
Wenn Menschen ihnen nahestehende Personen nicht im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit pflegen, spricht man von informellen Pflegetätigkeiten. Im Dezember 2023 waren in Deutschland etwa 5,7 Millionen Personen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) pflegebedürftig (Statistisches Bundesamt 2024). Die überwiegende Mehrheit dieser Personen (4,9 Mio.) wurde zu Hause versorgt, wovon etwa 3,1 Millionen Personen neben dem Pflegegeld keine weiteren Leistungen erhielten. Bei diesen Personen ist davon auszugehen, dass sie vorwiegend von ihren Angehörigen informell gepflegt werden.
Im Rahmen des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ werden Personen jährlich dazu befragt, ob sie informelle Pflegetätigkeiten übernehmen. Die Ergebnisse für erwerbstätige Befragte aus den Jahren 2007 bis 2024 zeigen, dass Frauen, die informelle Pflege leisten, wöchentlich im Durchschnitt etwa 9,6 Stunden dafür aufbringen – und damit etwa 2,4 Stunden mehr als informell pflegende Männer.
Die informelle Pflege geht allerdings kaum mit einer zeitlichen Verringerung der Erwerbstätigkeit einher. Auch die Geschlechterunterschiede bei der Arbeitszeit werden dadurch kaum beeinflusst. So arbeiten pflegende Frauen im Schnitt etwa 10,5 Wochenstunden weniger als pflegende Männer. Bei denjenigen, die keine zusätzliche informelle Pflege leisten, sind es 9,5 Wochenstunden.
Literatur
Statistisches Bundesamt (2024): Pflegestatistik – Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung. Statistischer Bericht. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt.
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