Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass (höhere) staatliche Institutionen nur dann regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren Hierarchie-Ebene allein nicht ausreichen, eine bestimmte Aufgabe zu lösen. Es ist in der EU-Verordnung festgehalten, um die Eigenständigkeit der Mitgliedsstaaten weitgehend zu erhalten.
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