Die Geburtenrate in Deutschland ist niedrig, im Jahr 2023 lag sie laut statistischem Bundesamt bei 1,35 Geburten je Frau. Die Politik versucht durch unterschiedliche Maßnahmen, etwa dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen, dem Kindergeld oder dem Bayerischen Familiengeld, Eltern zu unterstützen und somit, zumindest mittelbar, einen Anreiz zum Kinderkriegen zu schaffen. Ein weiteres politisches Instrument hierfür ist das Elterngeld, das 2007 eingeführt wurde. Diese staatliche Förderung gleicht für den Elternteil, der zur Kinderbetreuung beruflich kürzertritt oder gar nicht mehr arbeitet, einen bestimmten Anteil der Einkommenseinbußen aus. Der Mindestbetrag liegt hier bei 300 Euro im Monat, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro. Diese Beträge wurden, im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen, seit der Einführung nicht angepasst.
Dementsprechend lässt sich auch in der Abbildung erkennen, dass Kindergeld, Leistungen der Grundsicherung sowie Rentenpunkte seit 2007 real – also inflationsbereinigt – an Wert gewonnen haben, während Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds an Wert verloren haben (-27 %).
Diese Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld sind durchaus für viele Personen relevant: 2007 erhielten etwa 27 Prozent der Elterngeldempfänger den Mindestbetrag, 5 Prozent den Höchstbetrag. Am aktuellen Datenrand im Jahr 2021 waren es laut Destatis 9 beziehungsweise 12 Prozent.
Sowohl die Bezieher des Mindestbetrags als auch die Bezieher des Höchstbetrags sind gegenüber 2007 real schlechter gestellt. Denn sie erhalten heute den gleichen Geldbetrag, obwohl ihre Kosten gestiegen sind. Eine Erhöhung des Elterngeldes könnte für diese Personengruppe also durchaus die Entscheidung für (weitere) Kinder positiv beeinflussen und somit zu einer steigenden Geburtenrate beitragen.
Literatur
Statistisches Bundesamt (Destatis) 2024. „Elterngeldempfänger nach Geburtszeiträumen: Deutschland, Jahre, Geschlecht, Höhe des monatlichen Elterngeldanspruchs“,
https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/22922/table/22922-0007, abgerufen am 17.01.2025
Autor
DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20250320.01