Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erteilt Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich noch im Asylverfahren befinden, eine Aufenthaltsgestattung. Diese berechtigt sie bis zum Abschluss des Asylverfahrens, das heißt bis zur Entscheidung über den Asylantrag, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen zu arbeiten.
Das könnte Sie interessieren...
Die US-Handelspolitik setzt Betriebe in Deutschland unter Druck. Freier Handel schafft Wachstum auf beiden Seiten. Doch die USA ändern gerade die Regeln. Im Video erklärt IAB-Handelsökonom Ignat ...weiterlesen
23. April 2026 | Digitale Transformation
Der Gender AI Gap: „KI wird zur Schlüsselressource – aber Männer und Frauen nutzen sie nicht gleich“
Mit der rasanten Verbreitung von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt entsteht eine neue Lücke zwischen den Geschlechtern: der Gender AI Gap. Dies zeigt eine aktuelle Studie des IAB, die in ...weiterlesen
Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” soll die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch eine zweijährige geförderte ...weiterlesen
