Das Säulendiagramm zeigt wie häufig die Teilnahme an geförderter beruflicher Weiterbildung abgebrochen wurde. Dargestellt sind vier Eintrittskohorten, zwei aus März und April 2023, zwei aus den gleichen Monaten im Jahr 2024. Für den Vergleich hervorgehoben ist die Kohorte aus dem März 2024, die vom Bürgergeldbonus profitiert. Bei dieser liegt die Abbruchquote bei 21,2 Prozent. Bei den beiden Kohorten vor der „Bürgergeld-Kohorte“ betragen die Quoten zwischen 23 und 24 Prozent. Die nachfolgende Kohorte ohne Bonus weist eine Abbruchquote von 20,6 Prozent auf. Die Unterschiede sind gering und statistisch nicht signifikant. Die Daten basieren auf der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit und eigenen Berechnungen. Herausgeber der Grafik ist das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Der Bürgergeldbonus wurde vom 1. Juli 2023 bis zum 28. März 2024 als finanzieller Anreiz für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgezahlt. Wie die Abbildung zeigt, hatte diese Förderung jedoch keine Auswirkung auf die Abbruchhäufigkeit.

Aufschlussreich ist hier der Vergleich zwischen verschiedenen Eintrittskohorten in förderfähige Maßnahmen. Dabei wird die sogenannte Bürgergeldbonus-Kohorte, die zwischen dem 28. Februar und 27. März 2024 die Weiterbildung begonnen hatte und somit vom Bonus profitiert hat, mit anderen Kohorten verglichen, die ebenfalls eine Weiterbildung begonnen hatten, aber nicht in den Genuss des Bonus‘ kamen.

Tatsächlich variieren die Abbruchquoten zwischen den betrachteten Eintrittskohorten nur geringfügig. Bei der Bürgergeldbonus-Kohorte beträgt diese 21,2 Prozent. Im Vergleich dazu liegt die Abbruchquote bei der unmittelbar nachfolgenden Kohorte ohne Bonusanspruch im April 2024 bei 20,6 Prozent. Der Unterschied zwischen beiden von 0,6 Prozentpunkten ist statistisch nicht signifikant.

Zur besseren Einordnung möglicher saisonaler Effekte sowie unbeobachteter Unterschiede zwischen den Kohorten werden zusätzlich entsprechende Eintrittskohorten aus dem Jahr 2023 herangezogen. Es zeigt sich ein Unterschied zwischen den Abbruchquoten von rund einem Prozentpunkt, der ebenfalls statistisch nicht signifikant ist.

Der sogenannte Differenz-von-Differenzen-Ansatz vergleicht die Differenz der Abbruchquoten zwischen der Bürgergeldbonus-Kohorte im März 2024 und der unmittelbar anschließenden Kohorte ohne Bonusanspruch im April 2024 mit der entsprechenden Differenz zwischen zwei zeitlich identisch abgegrenzten Eintrittskohorten im Jahr 2023, in dem jeweils kein Bonus existierte. Konkret wird also geprüft, ob sich der Unterschied zwischen „früher“ und „später“ eintretenden Teilnehmenden im Jahr 2024 anders darstellt als im Vorjahr. Auf diese Weise werden sowohl saisonale Effekte als auch zeitlich stabile Unterschiede zwischen frühen und späteren Eintritten herausgerechnet. Der daraus resultierende geschätzte Effekt beträgt -0,4 Prozentpunkte. Dieser Wert ist ebenfalls statistisch nicht signifikant und weist damit nicht auf einen systematischen Einfluss des Bürgergeldbonus hin.

Die Erwartung, dass sich der Wegfall des Bonus in steigenden Abbruchquoten niederschlagen könnte, schlägt sich in diesen Ergebnissen also nicht nieder.

Autoren

DOI: 10.48720/IAB.FOO.GA.20260610.01