Arbeitslose laut Definition der Bundesagentur für Arbeit gemäß § 16 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Die Altersabgrenzung dafür ist zwischen 15 und 67 Jahren. Auch Personen mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden zählen als arbeitslos, wenn sie eine Beschäftigung suchen.
Das könnte Sie interessieren...
28. August 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – August 2026
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hat im zweiten Quartal 2026 preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent zugelegt. Dazu haben insbesondere die Exporte beigetragen. Der Konsum und die ...weiterlesen
24. August 2026 | Porträts
Wunschberuf Wissenschaftsübersetzerin: zu Besuch bei einer Nachwuchsredakteurin
Johanna Mauer hat gelernt, in der Sprache der Wissenschaft zu schreiben – und jetzt lernt sie, diese Sprache für andere zu übersetzen. Am IAB macht sie ein Volontariat im Geschäftsbereich ...weiterlesen
17. August 2026 | Gesamtwirtschaft
Gestiegene Kreditkosten belasten die Beschäftigungsentwicklung in Teilen des verarbeitenden Gewerbes erheblich
Seit 2024 schrumpft die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe Deutschlands deutlich. Dies liegt auch an stark gestiegenen Zinskosten. Besonders stark betroffen sind kapitalintensive Branchen mit ...weiterlesen