Wie viele nichtbeschäftigte oder nicht voll beschäftigte Menschen in Deutschland sind tatsächlich für eine offene Stelle verfügbar? Die Antwort hängt auch vom Messkonzept ab: Arbeitslose, Unterbeschäftigte, Erwerbslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte – jede dieser Gruppen wird unterschiedlich erfasst. Entsprechend unterschiedlich reagiert deren zahlenmäßige Entwicklung auf konjunkturelle Veränderungen. Dieser Aspekt ist auch für die Bewertung der aktuellen Arbeitsmarktlage relevant.

Trotz seit drei Jahren anhaltender Wirtschaftsschwäche gibt es viele offene Stellen. Im zweiten Quartal 2025 waren es etwa eine Million. Angesichts hoher Arbeitslosigkeit wirkt dies auf ersten Blick paradox. Hier wird typischerweise auf das Problem des Mismatch verwiesen – sprich: Offene Stellen und Arbeitsuchende passen in qualifikatorischer oder räumlicher Hinsicht nicht zueinander.

Aber wie viele Menschen, die nicht arbeiten oder die mehr arbeiten könnten, als sie es derzeit tun, stehen dem Arbeitsmarkt überhaupt für die Besetzung dieser offenen Stellen zur Verfügung? Die Antwort auf diese Frage ist mitnichten eindeutig, denn es gibt verschiedene Messkonzepte, um dieses Potenzial zu erfassen. Im Folgenden werden vier gängige Messkonzepte erläutert und diskutiert (siehe Infokasten „Definitionen“):

  • Registrierte Arbeitslose: Wenn über Joblosigkeit in Deutschland gesprochen wird, bezieht man sich meist auf die registrierten Arbeitslosen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA); im November 2025 lag deren Zahl bei 2,9 Millionen.
  • Unterbeschäftigung: Gleichzeitig berichtete die BA eine Unterbeschäftigung in Höhe von 3,5 Millionen. Sie berücksichtigt neben den Arbeitslosen auch solche Personen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen (ohne Kurzarbeit) oder die nur kurzfristig arbeitsunfähig sind.
  • Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Darüber hinaus waren in der Grundsicherung im November 2025 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) verzeichnet, von denen 1,8 Millionen als arbeitslos registriert sind.
  • Erwerbslose: Hierbei handelt es sich um ein international gebräuchliches Maß, dessen Wert laut Statischem Bundesamt für Deutschland im September 2025 bei 1,79 Millionen lag.

Diese Zahlen unterscheiden sich in ihrer Größenordnung deswegen so stark voneinander, weil ihnen höchst unterschiedliche Messkonzepte zugrunde liegen. Doch auch in der Entwicklung zeigen sich Diskrepanzen: So ist die Zahl der Arbeitslosen und Erwerbslosen zuletzt – im Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresmonat – gestiegen, während die Unterbeschäftigung stagniert und die Zahl der ELB sogar zurückgegangen ist.

Dass die vier Messkonzepte zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen, liegt an ihrer sehr unterschiedlichen Abgrenzung. So definiert das Statistische Bundesamt diejenigen Personen als erwerbslos, die im letzten Monat aktiv nach einem Job gesucht haben und binnen 14 Tagen dem Arbeitsmarkt zu gegebenen Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen. Das gilt auch für kleinere Beschäftigungsverhältnisse. Die Zahlen werden über eine Befragung, genauer gesagt eine Stichprobenerhebung, generiert.

Bei den anderen drei Maßen hingegen handelt es sich um administrativ ermittelte Zahlen der BA. Als arbeitslos gelten hier jene, die bei der BA als solche registriert sind und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dies umfasst auch Personen, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und auf der Suche nach einer Arbeit sind.

Die Unterbeschäftigung wiederum umfasst wie bereits erwähnt neben den Arbeitslosen außerdem diejenigen, die an Maßnahmen der Arbeitsförderung teilnehmen. Letztere stehen dem Arbeitsmarkt typischerweise nicht zur Verfügung, solange die Maßnahme läuft. Sie gelten also laut BA-Definition nicht als arbeitslos.

Die ELB umfassen alle erwerbsfähigen Menschen im Grundsicherungsbezug, unabhängig davon, ob sie arbeitslos sind oder nicht. Diese Größe umfasst auch Beschäftigte, deren Verdienst nicht hoch genug ist, um den Grundsicherungsbezug zu verlassen (sogenannte Aufstockende), Menschen, die wegen einer laufenden Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen aktuell nicht für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, oder Arbeitsuchende, die temporär nicht arbeitsfähig sind.

Das Konzept der ELB grenzt sich zudem von den anderen Maßen dadurch ab, dass es auch vollzeitbeschäftigte Aufstockende erfasst, die also nicht in klassischem Sinne ohne Job sind. Diese Gruppe macht jedoch lediglich etwa 2 Prozent der ELB aus. Für diese Personen gilt jedoch ebenfalls die Mitwirkungspflicht, den Leistungsbezug zu überwinden, sprich einen besser bezahlten Job anzustreben.

Die vier Messgrößen reagieren sehr unterschiedlich auf konjunkturelle Veränderungen

Aus verschiedenen Gründen reagieren die vier Messgrößen unterschiedlich schnell auf eine Veränderung der Konjunkturlage. Sie sinken also im Aufschwung unterschiedlich schnell und steigen im Abschwung unterschiedlich schnell. So ist die Zahl der registrierten Arbeitslosen und die Zahl der Erwerbslosen konjunktursensibler als die der beiden anderen Messgrößen, denn diese Gruppen beinhalten nur Personen, die dem Arbeitsmarkt auch kurzfristig zur Verfügung stehen.

Allerdings dürfte die Zahl der Erwerbslosen kurzfristig noch stärker reagieren als die Zahl der registrierten Arbeitslosen, denn letztere umfasst Menschen, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen. Dies reduziert den Druck, das erstbeste Jobangebot anzunehmen. Bei den Erwerbslosen ist hingegen die Zahl derjenigen, die keine Lohnersatzleistungen beziehen und daher einen noch stärkeren Anreiz haben, eine Beschäftigung aufzunehmen, etwas höher. Unterbeschäftigung und ELB wiederum erfassen auch nichtarbeitslose Menschen, die kurzfristig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Deshalb reagieren diese Maße zeitverzögerter und in geringerem Umfang auf Änderungen des konjunkturellen Umfelds.

Die Zahl derjenigen, die an Maßnahmen teilnehmen, ist zudem von (geschäfts-)politischen Entscheidungen der Bundesagentur für Arbeit abhängig. Wenn beispielsweise mehr Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt werden, dann steigt die Zahl der Teilnehmenden in der Unterbeschäftigung beziehungsweise bei den Leistungsberechtigten.

Der Kreis der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung hängt außerdem von politischen Entscheidungen ab. Das Beispiel der Geflüchteten aus der Ukraine illustriert dies: Jene hatten bislang im Gegensatz zu den Geflüchteten aus dem Jahr 2015 einen direkten Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Wenn nun diejenigen Ukrainerinnen und Ukrainer, die erst ab dem 1. April 2025 nach Deutschland geflüchtet sind, aufgrund der jüngsten Entscheidung der Bundesregierung zunächst nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, senkt dies zumindest vorübergehend die Zahl der ELB.

Die Verlaufsmuster sind unterschiedlich

Abbildung 1a zeigt, wie sich die Maße seit 2015 entwickelt haben. Die Zahl der Arbeitslosen liegt deutlich höher als die der Erwerbslosen, aber beide Maße entwickelten sich im Zeitverlauf relativ ähnlich: Beide sanken vor der Pandemie, verzeichneten einen sprunghaften Anstieg im Jahr 2020, sanken bis 2022 beziehungsweise 2023 wieder und legten seither erneut deutlich zu. Ähnlich verläuft die Entwicklung der Unterbeschäftigung: Da diese die (registrierte) Arbeitslosigkeit als größten Bestandteil hat, verläuft die Entwicklung ebenfalls qualitativ gleich zur Arbeitslosigkeit.

Anders stellt sich hingegen das Verlaufsmuster bei der Zahl der ELB dar: Diese sinkt nach 2015 nicht, sondern stagniert zunächst bis 2017 – insbesondere wegen der hohen Fluchtmigration aus Syrien und anderen Ländern ab 2015, aber auch weil die Langzeitarbeitslosigkeit bei guter Konjunktur langsamer und zeitverzögerter sinkt als die normale Arbeitslosigkeit. Erst nach 2017 sinkt die Zahl der ELB und anders als bei den anderen Messgrößen setzt sich dieser Rückgang 2020 fort.

Erst nach 2022 ist ein leichter Anstieg zu beobachten, auch hier vermutlich wegen der Fluchtmigration, in diesem Fall aus der Ukraine. 2025 geht die Zahl der ELB wieder leicht zurück – dies gilt laut BA-Statistik sowohl für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch für solche ohne. Ein Grund dürfte unter anderem sein, dass die Fluchtmigration nach Deutschland zuletzt wieder zurückging und zugleich die Zahl der Geflüchteten weiter steigt, die eine bedarfsdeckende Beschäftigung finden. Detaillierte Daten stehen allerdings erst mit zeitlichem Abstand zur Verfügung.

Um die Entwicklung der vier Kenngrößen besser miteinander vergleichen zu können, zeigt Abbildung 1b die relative Entwicklung seit 2015. Zwischen 2015 und 2019 ging die Erwerbslosigkeit mit 30 Prozent relativ gesehen am stärksten zurück. Die Arbeitslosigkeit nahm um 20 Prozent ab, während die anderen Maßzahlen zur gleichen Zeit nur um 10 bis 12 Prozent sanken. Umgekehrt verlief die Entwicklung in der Coronazeit und danach. Dies bestätigt, dass Arbeits- und Erwerbslosigkeit relativ stark auf die Konjunktur reagieren, während sich die Zahl der ELB deutlich unabhängiger von der Konjunktur entwickelt.

Alle weiteren Maße sind längerfristig stärker zurückgegangen als die Arbeitslosenzahl

Die Arbeitslosigkeit ist in Deutschland die Messgröße für Nichtbeschäftigung beziehungsweise Joblosigkeit, welche medial die mit Abstand größte Beachtung findet. Daher wird nun betrachtet, wie sich die verschiedenen Messgrößen in Relation zur Arbeitslosigkeit entwickelt haben.

Abbildung 2a stellt diese Relation für Erwerbslosigkeit, Unterbeschäftigung und ELB dar. Als weitere Vergleichsgröße ist dort das Verhältnis der Arbeitslosen im Grundsicherungsbezug (SGB-II-Arbeitslose) an allen Arbeitslosen dargestellt. Letztere umfassen neben den Arbeitslosen aus dem SGB II noch jene aus dem SGB III, also derjenigen, die Arbeitslosengeld beziehen. Die Ergänzung ermöglicht eine grobe Abgrenzung zwischen kurzfristiger Arbeitslosigkeit (SGB III) und Langzeitarbeitslosigkeit (SGB II).

Während das Verhältnis von ELB (siehe Abbildung 2a, obere Linie) und der Unterbeschäftigung (zweite Linie von oben) zur Arbeitslosigkeit bis 2019 ansteigt, ist es in der Coronakrise und in der Wirtschaftsschwäche seit 2022 rückläufig. Derzeit sind beide Werte niedriger als 2015, wobei der Rückgang für die ELB besonders stark ausfällt.

Dies bedeutet auch: 2025 kamen auf 100 registrierte Arbeitslose weniger Personen in Maßnahmen als 2015. Dies erscheint insofern nicht unproblematisch, als arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gerade in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten verstärkt genutzt werden sollten, um Arbeitsuchende ohne Beschäftigung gut für den nächsten Aufschwung vorzubereiten.

Der Bestand an ELB reagiert ebenfalls kaum auf die verschlechterte Wirtschaftslage, obwohl die Abgangschancen aus der Grundsicherung in Beschäftigung laut Grundsicherungsstatistik der BA seit 2022 historisch niedrig sind. Der Anteil der SGB-II-Arbeitslosen an allen Arbeitslosen ging von knapp 70 Prozent im Jahr 2015 auf 62 Prozent im Jahr 2025 zurück (zweite Linie von unten). Das Verhältnis der Zahl der Erwerbslosen zur Zahl der Arbeitslosen wiederum schwankt über die Zeit zwischen 51 und 64 Prozent (unterste Linie).

Um die Entwicklung größenunabhängiger und damit deutlicher darzustellen, zeigt Abbildung 2b die relative Veränderung der vier in Abbildung 2a betrachteten Verhältniszahlen. Dabei fällt auf, dass die 2025er-Werte für alle vier Messkonzepte unter denen des Jahres 2015 liegen: Bei der Unterbeschäftigung um 5 Prozent, bei den ELB sogar um 15 Prozent. Während der guten Konjunkturphase vor Beginn der Pandemie stieg das Verhältnis für Unterbeschäftigung und ELB sogar noch. Zudem sticht das überproportional ausgeprägte Wachstum der Erwerbslosigkeit seit 2023 heraus.

Seit 2023 steigen die Arbeitslosenzahlen deutlich, nicht aber die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

Um die Entwicklung während der wirtschaftlichen Schwächephase nach der Pandemie seit Ende 2022 genauer nachzuzeichnen, werden abschließend die vier Messgrößen mit den Quartalsdaten seit 2022 in den Blick genommen (siehe Abbildung 3). Die Zahl der Arbeitslosen steigt seit dem dritten Quartal 2022 kontinuierlich und liegt aktuell um 28 Prozent höher als im ersten Quartal 2022. Die Zahl der Erwerbslosen hingegen ging 2022 noch zurück und steigt erst seit Mitte 2023 deutlich. Die Zahl der Personen in Unterbeschäftigung sowie der ELB steigt mit Beginn des Ukraine-Kriegs Anfang 2022 zunächst stark an, danach schwächt sich das Wachstum aber ab. Aktuell stagniert die Unterbeschäftigung, während die Zahl der ELB sogar zurückgeht.

Der deutliche Anstieg der Arbeits- und Erwerbslosigkeit seit 2023 legt nahe, dass arbeitsmarktnahe Beschäftigte in der aktuellen wirtschaftlichen Schwächephase häufiger arbeits- beziehungsweise erwerbslos werden, und zugleich nicht so schnell wieder eine neue Beschäftigung finden wie in konjunkturell besseren Zeiten. So stellt die BA in ihrem Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt vom Oktober 2025 fest, dass die Abgangschancen von Arbeitslosen sowohl aus dem SGB II als auch aus dem SGB III in eine Beschäftigung auf einem historischen Tiefststand sind. Insbesondere die arbeitsmarktnahen Personen verbleiben länger in Arbeitslosigkeit als früher.

Da sowohl die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen als auch der Anteil der SGB-II-Arbeitslosen rückläufig sind (siehe Abbildung 2), stieg die Unterbeschäftigung bis 2024 wesentlich schwächer als die Arbeitslosigkeit und geht derzeit sogar leicht zurück.

Fazit

Eine genaue Betrachtung der hier präsentierten Messgrößen erlaubt eine differenzierte Bewertung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Sowohl bei der Zahl der bei der BA registrierten Arbeitslosen als auch der vom Statistischen Bundesamt per Befragung ermittelten Zahl der Erwerbslosen handelt es sich schwerpunktmäßig um Messgrößen für Personen, die dem Arbeitsmarkt kurzfristig zur Verfügung stehen. Beide Indikatoren reagieren deshalb sehr stark auf konjunkturelle Veränderungen.

Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung und die Unterbeschäftigung reagieren hingegen zeitverzögerter und gedämpfter auf konjunkturelle Veränderungen. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist heute niedriger als noch 2015 – trotz der starken Fluchtmigration aus der Ukraine. Auch aktuell geht die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten trotz Wirtschaftsschwäche zurück, weil der Zugang in den Bezug von Bürgergeld rückläufig ist und weil Geflüchtete aus der Ukraine vermehrt eine Beschäftigung aufnehmen.

Derzeit zeigt sich somit ein gemischtes Bild: Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit und der Erwerbslosigkeit legt die Stagnation der Unterbeschäftigung nahe, dass sich die Arbeitsmarktlage seit dem Frühjahr 2025 nicht mehr verschlechtert. Die aktuell relativ hohe Zahl an arbeitsmarktnahen Arbeitslosen, insbesondere aus dem SGB III, lässt hoffen, dass ein einsetzender Aufschwung – so er denn rechtzeitig kommt – relativ schnell zu einem Abbau der Arbeits- und Erwerbslosigkeit führen wird, bevor sich die Zahl der (Langzeit-)Arbeitslosen verfestigt.

Infobox: Definitionen

Arbeitslose (BA): Aus § 16 Absatz 1 SGB III: „Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.“ Erfasst wird die Altersgruppe zwischen 15 und 67 Jahren. Auch Personen mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 15 Stunden zählen als arbeitslos, wenn sie eine Beschäftigung suchen.

Unterbeschäftigung (BA): Die Zahl der Arbeitslosen plus Teilnehmende an einer Maßnahme der Arbeitsförderung sowie kurzfristig Arbeitsunfähige.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (BA): Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Personen werden nur als ELB ausgewiesen, wenn sie Grundsicherungsleistungen beziehen.

Erwerbslose (Statistisches Bundesamt, Konzept der ILO): Personen ohne Erwerbstätigkeit (eine Person gilt als erwerbstätig, sobald sie mindestens eine Stunde in der Woche arbeitet) im Alter von 15 bis 74 Jahren, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d.h. innerhalb von zwei Wochen für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen.

In aller Kürze

  • Der Frage, wie viele Menschen, die nicht arbeiten oder die mehr arbeiten könnten, dem Arbeitsmarkt für die Besetzung offener Stellen zur Verfügung stehen, kann man sich über verschiedene Messkonzepte annähern.
  • Arbeits- sowie Erwerbslose bilden Gruppen, die im Vergleich zu anderen Gruppen wie erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eher arbeitsmarktnah sind und kurzfristig zur Verfügung stehen. Daher reagieren diese Maße besonders stark auf die konjunkturelle Lage.
  • Unterbeschäftigung und erwerbsfähige Leistungsbeziehende schließen hingegen auch Personen ein, die kurzfristig keine Stellen besetzen können. Dementsprechend weisen diese Konzepte eine höhere Trägheit im Konjunkturverlauf auf.
  • In Relation zur viel beachteten Arbeitslosigkeit sind die anderen Maße insgesamt in den vergangenen zehn Jahren jedoch gesunken.
  • 2024 und 2025 sind Arbeits- und die Erwerbslosigkeit, insbesondere im SGB III, deutlich gestiegen, während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eher zurückgegangen ist. Damit besteht etwa im Vergleich zur Situation im Jahr 2019 eine relativ große Gruppe an Personen, die schnell wieder in den Arbeitsmarkt eintreten kann, falls die Konjunktur rechtzeitig anzieht.

Literatur

Bundesagentur für Arbeit (2025a): Grundsicherung in Zahlen, September 2025. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202509/iiia7/grusi-in-zahlen/grusi-in-zahlen-d-0-202509-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Bundesagentur für Arbeit (2025b): Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt, Oktober 2025. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202510/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbericht-d-0-202510-pdf.pdf;jsessionid=FF4ABE59B2BF7EEB7ADF634436804EFF?__blob=publicationFile&v=1

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2025a): Grundsicherung für Arbeitsuchende – Deutschland. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?topic_f=analyse-d-grundsicherung-arbeitsuchende

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2025b): Saisonbereinigte Zeitreihen – Deutschland, West/Ost und Länder. 

Statistisches Bundesamt (2025a): Erwerbstätigkeit im September 2025 saisonbereinigt leicht gesunken. Pressemitteilung Nr. 387 vom 30.10.2025.

Statistisches Bundesamt (2025b): Erwerbslosenstatistik nach dem ILO-Konzept, Code 13231. 

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20251223.01

Fitzenberger, Bernd; Kagerl, Christian (2025): Zeichnet der jüngste Anstieg der Arbeitslosenzahlen die Arbeitsmarktlage schlechter, als sie ist?, In: IAB-Forum 23. Dezember 2025, https://iab-forum.de/zeichnet-der-juengste-anstieg-der-arbeitslosenzahlen-die-arbeitsmarktlage-schlechter-als-sie-ist/, Abrufdatum: 23. December 2025

 

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