Im Jahr 2024 wurden laut Statistischem Bundesamt 45 Prozent der Beschäftigten durch Betriebs- oder Personalräte vertreten. Auswertungen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigen: Bei Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten sind solche mit einer Arbeitnehmervertretung im Schnitt deutlich familienfreundlicher. So sind 11 Prozent der Betriebe mit einer Arbeitnehmervertretung Mitglied im Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ oder vergleichbaren Organisationen, hingegen nur 3 Prozent der Betriebe ohne Betriebs- oder Personalrat. Weiterhin geben 82 Prozent jener Betriebe mit Betriebs- beziehungsweise Personalrat an, eine familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung anzubieten. Dieses Angebot gibt es in Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung deutlich seltener (66 %). Die gleiche Differenz zeigt sich bei der Unterstützung von Beschäftigten mit pflegebedürftigen Angehörigen: Diese gibt es in 26 Prozent der Betriebe mit Arbeitnehmervertretung, jedoch nur in 10 Prozent der anderen Betriebe in dieser Größenklasse.
In großen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten, sind die oben genannten Unterschiede geringer. Betriebe mit Arbeitnehmervertretung sind jedoch auch in dieser Gruppe im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit besser aufgestellt. Auch wenn familienfreundliche Maßnahmen in Betrieben mit Arbeitnehmervertretungen häufiger vorzufinden sind, muss hier nicht in jedem Fall ein kausaler Effekt vorliegen. Dennoch erscheint es angesichts der doch sehr deutlichen Unterschiede plausibel, dass das Vorhandensein einer Arbeitnehmervertretung familienfreundliche Lösungen zumindest begünstigen dürfte.
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DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20250801.01