Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG) sollen die berufliche Eignung in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit feststellen. Die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse können Gegenstand der betrieblichen Maßnahme sein. Betriebliche Maßnahmen können zudem die Orientierung auf dem Arbeitsmarkt unterstützen. Zum förderfähigen Personenkreis gehören von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose sowie Ausländerinnen und Ausländer, die unter die Regelungen des § 39a SGB III fallen.
21. Dezember 2021
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (MAG)
Downloads
Das könnte Sie interessieren...
Die US-Handelspolitik setzt Betriebe in Deutschland unter Druck. Freier Handel schafft Wachstum auf beiden Seiten. Doch die USA ändern gerade die Regeln. Im Video erklärt IAB-Handelsökonom Ignat ...weiterlesen
23. April 2026 | Digitale Transformation
Der Gender AI Gap: „KI wird zur Schlüsselressource – aber Männer und Frauen nutzen sie nicht gleich“
Mit der rasanten Verbreitung von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt entsteht eine neue Lücke zwischen den Geschlechtern: der Gender AI Gap. Dies zeigt eine aktuelle Studie des IAB, die in ...weiterlesen
Mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen” soll die Beschäftigungsfähigkeit von arbeitsmarktfernen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch eine zweijährige geförderte ...weiterlesen
