Die Bundesregierung möchte im Sinne der Fachkräftesicherung mehr Flexibilität bei der Höchstarbeitszeit, steuerliche Entlastungen bei Mehrarbeit und Anreize zur Ausweitung von Teilzeit schaffen. Aktuelle Befragungsergebnisse des IAB geben Aufschluss darüber, wie Beschäftigte diese Vorhaben bewerten und ob diese die arbeitsmarktpolitisch beabsichtigte Wirkung entfalten können. Etwa ein Drittel der Beschäftigten ist bereit, mehr als zehn Stunden an einzelnen Tagen zu arbeiten. Finanzielle Anreize für Mehrarbeit und für eine Ausweitung von Teilzeit sprechen besonders jüngere Beschäftigte an.

Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD werden mehrere arbeitszeitpolitische Vorhaben angekündigt, die auf eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit und auf neue steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit abzielen.

Erstens soll es für die Arbeitszeit künftig nur eine wöchentliche statt einer täglichen Obergrenze geben – unter Berücksichtigung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sowie bestehender Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ziel der Bundesregierung ist es, betriebliche und persönliche Bedarfe besser miteinander zu vereinbaren. Zweitens sollen Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden, wenn die Mehrarbeit über eine tariflich geregelte oder daran orientierte Regelarbeitszeit hinausgeht. Drittens ist vorgesehen, durch steuerliche Begünstigung von Arbeitgeberprämien Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen.

Diese Maßnahmen stehen im Kontext aktueller wirtschafts-, arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitischer Herausforderungen. Während sich der demografisch bedingte Fachkräftemangel tendenziell verschärft, herrscht in Fragen der Arbeitszeitgestaltung ein Dissens zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Die angestrebte Wochenhöchstarbeitszeit könnte Arbeitgebern und Beschäftigten zwar größere Flexibilität bieten, kritisch sehen manche jedoch die damit verbundenen Risiken für den Arbeitsschutz und die Abgrenzung von Arbeitszeit und Freizeit.

Die steuerliche Förderung von Mehrarbeit soll kurzfristig zur Steigerung des Arbeitsangebots beitragen, wirft aber auch Gerechtigkeitsfragen auf, da davon nur Vollzeitbeschäftigte profitieren, eine noch höhere Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Männer begünstigt und gleichzeitig die Erwerbsintegration der Partnerinnen geschwächt werden könnte. Für die Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten gilt, dass deren Wirkung stark davon abhängt, welche Zielgruppen erreicht werden und welche strukturellen Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – diesem Ziel potenziell entgegenstehen.

Doch wie beurteilen die Beschäftigten selbst die genannten Maßnahmen? Und wie würden diese auf das – subjektiv antizipierte – Verhalten der Beschäftigten wirken? Aufschluss darüber geben aktuelle Daten der Onlinebefragung IAB-OPAL. Die Daten für die nachfolgend präsentierten Auswertungen wurden zwischen dem 12. April und 11. Mai 2025 erhoben, also bereits wenige Tage nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrags am 9. April dieses Jahres. Sie spiegeln damit in Teilen auch die öffentliche Debatte zum Koalitionsvertrag wider. Die Analysen beschränken sich auf sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die in Voll- oder Teilzeit arbeiten.

Jeder zehnte Vollzeitbeschäftigte arbeitet schon jetzt häufig mehr als zehn Stunden an einzelnen Tagen

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz die zulässige Arbeitszeit. Grundsätzlich beträgt demnach die tägliche Höchstarbeitszeit an Werktagen acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines halben Jahres oder 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden werktäglich gearbeitet wird. Das Gesetz sieht zudem verbindliche Pausenregelungen und eine tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden vor. Ziel dieser Regelung ist der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten.

Laut Koalitionsvertrag sollen die geplanten Neuregelungen die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Es wurde daher ausgewertet, wie viele Beschäftigte bereits heute mehr als zehn Stunden an einzelnen Tagen arbeiten. Nur rund 30 Prozent der Vollzeitbeschäftigten und 58 Prozent der Teilzeitbeschäftigten geben an, diese Grenze nie zu überschreiten (siehe Abbildung 1). Bei 37 Prozent der Vollzeit- und 28 Prozent der Teilzeitbeschäftigten geschieht dies laut Befragung nur selten.

Abbildung 1 zeigt die Angaben von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu der Frage, wie häufig diese mehr als zehn Stunden an einem einzelnen Arbeitstag arbeiten. Dabei wird in zwei gestapelten Balken zwischen Vollzeitbeschäftigten und Teilzeitbeschäftigten unterschieden. Die Grafik zeigt Prozentangaben, zum Beispiel, dass 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten angeben, dass sie häufig mehr als zehn Stunden an einem Tag arbeiten. Es wird deutlich, dass Vollzeitbeschäftigte deutlich häufiger mehr als zehn Stunden arbeiten als Teilzeitbeschäftigte.

Bemerkenswert ist, dass etwa 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten die tägliche Höchstarbeitszeit nach eigenen Angaben häufig überschreiten. Hierbei ist zu beachten, dass Ausnahmen von der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden schon jetzt beispielsweise bei Bereitschaftsdiensten, auf Basis von tariflichen Regelungen oder in außergewöhnlichen Notfällen, etwa bei der Schadensabwehr, zulässig sind. Auch sind bestimmte Gruppen wie leitende Angestellte vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen.

Abbildung 2 zeigt Einstellungen von Beschäftigten zu Arbeitszeitregeln. Gezeigt werden fünf Balkengrafiken, die zu fünf Aussagen angeben, ob die Personen überhaupt nicht zustimmen, eher nicht zustimmen, eher zustimmen oder voll und ganz zustimmen in Prozent. Gefragt wird beispielsweise, ob die Personen folgender Aussage zustimmen: „Feste Regelungen zur täglichen Arbeitszeit sind zu starr und nicht mehr zeitgemäß.“ Hier stimmen 14% überhaupt nicht zu, 24% stimmen voll und ganz zu. Die meiste Zustimmung hat die Aussage „Eine klare Begrenzung der täglichen Arbeitszeit schützt vor Überarbeitung.“ Die größte Ablehnung hat die Aussage „Es sollte keine Grenzen geben, wie lange Beschäftigte an einem Tag arbeiten“.

Ein Drittel aller Beschäftigten ist bereit, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten

Wie aber bewerten die Beschäftigten die geltenden und die diskutierten Regelungen zur Höchstarbeitszeit? Sie konnten ihre Position zu fünf Aussagen auf einer vierstufigen Skala angeben: von 1 („stimme voll und ganz zu“) bis 4 („stimme überhaupt nicht zu“). Eine unbegrenzte tägliche Arbeitszeit wird demnach klar abgelehnt: 73 Prozent der Beschäftigten sprechen sich dagegen aus (siehe Abbildung 2). Zugleich stimmen 84 Prozent der Aussage zu, dass eine klare Begrenzung vor Überarbeitung schützt. Auf der anderen Seite ist eine Mehrheit aber auch der Auffassung, dass starre Regelungen – bei aller Relevanz von Begrenzungen – nicht mehr zeitgemäß sind.

Mit Blick auf das Koalitionsvorhaben wird deutlich, dass 34 Prozent der Beschäftigten bereit wären, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Fast ebenso viele geben an, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Erwartungen an sie stellen würde.

Die angenommenen Erwartungen der Arbeitgeber und die Bereitschaft der Beschäftigten decken sich allerdings nur teilweise: Weitergehende Analysen zeigen, dass lediglich gut ein Drittel derjenigen, die täglich mehr als zehn Stunden arbeiten würden, davon ausgeht, dass ihr Arbeitgeber tatsächlich solche Anforderungen stellen würde. Mit anderen Worten: Nur bei 13 Prozent aller Beschäftigten besteht sowohl die Bereitschaft zu einer längeren täglichen Arbeitszeit als auch die Vermutung, dass der Arbeitgeber dies an einzelnen Tagen erwarten würde.

Bemerkenswert ist dabei, dass es bei der Bewertung täglicher Höchstarbeitszeiten kaum Unterschiede zwischen verschiedenen Altersgruppen gibt, obwohl jüngere Beschäftigte die Anforderungen langer Arbeitstage womöglich besser bewältigen können.

Zugleich bestehen deutliche Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten: Vollzeitbeschäftigte berichten etwas häufiger von einer entsprechenden Erwartungshaltung ihrer Arbeitgeber als Teilzeitbeschäftigte (35 % gegenüber 24 %). 38 Prozent der Vollzeitbeschäftigten, aber nur 19 Prozent der Teilzeitbeschäftigten wären bereit, mehr als zehn Stunden an einzelnen Tagen zu arbeiten (die Arbeitszeitwünsche von Teilzeitbeschäftigten werden weiter unten noch einmal aufgegriffen).

Bei einem steuerfreien Überstundenzuschlag wären jüngere Beschäftigte eher bereit, mehr Überstunden zu leisten

Angesichts eines laut IAB-Arbeitszeitrechnung in den letzten Jahren rückläufigen Gesamtvolumens an Überstunden plant die Regierungskoalition, Überstunden steuerlich zu begünstigen. Konkret sollen Zuschläge des Arbeitgebers zum regulären Lohn, die bei Überstunden gezahlt werden, steuerfrei gestellt werden. Dies gilt aber nur für Mehrarbeit, die über die Vollzeitarbeit hinaus erbracht wird, und erreicht damit nicht die Teilzeitbeschäftigten. Als Maßstab für Vollzeitarbeit gelten laut Koalitionsvertrag 34 Wochenstunden bei tariflicher Bindung und 40 Wochenstunden bei nicht tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen.

Um abschätzen zu können, wie viele Vollzeitbeschäftigte hiervon schon jetzt profitieren würden, wurde erhoben, ob und unter welchen Umständen die Befragten Überstunden leisten können (siehe Abbildung 3). Tatsächlich gibt nur ein kleiner Teil der Vollzeitbeschäftigten – rund 7 Prozent – an, bei ihrem Arbeitgeber keine Überstunden machen zu können. Knapp 51 Prozent geben an, Überstunden zu machen, aber sich diese nicht auszahlen lassen zu können, oder nicht zu wissen, ob dies möglich ist. Diese Gruppe wird Überstunden in der Regel für einen Freizeitausgleich verwenden. Oder die Überstunden gelten – wie häufig bei Führungskräften – als mit dem Gehalt abgegolten.

Die verbleibenden insgesamt rund 43 Prozent geben schließlich an, dass es möglich ist, sich Überstunden auszahlen zu lassen. Allerdings sind sich nur 14 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten sicher, dass sie Überstundenzuschläge erhalten können. Diese wären dann laut Koalitionsvertrag künftig steuerfrei.

Abbildung 3 zeigt die Möglichkeit an, inwiefern Vollzeitbeschäftigte bislang Überstunden leisten können. Gezeigt wird ein gestapeltes Balkendiagramm mit Prozentangaben. Angezeigt wird, ob eine Person auf ihrer Arbeitsstelle Überstunden leisten kann oder nicht, ob sie sich diese auszahlen lassen kann oder nicht oder das nicht weiß, und ob es bei ausgezahlten Überstunden einen zusätzlichen Überstundenzuschlag gibt oder nicht, oder die Person das nicht weiß. In der Grafik ist zum Beispiel erkennbar, dass 14% der Vollzeitbeschäftigten einen Überstundenzuschlag erhalten können, weitere 6% wissen das nicht.

Um die Meinung der Beschäftigten zu den geplanten Maßnahmen abbilden zu können, wurden die Befragten gebeten, von folgendem Szenario auszugehen: Geleistete Überstunden werden am Monatsende ausgezahlt, zuzüglich eines steuerfreien Zuschlags in Höhe von 20 Prozent des Bruttostundenlohns. Die Möglichkeit, Überstunden in Freizeit umzuwandeln, besteht dabei ebenfalls. Auf Basis dieses Szenarios sollten Vollzeitbeschäftigte angeben, wie wahrscheinlich es ist, dass sie unter solchen Bedingungen mehr Überstunden leisten würden als bisher (da Teilzeitbeschäftigte von dieser Regelung nicht profitieren würden, wurden diese dazu nicht befragt).

Für Abbildung 4 wurden die Antworten in drei Gruppen zusammengefasst: Befragte, die „(eher) nicht bereit sind, mehr Überstunden zu machen“, „unentschlossene“ Befragte und Befragte, die „(eher) bereit sind, mehr Überstunden zu leisten“ (Erläuterung im Daten-Kasten). Demnach lassen rund 45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten eine Bereitschaft erkennen, bei einer solchen Regelung mehr Überstunden zu leisten. Rund 16 Prozent scheinen eher unentschieden zu sein. Die verbleibenden 39 Prozent würden auch bei einer solchen Regelung keine (weiteren) Überstunden leisten.

Abbildung 4 zeigt die Angaben zu der Frage, ob Vollzeitbeschäftigte bereit wären, mehr Überstunden zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag gezahlt bekämen. Angezeigt werden gestapelte Balken mit Prozentangaben, einmal für alle Vollzeitbeschäftigte und zusätzlich getrennt in Altersgruppen. Die Antworten sind in drei Kategorien zusammengefasst: Personen die (eher) nicht bereit sind, mehr Überstunden zu leisten, Personen die unentschlossen sind und Personen, die (eher) bereit wären, mehr Überstunden zu leisten. Die Grafik zeigt zum Beispiel, dass 45% der Vollzeitbeschäftigten eher bereit wären, ihre Stunden zu erhöhen. Jüngere Personen geben dies deutlich häufiger an als ältere Personen.

Die entsprechende Bereitschaft nimmt mit steigendem Alter recht deutlich ab: Während in der jüngsten Gruppe (bis 30 Jahre) etwa 60 Prozent bereit wären, ihre Überstunden infolge eines solchen Steuervorteils auszuweiten, sind es bei den über 60-Jährigen nur noch 37 Prozent. Unterschiede zwischen Männern und Frauen waren in den vorliegenden Ergebnissen nicht zu erkennen. Personen, die bereits einen (lohnsteuerpflichtigen) Überstundenzuschlag erhalten, unterscheiden sich in ihrer Bewertung ebenfalls nicht von allen anderen Vollzeitbeschäftigten.

Ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten schließt eine Aufstockung der Arbeitszeit eher aus

Nach wie vor arbeiten deutlich mehr Frauen in Teilzeit als Männer, wie Susanne Wanger in einem aktuellen Artikel im IAB-Forum gezeigt hat. Frauen sind insbesondere dann in Teilzeit tätig, wenn sie jüngere Kinder haben oder Angehörige pflegen.

Der Koalitionsvertrag sieht für Teilzeitbeschäftigte steuerliche Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit vor. Sofern Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigten eine Prämie zahlen, wenn sie ihre Arbeitszeit ausweiten, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden. Wie diese Steuervergünstigung genau aussehen soll, bis zu welcher Prämiensumme dies gilt, ab welcher Stundenzahl sie angeboten werden kann und für welche Dauer die Arbeitszeit erhöht werden müsste, ist bislang nicht bekannt.

In der Befragung geben zunächst 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten – Personen mit Mini-Job sind hier nicht inbegriffen – an, dass sie ihre vertragliche Arbeitszeit bereits jetzt gerne erhöhen würden. Diese Gruppe wäre vermutlich zwar bereit, mehr zu arbeiten, tut dies aber aus bestimmten Gründen nicht.

In der Vergangenheit haben andere Befragungen teils auch etwas höhere Anteile von Teilzeitbeschäftigten ergeben, die ihre Stunden erhöhen wollten, teils aber auch niedrigere. Warum genau eine höhere vertragliche Wochenarbeitszeit nicht möglich ist, kann auf Basis der hier verwendeten Daten nicht beantwortet werden. Allerdings ist aus den oben genannten und weiteren Studien bekannt, dass insbesondere eine schlechte Vereinbarkeit von Beruf und Familie Grund für eine verringerte Arbeitszeit ist.

Um abschätzen zu können, inwiefern eine einmalige Prämie die individuelle Bereitschaft zu einer Stundenerhöhung beeinflusst, wurde den Befragten, die in Teilzeit arbeiten, eine fiktive Regelung präsentiert: Sie sollten sich vorstellen, sie würden mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, ihre vertragliche Wochenarbeitszeit dauerhaft um zehn Stunden zu erhöhen. Für jede Stunde mehr würden sie einmalig eine Prämie von 200 Euro erhalten – insgesamt also eine steuerfreie Einmalzahlung von 2.000 Euro.

Die Angaben der befragten Teilzeitbeschäftigten wurden hier ebenfalls in Gruppen zusammengefasst. Die Mehrheit, nämlich 56 Prozent, ist in diesem Fall (eher) nicht bereit, ihre vertragliche Wochenarbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. Fast ein Drittel hält es wiederum für (eher) wahrscheinlich, dies zu tun.

Junge Teilzeitbeschäftigte wären bei einer einmaligen Prämie eher bereit, ihre Stunden zu erhöhen

Zudem wären jüngere Teilzeitbeschäftigte eher als ältere bereit, ihre Stundenanzahl zu erhöhen, wenn ihnen eine einmalige steuerfreie Prämie vom Arbeitgeber angeboten würde.

Abbildung 5 zeigt die Angaben zu der Frage, ob Teilzeitbeschäftigte bereit wären, ihre wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft zu erhöhen, wenn sie eine einmalige Prämie gezahlt bekommen würden. Angezeigt werden gestapelte Balken, einmal für alle Teilzeitbeschäftigte und getrennt in Altersgruppen. Die Antworten sind in drei Kategorien zusammengefasst: Personen die (eher) nicht bereit sind, Stunden aufzustocken, Personen die unentschlossen sind und Personen, die (eher) bereit wären, Stunden aufzustocken. Die Grafik zeigt zum Beispiel, dass 33% der Teilzeitbeschäftigten eher bereit wären, ihre Stunden zu erhöhen. Jüngere Personen geben dies häufiger an als ältere Personen.

In der Altersgruppe bis 30 Jahre gaben 48 Prozent an, dass sie (eher) bereit wären, ihre Stundenzahl dauerhaft zu erhöhen. Bei den Teilzeitbeschäftigten, die 61 Jahre oder älter sind, ist der Anteil mit 24 Prozent nur halb so groß. Eine mögliche Erklärung hierfür wäre, dass jüngere Teilzeitbeschäftigte über mehr Flexibilität in der Aufteilung von Arbeit, privaten Verpflichtungen und Freizeit verfügen als ältere Teilzeitbeschäftigte. Schon jetzt wünschen sich jüngere Teilzeitbeschäftigte häufiger als ältere, ihre vertragliche Arbeitszeit zu erhöhen. Zwischen den Geschlechtern zeigen sich wiederum keine substanziellen Unterschiede in der Beantwortung dieser Frage.

Weitere Analysen zeigen, dass Teilzeitbeschäftigte, die bislang weniger als 20 Stunden pro Woche arbeiten, mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie eher bereit sind, ihre Stunden dauerhaft zu erhöhen als Teilzeitbeschäftigte, die bereits 25 Stunden oder mehr pro Woche arbeiten.

Ergänzend wurden die Teilzeitbeschäftigten gefragt, um wie viele Stunden sie aufgrund einer solchen Prämie ihre Arbeitszeit dauerhaft erhöhen würden. Hier kann sich diese Gruppe der Teilzeitbeschäftigten im Median eine Aufstockung um sechs Stunden pro Woche vorstellen. Offen bleibt jedoch die Frage, wie viele Arbeitgeber wiederum bereit wären, ihren Teilzeitbeschäftigten eine höhere Stundenzahl in Verbindung mit einer einmaligen Prämie anzubieten.

Fazit

Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass es eine nennenswerte Bereitschaft (34 %) unter den Beschäftigten gibt, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Gleichzeitig berichtet ein Teil der Beschäftigten, dass sie bereits unter der jetzigen Arbeitszeitregelung nicht selten mehr als zehn Stunden an einem Arbeitstag arbeiten.

Zugleich, so ein weiteres Ergebnis der Befragung, würde ein nicht unerheblicher Teil auf finanzielle Anreize für Überstunden oder eine dauerhafte Aufstockung der Arbeitszeit positiv reagieren: 45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten wären nach eigener Aussage bereit, mehr Überstunden zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag erhielten. Knapp ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten würde wiederum ihre Arbeitszeit dauerhaft ausweiten, wenn sie eine einmalige Prämie erhielten.

Gleichzeitig erhält nur jeder siebte Vollzeitbeschäftigte bislang überhaupt Überstundenzuschläge. Und rund ein Sechstel der Teilzeitbeschäftigten würde bereits jetzt – also ohne die Aussicht auf eine steuerbegünstigte Prämie – gerne mehr arbeiten.

Wenn Arbeitgeber tatsächlich die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erhöhen möchten, müssten sie auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Änderungen nach deren Inkrafttreten auch reagieren. Sie müssten Überstundenzuschläge anbieten und bereit sein, mit Teilzeitbeschäftigten individuelle Lösungen für die Aufstockung der Arbeitszeit zu finden.

Daten und Methoden

Die Analyse basiert auf einer Kurzbefragung, die im Rahmen der Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) des IAB (Coban et al. 2024) durchgeführt wurde. Bei IAB-OPAL wird seit Oktober 2023 die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren im Abstand von drei bis vier Monaten zu aktuellen Themen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik befragt.

Die hier verwendeten Informationen wurden zwischen dem 12. April und dem 11. Mai 2025 erhoben. An der Befragung haben insgesamt 6.006 Personen teilgenommen. Die hier vorgestellten Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf 3.800 Befragte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Um Aussagen über die Gesamtheit der sozialversicherungspflichtigen Voll- und Teilzeitbeschäftigten in Deutschland treffen zu können, wurden die Daten gewichtet.

Die Beurteilung der Szenarien zum steuerfreien Überstundenzuschlag und zur einmaligen Prämie für Teilzeitbeschäftigte, die ihre Wochenstunden erhöhen, erfolgte auf einer Skala von 0 bis 10. Der Wert 0 gab dabei an, dass man es „auf gar keinen Fall“ für wahrscheinlich hält, wegen eines steuerfreien Zuschlags mehr Überstunden zu leisten beziehungsweise wegen einer einmaligen Prämie die wöchentliche Stundenanzahl zu erhöhen. Der Wert 10 gab an, dass man es „auf jeden Fall“ für wahrscheinlich hält. Für eine aussagekräftige Darstellung wurden die Antworten der Befragten für diesen Beitrag in drei Kategorien zusammengefasst: Die Werte 0 bis 4 wurden als „(eher) nicht bereit“, der Wert 5 als „unentschlossen“ und die Werte 6 bis 10 als „(eher) bereit“ interpretiert.

In aller Kürze

  • Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht Maßnahmen zur Flexibilisierung und Erhöhung der individuellen Arbeitszeit vor.
  • Schon jetzt arbeitet ein Teil der Beschäftigten an einzelnen Arbeitstagen mehr als zehn Stunden. Bei Vollzeitbeschäftigten kommt dies deutlich häufiger vor als bei Teilzeitbeschäftigten.
  • Die große Mehrheit der Beschäftigten sieht in der Begrenzung der täglichen Arbeitszeit einen wichtigen Schutz vor Überarbeitung. Etwa ein Drittel wäre bereit, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden zu arbeiten.
  • Bislang erhalten 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge. Wenn es die Möglichkeit gäbe, sich Überstunden mit einem steuerfreien Zuschlag auszahlen zu lassen, wären 45 Prozent – und insbesondere jüngere Beschäftigte – bereit, mehr Überstunden zu leisten.
  • Bereits jetzt möchten 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten ihre Wochenarbeitszeit erhöhen. Mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie wäre etwa ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten dazu dauerhaft bereit, im Mittel um sechs Stunden pro Woche. Jüngere Teilzeitbeschäftigte bekunden häufiger ein Interesse an einer Stundenerhöhung als ältere.

Literatur

Beckmannshagen, Mattis; Sperling, Annika (2024): Durchschnittliche Arbeitszeiten in Deutschland sinken, Gesamtarbeitsvolumen auf Rekordhoch. In: DIW Wochenbericht 16, S. 239–246.

CDU, CSU, SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Coban, Mustafa; Baisch, Benjamin; Distler, Christine; Schwarz, Stefan; Trappmann, Mark; Weik, Jonas Aljoscha; Wenzig, Claudia; Wilden, Hanna; Zins, Stefan (2024): IAB-OPAL: Mit dem neuen Online-Panel schneller zu belastbaren Befunden kommen. In: IAB-Forum, 11.11.2024.

Hellwagner, Timon; Söhnlein, Doris; Wanger, Susanne; Weber, Enzo (2022): Wie sich eine demografisch bedingte Schrumpfung des Arbeitsmarkts noch abwenden lässt. In: IAB-Forum 21.11.2022.

Wanger, Susanne; Hummel, Markus; Yilmaz, Yasemin; Weber, Enzo (2025): Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre Komponenten in Deutschland. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Aktuelle Daten und Indikatoren.

Wanger, Susanne (2025): Die Arbeitszeitunterschiede zwischen Frauen und Männern verringern sich nur langsam. In: IAB-Forum, 18.3.2025.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20250617.01

Stegmaier, Jens; Weik, Jonas Aljoscha; Fitzenberger, Bernd; Weber, Enzo (2025): Mehr Anreize, mehr Flexibilität, mehr Arbeit? Wie Beschäftigte auf die Pläne der neuen Bundesregierung reagieren würden, In: IAB-Forum 17. Juni 2025, https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/, Abrufdatum: 17. June 2025

 

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