und Unterstützung der Vermittlung, Förderung der beruflichen Erstausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie beschäftigungsbegleitenden und Beschäftigung schaffenden Maßnahmen. Die Kosten der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden aus systematischen Gründen nicht zu den gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit gezählt. Zum Teil refinanzieren sich diese Ausgaben durch Einsparungen bei den Kosten der Arbeitslosigkeit. Die Summe der aktiven Maßnahmen beziehungsweise der Leistungen der BA wird im Folgenden unter Arbeitsmarktpolitik zusammengefasst.

Die Leistungen der Arbeitsmarktpolitik entwickeln sich überwiegend antizyklisch und stabilisieren so die konjunkturelle Entwicklung und den Arbeitsmarkt. Dementsprechend verdreifachten sich die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik von etwa 11 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf über 33 Milliarden Euro im Jahr 2020. Dabei hat allein die Auszahlung des Kurzarbeitergeldes den BA-Haushalt im Jahr 2020 mit fast 23 Milliarden Euro belastet. Im Jahr 2024 betrugen die Gesamtausgaben für Arbeitsmarktpolitik 13,2 Milliarden Euro, wobei die Zahlungen für das Kurzarbeitergeld auf 1,6 Milliarden Euro anstiegen – und damit um ein Viertel gegenüber dem Vorjahresniveau.

Fazit

Die fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit stiegen von 68 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf knapp 77 Milliarden Euro im Jahr 2024, was 1,77 Prozent des BIP ausmachte. Damit wurde ein ähnliches Niveau erreicht wie zuletzt im Jahr 2015. Aufgrund der weiter gestiegenen Arbeitslosenzahlen, insbesondere im Versicherungsbereich, ist von einer abermaligen Erhöhung der Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2025 auszugehen. Lediglich die Nullrunde beim Regelsatz des Bürgergeldes wirkt dämpfend.

Die Ende des Jahres 2019 vorhandenen Rücklagen der BA im SGB III in Höhe von 25,8 Milliarden Euro wurden im Zuge der Corona-Krise komplett aufgebraucht. Im Jahr 2023 wurden erstmals wieder drei Milliarden Euro in die Rücklage eingestellt, was etwa 0,07 Prozent des BIP entspricht. Für 2025 erwartet die BA wegen der schwächeren Arbeitsmarktlage ein Defizit von 5,2 Milliarden Euro. Dadurch ist die Rücklage mehr als aufgebraucht, sodass der Bund der BA zum Haushaltsausgleich für das Jahr 2025 ein Darlehen in Höhe von mehr als 2 Milliarden Euro gewähren muss. Um künftig nicht auf derartige Liquiditätshilfen des Bundes zurückgreifen zu müssen, braucht die BA eine ausreichend hohe Finanzreserve. Das IAB empfiehlt daher eine Rücklage in Höhe von mindestens 0,65 Prozent des BIP, um eine normale Rezession abfedern zu können. Aktuell wären dies etwa 29 Milliarden Euro. Detailliertere Analysen hierzu haben Karl-Heinz Hausner und Enzo Weber im IAB-Kurzbericht 3/2017 sowie in einem 2023 im IAB-Forum publizierten Beitrag vorgelegt. Nach dem nunmehr seit mehr als drei Jahren anhaltenden Wirtschaftsabschwung wird sich die Herausforderung stellen, wieder eine Rücklage in ausreichender Höhe als Vorsorge für künftige konjunkturelle Schocks aufzubauen.

In aller Kürze

  • Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit betrugen im Jahr 2024 76,6 Milliarden Euro und lagen damit um 12,6 Prozent über dem Vorjahreswert. Die steigenden Kosten resultieren aus einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung.
  • Die Transferleistungen des Arbeitslosengeldes und des Bürgergeldes machten rund 61 Prozent der Gesamtkosten aus. Hinzu kommen Mindereinnahmen des Staates an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (ca. 39 %).
  • Den größten Block der Gesamtkosten bilden mit 25,1 Milliarden Euro und einem Anteil von 37,2 Prozent die Sozialleistungen nach dem SGB II (einschließlich der Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung).
  • Die Kosten für die öffentlichen Haushalte fallen vor allem beim Bund (32 %), der Bundesagentur für Arbeit (27 %) und der Rentenversicherung (14 %) an.
  • Im zeitlichen Verlauf seit 2005 sanken die realen Kosten der Bundesagentur für Arbeit (BA) besonders stark und lagen im Jahr 2022 nur noch bei gut der Hälfte. Im Jahr 2024 stiegen diese jedoch wieder auf etwa zwei Drittel des Niveaus von 2005. Im SGB II-Bereich sind die Kosten seit 2019 deutlich gestiegen.
  • Aufgrund der gestiegenen Arbeitslosenzahlen ist trotz der Nullrunde beim Regelsatz im Bürgergeld von einer weiteren Steigerung der Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2025 auszugehen.
  • Die Rücklagenbildung ist 2024 angesichts der schwierigen Arbeitsmarktsituation fast zum Erliegen gekommen. Das Defizit im Haushaltsjahr 2025 wird zu einer vollständigen Auflösung der Rücklagen der BA im SGB III (wie zuletzt 2021) und zur Aufnahme eines Darlehens durch den Bund von mehr als 2 Milliarden Euro zur Deckung dieses Defizits führen.

Literatur

Hausner, Karl Heinz; Weber, Enzo (2017): Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosenversicherung: BA-Haushalt stabilisiert die Konjunktur. IAB-Kurzbericht Nr. 3.

Hausner, Karl Heinz; Weber, Enzo (2023): Braucht die Bundesagentur für Arbeit nach den Erfahrungen der Corona-Krise höhere Rücklagen? In: IAB-Forum, 06.03.2023.

 

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251229.01

Hausner, Karl Heinz; Weber, Enzo; Yilmaz, Yasemin (2025): Auch 2024 sind die Kosten der Arbeitslosigkeit deutlich gestiegen, In: IAB-Forum 29. Dezember 2025, https://iab-forum.de/auch-2024-steigen-die-kosten-der-arbeitslosigkeit-deutlich/, Abrufdatum: 29. December 2025

 

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