[Aktualisierte Fassung vom 11.05.2026]

Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” soll die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch eine zweijährige geförderte Beschäftigung erhöht werden. Ziel ist es, ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Ein gutes Drittel der Geförderten beendet die Förderung jedoch vorzeitig – häufig ohne direkte Anschlussbeschäftigung. Wie unterscheiden sich die Erwerbsverläufe und die Beschäftigungsqualität nach Art des Förderendes und des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung? Antworten darauf gibt eine Analyse auf Basis der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ des IAB.

Erste Studienergebnisse zur Wirkung der Förderung „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL; § 16e SGB II) auf die Arbeitsmarktintegration veröffentlichten Zein Kasrin und Stefan Tübbicke im Jahr 2024. Die Auswertungen administrativer Daten belegen, dass es 53 Prozent der EvL-Geförderten gelingt, 38 Monate nach Förderbeginn in eine Anschlussbeschäftigung überzugehen – unabhängig davon, ob sie die Förderung vorzeitig verlassen haben oder nicht.

Juliane Achatz und andere zeigten 2024 im Abschlussbericht der Evaluation des Teilhabechancengesetzes, dass mehr als ein Drittel der ehemals EvL-Geförderten ihre Förderung vorzeitig beendet haben. Daher ist es interessant, die Beschäftigungschancen der Teilnehmenden dahingehend genauer zu betrachten. Es ist zu vermuten, dass eine direkte Anschlussbeschäftigung nach regulärem oder vorzeitigem Förderende tendenziell eher mit einer langfristigen Stabilität und einer höheren Beschäftigungsqualität einhergehen dürfte.

Nachfolgend werden die Ergebnisse einer Analyse der Beschäftigungsverläufe von ehemals EvL-Geförderten und der Beschäftigungsqualität anhand von vier Übergangskonstellationen in Kombination der Merkmale „Art des Förderendes“ und „Vorhandensein einer sozialversicherungspflichtigen Anschlussbeschäftigung“ dargestellt. Die Untersuchung erfolgt auf Basis der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ sowie administrativer Daten (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). So können zusätzliche Merkmale der Beschäftigung betrachtet werden, die über die administrativen Daten hinaus gehen, wie Befristung, Arbeitsumfang und Entlohnung oder subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität.

Mehr als die Hälfte der Geförderten schafft den direkten Übergang in Beschäftigung

Abbildung 1 zeigt die Anteilswerte der Übergangskonstellationen von ehemaligen EvL-Geförderten nach Förderende – differenziert nach Abschlussart, also inwieweit eine Förderung vorzeitig oder regulär beendet wurde, und nach Anschlussbeschäftigung, also ob direkt nach Förderende binnen eines Monats eine sozialversicherungspflichtige Anschlussbeschäftigung aufgenommen wurde. Dadurch ergeben sich insgesamt vier Gruppen von Geförderten, die zur weiteren Differenzierung dienen:

  • Circa 25 Prozent beendeten ihre Förderung vorzeitig, ohne eine anschließende Beschäftigung vorweisen zu können.
  • 9 Prozent konnten nach einem vorzeitigen Förderabbruch eine Anschlussbeschäftigung aufnehmen.
  • Rund 16 Prozent durchliefen die reguläre Förderdauer von zwei Jahren, jedoch ohne eine Anschlussbeschäftigung.
  • Der Großteil der Geförderten, etwa 50 Prozent, nahm nach dem regulären Förderende eine Anschlussbeschäftigung auf.

Zusammengenommen gelang also rund 60 Prozent der Geförderten ein direkter Übergang in Beschäftigung.

Abbildung 1 zeigt die Anteilswerte von vier unterschiedlichen Übergangskonstellationen ehemaliger EvL-Geförderten nach Förderende als Balkendiagramm. Die Konstellationen ergeben sich aus der Kombination der Art des Förderendes und dem Vorhandensein einer Anschlussbeschäftigung. Die größte Gruppe umfasst mit 49,5 Prozent diejenigen, die ein reguläres Förderende mit Anschlussbeschäftigung aufweisen. Die zweitgrößte Gruppe sind mit 25,3 Prozent ehemalige Geförderte mit vorzeitigem Förderende und ohne Anschlussbeschäftigung.

Hinsichtlich der soziodemografischen Merkmale weisen die Personen der vier Gruppenkonstellationen kaum statistisch signifikante Unterschiede (5-Prozent-Niveau) auf, auch wenn die Anteilswerte teilweise um mehrere Prozentpunkte zwischen den Gruppen schwanken (siehe Tabelle 1).

Signifikant seltener wurden von der Gruppe der Geförderten, die vorzeitig in eine Anschlussbeschäftigung wechselten, gesundheitliche Einschränkungen vor Förderbeginn berichtet. Insgesamt 19 Prozent gaben solche Vorerkrankungen an. In den anderen Gruppen lag dieser Anteil bei über 40 Prozent. Trotz statistischer Signifikanz ist dieses Ergebnis aufgrund der geringen Fallzahl mit Vorsicht zu interpretieren.

Alle übrigen in Tabelle 1 dargestellten Unterschiede zwischen den Gruppen weisen keine statistische Signifikanz zum 5-Prozent-Niveau auf.

Tabelle 1 zeigt ausgewählte soziodemografische Merkmale wie z.B. Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund von ehemaligen EvL-Geförderten. Für die einzelnen Merkmale werden sowohl die Anteilswerte auf Basis aller EvL-Geförderten insgesamt ausgewiesen wie auch getrennt für die vier unterschiedlichen Übergangskonstellationen nach Förderende.

Hohe Stabilität bei Anschlussbeschäftigung nach regulärem Förderende

Abbildung 2 zeigt die durchschnittliche Beschäftigungsquote auf Basis der administrativen Daten der befragten EvL-Geförderten über einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem jeweiligen Förderende, differenziert nach den oben beschriebenen Übergangskonstellationen. Auf der vertikalen Achse ist der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter dargestellt, während die horizontale Achse die Monate seit dem individuellen Förderende abbildet. Das zwölfmonatige Zeitfenster begründet sich durch den Rand der administrativen Daten zum Zeitpunkt der Analysen.

Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die Beschäftigungsverläufe ehemals EvL-Geförderter eine hohe Stabilität aufweisen. Rund ein Jahr nach dem regulären Förderende befinden sich etwa 82 Prozent derjenigen, die eine Anschlussbeschäftigung aufgenommen haben, weiterhin in Beschäftigung (siehe Abbildung 2, dunkelblaue Linie). Demgegenüber verlaufen Erwerbsbiografien weniger günstig, wenn EvL-Geförderte vorzeitig in eine Beschäftigung wechseln. In diesem Fall sind rund 63 Prozent etwa ein Jahr nach Verlassen der Förderung noch in Beschäftigung (hellgrüne Linie).

Die Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten von Personen, die nach vorzeitigem oder regulärem Förderende eine Anschlussbeschäftigung aufgenommen haben, waren kurz nach dem individuellem Förderende kleiner als zum Ende des betrachteten Zeitraums. Zwischen den beiden Gruppen, welche die Förderung vorzeitig (blaue Linie) beziehungsweise regulär (türkise Linie) ohne Anschlussbeschäftigung verlassen haben, gibt es ein Jahr nach Beendigung der Förderung keine signifikanten Unterschiede bei den Beschäftigungsquoten (18 % beziehungsweise 32 %).

Abbildung 2 zeigt die Quoten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von ehemaligen EvL-Geförderten im Zeitverlauf und zwar zwischen ein und zwölf Monaten nach Förderende. Die Beschäftigungsquoten werden als Linien separat für die vier Übergangskonstellationen dargestellt: reguläres Förderende mit Anschlussbeschäftigung, vorzeitiges Förderende mit Anschlussbeschäftigung, reguläres Förderende ohne Anschlussbeschäftigung, vorzeitiges Förderende ohne Anschlussbeschäftigung. Die höchsten Beschäftigungsquoten im Zeitverlauf weist die Gruppe „reguläres Förderende mit Anschlussbeschäftigung“ auf, die geringsten die Gruppe „vorzeitiges Förderende ohne Anschlussbeschäftigung“.

Mehr als zwei Drittel der ehemaligen EvL-Geförderten sind 2023 beschäftigt

Auf der Basis der Panelbefragung können in der Untersuchung zusätzliche formale Merkmale der aufgenommenen Beschäftigungen und subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität berücksichtigt werden. Die folgenden Ergebnisse beziehen sich auf das Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der dritten Erhebungswelle im Jahr 2023 und umfassen sowohl sozialversicherungspflichtige als auch geringfügige Beschäftigungen.

Somit kann ein fester Vergleichszeitpunkt für die vier Gruppen – durchschnittlich 43 Monate nach Förderbeginn – betrachtet werden. Zudem ermöglichen es die Befragungsdaten, insgesamt einen deutlich längeren Zeitraum nach Förderende zu untersuchen als das zwölfmonatige Zeitfenster der administrativen Daten. Geförderte, die diese Förderung vorzeitig beendet haben, wurden im Durchschnitt 34 Monate nach Förderende, Geförderte mit regulärem Förderende 20 Monate nach Förderende interviewt.

Zum Befragungszeitpunkt 2023 waren mehr als zwei Drittel (70 %) der ehemaligen EvL-Geförderten erwerbstätig. Differenziert nach den Übergangsgruppen zeigen sich vergleichbare Ergebnisse wie aus der Zeitverlaufsanalyse: Die höchste Beschäftigungsquote (83 %) findet sich unter jenen Geförderten, die nach regulärem Förderende direkt eine Anschlussbeschäftigung aufnehmen. Deutlich niedriger liegen die Beschäftigungsquoten von Geförderten, die die Förderung ohne direkte Anschlussbeschäftigung beendet haben (siehe Tabelle 2).

Geförderte mit Anschlussbeschäftigung nach regulärem Förderende sind später seltener geringfügig und befristet beschäftigt

Etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitete – unabhängig von den Übergangsgruppen – 2023 in Vollzeit mit einer vertraglichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche. Im Gegenzug variierten die Anteile der geringfügig Beschäftigten deutlich zwischen den Gruppen: Mit 4 Prozent fiel der Anteil geringfügiger Beschäftigung bei ehemaligen Geförderten, die nach Förderende in eine Anschlussbeschäftigung übergehen konnten, gering aus. Im Vergleich dazu waren Geförderte ohne Anschlussbeschäftigung, unabhängig davon, ob die Förderung regulär (26 %) oder vorzeitig beendet (20 %) wurde, signifikant häufiger geringfügig beschäftigt.

In einem befristeten Arbeitsverhältnis standen 2023 19 Prozent der ehemaligen Geförderten. Auch hier weist die Gruppe mit regulärem Förderende und anschließender Beschäftigung eine besonders niedrige Befristungsquote von 11 Prozent auf. Dagegen sind mit einer Quote von jeweils 32 Prozent ehemalige Geförderte ohne Anschlussbeschäftigung, unabhängig von ihrem Förderende, signifikant häufiger befristet beschäftigt.

Die Mehrzahl betrachtet den aktuellen Verdienst als existenzsichernd

Bei der Entlohnung zeigen sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den vier Übergangsgruppen. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn lag bei 13,75 Euro, also deutlich über dem Mindestlohnniveau von 12 Euro im Jahr 2023. Zum Vergleich: Im Abschlussbericht zur Evaluation des Teilhabechancengesetzes wird ein durchschnittlicher Bruttostundenlohn von 12,71 Euro für EvL-geförderte Beschäftigungen gegen Ende der Förderung ausgewiesen.

Insgesamt bewertete die Mehrheit der Befragten ihren Verdienst als existenzsichernd: Knapp drei Viertel (72 %) stimmten der Aussage, Dank des Lohns finanziell auf eigenen Füßen zu stehen, voll und ganz oder eher zu. Die höchste Zustimmung findet sich bei Personen mit regulärem Förderende und direkter Anschlussbeschäftigung (82 %). Signifikant seltener stimmten dieser Aussage EvL-Geförderte mit vorzeitigem Förderende und ohne Anschlussbeschäftigung (51 %) zu (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2 zeigt die Beschäftigungsquote sowie ausgewählte Merkmale der Beschäftigung, konkret Arbeitsumfang, Bruttolohn, Befristungsquote sowie Aspekte der subjektiven Bewertung der Arbeitsqualität von ehemaligen EvL-Geförderten. Für die einzelnen Merkmale werden sowohl die Anteilswerte insgesamt als auch getrennt für die vier unterschiedlichen Übergangskonstellationen nach Förderende ausgewiesen. Neben den Anteilswerten wird jeweils auch das entsprechende 95-Prozent-Konfidenzintervall dargestellt.

Dass weitere wichtige Aspekte einer intrinsische Arbeitsqualität positiv bewertet werden, verdeutlichen die folgenden Antworten der EvL-Befragten. Die Mehrheit der Beschäftigten nannte gute Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten (77 %) und volle Autonomie (63 %) an ihrem Arbeitsplatz. Dabei zeigen sich aber keine statistisch signifikanten Unterschiede in den Bewertungen zwischen den vier Gruppen (siehe Tabelle 2).

Fazit

Die Ergebnisse unterstreichen das positive Fazit, das Zein Kasrin und Stefan Tübbicke im Jahr 2024 auf Basis administrativer Daten gezogen haben: Auch weit über ein Jahr nach Förderende gehen mehr als die Hälfte der ehemals EvL-Geförderten einer Beschäftigung nach und die Beschäftigungsverläufe erweisen sich als stabil.

Das ist ein weiterer Hinweis darauf, dass das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ für die Mehrheit der Geförderten die beabsichtigte Brücke aus der Arbeitslosigkeit in eine Erwerbstätigkeit baut. Ein erfreulich hoher Anteil dieser Beschäftigungen wird unbefristet in Vollzeit ausgeübt und die Bezahlung liegt mit durchschnittlich 13,75 Euro pro Stunde deutlich über dem zum Befragungszeitpunkt geltenden Mindestlohnniveau.

Deskriptiv zeigt sich außerdem, dass die Art des Förderendes und des Übergangs in eine Anschlussbeschäftigung mit dem weiteren Erwerbsverlauf und der Qualität der Beschäftigung verbunden ist. So ist die Beschäftigungsquote in der Gruppe ehemaliger EvL-Geförderter mit regulärer Förderdauer und direkter Anschlussbeschäftigung am höchsten. Im Vergleich zu dieser Gruppe sind spätere Beschäftigungen von ehemaligen Geförderten mit vorzeitigem Förderende ohne Anschlussbeschäftigung sowohl durch ungünstigere formale Merkmale als auch schlechtere subjektive Bewertungen der Einkommenssituation gekennzeichnet.

Gezielte Übergangstrategien sollten bereits während der Programmlaufzeit – zum Beispiel im Rahmen des beschäftigungsbegleitenden Coachings – gefördert werden, um eine Abschlussbeschäftigung kurz nach Förderende zu ermöglichen.

In aller Kürze

  • Knapp die Hälfte derjenigen, die mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ gefördert werden, wechselt nach regulärem Förderende direkt in eine Beschäftigung. 25 Prozent dagegen beenden die Förderung vorzeitig und ohne Anschlussbeschäftigung.
  • Erfolgt die Anschlussbeschäftigung direkt nach dem regulärem Förderende, sind stabilere Beschäftigungsverhältnisse bis zu zwölf Monate danach zu beobachten: Rund 82 Prozent dieser Geförderten sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Erwerbsbiografien verlaufen weniger günstig, wenn die Übergänge vorzeitig stattfinden: Zwölf Monate nach ihrem Förderende sind nur 63 Prozent dieser Geförderten beschäftigt.
  • Spätere Beschäftigungen ehemaliger Geförderter mit regulärem Förderende und Anschlussbeschäftigung sind zudem eher durch günstigere Merkmale gekennzeichnet. In dieser Gruppe sind beispielsweise 4 Prozent geringfügig und 11 Prozent befristet beschäftigt.
  • Im Vergleich dazu ist der Befristungsanteil bei vorzeitigem Förderende ohne anschließende Beschäftigung besonders hoch (32 %). In dieser Gruppe bewerten die Befragten ihre Einkommenssituation auch signifikant schlechter.

Daten und Methoden

Die Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ wurde für die Evaluation des Teilhabechancengesetzes aufgebaut, die das IAB im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) durchführt.

Für Geförderte des Instruments „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) fanden drei Panelerhebungen von Mai 2020 bis März 2021 (Welle 1), von März 2021 bis März 2022 (Welle 2) und von Januar 2023 bis Juni 2023 (Welle 3) statt. Details hierzu können dem Feld- und Methodenbericht der dritten Befragungswelle von Sebastian Hülle und anderen aus dem Jahr 2024 entnommen werden.

Für die Befragung wurden Geförderte mit einem Förderbeginn zwischen April 2019 und Januar 2020 ausgewählt, sodass die dritte Befragungswelle nach Ende der zweijährigen Förderung durchgeführt wurde, durchschnittlich circa 43 Monate nach Förderbeginn. Die Angaben der Befragten, zum Beispiel zu Arbeitszeit und Qualität der Beschäftigung nach Förderende, wurden mit administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit – beispielsweise zu Förderbeginn und -ende sowie dem Beschäftigungsstatus nach Förderende – verknüpft, soweit die Befragten der Verknüpfung zugestimmt haben.

Insgesamt nahmen 1.075 EvL-Geförderte an der dritten Erhebungswelle teil und stimmten einer Datenverknüpfung zu. Sie bilden die Grundlage für die Analysen zur Arbeitsmarktbeteiligung von ehemaligen Geförderten. Die Gruppe der Geförderten umfasst auch Personen, die die Förderung während des Beobachtungszeitraums vorzeitig beendet haben; dies traf auf circa ein Drittel der geförderten Befragten zu. Alle erhobenen Merkmale zum Erwerbsstatus sowie zu Art und Qualität der Beschäftigung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Abschlussbefragung im Jahr 2023.

Literatur

Achatz, Juliane et al. (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes – Abschlussbericht. IAB-Forschungsbericht Nr. 4.

Hülle, Sebastian et al. (2024): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 3. IAB-Forschungsbericht Nr. 24.

Kasrin, Zein; Tübbicke, Stefan (2024): Das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ im SGB II: Der Lohnkostenzuschuss zeigt hohe und stabile Beschäftigungseffekte. IAB-Kurzbericht Nr. 13.

 

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260422.01

Bömmel, Nadja; Kasrin, Zein; Özerdogan, Anil; Schiele, Maximilian; Wenzig, Claudia (2026): Eingliederung von Langzeitarbeitslosen: Eine Anschlussbeschäftigung nach Förderende ist mit einer langfristen Beschäftigungsstabilität verbunden, In: IAB-Forum 22. April 2026, https://iab-forum.de/eingliederung-von-langzeitarbeitslosen-eine-anschlussbeschaeftigung-nach-foerderende-ist-mit-einer-langfristen-beschaeftigungsstabilitaet-verbunden/, Abrufdatum: 12. May 2026

 

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