Die Massenzustrom-Richtlinie (2001/55/EG) der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 2001 als Reaktion auf die großen Flüchtlingsbewegungen durch den Jugoslawienkrieg in den 1990er Jahren beschlossen. Mit dieser Richtlinie soll die temporäre Aufnahme von Flüchtlingen, bis zu drei Jahren, ermöglicht werden, ohne dabei ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In ihr wurden bestimmte Mindestnormen festgehalten. Hierzu zählen eine angemessene Unterbringung, eine Arbeitserlaubnis, Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung sowie zum Bildungssystem und die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die Flüchtenden sollen laut der Richtlinie ausgewogen auf die einzelnen EU-Staaten verteilt werden. Erstmals wurde die Massenzustrom-Richtline am 3. März 2022 zum Schutze der Flüchtlinge aus der Ukraine aktiviert.
18. März 2022
Massenzustrom-Richtlinie
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
18. Mai 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Männer nutzen persönliche Netzwerke zur Jobsuche etwas häufiger und gezielter als Frauen
Kontakte zu Verwandten und Bekannten spielen bei der Jobsuche sowohl für Männer als auch für Frauen eine wichtige Rolle. Dies zeigt eine IAB-Befragung von Personen, die innerhalb von vier Wochen ...weiterlesen
15. Mai 2026 | Arbeitslosigkeit
Nürnberger Gespräche: Deutschland 2030 – Zukunft gestalten, Chancen nutzen
Ein Blick in die morgendliche Zeitung und die Depression scheint vorprogrammiert: Der ökonomische Abstieg Deutschlands, drohender Sozialabbau und die gefühlte Ohnmacht der deutschen Politik ...weiterlesen
13. Mai 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Nur eine Minderheit der Personen ohne Berufsabschluss kennt Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
Vielen Menschen ohne Berufsabschluss sind die Fördermöglichkeiten, um diesen nachzuholen, nicht bekannt. Insbesondere die Weiterbildungsprämie und das Weiterbildungsgeld kennen nur relativ wenige ...weiterlesen