Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die sich an Arbeitslose im SGB III (Arbeitslosenversicherung) richtet. Sie sollen unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Zuschuss bei einer Existenzgründung und hauptberuflichen Selbstständigkeit unterstützt werden, um so ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Der Gründungszuschuss kann bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden und muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Die Höhe entspricht dem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro.
Das könnte Sie interessieren...
13. Juni 2025 | Beschäftigungsformen, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen
Die Wege zwischen Arbeits- und Wohnort sind seit der Covid-19-Pandemie deutlich länger geworden
Während sich die durchschnittlichen Pendeldistanzen in den Jahren vor der Pandemie kaum veränderten, haben diese seit 2020 deutlich zugenommen. Dies hat auch damit zu tun, dass Homeoffice seither ...weiterlesen
12. Juni 2025 | Bürgergeld/Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Ampelkoalition – wesentliche Änderungen von 2022 bis 2024
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen mit Bezug zur Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Legislaturperiode der Ampel-Regierung von 2022 bis 2024. ...weiterlesen
10. Juni 2025 | Bildung und Qualifizierung
Kinder aus Haushalten, die über längere Zeit SGB-II-Leistungen beziehen, haben geringere Ausbildungs- und Beschäftigungschancen
Joshua Brunner , Veronika Knize , Dr. Maximilian Schiele , Markus Wolf
Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug des Elternhaushalts spiegelt sich zum Teil auch in der nächsten Generation wider. Denn bei Jugendlichen aus diesen Haushalten zeigen sich in den Folgejahren ...weiterlesen