2. November 2026 | Arbeit und Gesundheit
Neue Zuständigkeiten in der beruflichen Rehabilitation: Wie die Jobcenter die Veränderungen bewerten
Die Bundeagentur für Arbeit (BA) fördert die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen mit fast drei Milliarden Euro pro Jahr. Dazu zählen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), beispielsweise behinderungsspezifische Aus- und Weiterbildungen, technische Hilfen und Zuschüsse an Arbeitgeber.
Die Agenturen für Arbeit übernehmen seit der im Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 beschlossenen und im Januar 2025 in Kraft getretenen Reform (§ 66a Sozialgesetzbuch II) allein die Finanzierung sowie die formale Abwicklung von Rehabilitationsmaßnahmen für Grundsicherungsbeziehende, sofern die BA der zuständige Rehabilitationsträger ist. Die Jobcenter behalten die Verantwortung für das Erkennen von Reha-Bedarf, die Vermittlung in Arbeit und die Auszahlung von Grundsicherungsleistungen. Für die Jobcenter bedeutet dies eine finanzielle Entlastung.
Seit der Reform finanziert die BA alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Für alle Fragen rund um berufliche Rehabilitation sowie für die Umsetzung und die Finanzierung ist nun allein die örtliche Agentur für Arbeit zuständig. Nach wie vor schalten die Jobcenter die jeweilige Agentur für Arbeit ein, damit diese den individuellen Reha-Bedarf abschätzt und gegebenenfalls bewilligt und plant mit ihr das weitere Vorgehen.
Vor der gesetzlichen Änderung erfolgte die Betreuung während des Rehabilitationsverfahrens häufig durch beide Organisationen; manche der durchgeführten Maßnahmen wurden vom Jobcenter, manche von der Agentur finanziert. Neu ist, dass seit Januar 2025 die Agenturen für Arbeit nicht nur die Beratung zu LTA, sondern auch die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen im LTA-Kontext übernehmen.
Die Auszahlung der Grundsicherungsleistungen und weiterer SGB-II-spezifischer Leistungen, zum Beispiel die Finanzierung von Mehrbedarfen für Gesundheitsleistungen, sowie die Vermittlung nach Ende der LTA verbleiben nach wie vor in den Händen der Jobcenter. Idealerweise erfolgt die Abstimmung über die notwendige Reha-Förderung während der LTA. Auch das Feststellen eines potenziellen Rehabilitationsbedarfs erfolgt wie bisher durch die Jobcenter. In diesem Fall leiten sie die Betroffenen zur genaueren Prüfung an die Agenturen weiter.
Diese Prozesse erfordern also eine enge Abstimmung zwischen Jobcentern und Arbeitsagenturen. Ganz neu ist dies allerdings nicht, denn für einen Großteil der Förderungen waren die Arbeitsagenturen schon vor 2025 zuständig. Jobcenter und Arbeitsagenturen mussten also bereits vor der Reform eng zusammenarbeiten.
Im Frühjahr 2025 wurden die Jobcenter befragt, welche praktischen Erfahrungen sie bereits mit der Rechtsänderung der Förderung der beruflichen Rehabilitation gemacht haben. Dies erfolgte im Rahmen der OnJoB-Befragung des IAB, einer bundesweiten Online-Befragung von Beschäftigten sowohl in rein kommunalen als auch gemeinsamen Jobcentern (die Grundlagen der Befragung sind im IAB-Forschungsbericht 17/2024 von Sarah Bernhard und anderen beschrieben).
Die Ergebnisse zeigen, dass die Wahrnehmung der Reform nicht nur stark von der Hierarchie-Ebene abhängt, sondern auch von der Größe und Trägerschaft der Jobcenter. Allerdings konnte ein erheblicher Teil der Befragten, vor allem auf operativer Ebene, noch keine Einschätzung abgeben, weil die Gesetzesänderung zum Zeitpunkt der Befragung erst wenige Wochen in Kraft war.
Erschwerte Zugänge zur beruflichen Rehabilitation werden eher auf operativer Ebene und in größeren Jobcentern wahrgenommen
Der Gesetzgeber verfolgte mit der Neustrukturierung der Finanzverantwortung in der beruflichen Rehabilitation unter anderem das Ziel, den Zugang zu den entsprechenden Leistungen für die Betroffenen zu vereinfachen. Die Einschätzungen, ob dies erreicht wird oder ob es für die Betroffenen infolge der Reform womöglich sogar schwieriger geworden ist, eine berufliche Rehabilitation zu bekommen, fallen den Befragungsergebnissen zufolge nicht einheitlich aus.
Tatsächlich geht nur eine Minderheit der Befragten von einer Verschlechterung der Zugangschancen durch die Reform aus, auch wenn sich die Antworten etwas nach Hierarchie-Ebene unterscheiden. Auf der operativen Ebene konstatieren lediglich 15 Prozent eine Verschlechterung, etwa 30 verneinen dies, knapp 40 Prozent gaben allerdings an, die Lage nicht einschätzen zu können (siehe Abbildung 1).
Bei den Befragten der oberen Führungsebene sehen nur 8 Prozent eine erschwerte Zugangssituation nach der Reform. Auch ist der Anteil derjenigen, die sich diesbezüglich unsicher sind, mit 13 Prozent sehr viel geringer als bei den Befragten aus der operativen Ebene.
Die Einschätzungen der Jobcenter-Beschäftigten unterscheiden sich zudem in Abhängigkeit von der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), die das jeweilige Jobcenter zu betreuen hat. Zwar geht sowohl in großen wie in kleineren Jobcentern nur eine Minderheit von einem erschwerten Zugang aus (14 % beziehungsweise 9 %).
Beim expliziten Widerspruch gegen diese Aussage sind die Differenzen im Antwortverhalten aber deutlicher: Gut die Hälfte der Beschäftigten in kleineren Jobcentern und gut ein Drittel der Beschäftigen in großen Jobcentern stimmen der Aussage, es sei schwieriger geworden, eine berufliche Rehabilitation zu bekommen, eher nicht oder überhaupt nicht zu. Beschäftigte kleinerer Jobcenter zeigen sich also etwas optimistischer bezüglich der Zugangschancen in berufliche Reha nach der Reform als ihre Kolleg*innen in den großen Jobcentern.
Die Einschätzungen der Beschäftigten von Jobcentern in unterschiedlicher Trägerschaft unterscheiden sich in dieser Frage weniger stark: Sowohl von Kommune und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam geführte Jobcenter als auch rein kommunal geführte Jobcenter geben nur zu einem kleineren Teil (12 % beziehungsweise 15 %) an, dass der Zugang für ihre Klient*innen schwerer geworden wäre.
Fachkräfte der operativen Ebene, und hier insbesondere diejenigen aus größeren Jobcentern, sind im Schnitt unsicherer hinsichtlich möglicher negativer Effekte der Reform für die Zugangschancen der Betroffenen. Das lässt darauf schließen, dass sie möglicherweise stärker mit den Unsicherheiten sehr unterschiedlicher Einzelfälle konfrontiert werden als die obere Führungsebene.
37 Prozent der Befragten sehen einen gestiegenen Aufwand durch den neuen Abstimmungsprozess
In der Befragung wurden auch die Einschätzungen zu der Frage erhoben, ob der Abstimmungsaufwand zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit durch die Reform zugenommen hat. Rund 37 Prozent aller Befragten bejahen dies (siehe Abbildung 2). Dieser Wert unterscheidet sich nicht wesentlich zwischen den Hierarchie-Ebenen sowie zwischen Jobcentern unterschiedlicher Größe und Trägerschaft. Allerdings verneinen etwa vier von zehn Befragten auf höheren Führungsebenen sowie in kleineren Jobcentern einen erhöhten Abstimmungsbedarf.
Auch hier zeigt sich, dass die Wahrnehmung des organisatorischen Aufwands stark von der Position abhängt. Während die Führungskräfte eher strukturelle Anforderungen an Koordination und übergeordnete Schnittstellenprobleme mit den Arbeitsagenturen wahrnehmen, stehen für die Arbeitsebene sowie in kleineren Jobcentern stärker konkrete Arbeitsprozesse im Vordergrund, die teils als eingespielt erlebt werden – relativ unabhängig von der Gesetzeslage.
Bei der fallbezogenen Zusammenarbeit halten sich positive und negative Einschätzungen der Reform in etwa die Waage
Neben den generellen Abstimmungsprozessen und dem Aufwand, der damit verbunden ist, ist eine gute gemeinsame fallbezogene Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit zentral für die Arbeit der Jobcenter. So lassen sich beispielsweise Absprachen bezüglich einzelner Fallkonstellationen leichter treffen, wenn man kollegial zusammenarbeitet. Ob sich die fallbezogene Zusammenarbeit zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit verbessert hat, beurteilen die Befragten sehr unterschiedlich: Jeweils rund ein Viertel stimmt (eher) zu, lehnt (eher) ab oder ist unentschieden; weitere 29 Prozent können noch keine Einschätzung abgeben.
Die Einschätzungen unterscheiden sich kaum zwischen Beschäftigten in Jobcentern mit rein kommunaler oder gemeinsamer Trägerschaft von Kommune und BA. Allerdings fällt die positive Beurteilung durch die obere Leitungsebene etwas deutlicher aus als durch die Arbeitsebene (36 % versus 19 %). Beschäftigte kleinerer Jobcenter schätzen die Entwicklung wiederum etwas positiver ein als ihre Kolleg*innen in größeren Jobcentern (33 % versus 21 % Zustimmung).
Insgesamt signalisieren die Befunde, dass eine breit wahrgenommene Verbesserung der Zusammenarbeit auf Fallebene bislang ausgeblieben ist. Vermutlich hängt die Wahrnehmung der Qualität der Kooperation stark von lokalen Strukturen und gewachsenen Kommunikationswegen ab. In Regionen mit etablierten Kooperationsroutinen werden die Veränderungen tendenziell eher neutraler bewertet, während in weniger gefestigten Konstellationen eine gewisse Unsicherheit besteht. Hinzu kommt, dass sich zur Zeit der Befragung neue Kooperationsbeziehungen erst noch einspielen mussten.
Der fallbezogene Betreuungsaufwand hat sich aus Sicht der meisten Befragten nicht verringert
Dies scheint aber in der Praxis bisher nicht immer der Fall zu sein (siehe Abbildung 4). Ein Viertel der Befragten auf der Arbeitsebene und ein Fünftel auf der oberen Führungsebene sehen sogar einen deutlich höheren Betreuungsaufwand. Der größere Teil kann aber keine großen Veränderungen feststellen (35 % beziehungsweise 58 %). Zugleich können 31 Prozent der Mitarbeitenden auf der Arbeitsebene und 9 Prozent auf der oberen Führungsebene die Entwicklung nicht einschätzen. Und nur wenige geben an, dass sich der Aufwand tatsächlich verringert hat (8 % beziehungsweise 12 %).
Beschäftigte in kleineren Jobcentern stimmen eher der Aussage zu, dass der Betreuungsaufwand gleichgeblieben ist, als Beschäftigte in großen Jobcentern (45 % versus 38 %). Befragte kleinerer Jobcenter geben auch eher als große an, dass sich der Betreuungsaufwand verringert hat (15 % versus 7 %). Kommunale Jobcenter wiederum berichten deutlich häufiger als gemeinsame Einrichtungen von einem gestiegenen Betreuungsaufwand (31 % zu 23 %).
Trotz der rechtlichen Änderungen, die eigentlich zu einer Entlastung bei der Abstimmung führen sollten, schätzen viele Jobcenter-Beschäftigte den Betreuungsaufwand als konstant ein. Ein erheblicher Teil sieht sogar einen gestiegenen Aufwand, nur wenige einen geringen.
Konstante Kooperationspraxis bei gesundheitsbezogenen Gutachten
Um einzuschätzen, ob eine berufliche Rehabilitation notwendig ist, können Jobcenter den Ärztlichen Dienst der BA, den Berufspsychologischen Service der BA oder das Gesundheitsamt einschalten. Gegebenenfalls erfolgt die Einschätzung aber auch erst dann, wenn ein potenzieller Reha-Fall bereits an die Agentur für Arbeit weitergeleitet wurde. In diesem Fall klärt die Agentur, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies kann auch daran liegen, dass die Jobcenter jede Einschaltung der Dienste bezahlen müssen, die Agenturen für Arbeit hingegen nicht.
Mit Einführung der neuen Regelungen hat sich hier den Befragungsergebnissen zufolge am wenigsten verändert. Etwa die Hälfte der Befragten der operativen Ebene berichtet von einer gleichbleibenden Häufigkeit der Einbindung der entsprechenden Stellen, 19 Prozent geben an, dass sie diese häufiger einschalten als vor der Reform (siehe Abbildung 5). Die obere Führungsebene geht mit 66 Prozent etwas häufiger von einer unveränderten Praxis aus.
Während die Größe der Jobcenter bei den Antworten zu diesem Punkt keine Rolle spielt, sehen Beschäftigte in gemeinsamen Einrichtungen häufiger eine konstante Praxis der Einbindung als kommunale Jobcenter (60 % versus 40 %). Dass sie externe Stellen häufiger einschalten als früher, geben nur 22 beziehungsweise 15 Prozent an. Und nur sehr wenige schalten diese Dienste nach eigenen Angaben seltener ein.
Insgesamt zeigt sich damit eine eher konstante Kooperationspraxis zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit beim Thema berufliche Rehabilitation. Die neuen Zuständigkeiten scheinen sich also bislang wenig auf die Intensität der Zusammenarbeit mit den ärztlichen oder psychologischen Fachdiensten ausgewirkt zu haben. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass bei dieser Frage der Anteil derjenigen am geringsten ist, die die aktuelle Entwicklung nicht einschätzen können.
Fazit
Den Befragungsergebnissen zufolge verändern die im Zuge der jüngsten Reform neu geordneten Zuständigkeiten für die berufliche Rehabilitation zumindest teilweise die Arbeitspraxis der Jobcenter. Die OnJoB-Befragung zeigt allerdings auch, dass die konkrete Umsetzung von den Befragten teilweise unterschiedlich erlebt wird. Drei Muster stechen hervor.
Erstens bestehen erhebliche Wahrnehmungsunterschiede zwischen den Hierarchie-Ebenen: Die Leitungsebene beurteilt die Situation nach der Reform tendenziell positiver. Während diese eher die institutionellen und strukturellen Rahmenbedingungen im Blick haben dürfte, beziehen sich die Einschätzungen der operativen Ebene stärker auf konkrete Abläufe im operativen Tagesgeschäft.
Zweitens geben Beschäftigte der kommunalen Jobcentern häufiger an, dass der Koordinationsaufwand und die Einschaltung externer Dienste durch die Reform zugenommen habe. Da diese eigenverantwortlich agieren und die Schnittstellen zu den Agenturen für Arbeit strukturell anders organisiert sind, könnten die Koordinationsherausforderungen hier größer sein.
Drittens fallen die Bewertungen in kleinen Jobcentern teils meist günstiger aus – etwa beim wahrgenommenen Nutzen der LTA-Finanzierung oder der fallbezogenen Zusammenarbeit. Das könnte auf potenziell engere und direktere Abstimmungswege hindeuten.
Multivariate Regressionsanalysen, die für bestimmte Faktoren kontrollieren, bestätigen diese Ergebnisse. Allerdings wurde die Befragung bereits kurz nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen durchgeführt. Deshalb dürften sich die neuen Abläufe zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht flächendeckend eingespielt haben. Dennoch sollten die internen Kommunikationsstrukturen in den Jobcentern und die Schnittstellen zu den Arbeitsagenturen im Lichte der Ergebnisse reflektiert werden.
Dies ist auch deswegen notwendig, weil eine enge Zusammenarbeit zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit essenziell ist, um die berufliche Eingliederung und Rehabilitation von Grundsicherungsbeziehenden effizient zu gestalten und die daraus resultierenden Belastungen für die Mitarbeitenden zu minimieren. Nur durch abgestimmte Prozesse, fundiertes Wissen und praxisnahe Weiterbildung können die Ziele der beruflichen Rehabilitation nachhaltig erreicht werden (lesen Sie dazu auch den aktuellen IAB-Debattenbeitrag, den die Autorinnen dieses Beitrags gemeinsam mit Melanie Arntz verfasst haben).
In aller Kürze
- Die Agenturen für Arbeit übernehmen seit der im Januar 2025 in Kraft getretenen Reform allein die Finanzierung sowie formale Abwicklung von Rehabilitationsmaßnahmen. Die Jobcenter behalten die Verantwortung für das Erkennen von Reha-Bedarf, die Vermittlung in Arbeit und die Auszahlung des Grundsicherungsgeldes.
- Die neuen Rahmenbedingungen erfordern auch neue Prozesse, eine entsprechend abgestimmte Kommunikation und ein anderes Schnittstellenmanagement.
- Die Wahrnehmung von etwaigen Erschwernissen und Mehraufwänden infolge der Reform variiert mit der Hierarchie-Ebene. So nehmen die Führungsebenen eher strukturelle Koordinationsanforderungen und Schnittstellenprobleme wahr, für die operative Ebene stehen eher die Arbeitsprozesse im Vordergrund.
- Beschäftigte kleiner Jobcenter stufen die Veränderungen eher als geringer ein als größere Jobcenter. Das gleiche Muster gilt bezogen auf gemeinsame Einrichtungen im Vergleich zu kommunalen Jobcentern.
- Die neuen Zuständigkeiten wirken sich bisher wenig auf die Intensität der Zusammenarbeit mit den medizinischen Fachdiensten aus.
Literatur
Arntz, Melanie, Rauch, Angela; Reims, Nancy (2026): Mehr Kundenorientierung im Sozialstaat wagen: Die berufliche Rehabilitation ist der Schlüssel für eine moderne Teilhabe- und Arbeitsmarktpolitik. In: IAB-Forum, 17.3.2026. DOI:10.48720/IAB.FOO.20260317.01
Bernhard, Sarah; Nützel, Ulf-Michael; Osiander, Christopher; Ramos Lobato, Philipp; Zins, Stefan (2024): OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld. IAB-Forschungsbericht Nr. 17. DOI:10.48720/IAB.FB.2417
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DOI:10.48720/IAB.FOO.20261102.01
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Autoren:
- Angela Rauch
- Nancy Reims