
Nicht wenige Integrationsfachkräfte der Jobcenter zweifeln an der tatsächlichen Erwerbsfähigkeit eines erheblichen Teils der von ihnen betreuten Leistungsbeziehenden. Entsprechend groß ist der Zuspruch für eine Reform, die im Bedarfsfall einen Wechsel in ein anderes Sicherungssystem erleichtert. Gleichzeitig spricht sich nur eine Minderheit für eine grundsätzliche Änderung der geltenden Erwerbsfähigkeitskriterien aus.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet sich an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig bestreiten können, aufgrund ihres Alters und ihrer gesundheitlichen Konstitution aber einer Erwerbstätigkeit von wenigstens drei Stunden pro Tag nachgehen könnten. Das Gesetz spricht daher von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Gesundheitliche Einschränkungen sind unter Grundsicherungsbeziehenden jedoch weit verbreitet und mindern ihre Erwerbschancen teils erheblich. Diese Beeinträchtigungen gehen teils so weit, dass die Jobcenter mehrheitlich an der Erwerbsfähigkeit vieler Leistungsbeziehenden zweifeln. In der repräsentativen Befragung von Jobcenter-Beschäftigten des IAB (OnJoB) gaben dies 61 Prozent an.
Ein deutlich größerer Anteil spricht sich zudem für einen erleichterten Wechsel der betreffenden Personen in ein anderes Sicherungssystem aus. 86 Prozent der Befragten befürworten entsprechende Reformen. Infrage kämen die Erwerbsminderungsrente oder die Grundsicherung bei Erwerbsminderung.
Eine zentrale Voraussetzung für einen solchen Wechsel ist derzeit, dass die Deutsche Rentenversicherung eine volle oder teilweise Erwerbsminderung bescheinigt. Deren Gutachten scheinen die Einschätzung der Jobcenter, die sich auf die medizinische Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Gesundheitsamt stützen, allerdings selten zu bestätigen. Nur 7 Prozent der Befragten stimmt der Aussage zu, dass die Rentenversicherung die entsprechende Einschätzung der Jobcenter bestätigt, 63 Prozent verneinen dies. Hier tut sich also eine erhebliche Diskrepanz auf. Diese Problematik greift auch die aktuelle Sozialstaatskommission der Bundesregierung zumindest indirekt in ihrem Abschlussbericht auf und regt an, die bislang übliche Mehrfachbegutachtung auf den Prüfstand zu stellen (S. 15).
Trotz wahrgenommener Diskrepanz der Einschätzungen von Rentenversicherung und Jobcentern zieht nur eine Minderheit der Befragten den Schluss, die gesetzlich definierte Grenze zwischen Erwerbsfähigkeit und voller Erwerbsminderung anzupassen. Nur gut ein Viertel der Jobcenter-Beschäftigten spricht sich für eine entsprechende Gesetzesänderung aus, 57 Prozent der Befragten lehnen dies (eher) ab.
Das mehrheitliche Plädoyer für die Erleichterung einer Aussteuerung aus dem SGB II bei gleichzeitiger Beibehaltung der geltenden Erwerbsfähigkeitsdefinition muss jedoch kein Widerspruch sein. Vielmehr könnte es den Wunsch widerspiegeln, einerseits möglichst viele Betroffene wieder in Erwerbsarbeit zu integrieren, andererseits aber handlungsfähiger in den Fällen zu werden, in denen eine solche Beschäftigungsperspektive nach vielfach langem Verbleib im Leistungsbezug nicht mehr realistisch erscheint.
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