Die Grafik zeigt die durchschnittlichen Geschlechterlohnlücken in Betrieben für das Verarbeitende Gewerbe, sowie den Dienstleistungssektor für Betriebe ohne Tarifvertrag, mit Branchentarifvertrag und mit Firmentarifvertrag. Im verarbeitenden Gewerbe beträgt die Lohnlücke in Betrieben ohne Tarifvertrag 16%, in Betrieben mit Branchentarifvertrag 13% und in Betrieben mit Firmentarifvertrag 11%. Im Dienstleistungssektor beträgt die Lohnlücke in Betrieben ohne Tarifvertrag 16%, in Betrieben mit Branchentarifvertrag 7% und in Betrieben mit Firmentarifvertrag 10%. Die Auszählungen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte in Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten, darunter mindestens 5 Männer und 5 Frauen in Vollzeit. Die Auswertung umfasst 1.530 Betriebe. Die Daten stammen aus dem IAB-Betriebspanel (IAB-BP) 9323 v1, Querschnittsmodell und sind gewichtet.

Der Gender-Pay-Gap ist ein Dauerbrenner unter den Themen der Arbeitsmarktpolitik, denn die großen Lohnunterschiede zu Ungunsten von Frauen sind in den letzten Jahren kaum geschrumpft. Im Jahr 2023 betrug die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern laut DeStatis durchschnittlich 18 Prozent. Es stellt sich die Frage, welche Maßnahmen dazu beitragen könnten, diese Lücke zu verringern. Aus Sicht der Gewerkschaften ist unter anderem eine stärkere Tarifbindung ein probates Instrument.

Näheren Aufschluss dazu geben die Daten des IAB Betriebspanels für das Jahr 2023 (siehe Abbildung). Diesen Daten zufolge liegt die Lohnlücke in Betrieben ohne einen Tarifvertrag im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Dienstleistungssektor im Durchschnitt bei 16 Prozent – und damit etwas unter dem von DeStatis ermittelten Wert, da Lohnlücken innerhalb von Betrieben kleiner sind als auf dem Arbeitsmarkt insgesamt.

In Betrieben mit Branchen- oder Firmentarifvertrag fällt die Lücke kleiner aus, sowohl im Verarbeitenden Gewerbe als auch im Dienstleistungssektor.

So liegt der Wert im Verarbeitenden Gewerbe in Betrieben mit Branchentarifvertrag bei 13 Prozent, in Betrieben mit Firmentarifvertrag bei 11 Prozent, im Dienstleistungssektor sind es 7 bzw. 10 Prozent. Diese Ergebnisse legen nahe, dass unabhängig von Sektor und Art des Tarifvertrags die Tarifbindung von Betrieben generell die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen verkleinert.

Da die hier präsentieren Daten auf einer Querschnittsanalyse basieren, also nur für einen bestimmten Zeitpunkt erhoben wurden, lässt sich jedoch keine eindeutige Aussage darüber treffen, ob die Einführung von Tarifverträgen die Lohnlücke tatsächlich verringern würde. Hinzu kommt, dass es möglicherweise auch Betriebe ohne Tarifbindung gibt, die ihre weiblichen und männlichen Beschäftigten ähnlich gut bezahlen und bei denen eine Tarifbindung somit kaum einen Effekt hätte. Nichtsdestotrotz deuten unsere Ergebnisse darauf hin, dass eine Tarifbindung von betrieblichen Löhnen zu einer Verkleinerung der Lohnlücke beitragen könnte.

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20250307.01