Als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch. Zentrales Organ der Selbstverwaltung in der BA ist der Verwaltungsrat.
21. Februar 2017
Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit
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