Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trat zum 1. Januar 2005 in Kraft und regelt die Grundsicherung für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Ziel des Gesetzes ist die Überwindung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit vorrangig durch Integration in Erwerbsarbeit. Mit §55 erhielt das IAB den gesetzlichen Auftrag, die Wirkungen des SGB II umfassend zu untersuchen und in die Wirkungsforschung nach §282 SGB III einzubeziehen.
21. Februar 2017
Sozialgesetzbuch II (SGB II)
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