Die Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/EG) ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche Mindestnormen für die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes bei einem Massenzustrom von Geflüchteten festlegt. Sie enthält auch Bestimmungen zur einer ausgewogenen Belastung der Mitgliedstaaten, die mit der Aufnahme von Geflüchteten und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind.
Zum Schutz der Geflüchteten aus der Ukraine wurde diese Richtlinie erstmals im März 2022 von den Mitgliedstaaten der EU aktiviert.