22. April 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Eine Anschlussbeschäftigung nach Förderende ist mit einer langfristen Beschäftigungsstabilität verbunden
Nadja Bömmel , Zein Kasrin , Anil Özerdogan , Maximilian Schiele , Claudia Wenzig
Erste Studienergebnisse zur Wirkung der Förderung „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL; § 16e SGB II) auf die Arbeitsmarktintegration veröffentlichten Zein Kasrin und Stefan Tübbicke im Jahr 2024. Die Auswertungen administrativer Daten belegen, dass es 53 Prozent der EvL-Geförderten gelingt, 38 Monate nach Förderbeginn in eine Anschlussbeschäftigung überzugehen – unabhängig davon, ob sie die Förderung vorzeitig verlassen haben oder nicht.
Juliane Achatz und andere zeigten 2024 im Abschlussbericht der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, dass mehr als ein Drittel der ehemals EvL-Geförderten ihre Förderung vorzeitig beendet haben. Daher ist es interessant, die Beschäftigungschancen der Teilnehmenden dahingehend genauer zu betrachten. Es ist zu vermuten, dass eine direkte Anschlussbeschäftigung nach regulärem oder vorzeitigem Förderende tendenziell eher mit einer langfristigen Stabilität und einer höheren Beschäftigungsqualität einhergehen dürfte.
Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Analyse der Beschäftigungsverläufe von ehemals EvL-Geförderten und der Beschäftigungsqualität anhand von vier Übergangskonstellationen in Kombination der Merkmale „Art des Förderendes“ und „Vorhandensein einer sozialversicherungspflichtigen Anschlussbeschäftigung“ dargestellt. Die Untersuchung erfolgt auf Basis der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ sowie administrativer Daten (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). So können zusätzliche Merkmale der Beschäftigung betrachten werden, die über die administrativen Daten hinaus gehen, wie Befristung, Arbeitsumfang und Entlohnung oder subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität.
Mehr als die Hälfte der Geförderten schafft den direkten Übergang in Beschäftigung
Abbildung 1 zeigt die Anteilswerte der Übergangskonstellationen von ehemaligen EvL-Geförderten nach Förderende differenziert nach Abschlussart, also inwieweit eine Förderung vorzeitig oder regulär beendet wurde, und nach Anschlussbeschäftigung, also ob direkt nach Förderende binnen eines Monats eine sozialversicherungspflichtige Anschlussbeschäftigung aufgenommen wurde. Dadurch ergeben sich insgesamt vier Gruppen von Geförderten, die zur weiteren Differenzierung dienen:
- Circa 28 Prozent beendeten ihre Förderung vorzeitig, ohne eine anschließende Beschäftigung vorweisen zu können.
- 7 Prozent konnten nach einem vorzeitigen Förderabbruch eine Anschlussbeschäftigung aufnehmen.
- Rund 17 Prozent durchliefen die reguläre Förderdauer von zwei Jahren, jedoch ohne eine Anschlussbeschäftigung.
- Der Großteil der Geförderten, etwa 48 Prozent, nahm nach dem regulären Förderende eine Anschlussbeschäftigung auf.
Zusammengenommen gelang also rund 55 Prozent der Geförderten ein direkter Übergang in Beschäftigung.

Die Personen innerhalb dieser vier Gruppenkonstellationen weisen zum Teil deutliche soziodemografische Unterschiede auf (siehe Tabelle 1). So ist die Gruppe der ehemals EvL-Geförderten mit vorzeitigem Förderende ohne eine Anschlussbeschäftigung vor allem durch einen niedrigeren Frauenanteil (28,3 %) und ein geringeres Median-Alter von 42 Jahren charakterisiert. Verglichen mit den drei anderen Übergangsgruppen sind die Unterschiede, gemessen am 5-Prozent-Niveau, signifikant.
Bei Geförderten, die vorzeitig in eine Anschlussbeschäftigung wechselten, fällt hingegen auf, dass signifikant häufiger entweder ein Bildungsabschluss fehlt oder lediglich ein niedriger Bildungsabschluss vorliegt (49,2 %) und der Anteil der Personen mit Vorerkrankungen deutlich geringer ist (17,5 %). Obwohl diese Unterschiede im Vergleich zu den übrigen drei Übergangsgruppen statistisch signifikant sind, ist dieses Ergebnis aufgrund der geringen Fallzahl mit Vorsicht zu interpretieren.
Alle übrigen in Tabelle 1 dargestellten Unterschiede zwischen den Gruppen weisen keine statistische Signifikanz zum 5-Prozent-Niveau auf.
Hohe Stabilität bei Anschlussbeschäftigung nach regulärem Förderende
Abbildung 2 zeigt die durchschnittliche Beschäftigungsquote auf Basis der administrativen Daten der befragten EvL-Geförderten über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem jeweiligen Förderende, differenziert nach den oben beschriebenen Übergangskonstellationen. Auf der vertikalen Achse ist der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter dargestellt, während die horizontale Achse die Monate seit dem individuellen Förderende abbildet. Das zwölfmonatige Zeitfenster begründet sich durch den Rand der administrativen Daten zum Zeitpunkt der Analysen.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Beschäftigungsverläufe ehemals EvL-Geförderter eine hohe Stabilität aufweisen. Rund ein Jahr nach dem regulären Förderende befinden sich etwa 85 Prozent derjenigen, die eine Anschlussbeschäftigung aufgenommen haben, weiterhin in Beschäftigung (siehe Abbildung 2, dunkelblaue Linie). Demgegenüber verlaufen Erwerbsbiografien weniger günstig, wenn EvL-Geförderte vorzeitig in eine Beschäftigung wechseln. In diesem Fall sind rund 60 Prozent etwa ein Jahr nach Verlassen der Förderung noch in Beschäftigung (hellgrüne Linie).
Die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Personen, die nach vorzeitigem oder regulärem Förderende eine Anschlussbeschäftigung aufgenommen haben, nehmen über die Zeit zu. Zwischen den beiden Gruppen, welche die Förderung vorzeitig (blaue Linie) beziehungsweise regulär (türkise Linie) ohne Anschlussbeschäftigung verlassen haben, gibt es ein Jahr nach Beendigung der Förderung keine signifikanten Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten (20 % beziehungsweise 30 %).

Mehr als zwei Drittel der ehemaligen EvL-Geförderten sind 2023 beschäftigt
Auf der Basis der Panelbefragung können in der Untersuchung zusätzliche formale Merkmale der aufgenommenen Beschäftigungen und subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität berücksichtigt werden. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der dritten Erhebungswelle im Jahr 2023 und umfassen sowohl sozialversicherungspflichtige als auch geringfügige Beschäftigungen.
Somit kann ein fester Vergleichszeitpunkt für die vier Gruppen – durchschnittlich 43 Monate nach Förderbeginn – betrachtet werden. Zudem ermöglichen es die Befragungsdaten, insgesamt einen deutlich längeren Zeitraum nach Förderende zu untersuchen als das zwölfmonatige Zeitfenster der administrativen Daten. Geförderte, die diese Förderung vorzeitig beendet haben, wurden im Durchschnitt 33 Monate nach Förderende, Geförderte mit regulärem Förderende 19 Monate nach Förderende interviewt.
Zum Befragungszeitpunkt 2023 waren mehr als zwei Drittel (69 %) der ehemaligen EvL-Geförderten erwerbstätig. Differenziert nach den Übergangsgruppen zeigen sich vergleichbare Ergebnisse wie aus der Zeitverlaufsanalyse: Die höchste Beschäftigungsquote (83 %) findet sich unter jenen Geförderten, die nach regulärem Förderende direkt eine Anschlussbeschäftigung aufnehmen. Deutlich niedriger liegen die Beschäftigungsquoten von Geförderten, die die Förderung ohne direkte Anschlussbeschäftigung beendet haben (siehe Tabelle 2).
Geförderte ohne direkte Anschlussbeschäftigung weisen später höhere Befristungsquoten auf und sind häufiger geringfügig beschäftigt
Etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitete 2023 in Vollzeit mit einer vertraglichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche. Die Anteile der geringfügig und der in Teilzeit Beschäftigten variierten deutlich zwischen den Übergangsgruppen: Besonders hoch war der Anteil geringfügiger Beschäftigung – jeweils über 20 Prozent – bei ehemaligen Geförderten ohne Anschlussbeschäftigung, unabhängig davon, ob die Förderung regulär oder vorzeitig beendet wurde. Dieser Anteil fiel bei denjenigen, die nach Förderende in eine Anschlussbeschäftigung übergehen konnten, mit 5 beziehungsweise 4 Prozent wesentlich geringer aus.
In einem befristeten Arbeitsverhältnis standen 2023 17 Prozent der ehemaligen Geförderten. Besonders hoch war der Befristungsanteil mit 33 Prozent unter jenen, die nach regulärer zweijähriger Förderdauer keine direkte Anschlussbeschäftigung erhielten. Dagegen weist die Gruppe mit regulärem Förderende und anschließender Beschäftigung eine signifikant niedrigere Befristungsquote von 11 Prozent auf.
Die Mehrzahl betrachtet den aktuellen Verdienst als existenzsichernd
Bei der Entlohnung zeigen sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den vier Übergangsgruppen. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn lag bei 13,58 Euro, also deutlich über dem Mindestlohnniveau von 12 Euro im Jahr 2023. Zum Vergleich: Im Abschlussbericht der Evaluation des Teilhabechancengesetzes wird ein durchschnittlicher Bruttostundenlohn von 12,71 Euro für EvL-geförderte Beschäftigungen gegen Ende der Förderung ausgewiesen.
Insgesamt bewertete die Mehrheit der Befragten ihren Verdienst als existenzsichernd: Rund drei Viertel (76 %) stimmten der Aussage, Dank des Lohns finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, voll und ganz oder eher zu. Die höchste Zustimmung findet sich bei Personen mit regulärem Förderende und direkter Anschlussbeschäftigung (84 %). Signifikant seltener stimmten dieser Aussage EvL-Geförderte mit vorzeitigem Förderende und ohne Anschlussbeschäftigung (55 %) zu (siehe Tabelle 2).

Dass weitere wichtige Aspekte einer intrinsische Arbeitsqualität positiv bewertet werden, verdeutlichen die folgenden Antworten der EvL-Befragten: Die Mehrheit der Beschäftigten nannte gute Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten (78 %) und volle Autonomie (63 %) an ihrem Arbeitsplatz. Bei Geförderten, die regulär ausgeschieden und erst später eine neue Tätigkeit aufgenommen haben, war die Zustimmung mit Blick auf die Autonomie am Arbeitsplatz mit 80 Prozent überdurchschnittlich hoch. Ehemalige Geförderte, die ihre Förderung vorzeitig und ohne direkte Anschlussbeschäftigung beendet haben, schätzten ihre Selbstbestimmtheit am Arbeitsplatz mit 56 Prozent signifikant geringer ein (siehe Tabelle 2).
Fazit
Die Ergebnisse unterstreichen das positive Fazit, das Zein Kasrin und Stefan Tübbicke im Jahr 2024 auf Basis administrativer Daten gezogen haben: Auch weit über ein Jahr nach Förderende gehen mehr als die Hälfte der ehemals EvL-Geförderten einer Beschäftigung nach und die Beschäftigungsverläufe erweisen sich als stabil. Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für die Mehrheit der Geförderten die beabsichtigte Brücke aus der Arbeitslosigkeit in eine Erwerbstätigkeit baut. Ein erfreulich hoher Anteil dieser Beschäftigungen wird unbefristet in Vollzeit ausgeübt, und die Bezahlung liegt mit durchschnittlich 13,58 Euro pro Stunde deutlich über dem zum Befragungszeitpunkt geltenden Mindestlohnniveau.
Deskriptiv zeigt sich außerdem, dass die Art des Förderendes und des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung mit dem weiteren Erwerbsverlauf und der Qualität der Beschäftigung verbunden ist. So ist die Beschäftigungsquote in der Gruppe ehemaliger EvL-Geförderter mit regulärer Förderdauer und direkter Anschlussbeschäftigung am höchsten. Dagegen sind spätere Beschäftigungen ehemaliger Geförderter ohne Anschlussbeschäftigung sowohl durch ungünstigere formale Merkmale als auch schlechtere subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität gekennzeichnet.
Gezielte Übergangstrategien sollten bereits während der Programmlaufzeit – zum Beispiel im Rahmen des beschäftigungsbegleitenden Coachings – gefördert werden, um eine Abschlussbeschäftigung kurz nach Förderende zu ermöglichen.
Daten und Methoden
Die Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ wurde für die Evaluation des Teilhabechancengesetzes aufgebaut, die das IAB im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchführt.
Für Geförderte des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) fanden drei Panelerhebungen von Mai 2020 bis März 2021 (Welle 1), von März 2021 bis März 2022 (Welle 2) und von Januar 2023 bis Juni 2023 (Welle 3) statt. Details hierzu können dem Feld- und Methodenbericht der dritten Befragungswelle von Sebastian Hülle und anderen aus dem Jahr 2024 entnommen werden.
Für die Befragung wurden Geförderte mit einem Förderbeginn zwischen April 2019 und Januar 2020 ausgewählt, sodass die dritte Befragungswelle nach Ende der zweijährigen Förderung durchgeführt wurde, durchschnittlich circa 43 Monate nach Förderbeginn. Die Angaben der Befragten, zum Beispiel zu Arbeitszeit und Qualität der Beschäftigung nach Förderende, wurden mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit – beispielsweise zu Förderbeginn und -ende sowie dem Beschäftigungsstatus nach Förderende – verknüpft, soweit die Befragten der Verknüpfung zugestimmt haben.
Insgesamt nahmen 1.039 EvL-Geförderte an allen drei Erhebungswellen teil und stimmten einer Datenverknüpfung zu. Sie bilden die Grundlage für die Analysen zur Arbeitsmarktbeteiligung von ehemaligen Geförderten. Die Gruppe der Geförderten umfasst auch Personen, die die Förderung während des Beobachtungszeitraums vorzeitig beendet haben; dies traf auf circa ein Drittel der geförderten Befragten zu. Alle erhobenen Merkmale zum Erwerbsstatus sowie zu Art und Qualität der Beschäftigung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Abschlussbefragung im Jahr 2023.
In aller Kürze
- Knapp die Hälfte derjenigen, die mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gefördert werden, wechselt nach regulärem Förderende direkt in eine Beschäftigung. 28 Prozent dagegen beenden die Förderung vorzeitig und ohne Anschlussbeschäftigung. Dabei handelt es sich überdurchschnittlich häufig um Männer und eher jüngere Personen.
- Erfolgt die Anschlussbeschäftigung direkt nach dem regulärem Förderende, sind stabilere Beschäftigungsverhältnisse bis zu zwölf Monate danach zu beobachten: Rund 85 Prozent dieser Geförderten sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Erwerbsbiografien verlaufen weniger günstig, wenn die Übergänge vorzeitig stattfinden: Zwölf Monate nach ihrem Förderende sind nur 60 Prozent dieser Geförderten beschäftigt.
- Spätere Beschäftigungen ehemaliger Geförderter ohne Anschlussbeschäftigung sind durch ungünstigere Merkmale gekennzeichnet. Die subjektive Einschätzung der Arbeitsqualität fällt zudem schlechter aus als bei Geförderten mit Anschlussbeschäftigung.
- Besonders hoch ist der Befristungsanteil bei regulärem Förderende ohne anschließende Beschäftigung. Bei einem vorzeitigen Förderende ohne Anschlussbeschäftigung bewerten die Befragten ihre Einkommenssituation und Arbeitsqualität signifikant schlechter.
Literatur
Achatz, Juliane et al. (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes – Abschlussbericht. IAB-Forschungsbericht Nr. 4.
Hülle, Sebastian et al. (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 3. IAB-Forschungsbericht Nr. 24.
Kasrin, Zein; Tübbicke, Stefan (2024): Das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im SGB II: Der Lohnkostenzuschuss zeigt hohe und stabile Beschäftigungseffekte. IAB-Kurzbericht Nr. 13.
Bild: Halfpoint/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260422.01
Bömmel, Nadja; Kasrin, Zein; Özerdogan, Anil; Schiele, Maximilian; Wenzig, Claudia (2026): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Eine Anschlussbeschäftigung nach Förderende ist mit einer langfristen Beschäftigungsstabilität verbunden, In: IAB-Forum 22. April 2026, https://iab-forum.de/eingliederung-von-langzeitarbeitslosen-eine-anschlussbeschaeftigung-nach-foerderende-ist-mit-einer-langfristen-beschaeftigungsstabilitaet-verbunden/, Abrufdatum: 22. April 2026
Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Autoren:
- Nadja Bömmel
- Zein Kasrin
- Anil Özerdogan
- Maximilian Schiele
- Claudia Wenzig

Dr. Nadja Bömmel ist seit Februar 2023 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ am IAB.
Dr. Zein Kasrin ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Grundsicherung und Aktivierung“ am IAB.
Anil Özerdogan ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich „Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ am IAB.
Maximilian Schiele ist wissenschaftlicher Mitarbeiter im Forschungsbereich „Grundsicherung und Aktivierung“ am IAB.
Dr. Claudia Wenzig ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ am IAB.