Als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt die Bundesagentur für Arbeit ihre Aufgaben im Rahmen des für sie geltenden Rechts eigenverantwortlich durch. Zentrales Organ der Selbstverwaltung in der BA ist der Verwaltungsrat.
21. Februar 2017
Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit
Das könnte Sie interessieren...
27. Juni 2025 | Arbeitslosigkeit
Kieler Gespräche 2025: Gut gerüstet? Bildung in Zeiten der Transformation
Demografie, Dekarbonisierung, Digitalisierung sowie Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit stellen den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Im Rahmen der „Kieler Gespräche“ wurde ...weiterlesen
Die Erwerbstätigenquoten geflüchteter Frauen sind im Durchschnitt deutlich geringer als die geflüchteter Männer. Studien zu Geflüchteten, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen ...weiterlesen
23. Juni 2025 | Betriebliche Arbeitswelt
Nach wie vor blicken viele Betriebe pessimistisch in die Zukunft
Dr. Ute Leber , Prof. Dr. Michael Oberfichtner , Barbara Schwengler
Die anhaltend schwache Konjunktur stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Dies spiegelt sich auch in ihren Einschätzungen zur Geschäftslage wider. Nach den Ergebnissen des ...weiterlesen