In Deutschland sind Unternehmen ab 20 Beschäftigten verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen. Aktuell erfüllen über 60 Prozent dieser Unternehmen diese Pflicht nicht vollständig. Unternehmen in der öffentlichen Verwaltung weisen die höchsten Erfüllungsquoten auf. Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter steigt zudem mit der Unternehmensgröße: In Firmen mit 20 bis 39 Beschäftigten liegt er durchschnittlich bei 2,8 Prozent, in denen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten sind es 5 Prozent.

Sinkende Geburtenraten und eine alternde Bevölkerung stellen für industrialisierte Länder große Herausforderungen dar. Das betrifft insbesondere die künftige Erwerbsbevölkerung, die wirtschaftliche Produktivität und die langfristige Nachhaltigkeit der sozialen Sicherungssysteme. Deutschland ist hiervon besonders betroffen: Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten über 55 Jahre stieg laut Bundesagentur für Arbeit von 9,7 Prozent im Jahr 2001 auf 24,0 Prozent im Jahr 2024.

Mit dem Alter nimmt auch der Anteil der Menschen mit (Schwer-)Behinderung zu. In Deutschland gelten 7,9 Millionen Menschen, also 9,3 Prozent der Bevölkerung, als schwerbehindert. Der Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung an der Bevölkerung beträgt in der Altersgruppe von 18 bis 25 Jahren laut Statistischem Bundesamt lediglich 2,1 Prozent, während er in der Altersgruppe von 55 bis 60 Jahren bereits bei 10,1 Prozent und bei den über 65-Jährigen bei 24,5 Prozent liegt. Angesichts der alternden Gesellschaft und deren Folgen ist die Förderung der Inklusion und die Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen daher von zentraler Bedeutung.

Wissenschaftliche Forschung kann zu einem genaueren Verständnis darüber beitragen, wie die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Schwerbehinderung besser gelingen kann. Allerdings hat die vorliegende Forschungsliteratur zur Situation schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt bisher wenig auf administrative Daten zurückgegriffen, da diese der Wissenschaft oft nur schwer zugänglich sind.

Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) ist ein einzigartiger Datensatz der Bundesagentur für Arbeit (BA). Damit kontrolliert die BA, ob Unternehmen die Beschäftigtenquote von Menschen mit Schwerbehinderung einhalten. Der Datensatz wurde nun erstmalig auch für wissenschaftliche Studien genutzt, etwa im IAB-Kurzbericht 22/2024 von Matthias Collischon und anderen. Darin wurde untersucht, welchen Effekt der Eintritt einer Schwerbehinderung auf den weiteren Erwerbsverlauf hat. In einer weiteren, kürzlich veröffentlichten Studie von Karolin Hiesinger, Laura Pohlan und Franka Vetter wird auf Basis dieser Daten untersucht, wie Unternehmensmerkmale mit der Einhaltung der Beschäftigungspflicht zusammenhängen.

In Deutschland müssen nach § 154 Sozialgesetzbuch (SGB) IX mindestens 5 Prozent der Belegschaft von Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten aus Schwerbehinderten bestehen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Bis 2023 betrug diese Abgabe pro unbesetztem Arbeitsplatz 140 bis 360 Euro im Monat, abhängig vom Ausmaß der Nichterfüllung der Quote.

Die Einhaltung der Beschäftigungspflicht variiert stark nach Branche und Unternehmensgröße

Unter den Unternehmen gibt es solche, die die Beschäftigungsquote erfüllen, und solche, die sie nicht erfüllen. Erstere beschäftigen mindestens die gesetzlich geforderte Anzahl an schwerbehinderten Beschäftigten, während Letztere der Beschäftigungspflicht nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen und daher die Ausgleichsabgabe zahlen müssen.

Zwischen 2003 und 2014 stieg der Anteil der Unternehmen, die diese Quote erfüllen, von etwa 36 Prozent auf 40 Prozent, blieb bis 2020 etwa auf diesem Niveau und fiel danach leicht ab (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1 zeigt den Anteil der Unternehmen in Prozent, die die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen, im Zeitverlauf von 2003 bis 2023. Zwischen 2003 und 2014 stieg der Anteil der Unternehmen, die die Quote erfüllen, von etwa 36 Prozent auf 40 Prozent, blieb bis 2020 etwa auf diesem Niveau und fiel danach leicht ab.

Rund 71 Prozent der Unternehmen in der öffentlichen Verwaltung erfüllen die Beschäftigungspflicht. Öffentliche Arbeitgeber haben oftmals strengere Vorgaben, was die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen betrifft. So müssen sie beispielsweise gemäß § 165 SGB IX alle schwerbehinderten Bewerber und Bewerberinnen, die grundsätzlich für eine Stelle geeignet sind, zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

An zweiter Stelle folgt die Branche „Energie und Wasserversorgung“, in dem 51 Prozent der Unternehmen die Beschäftigungspflicht erfüllen. Im Bergbau sowie in der Gesundheitsbranche liegen die Erfüllungsquoten jeweils bei etwa 46 Prozent.

Die relativ hohe Quote im Bergbau ist vermutlich auch auf sogenannte Versorgungsscheine zurückzuführen. Diese Scheine werden Bergleuten ausgestellt, wenn sie nach mindestens fünfjähriger Tätigkeit unter Tage aufgrund einer Verletzung oder Krankheit eine körperlich weniger anstrengende Tätigkeit ausüben müssen. Personen mit Versorgungsscheinen werden für den Nachweis der Beschäftigungspflicht wie schwerbehinderte Personen gezählt, auch wenn sie keine anerkannte Schwerbehinderung haben.

Am unteren Ende rangieren Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche mit knapp über 30 Prozent und die Gastronomie sowie die Immobilienbranche mit jeweils weniger als 30 Prozent.

Mit Blick auf die Unternehmensgröße zeigt sich ein U-förmiges Muster (siehe Abbildung 2): Bei Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten und bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt die Erfüllungsquote am höchsten, nämlich bei 48 beziehungsweise 46 Prozent. Bei Unternehmen mit 60 bis 249 Beschäftigten beträgt die Quote hingegen etwa 26 Prozent.

Die hohen Erfüllungsquoten bei kleinen Unternehmen mit bis zu 60 Beschäftigten liegen vermutlich auch an den Sonderregeln für diese Unternehmen: Unternehmen mit mindestens 20, aber weniger als 40 Beschäftigten müssen genau eine Person mit Schwerbehinderung beschäftigen, um die Beschäftigungspflicht zu erfüllen, Unternehmen mit 40 bis unter 60 Beschäftigten genau zwei. Die 5-Prozent-Quote gilt erst für Unternehmen ab 60 Beschäftigten. Somit ist es für kleinere Unternehmen etwas einfacher, die Beschäftigungspflicht zu erfüllen.

Abbildung 2 zeigt den Anteil der Unternehmen in Prozent, die die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erfüllen, nach Unternehmensgröße. Es zeigt sich ein U-förmiges Muster: Bei Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten und bei Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten liegt die Erfüllungsquote am höchsten, nämlich bei 48 beziehungsweise 46 Prozent. Bei Unternehmen mit 60 bis 249 Beschäftigten beträgt die Quote hingegen etwa 26 Prozent.

Insgesamt steigt der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter mit der Unternehmensgröße (siehe Abbildung 3). In Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten sind im Durchschnitt 2,8 Prozent der Mitarbeitenden schwerbehindert. Dieser Anteil steigt kontinuierlich mit der Unternehmensgröße, liegt aber erst in Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten leicht über der vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent.

Dieses Muster lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. In größeren Unternehmen ist die Infrastruktur oft besser ausgebaut, was die Integration erleichtert. Zudem verfügen größere Unternehmen über mehr Erfahrung mit Inklusion, etablierte Prozesse zur Arbeitsplatzanpassung und über die nötigen Ressourcen, um individuelle Lösungen und Weiterbildungen anzubieten. In kleinen Unternehmen hingegen ist der relative organisatorische und finanzielle Aufwand für solche Maßnahmen oft höher.

Abbildung 3 zeigt den durchschnittlichen Anteil von Beschäftigten mit Schwerbehinderung an allen Beschäftigten pro Unternehmen in einer bestimmten Größenklasse. In Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten sind im Durchschnitt 2,8 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert. Dieser Anteil steigt kontinuierlich mit der Unternehmensgröße, liegt aber erst in Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten leicht über der vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent..

Umgekehrt ist der Anteil der Unternehmen, die gar keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, in kleinen Unternehmen im Vergleich zu größeren Unternehmen sehr hoch: In Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten sind es 44 Prozent, bei solchen mit 100 bis 249 Beschäftigten nur noch 4 Prozent und ab 250 Beschäftigten liegt der Anteil nahe null (siehe Abbildung 4).

Abbildung 4 zeigt den Anteil der Unternehmen, die keinen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, nach Unternehmensgröße. In Unternehmen mit 20 bis 39 Beschäftigten liegt der Anteil bei 44 Prozent, bei solchen mit 100 bis 249 Beschäftigten nur noch bei 4 Prozent und ab 250 Beschäftigten liegt der Anteil nahe null.

Unternehmen mit einem hohen Anteil von Älteren, Frauen und geringer Qualifizierten erfüllen die Schwerbehindertenquote tendenziell häufiger

Eine aktuelle Studie der Autorinnen dieses Beitrags bestätigt mit Hilfe einer multivariaten Analyse die oben beschriebenen Zusammenhänge zwischen der Erfüllung der Beschäftigungspflicht und Firmengröße beziehungsweise Wirtschaftszweig.

Des Weiteren wird in der Studie der Zusammenhang zwischen Erfüllungsquote und Beschäftigtenstruktur analysiert. So zeigt sich, dass Unternehmen mit einem höheren Anteil an weiblichen Beschäftigten die Quote eher erfüllen. Auch die Qualifikationsstruktur ist relevant: In Unternehmen, in denen relativ viele Hochqualifizierte tätig sind, wird die Beschäftigungspflicht seltener eingehalten. Dies könnte zum einen darauf zurückzuführen sein, dass schwerbehinderte Personen eher Aufgaben ausführen, die eine geringere Qualifikation erfordern. Zum anderen haben Höherqualifizierte ein geringeres Risiko, schwerbehindert zu werden.

Nicht zuletzt hängt auch die Altersstruktur in einem Unternehmen stark mit der Wahrscheinlichkeit zusammen, die Quote zu erfüllen: Unternehmen mit einem hohen Anteil von Beschäftigten, die 55 Jahre oder älter sind, erfüllen die Pflicht deutlich häufiger. Dieses Ergebnis ist insofern nicht überraschend, als Schwerbehinderungen in den allermeisten Fällen im Laufe des Lebens auftreten.

Fazit

Die Analyse der Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) zeigt einige interessante Zusammenhänge zwischen bestimmten Merkmalen von Unternehmen und der Einhaltung der gesetzlichen Pflicht zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Die Einhaltung hängt demnach stark mit der Firmengröße, dem Wirtschaftszweig, aber auch mit der Qualifikations- und Altersstruktur im Unternehmen zusammen.

Zum 1. Januar 2024 trat die Reform zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts in Kraft. Im Zuge dieser Reform wurden die Staffelbeiträge für die Ausgleichsabgabe erhöht. Zudem wurde eine neue Stufe eingeführt, die insbesondere für Unternehmen, die gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, eine deutlich höhere Abgabe vorsieht.

Ein Artikel von Karolin Hiesinger und Franka Vetter im IAB-Forum aus dem Jahr 2023, der sich auf Daten aus der BsbM stützt, zeigt: Die Ausgleichsabgabe führt tatsächlich dazu, dass Unternehmen mehr Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen.

Der Anteil der Unternehmen, die im Jahresdurchschnitt gar keine Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, war vor der Reform insbesondere bei kleineren und mittleren Unternehmen bis unter 100 Beschäftigte hoch. Da also insbesondere kleinere Unternehmen stark von der Reform betroffen sind, ist zu vermuten, dass das Gesetz zu einem Anstieg der Beschäftigten mit Schwerbehinderung in diesen Unternehmen führt. So gaben in einer Betriebsbefragung von 2024, deren Ergebnisse jüngst in einem Beitrag von Anna-Maria Fischer und anderen im Wirtschaftsdienst publiziert wurde, knapp ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Betriebe an, dass sie ihre Anstrengungen, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, wegen der Reform verstärken werden.

Welche Früchte dies trägt, sollte Gegenstand einer weiteren wissenschaftlichen Analyse sein. Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen bietet hierfür die ideale Datengrundlage.

Datenbasis

Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) umfasst alle deutschen Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten, die der Beschäftigungspflicht unterliegen. Die Informationen sind seit 2003 verfügbar und reichen derzeit bis 2023. Die BsbM besteht aus zwei Datensätzen: einem auf Unternehmensebene und einem auf individueller Ebene.

Der Unternehmensdatensatz enthält alle wesentlichen Informationen zur Nachweisführung der Beschäftigungspflicht, insbesondere Unternehmensgröße, Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten und Höhe der fälligen Ausgleichsabgabe. Weitere Informationen wie Region und Branche sind ebenfalls für die Daten verfügbar. Der individuelle Datensatz enthält Informationen über die schwerbehinderten Beschäftigten eines Unternehmens wie Geschlecht, Geburtsdatum und Häufigkeit der Berücksichtigung für die Quote. Da die Daten auf rechtlich verbindlichen Informationen basieren, wird die Datenqualität als hoch eingeschätzt.

Statistiken zur Einhaltungsquote nach Unternehmensgröße, Region oder Branche sowie Geschlechter- und Altersstruktur der beschäftigten schwerbehinderten Menschen werden seit 2003 jährlich als Excel-Dokument für Deutschland und jedes Bundesland auf der Website der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

In aller Kürze

  • In Deutschland müssen Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitenden mindestens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) der Bundesagentur für Arbeit erfasst diese Beschäftigungspflicht.
  • Etwa 40 Prozent der ausgleichsabgabepflichtigen Unternehmen erfüllen diese Pflicht. Dieser Anteil ist insbesondere zwischen 2020 und 2023 leicht zurückgegangen. Die höchsten Erfüllungsquoten weisen Unternehmen in der öffentlichen Verwaltung auf. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, die Beschäftigungspflicht zu erfüllen, höher in Unternehmen mit einem hohen Anteil an gering qualifizierten und älteren Beschäftigten.
  • Der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter steigt mit der Unternehmensgröße: In Firmen mit 20 bis 39 Mitarbeitenden liegt er durchschnittlich bei 2,8 Prozent, während er in größeren Unternehmen bis zu 5 Prozent erreicht.

Literatur

Bundesagentur für Arbeit (2024): Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen (Zeitreihe Quartalszahlen).

Collischon, Matthias; Hiesinger, Karolin; Pohlan, Laura; Breuer, Emily (2024): Partizipation am Arbeitsmarkt: Eine Schwerbehinderung hat oft gravierende Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf. In: IAB-Kurzbericht Nr. 22.

Hiesinger, Karolin; Pohlan Laura; Vetter, Franka (2025): The employment statistics of severely disabled people: description and research potential. Journal for Labour Market Research 59, 11.

Hiesinger, Karolin; Vetter, Franka (2023): Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung: Die Ausgleichsabgabe wirkt (Serie „Inklusion – eine Herausforderung für Wissenschaft und Praxis“). In: IAB-Forum, 26.6.2023.

Fischer, Anna-Maria; Hiesinger, Karolin; Pohlan, Laura (2025): Aus Sicht der Betriebe: Was es braucht, damit Inklusion besser gelingt. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 105, H. 8, S. 591–597.

Statistisches Bundesamt (2024): Statistik der schwerbehinderten Menschen 2023. Kurzbericht.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251125.01

Hiesinger , Karolin ; Pohlan, Laura; Vetter, Franka (2025): Etwa 40 Prozent der Unternehmen erfüllen die Schwerbehindertenquote, In: IAB-Forum 25. November 2025, https://iab-forum.de/etwa-40-prozent-der-unternehmen-erfuellen-die-schwerbehindertenquote/, Abrufdatum: 25. November 2025

 

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