Der Gender-Pay-Gap ist ein Dauerbrenner unter den Themen der Arbeitsmarktpolitik, denn die großen Lohnunterschiede zu Ungunsten von Frauen sind in den letzten Jahren kaum geschrumpft. Im Jahr 2023 betrug die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern laut DeStatis durchschnittlich 18 Prozent. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen dazu beitragen könnten, diese Lücke zu verringern. Aus Sicht der Gewerkschaften ist unter anderem eine stärkere Tarifbindung ein probates Instrument.
Näheren Aufschluss dazu geben die Daten des IAB Betriebspanels für das Jahr 2023 (siehe Abbildung). Diesen Daten zufolge liegt die Lohnlücke in Betrieben ohne einen Tarifvertrag im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Dienstleistungssektor im Durchschnitt bei 16 Prozent – und damit etwas unter dem von DeStatis ermittelten Wert, da Lohnlücken innerhalb von Betrieben kleiner sind als auf dem Arbeitsmarkt insgesamt.
In Betrieben mit Branchen- oder Firmentarifvertrag fällt die Lücke kleiner aus, sowohl im Verarbeitenden Gewerbe als auch im Dienstleistungssektor.
So liegt der Wert im Verarbeitenden Gewerbe in Betrieben mit Branchentarifvertrag bei 13 Prozent, in Betrieben mit Firmentarifvertrag bei 11 Prozent, im Dienstleistungssektor sind es 7 bzw. 10 Prozent. Diese Ergebnisse legen nahe, dass unabhängig von Sektor und Art des Tarifvertrags die Tarifbindung von Betrieben generell die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinert.
Da die hier präsentieren Daten auf einer Querschnittsanalyse basieren, also nur für einen bestimmten Zeitpunkt erhoben wurden, lässt sich jedoch keine eindeutige Aussage darüber treffen, ob die Einführung von Tarifverträgen die Lohnlücke tatsächlich verringern würde. Hinzu kommt, dass es möglicherweise auch Betriebe ohne Tarifbindung gibt, die ihre weiblichen und männlichen Beschäftigten ähnlich gut bezahlen und bei denen eine Tarifbindung somit kaum einen Effekt hätte. Nichtsdestotrotz deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass eine Tarifbindung von betrieblichen Löhnen zu einer Verkleinerung der Lohnlücke beitragen könnte.
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DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20250307.01