Im kürzlich erschienenen IAB-Kurzbericht 17/2025 haben Herbert Brücker, Philipp Jaschke und Yuliya Kosyakova detailliert analysiert, wie es heute um die Arbeitsmarktintegration der Menschen bestellt ist, die im Jahr 2015 als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. Der Bericht hat eine große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren und zu zahlreichen Fragen und Kommentaren geführt, insbesondere mit Blick auf die verwendete Datenbasis. Im Folgenden geben die Autor*innen Antworten auf die wichtigsten uns gestellten Fragen.

Das IAB möchte öffentliche Debatten – auch zu kontroversen Themen – durch Zahlen, Fakten und Analysen versachlichen. Kritische Anmerkungen und Einwände zu unseren Berichten und Analysen sind ausdrücklich willkommen, denn sie tragen dazu bei, die Qualität unserer Arbeiten kontinuierlich zu verbessern.

Auch zu unserem IAB-Kurzbericht 17/2025 haben uns zahlreiche Anfragen und Kommentare erreicht – über Print- und Online-Medien, Fernsehen und soziale Netzwerke, häufig auch direkt per E-Mail. Viele dieser Fragen haben wir im Rahmen unserer zeitlichen Möglichkeiten individuell beantwortet.

Im Folgenden geben wir gebündelt Antworten zu den wichtigsten Fragen, die uns erreicht haben. Dabei ist es unser Ziel, grundlegende Sachverhalte insbesondere zur Qualität und Aussagekraft der verwendeten Datenbasis in verständlicher Form zusammenzufassen. Zur vertieften Beschreibung der verwendeten Datenbasis verweisen wir auf einen aktuellen Beitrag von Herbert Brücker, Yuliya Kosyakova, Nina Rother, Sabine Zinn und anderen in der Fachzeitschrift „European Sociological Review“. Weitere Quellen zu den methodischen Grundlagen der Erhebungen können von der Webseite des Forschungsdatenzentrums (FDZ) der BA im IAB heruntergeladen werden.

Warum stützt sich der IAB-Kurzbericht nicht auf die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit?

Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) enthält keine Informationen zum Zeitpunkt des Zuzugs sowie zum Schutz- oder Aufenthaltsstatus der erfassten Personen. Sie unterscheidet lediglich nach Staatsangehörigkeit. Um die Arbeitsmarktintegration Schutzsuchender näherungsweise abzubilden, wird dort häufig auf die Gruppe der „Asylherkunftsländer“ Bezug genommen, also der acht wichtigsten Herkunftsländer der Schutzsuchenden in Deutschland ohne die Ukraine (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien).

Auf Grundlage dieser Statistik können keine belastbaren Aussagen über die Arbeitsmarktintegration der 2015 zugezogenen Schutzsuchenden – auf die sich unsere Analyse ausschließlich bezieht – getroffen werden. Auch wenn ein erheblicher Teil der Schutzsuchenden aus den acht von der BA betrachten Asylherkunftsländern stammt, wären hierfür Informationen zum Zuzugsjahr, zum Aufenthaltsstatus, zu Einbürgerungen und auch zu anderen Schutzsuchenden notwendig.

Aus folgenden Gründen weichen die durchschnittlichen Beschäftigungsquoten der BA für die Bevölkerung aus den Asylherkunftsländern systematisch von den Beschäftigungsquoten aller 2015 zugezogenen Schutzsuchenden ab:

  • Zeitliche Verzerrung: Nach Daten des Statistischen Bundesamtes sind nur 33 Prozent der heute in Deutschland lebenden Schutzsuchenden (ohne ukrainische Staatsangehörige) zwischen 2014 und 2016 zugezogen, 50 Prozent erst ab 2017 (das Statistische Bundesamt veröffentlicht keine Daten über die in einem bestimmten Jahr zugezogenen Schutzsuchenden, sondern fasst mehrere Zuzugsjahre zusammen). Da die Beschäftigungsquoten von Schutzsuchenden in den ersten Jahren nach Zuzug erfahrungsgemäß (noch) niedrig sind, liegt die durchschnittliche Beschäftigungsquote der Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern deutlich unter derjenigen der bereits 2015 zugezogenen Schutzsuchenden. Aus der Durchschnittszahl in einem Beobachtungsjahr (zum Beispiel 2024), sprich der Beschäftigungsquote aller Personen mit Staatsbürgerschaft aus den acht Herkunftsländern, lassen sich daher keine Rückschlüsse auf den Stand der Arbeitsmarktintegration der 2015 zugezogenen Kohorte ziehen.
  • Einbürgerungseffekt: Zwischen 2015 und 2024 haben rund 429.000 Personen aus den Asylherkunftsländern die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Diese Personen werden von der Statistik der BA nicht mehr unter der Kategorie der Asylherkunftsländer, sondern gemeinsam mit allen anderen deutschen Staatsangehörigen erfasst. Da Eingebürgerte im Schnitt deutlich häufiger beschäftigt sind als nicht Eingebürgerte, wird das tatsächliche Beschäftigungsniveau der ursprünglichen Gruppe in der BA-Statistik unterschätzt (siehe Statistisches Bundesamt).
  • Statistische Unschärfe der Kategorie „Asylherkunftsländer“: 31 Prozent der Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern sind keine Schutzsuchenden. Umgekehrt stammen etwa 32 Prozent der Schutzsuchenden nicht aus den in der BA-Statistik beziehungsweise in den Auswertungen des Statistischen Bundesamtes als „Asylherkunftsländer“ bezeichneten Staaten. Die Bezugnahme auf Personen aus diesen Asylherkunftsländern kann daher das „wahre“ Bild über die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten in die eine oder andere Richtung verzerren.

Aus diesen Gründen basiert der IAB-Kurzbericht 17/2025 auf der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten in Kombination mit administrativen Daten der BA. Nur so lassen sich die Arbeitsmarktverläufe der 2015 zugezogenen Schutzsuchenden valide und differenziert abbilden (die Begriffe „Schutzsuchende“ und „Geflüchtete“ werden im Folgenden, ebenso wie im IAB-Kurzbericht, synonym verwendet).

Sind die Befragungsdaten zuverlässig?

Ja. Der IAB-Kurzbericht 17/2025 stützt sich auf die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die mit den Integrierten Erwerbsbiografien des IAB verknüpft wurde. Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten wurde 2015 aufgebaut und ist seit 2016 jährlich im Feld. Eine ausführliche Beschreibung dieses Datensatzes und des mit ihm verbundenen Analysepotenzials findet sich in dem bereits erwähnten aktuellen Beitrag von Herbert Brücker, Yuliya Kosyakova, Nina Rother, Sabine Zinn und anderen für die Fachzeitschrift „European Sociological Review“ sowie im IAB-Forschungsbericht 13/2017 von Herbert Brücker, Nina Rother und Jürgen Schupp.

Die Befragung ist als Längsschnittstudie konzipiert, die Schutzsuchende ab dem Zuzugsjahr 2013 sowie deren Haushaltsmitglieder umfasst. Sie ist derzeit die weltweit umfassendste Panelbefragung von Geflüchteten, sowohl hinsichtlich des Stichprobenumfangs als auch hinsichtlich ihrer thematischen Breite.

In die Stichprobe wurden zufällig ausgewählte Personen aus dem Ausländerzentralregister (AZR) gezogen, das Informationen zum Schutz- und Aufenthaltsstatus enthält, so dass Schutzsuchende dort identifiziert werden können. Bestimmte Gruppen wie Frauen wurden überproportional häufig gezogen, um Fallzahlen zu generieren, die differenzierte und statistisch belastbare Analysen auch für diese Gruppen ermöglichen. Eine entsprechende Gewichtung stellt die Repräsentativität wieder her.

Um eine möglichst hohe und repräsentative Beteiligung zu erreichen, wurde ein hoher methodischer Aufwand betrieben: Die Fragebögen wurden in alle relevanten Herkunftssprachen übersetzt, Dolmetscherinnen und Dolmetscher eingesetzt, auditive Erhebungsinstrumente für Personen mit geringen Lese- oder Schreibkenntnissen entwickelt und auch Personen in Gemeinschaftsunterkünften systematisch einbezogen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass repräsentative Aussagen getroffen werden können.

Um die Aussagekraft der Datenbasis zu erhöhen, wurden die Befragungsdaten mit den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB verknüpft (die Methode der Datenverknüpfung ist im FDZ-Datenreport 1/2025 von Manfred Antoni und anderen dokumentiert). Die IEB stammen aus den Sozialversicherungsdaten der BA und enthalten tagesgenaue Informationen unter anderem zur abhängigen Beschäftigung, zu Verdiensten, Leistungsbezug und zur Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen (für eine ausführliche Beschreibung lesen Sie den FDZ Datenreport 2/2023 von Alexandra Schmucker und Kollegen).

Die Angaben zur Beschäftigung stützen sich somit auf die Registerdaten der BA, nicht auf Selbstauskünfte. Allerdings erweisen sich die Selbstangaben in der Befragung zur Beschäftigung als sehr zuverlässig, wenn man sie mit den Registerdaten vergleicht (siehe hierzu der IAB-Forschungsbericht 11/2020 von Herbert Brücker und anderen; eine noch unveröffentlichte Analyse von Manfred Antoni, Sekou Keita und anderen bestätigt diesen Befund).

Sind die Daten dadurch verzerrt, dass Personen nicht mehr an der Befragung teilnehmen?

Nein. Durch die Verknüpfung mit den Integrierten Erwerbsbiografien, also den Sozialversicherungsdaten der BA, können Erwerbsverläufe auch dann weiterverfolgt werden, wenn Personen später nicht mehr an der Befragung teilnehmen. Deshalb können sich auch keine Verzerrungen ergeben, falls Personen, die nicht mehr an der Befragung teilnehmen, häufiger oder weniger häufiger als in der Grundgesamtheit beschäftigt sind. Dafür, dass Personen das Land verlassen, wird unter anderem durch Recherchen in den Befragungsdaten über die Gründe der Nichtteilnahme an der Befragung kontrolliert.

Sind die Ergebnisse durch falsche Auskünfte der Geflüchteten verzerrt?

Nein. Die Analysen im IAB-Kurzbericht 17/2025 beruhen auf den Integrierten Erwerbsbiografien, die aus amtlichen Sozialversicherungsdaten der BA stammen. Diese enthalten tagesgenaue Informationen zur abhängigen Beschäftigung, zu Verdiensten und zum Leistungsbezug. Es handelt sich also nicht um Selbstauskünfte, sondern um belastbare Registerdaten.

Ist die Befragung repräsentativ?

Ja. Unter Verwendung geeigneter Hochrechnungsfaktoren ermöglicht die IAB-BAMF-SOEP-Befragung – in Kombination mit den verknüpften Registerdaten – repräsentative Aussagen über die von 2013 bis 2022 zugezogenen Schutzsuchenden, darunter natürlich auch die 2015 zugezogenen Geflüchteten. Die im IAB-Kurzbericht 17/2025 dargestellten Ergebnisse zur Beschäftigung, zu den Verdiensten und dem Leistungsbezug beziehen sich ausschließlich auf die 2015 zugezogene Kohorte und sind nur für diese Gruppe repräsentativ.

Sind die Fallzahlen zu gering, um repräsentative Aussagen zu treffen?

Nein. Die Analysen im IAB-Kurzbericht 17/2025 basieren auf der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die mit den IEB verknüpft wurde. Für die Beschäftigungsquoten stehen im Untersuchungszeitraum insgesamt 76.092 Beobachtungen für 9.047 Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren zur Verfügung, darunter 36.398 Beobachtungen allein für die Gruppe der 2015 zugezogenen Schutzsuchenden (3.902 Personen). Bezogen auf eine Grundgesamtheit von etwa 550.000 im Jahr 2015 zugezogenen und 2024 noch in Deutschland lebenden Schutzsuchenden ist das eine außergewöhnlich hohe Zahl.

Durch Zufallsauswahl aus dem Ausländerzentralregister und die Anwendung aufwändiger methodischer Verfahren (siehe oben) ist sichergestellt, dass jede Person der Zielpopulation die gleiche Chance hatte, in die Befragung einbezogen zu werden. Mithilfe geeigneter Hochrechnungsfaktoren lassen sich daraus belastbare, repräsentative Aussagen für die 2013 bis 2022 zugezogenen Schutzsuchenden – einschließlich der 2015er Kohorte – ableiten.

Zum Vergleich: Repräsentative Wahlumfragen wie die „Sonntagsfrage“ zur Bundestagswahl basieren bei einer Grundgesamtheit von über 59 Millionen Wahlberechtigten (siehe Statistisches Bundesamt) in der Regel auf Angaben von 1.000 bis 2.500 Befragten, wie sich etwa dem Webangebot des Informationsdienstes Wahlrecht.de entnehmen lässt.

Zwar lassen sich diese Kontexte nicht direkt miteinander vergleichen, weil für detaillierte Analysen der sozioökonomischen Lage einzelner Teilgruppen (zum Beispiel nach Geschlecht, Alter oder Region) größere Fallzahlen erforderlich sind. Die im IAB-Kurzbericht dargestellten Beschäftigungsquoten beziehen sich jedoch auf Mittelwerte für die Gesamtpopulation – also auf eine Zielgröße, für die bereits mittlere Stichprobengrößen zuverlässige Aussagen ermöglichen.

Vom Stichprobenumfang hängt der sogenannte Stichprobenfehler ab. Der Stichprobenfehler ist umso geringer, je größer die Stichprobe ist. Die Stichprobenfehler wurden im IAB-Kurzbericht 17/2025 für alle relevanten Kennzahlen durch sogenannte 95%-Konfidenzintervalle ausgewiesen (in den Abbildungen als schraffierte Flächen dargestellt). Diese Grenzen sind ein etabliertes Maß der statistischen Unsicherheit und besagen, dass der wahre Wert bei einer großen Zahl an Beobachtungen aus der Grundgesamtheit mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent innerhalb der Grenzen dieses Intervalls liegen. Bei einer durchschnittlichen Beschäftigungsquote von 64 Prozent neun Jahre nach Zuzug liegt der Stichprobenfehler beispielsweise bei plus/minus 4,3 Prozentpunkten.

Stehen die Ergebnisse im Widerspruch zur Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit?

In einigen Print- und Online-Medien sowie in manchen sozialen Medien wurde die Behauptung aufgestellt, dass die im IAB-Kurzbericht 17/2025 ausgewiesene Beschäftigungsquote von 64 Prozent für die 2015 zugezogenen Schutzsuchenden im Widerspruch zur Beschäftigungsstatistik der BA steht. Denn diese weist zum Jahresende 2024 eine durchschnittliche Quote von rund 46 Prozent für Staatsangehörige aus den acht Asylherkunftsländern aus.

Tatsächlich besteht hier kein Widerspruch. Wie unter Punkt 1 erläutert, beziehen sich beide Zahlen auf unterschiedliche Grundgesamtheiten und sind daher nicht vergleichbar – es werden gewissermaßen „Äpfel mit Birnen“ verglichen (siehe auch das DPA Factchecking vom 28. August 2025):

  • Die im IAB-Kurzbericht angegebene Quote von 64 Prozent bezieht sich auf Schutzsuchende, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen sind und damit im Jahr 2024 seit neun Jahren hier lebten.
  • Die Statistik der BA bezieht sich hingegen auf alle Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern, unabhängig vom Jahr ihres Zuzugs und unabhängig davon, ob sie Schutzsuchende sind.

Da viele dieser Personen erst in den letzten Jahren zugezogen sind und Beschäftigungsquoten in den ersten Jahren nach Ankunft erfahrungsgemäß noch niedrig sind, ist es erwartbar und erklärbar, dass der Durchschnittswert der Statistik der BA unterhalb der Quote der bereits länger im Land lebenden Gruppe liegt.

Eine genauere Betrachtung zeigt, dass die beiden Datenquellen durchaus vergleichbare Werte liefern: Wenn wir auf Basis unserer Daten die durchschnittliche Beschäftigungsquote von Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern berechnen, ergibt sich für das Jahr 2024 eine Quote von 45,0 Prozent. Für diese Berechnungen haben wir die Beschäftigungsquoten nach Aufenthaltsdauer auf Grundlage unserer Daten mit den jeweiligen Anteilen – basierend auf einer Sonderauswertung des AZR – an der Bevölkerung gewichtet (Personen mit Aufenthaltsdauern ab zehn Jahren sowie von ein und zwei Jahren wurden jeweils zusammengefasst).

Zum Vergleich: Der Wert in der Beschäftigungsstatistik der BA liegt bei 45,6 Prozent. Die Abweichung beträgt damit lediglich 0,6 Prozentpunkte. Dies liegt sehr deutlich innerhalb des Konfidenzintervalls des Stichprobenfehlers. Insofern ergibt sich kein Widerspruch zwischen den beiden Datenquellen, sondern ein sehr hoher Grad der Übereinstimmung.

Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigungs- und Erwerbstätigenquoten?

Im IAB-Kurzbericht 17/2025 wird für die 2015 zugezogenen Schutzsuchenden eine Beschäftigungsquote von 64 Prozent neun Jahre nach dem Zuzug ausgewiesen. Zum Vergleich: Die entsprechende Quote für die Gesamtbevölkerung lag im Jahr 2024 bei 70 Prozent. In den sozialen Medien wurde daraufhin vereinzelt behauptet, dass der Vergleichswert für die Gesamtbevölkerung laut Statistischem Bundesamt 77,5 Prozent beträgt. Das führt jedoch in die Irre, denn hier werden zwei unterschiedliche Indikatoren vermischt:

  • Die Beschäftigungsquote misst den Anteil der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.
  • Die Erwerbstätigenquote hingegen umfasst zusätzlich auch Selbständige, mithelfende Familienangehörige, Beamtinnen und Beamte sowie Wehrdienstleistende – und liegt daher immer über der Beschäftigungsquote.

Die im IAB-Kurzbericht ausgewiesene Beschäftigungsquote bezieht sich, ebenso wie unsere Analysen insgesamt, auf die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, die hier ab 18 Jahren definiert ist. Der Unterschied zur amtlichen Statistik besteht darin, dass diese bereits Personen ab 15 Jahren zählt. Minderjährige können in der IAB-BAMF-SOEP-Befragung aus Datenschutzgründen nur eingeschränkt befragt werden, insbesondere kann ihre Einwilligung zur Datenverknüpfung rechtlich nicht ohne Weiteres eingeholt werden. Deshalb beziehen sich unsere Analysen auf die Altersgruppe ab 18 Jahren.

Die Beschäftigungsquote betrug 2024 für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, das die amtliche Statistik ab 15 Jahren definiert, 67,6 Prozent. Wird die gleiche Altersabgrenzung wie im IAB-Kurzbericht zugrunde gelegt (ab 18 Jahren), liegt die Beschäftigungsquote im Bevölkerungsdurchschnitt im Jahr 2024 bei 69,9 Prozent. Wir haben, wie auch sonst im IAB-Kurzbericht, den gerundeten Wert von 70 Prozent angegeben.

Literatur

Antoni, Manfred; Beckmannshagen, Mattis; Grabka, Markus; Keita, Sekou; Trübswetter, Parvati (2025): Befragungsdaten der SOEP-Core-, IAB-SOEP Migrationsstichprobe, IAB-BAMF-SOEP Befragung von Geflüchteten und SOEP-Innovationssample verknüpft mit administrativen Daten des IAB (SOEP-CMI-ADIAB) 1975–2021. FDZ-Datenreport Nr. 1.

Brücker, Herbert; Jaschke, Philipp; Kosyakova, Yuliya (2025): 15 Jahre Fluchtmigration 2025: Haben wir es geschafft? Eine Analyse aus Sicht des Arbeitsmarktes. IAB-Kurzbericht Nr. 17.

Brücker, Herbert; Kosyakova, Yuliya; Rother, Nina; Zinn, Sabine; Liebau, Elisabeth; Gider, Wenke; Schwanhäuser, Silvia; Siegert, Manuel (2025): Exploring Integration and Migration Dynamics: The Research Potentials of a Large-Scale Longitudinal Household Study of Refugees in Germany. In: European Sociological Review.

Brücker, Herbert; Fendel, Tanja; Guichard, Lucas, Gundacker, Lidwina; Jaschke, Philipp; Keita, Sekou; Kosyakova, Yuliya, Vallizadeh, Ehsan (2020): Fünf Jahre „Wir schaffen das“: Eine Bilanz aus der Perspektive des Arbeitsmarktes. IAB-Forschungsbericht Nr. 11.

Brücker, Herbert; Rother, Nina; Schupp, Jürgen (2017): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten 2016. Studiendesign, Feldergebnisse sowie Analysen zu schulischer wie beruflicher Qualifikation, Sprachkenntnissen sowie kognitiven Potenzialen. IAB-Forschungsbericht Nr. 13.

Deutsche Presseagentur – dpa (2025): Factchecking, 28.8.2025.

Schmucker, Alexandra; Seth, Stefan; vom Berge, Philipp (2023): Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiographien (SIAB) 1975-2021. FDZ-Datenreport Nr. 2.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025a): Schutzsuchende 2024. Statistischer Bericht. Ergänzung zur Datenbank Genesis Online.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025b): Einbürgerungen von Ausländern. Genesis Online.

Statistisches Bundesamt (Destatis) (2025c): Gleichstellungsindikatoren: Erwerbstätigenquote.

Wahlrecht (2025): Sonntagsfrage Bundestagswahl.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251121.01

Brücker, Herbert; Jaschke, Philipp; Kosyakova , Yuliya (2025): Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten: häufig gestellte Fragen zur Datenbasis des IAB, In: IAB-Forum 21. November 2025, https://iab-forum.de/arbeitsmarktintegration-von-gefluechteten-haeufig-gestellte-fragen-zur-datenbasis-des-iab/, Abrufdatum: 21. November 2025

 

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