Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert. Möglich ist die Altersteilzeit für Arbeitnehmer*innen ab dem 55. Lebensjahr.
Die genauen Vorschriften zur Altersteilzeit können Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nachlesen.
