Teilqualifizierungen dienen dazu, Qualifikationsdefizite von Beschäftigten und Arbeitslosen abzubauen. Sie bestehen aus verschiedenen inhaltlichen Modulen und werden in ausgewählten Berufsfeldern angeboten. Die Maßnahme zielt auf Geringqualifizierte, die im besten Fall durch das Absolvieren mehrerer Module mittelfristig einen Berufsabschluss nachholen können. Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit geben Aufschluss darüber, wie intensiv das Instrument genutzt wird und wie sich die Gruppe der Teilnehmenden zusammensetzt.

Seit dem Jahr 2010 können Personen unter gewissen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Teilqualifizierungen gefördert werden. Ziel dieser Förderung ist es, Qualifikationsdefizite bei Arbeitslosen und Beschäftigten nach dem Erstausbildungsalter (über 25 Jahre) abzubauen, wenn sie bisher nicht über einen Berufsabschluss verfügen oder ihr bisheriger Abschluss nicht mehr am Markt verwertbar ist.

Teilqualifizierungen bestehen aus unterschiedlichen Modulen, die zusammen die Inhalte einer kompletten Berufsausbildung abdecken. Sie wurden bei der Einführung 2010 in einem Pilotprojekt zunächst in fünf Berufs- beziehungsweise Tätigkeitsfeldern entwickelt und erprobt (zu den Konstruktionsprinzipien von Teilqualifizierungen lesen Sie die Informationsseite der BA) und sind bis heute nur in bestimmten Berufsfeldern, etwa für Maschinen- und Anlagenführer*innen oder Berufskraftfahrer*innen, verfügbar.

Einzelne Module dauern in der Regel zwei bis sechs Monate und können nacheinander absolviert werden. Geförderte können – so die Idee – mehrere Module durchlaufen und so einen Berufsabschluss nachholen. Durch die Aufteilung in einzelne, kürzere Bausteine können sie eine attraktive Alternative für Personen darstellen, für die beispielsweise eine mehrjährige Umschulung aufgrund der langen Dauer in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht infrage kommt.

Außerdem bieten Teilqualifizierungen in den Augen der Befürworter eine größere Flexibilität, weil nicht alle Module direkt nacheinander durchlaufen werden müssen. Bereits einzelne Module sollen den Teilnehmenden Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln, die ihre Arbeitsmarktchancen verbessern.

Die BA fördert die Teilnahme an Teilqualifizierungen analog zu anderen Qualifizierungen durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins für die Kostenübernahme. Während der Förderung erhalten arbeitslose Teilnehmende Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (im Rechtskreis SGB III) oder Bürgergeld (SGB II). Werden Beschäftigte gefördert, kann das Unternehmen für geförderte Beschäftigte einen Arbeitsentgeltzuschuss erhalten.

Teilqualifizierungen haben im Zeitverlauf an Bedeutung gewonnen

Welche Rolle spielen durch die BA geförderte Teilqualifizierungen – auch im Vergleich zu anderen geförderten Weiterbildungen? Abbildung 1 zeigt die Eintrittszahlen im Zeitverlauf (aufgrund von fehlenden Daten zu Teilqualifizierungen ohne zugelassene kommunale Träger).

Nachdem es im Jahr 2010 insgesamt über 470.000 Zugänge in geförderte Weiterbildungen gab, lag die Zahl der Zugänge seit 2011 jährlich zwischen 250.000 und 300.000. Mit Ausnahme der Pandemiejahre 2020 bis 2022 waren die Eintrittszahlen relativ konstant. Teilqualifizierungen haben dabei seit ihrer Einführung an Bedeutung gewonnen. Während die Zugangszahlen in den ersten fünf Jahren zwischen rund 3.200 und 7.600 pro Jahr lagen, haben im Jahr 2023 mehr als 16.500 Personen eine Teilqualifizierung begonnen.

Tendenziell leicht rückläufig sind die Eintritte in sonstige Weiterbildungen, bei denen es sich meist um kürzere Anpassungsqualifizierungen handelt. Weiterbildungen mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (kurz: Umschulungen) haben längerfristig leicht an Bedeutung gewonnen: Im Jahr 2023 begannen rund 52.000 Personen eine Umschulung.

Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der jährlichen Eintritte in geförderte Weiterbildung seit dem Jahr 2010 bis zum Jahr 2023. Die Abbildung unterscheidet in gestapelten Säulendiagrammen für jedes Jahr zwischen Teilqualifizierungen, die den kleinsten Teil der Eintritte ausmachen, Umschulungen, die einen etwas größeren Teil ausmachen und sonstigen Weiterbildungen, die in jedem Jahr den größten Teil der Eintritte ausmachen. Im Jahr 2010 gab es etwa 470.000 Eintritte in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen, darunter knapp 3.200 Teilqualifizierungen. In den Jahren danach lag die Zahl der Eintritte mit Ausnahme der Pandemiejahre 2020, 2021 und 2022 relativ konstant ei 300.000. 2023 gab es insgesamt wieder knapp 290.000 Eintritte in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen, davon knapp 17.000 in Teilqualifizierungen.

Teilqualifizierungen werden vor allem im Bereich „Fahrzeugführung im Straßenverkehr“ gefördert

Da Teilqualifizierungen nur in bestimmten Bereichen verfügbar sind, ist die Bandbreite an Berufsfeldern bei dieser Förderung wesentlich schmaler als bei Umschulungen. Ein Großteil der Förderungen im Bereich der Teilqualifizierungen konzentriert sich auf sehr wenige Berufe (siehe Abbildung 2). Spitzenreiter ist der Bereich der Fahrzeugführung im Straßenverkehr, also das Fahren von Lastkraftwagen oder Bussen. Teilqualifizierungen dürften hier häufig den Erwerb entsprechender Führerscheine beinhalten, die am Markt derzeit stark nachgefragt werden. Etwa 9.000 Förderungen oder 55 Prozent aller Förderungen im Jahr 2023 entfielen auf dieses Berufsfeld.

Etwa 1.300 Förderungen oder 8 Prozent betrafen den Bereich Objekt-, Personen-, Brandschutz und Arbeitssicherheit, weitere 1.100 oder knapp 7 Prozent den Bereich Lagerwirtschaft und Logistik. Alle anderen Förderbereiche umfassten bundesweit jeweils weniger als 1.000 Fälle und machten in der Summe die restlichen 30 Prozent der Förderungen aus. Unter ihnen finden sich beispielsweise Tätigkeiten im Bereich Büro und Sekretariat oder im Verkauf.

Abbildung 2 zeigt die absolute Zahl der wichtigsten Zielberufe für Teilqualifizierungen im Jahr 2023. An den sechs Balken wird deutlich, dass mit über 9.000 Teilnehmenden die meisten Teilqualifizierungen im Bereich Fahrzeugführung im Straßenverkehr stattgefunden haben. Danach folgen mit deutlichem Abstand mit rund 1.300 und 1.100 Teilnahmen Teilqualifizierungen im Bereich Objekt- und Personenschutz, Brandschutz, Arbeitssicherheit und Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag.

Teilnehmende an Teilqualifizierungen und Umschulungen unterscheiden sich in ihren Merkmalen

Teilqualifizierungen und Umschulungen zählen beide zur Gruppe der abschlussorientierten geförderten Weiterbildungen. Deswegen lohnt ein genauer Blick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede. So weisen Teilnehmende an Teilqualifizierungen und an Umschulungen einige bedeutsame Unterschiede auf (siehe Tabelle 1). Diese spiegeln vermutlich auch die Tatsache wider, dass Teilqualifizierungen in weniger Berufsfeldern verfügbar sind als längere Maßnahmen, die unmittelbar zu einem Berufsabschluss führen sollen.

Personen, die an Teilqualifizierungen teilnehmen, haben häufiger eine nichtdeutsche Staatsbürgerschaft als Teilnehmende an Umschulungen (46 versus 30 Prozent). Sie sind außerdem zu 55 Prozent dem Rechtskreis des SGB III, also der Arbeitslosenversicherung, zuzuordnen, während dies bei 67 Prozent der Teilnehmenden an Umschulungen der Fall ist. An Teilqualifizierungen nehmen zudem deutlich häufiger Männer teil (81 versus 54 Prozent), und die Geförderten sind öfter geringqualifiziert als Teilnehmende an Umschulungen (73 versus 56 Prozent).

Die Tabelle zeigt die Merkmale der Teilnehmenden an Teilqualifizierungen und Weiterbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf für Eintritte im Jahr 2023. Es zeigt sich, dass sich die beiden Gruppen an Teilnehmenden in vielen Merkmalen unterscheiden. Personen, die an einer Teilqualifizierung teilnehmen, sind zum Beispiel häufiger geringqualifiziert, häufiger männlich und älter als Teilnehmende an einer Weiterbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Fazit

Insgesamt machen Teilqualifizierungen knapp 6 Prozent aller Zugänge in von der BA geförderte Maßnahmen beruflicher Weiterbildung aus. Sie bilden damit nur einen kleinen Teil der Weiterbildungslandschaft in Deutschland. Ihre Bedeutung hat zwar seit ihrer Einführung zugenommen, die Förderung konzentriert sich aber weiterhin auf nur wenige Berufsfelder.

Eine aktuelle Evaluationsstudie der Autor*innen dieses Beitrags zeigt, dass Teilqualifizierungen ausgeprägte positive Effekte auf die Beschäftigungschancen der Geförderten aufweisen (eine aktuelle Kurzfassung der Studie, die 2023 in der Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie erschienen ist, finden Sie unter dem Titel Teilqualifizierungen – ein wirksames, aber politisch umstrittenes Instrument“ ebenfalls im Dossier Teilqualifizierung im IAB-Forum).

In aller Kürze

  • Teilqualifizierungen sind ein Instrument zur Weiterbildung von Arbeitslosen und Beschäftigten.
  • Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass Teilqualifizierungen im Jahr 2023 mit etwa 16.000 Eintritten deutlich häufiger genutzt wurden als nach ihrer Einführung im Jahr 2010. Sie sind im Vergleich zu sonstigen Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Umschulungen quantitativ aber weniger bedeutsam.
  • Die Förderung konzentriert sich stark auf wenige Berufsfelder, insbesondere Fahrzeugführung im Straßenverkehr, Objekt-, Personen-, Brandschutz und Arbeitssicherheit sowie den Bereich Lagerwirtschaft/Logistik.

Literatur

Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Osiander, Christopher (2024): Teilqualifizierungen – ein wirksames, aber politisch umstrittenes Instrument. In: IAB-Forum, 5.8.2024.

Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Osiander, Christopher (2023): Effekte von Teilqualifizierungen auf Beschäftigung und Einkommen. In: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Jg. 75, H. 4, S. 477-504.

 

Bild: Halfpoint/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20240805.01

Kruppe, Thomas; Lang, Julia; Osiander, Christopher (2024): Teilqualifizierungen – wie häufig werden sie eingesetzt und wer nimmt teil?, In: IAB-Forum 5. August 2024, https://www.iab-forum.de/teilqualifizierungen-wie-haeufig-werden-sie-eingesetzt-und-wer-nimmt-teil/, Abrufdatum: 8. August 2024