Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, die aus der Arbeit der sogenannten Hartz-Kommission Mitte 2002 hervorgingen, wurde die Reform der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland und der organisatorische Umbau der Bundesagentur für Arbeit eingeleitet. Die Gesetze gehen mit umfassenden Evaluationsaufträgen für die Wirkungsforschung einher. Für die ersten drei Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Aufträge dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem wettbewerblichen Verfahren vergeben. Das IAB erhielt hier innerhalb von Konsortien die Aufträge zur Evaluation von Eingliederungs- und Existenzgründungszuschüssen. Mit dem vierten Gesetz wurde das SGB II eingeführt und dem IAB ein weiterer gesetzlicher Auftrag übertragen.
21. Februar 2017
Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I-IV)
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