Angesichts der guten Arbeitsmarktentwicklung ist die Belastung der öffentlichen Haushalte durch Mehrausgaben und Mindereinnahmen infolge von Arbeitslosigkeit weiter zurückgegangen. Im Jahr 2016 beliefen sich die Gesamtkosten der Arbeitslosigkeit auf 55,5 Milliarden Euro. Ein knappes Drittel davon trägt der Bund, ein knappes Viertel die Bundesagentur für Arbeit.

Die Arbeitslosigkeit ist im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent gesunken. Die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Bezieher ging dabei um 37.000 (4,3 %) auf 822.000 Personen zurück, die der Arbeitslosengeld-II-Bezieher um 67.000 (3,5 %) auf 1.869.000 Personen.

Die gesamten fiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit, die sich einerseits aus den staatlichen Ausgaben, andererseits aus den Mindereinahmen an Steuern und Sozialversicherungsbeträgen ergeben, betrugen im vergangenen Jahr insgesamt 55,5 Milliarden Euro. Gegenüber 2015 ist dies zwar nur ein Rückgang um 0,9 Prozent, da zugleich die Kosten pro Arbeitslosem gestiegen sind. Angesichts der gestiegenen Wirtschaftsleistung hat sich jedoch der Anteil der Kosten der Arbeitslosigkeit am Bruttoinlandsprodukt in diesem Zeitraum deutlich von 1,85 auf 1,77 Prozent verringert.

Staatliche Ausgaben für Arbeitslosigkeit

Die direkten Kosten der Arbeitslosigkeit resultieren aus den Transferzahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und II. Im Jahr 2016 betrugen diese einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge für die Leistungsbezieher 30,4 Milliarden Euro und damit knapp 55 Prozent der Gesamtkosten.

Dabei lag das Arbeitslosengeld I bei 11,1 Milliarden Euro (etwa 20 % der Gesamtkosten), wovon 6,4 Milliarden auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes I und 4,6 Milliarden auf die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entfielen, die für die Arbeitslosen abgeführt wurden.

Weitere direkte Kosten entstehen durch das Arbeitslosengeld II und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Diese bildeten auch im Jahr 2016 mit 19,3 Milliarden Euro und einem Anteil von knapp 35 Prozent den größten Block der gesamtfiskalischen Kosten (siehe Abbildung 1).

Mindereinnahmen der öffentlichen Haushalte durch Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit verursacht nicht nur höhere staatliche Ausgaben. Sie führt wegen des niedrigeren Steueraufkommens und der geringeren Sozialbeiträge auch zu weniger Einnahmen bei Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern. Diese indirekten Kosten betrugen im Jahr 2016 gut 25 Milliarden Euro und damit etwa 45 Prozent der Gesamtkosten. Die Berechnung dieser Mindereinnahmen erfolgt auf der Basis eines modifizierten Durchschnittseinkommens, das die Arbeitslosen bei einer Beschäftigung erzielen könnten.

Die Gebietskörperschaften mussten im Jahr 2016 durch die Arbeitslosigkeit Steuerausfälle in Höhe von insgesamt 9,2 Milliarden Euro hinnehmen, was knapp 17 Prozent der Gesamtkosten entspricht (siehe Abbildung 1). Sie haben dabei aufgrund der entfallenen Arbeitseinkommen 7,5 Milliarden Euro weniger an Lohn- und Einkommensteuern eingenommen. Bei den indirekten Steuern wie der Umsatzsteuer kam es zu einem Einnahmeausfall von 1,7 Milliarden Euro, denn Arbeitslose schränken in der Regel ihre Konsumausgaben ein.

Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 2016

Die Sozialversicherungsträger (Rentenversicherung, Kranken- und Pflegekassen, Bundesagentur für Arbeit) verzeichneten im Jahr 2016 wegen der Arbeitslosigkeit Mindereinnahmen von 15,9 Milliarden Euro, das sind knapp 29 Prozent der Gesamtkosten. Denn die für arbeitslose Leistungsempfänger abgeführten Beiträge sind im Schnitt deutlich geringer als die der Beschäftigten. Die Arbeitslosenversicherung muss komplett auf Einnahmen verzichten, da vom Arbeitslosengeld I und II keine entsprechenden Beiträge abgeführt werden.

Die höchsten Beitragsausfälle verzeichnete mit 8,6 Milliarden Euro die Rentenversicherung. Den Krankenkassen entgingen durch die Arbeitslosigkeit Einnahmen von 4,8 Milliarden Euro, der Arbeitslosenversicherung 1,8 Milliarden und der Pflegeversicherung 0,7 Milliarden Euro.

Der Bund trägt mit 32 Prozent den größten Anteil an den Kosten

Von allen öffentlichen Haushalten trägt der Bund mit 32 Prozent den größten Anteil an den Kosten der Arbeitslosigkeit, gefolgt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit 23 Prozent und der Rentenversicherung mit 16 Prozent (siehe Abbildung 2). Dabei ist der Anteil der BA seit 2005 geschrumpft, während der Anteil des Bundes gestiegen ist (siehe Abbildung 3). Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Ausgaben für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld I stärker gesunken sind als die für das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld II, da die Zahl der ALG-I-Empfänger schneller zurückging als die der ALG-II-Empfänger (siehe Abbildung 4).
Verteilung der Kosten der Arbeitslosigkeit auf die öffentlichen Haushalte 2016
Entwicklung der Kosten der Arbeitsloisgkeit für Sozialversicherungsträger und Gebietskörperschaften, 2005 bis 2016

Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik

In Deutschland werden erhebliche Mittel für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgegeben. Diese zielen darauf ab, Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zumindest deren Dauer zu verkürzen. Sie umfasst insbesondere die Beratung und Unterstützung der Vermittlung, die Förderung der beruflichen Erstausbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie beschäftigungsbegleitende und Beschäftigung schaffende Maßnahmen.

Die Kosten der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden aus systematischen Gründen allerdings nicht zu den gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit gezählt. Zum Teil refinanzieren sich diese Ausgaben durch Einsparungen bei den Kosten der Arbeitslosigkeit. Die Leistungen der Arbeitsmarktpolitik entwickeln sich überwiegend antizyklisch und stabilisieren so den Arbeitsmarkt und die konjunkturelle Entwicklung. Dementsprechend erreichten die Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik innerhalb der letzten zehn Jahre ihren Höhepunkt mit knapp 22 Milliarden Euro im Rezessionsjahr 2009. Diese Ausgaben halbierten sich bis zum Jahr 2016 auf unter 11 Milliarden Euro. Insbesondere die Aufwendungen für das Kurzarbeitergeld waren in dieser Zeit stark rückläufig und schrumpften von 5,2 auf 0,6 Milliarden Euro.
Entwicklung der gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit, 2005 bis 2016

Fazit

Die Arbeitslosigkeit verursacht weiterhin beträchtliche gesamtfiskalische Kosten. Im Zuge des Arbeitsmarktaufschwungs seit 2005 hat sich ihr Anteil am Bruttoinlandsprodukt aber mehr als halbiert, von 4,2 Prozent im Jahr 2004 auf 1,77 Prozent im Jahr 2016. Dies war der Grundstein für die heutige Situation, in der die öffentlichen Haushalte sogar schwarze Zahlen schreiben. Investitionen in den nachhaltigen Abbau der Arbeitslosigkeit dürften sich demnach auch künftig für den Fiskus auszahlen.

 

 

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