Die Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 2001 als Reaktion auf die großen Flüchtlingsbewegungen durch den Jugoslawienkrieg in den 1990er Jahren beschlossen. Mit dieser Richtlinie soll die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen, bis zu drei Jahren, ermöglicht werden, ohne dabei ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In ihr wurden bestimmte Mindestnormen festgehalten. Hierzu zählen eine angemessene Unterbringung, eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung sowie zum Bildungssystem und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die Flüchtenden sollen laut der Richtlinie ausgewogen auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden. Erstmals wurde die Massenzustrom-Richtline am 3. März 2022 zum Schutze der Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert.
18. März 2022
Massenzustrom-Richtlinie
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
8. Juni 2026 | Betriebliche Arbeitswelt
IAB-Stellenerhebung 1/2026: Online-Medien sind bei der Personalsuche auf dem Vormarsch
Im ersten Quartal 2026 gab es bundesweit 1,15 Millionen offene Stellen – 105.800 oder rund 8 Prozent weniger als im Vorquartal. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 lag die Zahl um 23.800 Stellen ...weiterlesen
29. Mai 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Mai 2026
Im ersten Quartal 2026 ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt preis-, saison- und kalenderbereinigt um 0,3 Prozent gewachsen. Dazu haben insbesondere die Exporte und die Ausgaben des Staates ...weiterlesen
18. Mai 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Männer nutzen persönliche Netzwerke zur Jobsuche etwas häufiger und gezielter als Frauen
Kontakte zu Verwandten und Bekannten spielen bei der Jobsuche sowohl für Männer als auch für Frauen eine wichtige Rolle. Dies zeigt eine IAB-Befragung von Personen, die innerhalb von vier Wochen ...weiterlesen