Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug des Elternhaushalts spiegelt sich zum Teil auch in der nächsten Generation wider. Denn bei Jugendlichen aus diesen Haushalten zeigen sich in den Folgejahren ungünstigere Verläufe hinsichtlich Ausbildungserfolg und Arbeitsmarktintegration.

Der Übergang in eine Ausbildung und danach in eine Festanstellung ist von nachhaltiger Bedeutung für den Arbeitsmarkterfolg sehr vieler junger Menschen. Dass eine abgeschlossene berufliche Ausbildung eine der besten Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit ist, haben zahlreiche Studien belegt (lesen Sie dazu beispielsweise einen 2023 im IAB-Forum erschienenen Beitrag von Sandra Dummert und anderen). Ein sicherer Ausbildungsplatz markiert daher einen wichtigen Meilenstein im Lebenslauf junger Erwachsener, was deren wirtschaftliche und soziale Teilhabe nachhaltig beeinflusst.

Die Ausbildungschancen von Jugendlichen hängen auch vom familiären sozio-ökonomischen Umfeld ab

Ob der Übergang in eine Ausbildung gelingt, hängt jedoch unter anderem stark vom sozio-ökonomischen familiären Umfeld der Jugendlichen ab. Studien zeigen, dass Jugendliche aus Haushalten mit geringerem sozio-ökonomischen Status, insbesondere wenn diese von SGB-II-Leistungen abhängig sind, deutlich seltener eine Ausbildung beginnen als andere Jugendliche. Zu diesem Ergebnis kommen beispielsweise Ursula Beicht und Günter Walden in einer 2019 publizierten Studie.

Inwieweit hierbei auch eine Rolle spielt, wie lange deren Familien vorher Leistungen bezogen haben, wird im Folgenden dargestellt. Dafür wurden zwei Gruppen von Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 24 Jahren hinsichtlich ihres Erwerbsstatus am Arbeitsmarkt (Ausbildung, Beschäftigung, Bezug von SGB-II-Leistungen) anhand administrativer Personendaten verglichen.

Gemeinsam ist diesen beiden Gruppen, dass die Jugendlichen 12 Jahre alt waren, als der Haushalt, in dem sie lebten, erstmals Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bezogen hat. Der Unterschied: Während die Jugendlichen in der einen Gruppe im Alter zwischen 12 und 15 Jahren mindestens ein Jahr Leistungen bezogen haben, war dies bei der anderen Gruppe weniger als ein Jahr der Fall. Die durchschnittlichen Leistungsbezugsdauern zwischen den beiden Gruppen unterscheiden sich dabei im beobachteten Zeitraum um gut eineinhalb Jahre.

Eine längere Dauer des Leistungsbezugs geht mit einer schlechteren sozio-ökonomischen Lage des Elternhauses einher. So haben Eltern derjenigen 12- bis 15-Jährigen, die länger SGB-II-Leistungen bezogen haben, seltener eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen höheren Bildungsabschluss und häufiger eine ausländische Staatsangehörigkeit als diejenigen mit kürzerer Bezugsdauer (siehe Tabelle 1). Der rein deskriptive Vergleich der zwei Gruppen lässt daher nicht per se auf einen kausalen Zusammenhang zwischen Leistungsbezugsdauer im Elternhaus und Statuslagen am Arbeitsmarkt schließen.

Die Tabelle zeigt Merkmale der Eltern der Jugendlichen im SGB-II-Leistungsbezug im Alter zwischen 15 und 24 Jahren die in derselben Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei wird unterschieden zwischen Jugendlichen mit der früheren Dauer des SGB-II-Leistungsbezugs von unter einem Jahr und ab einem Jahr. Zwischen den beiden Gruppen zeigen sich einige Unterschiede in den Merkmalen der Eltern. Zum Beispiel haben die Eltern von Jugendlichen mit SGB-II-Leistungsbezug von ab einem Jahr häufiger eine ausländische Staatsangehörigkeit und seltener eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Welchen Arbeitsmarktstatus haben nun Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die bereits mit 12 Jahren in einem Haushalt gelebt haben, der zu diesem Zeitpunkt erstmals SGB-II-Leistungen bezogen hat? Bei den 15-Jährigen aus dieser Gruppe beziehen (noch) 40 Prozent SGB-II-Leistungen. Ihr Anteil geht aber mit zunehmendem Alter stark zurück. Gleichzeitig steigt der Anteil derjenigen, die eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufnehmen (siehe Abbildung 1).

Der Anteil der jungen Erwachsenen in Ausbildung nimmt beispielweise bis zum 19. und 20. Lebensjahr auf rund ein Viertel zu und geht anschließend wieder stetig zurück. Demgegenüber steigt der Anteil derjenigen in Beschäftigung (ohne Ausbildung) bis zum 24. Lebensjahr kontinuierlich auf fast die Hälfte.

Ein erheblicher Anteil der jungen Menschen befindet sich allerdings weder in Ausbildung oder Beschäftigung noch im Leistungsbezug, noch ist er arbeitslos gemeldet. Es handelt sich dabei um Personen, die beispielsweise noch zur Schule gehen, ein Studium absolvieren oder in Elternzeit sind.

Da in den genutzten Daten keine entsprechenden Informationen vorliegen, werden die betreffenden Personen unter der Kategorie „In einem anderen Status“ zusammengefasst. Der Anteil derjenigen, die unter diese Kategorie fallen, beläuft sich bei den 15-Jährigen auf rund 60 Prozent, sinkt aber mit zunehmendem Alter kontinuierlich. Von den 24-Jährigen gehören nur noch 37 Prozent dieser Kategorie an. Vergleichsweise gering ist der Anteil der Arbeitslosen. Er liegt auch bei den 24-Jährigen nur bei 3 Prozent.

Abbildung 1 zeigt ein Flächendiagramm, welches den Anteil der Jugendlichen nach Erwerbsstatus im Alter zwischen 15 und 24 Jahren zeigt. Der Anteil von Jugendlichen im SGB-II-Bezug geht von circa 40 Prozent im Alter von 15 Jahren auf einen kleinen Anteil im Alter von 24 Jahren zurück. Gleichzeitig nimmt der Anteil in Ausbildung zunächst auf etwas über 20 Prozent im Alter von 20 Jahren zu, danach wieder ab. Ab dem Alter von circa 18 Jahren steigt der Anteil in Beschäftigung deutlich an. Gleichzeitig ist ein größerer Teil der Jugendlichen auch in einem anderen Status, der in den Daten nicht abgebildet werden kann, zum Beispiel Schulbesuch.

Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend geht mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit einher, eine Ausbildung zu beginnen

Der Anteil der Jugendlichen in Ausbildung steigt zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr deutlich. Allerdings ist der Anstieg bei denjenigen, die zwischen 12 und 15 Jahren mindestens ein Jahr auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen waren, geringer als bei denjenigen mit kürzerem Leistungsbezug. Bei den 19-Jährigen ist dieser Unterschied mit 24 gegenüber 28 Prozent besonders ausgeprägt. Ab dem 19. beziehungsweise 20. Lebensjahr nimmt der Anteil derjenigen, die sich noch in einer Ausbildung befinden, ab. Ab dem 20. Lebensjahr verschwinden die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen nahezu vollständig.

Insgesamt jedoch besteht zwischen der Dauer des Leistungsbezugs während des Heranwachsens und der Wahrscheinlichkeit, eine Ausbildung zu beginnen, ein statistisch signifikanter Zusammenhang.

Abbildung 2 zeigt den Anteil der Jugendlichen in Ausbildung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren. Dabei wird unterschieden zwischen Jugendlichen mit der früheren Dauer des SGB-II-Leistungsbezugs von unter einem Jahr und ab einem Jahr. Der Anteil der Jugendlichen in Ausbildung steigt im Alter zwischen 15 und 19 Jahren für beide Gruppen stark an und fällt danach ab. Der Anstieg der Gruppe mit SGB-II-Leistungsbezug von unter einem Jahr steigt jedoch stärker an, wodurch sich statistisch signifikante Unterschiede im Alter zwischen 16 und 19 Jahren ergeben.

Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend geht mit geringeren Beschäftigungsquoten einher

Ein tendenziell ähnliches Bild zeigt sich beim Anteil der hier betrachteten jungen Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (siehe Abbildung 3). Ab dem 20. Lebensjahr wird eine signifikante und mit dem Alter tendenziell zunehmende Differenz in der Beschäftigungsquote sichtbar. Denn Jugendliche aus Haushalten, die länger SGB-II-Leistungen bezogen haben, befinden sich dann im Schnitt seltener in Beschäftigung. Bis zum 24. Lebensjahr steigt die Differenz auf etwa 4 Prozentpunkte (45 % versus 49 %).

Ein längerer Leistungsbezug im Elternhaushalt, geht also mit einer niedrigeren Beschäftigungsquote der nächsten Generation einher.

Abbildung 3 zeigt den Anteil der Jugendlichen in Beschäftigung im Alter zwischen 15 und 24 Jahren. Dabei wird unterschieden zwischen Jugendlichen mit der früheren Dauer des SGB-II-Leistungsbezugs von unter einem Jahr und ab einem Jahr. Der Anteil der Jugendlichen in Beschäftigung steigt für beide Gruppen über die Zeit an. Der Anstieg ist für die Gruppe mit SGB-II-Leistungsbezug von unter einem Jahr ab einem Alter von 19 Jahren steiler, wodurch sich statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Gruppen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren ergeben.

Noch sehr viel deutlicher sind die Unterschiede zwischen den beiden Gruppen beim Anteil derjenigen, die weiterhin oder erneut von SGB-II-Leistungen abhängig sind (siehe Abbildung 4). Dieser Unterschied ist allerdings bei den jüngeren Altersgruppen sehr viel ausgeprägter als bei den höheren. Dies ist insofern wenig überraschend, als viele 15-Jährige, deren Elternhaushalt länger als ein Jahr SGB-II-Leistungen erhalten hat, weit überwiegend noch bei ihren Eltern leben. Sie gehören daher automatisch zu einer Familie, die SGB-II-Leistungen bezieht.

Mit zunehmendem Alter verringert sich dieser Unterschied jedoch allmählich. Trotzdem besteht auch im Alter von 24 Jahren ein signifikanter Unterschied. Obwohl diese Altersgruppe bereits überwiegend in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft lebt, beläuft sich die Differenz immer noch auf rund 4 Prozentpunkte (8 % versus 12 %).

Abbildung 4 zeigt den Anteil der Jugendlichen im SGB-II-Leistungsbezug im Alter zwischen 15 und 24 Jahren. Dabei wird unterschieden zwischen Jugendlichen mit der früheren Dauer des SGB-II-Leistungsbezugs von unter einem Jahr und ab einem Jahr. Der Anteil der Jugendlichen im SGB-II-Leistungsbezug ist für die Gruppe mit SGB-II-Leistungsbezug von ab einem Jahr im Alter von 15 Jahren deutlich und statistisch signifikant höher als für die andere Gruppe. Dieser Anteil sinkt jedoch stark mit dem Alter. Ab einem Alter von circa 21 Jahren sind die Unterschiede kleiner, bleiben aber statistisch signifikant.

Fazit

Wenn das Elternhaus über längere Zeit Leistungen nach dem SGB II bezieht, geht dies im Schnitt mit schlechteren Ausbildungs- und Beschäftigungschancen der betroffenen Jugendlichen einher. Sie sind zudem im Schnitt häufiger auf weitere SGB-II-Leistungen angewiesen. Dieser Effekt zeigt sich selbst noch bei den über 20-Jährigen.

Diese Ergebnisse spiegeln allerdings zunächst nur Korrelationen wider, keine kausalen Effekte. Insofern muss an dieser Stelle offenbleiben, welche konkreten Faktoren für die unterschiedliche Arbeitsmarktperformanz der beiden Gruppen ursächlich sind.

Wie eingangs erläutert, sind beispielsweise Menschen ohne Berufsausbildung in Haushalten mit längerem SGB-II-Leistungsbezug deutlich häufiger vertreten als in Haushalten mit kürzerem Leistungsbezug. Dasselbe gilt für Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.

Es spricht manches dafür, dass solche Faktoren schon für sich genommen dazu beitragen können, dass Jugendliche unterschiedlich gute Startchancen am Arbeitsmarkt haben. Wenn etwa die Eltern nur wenig Deutsch sprechen, um nur ein Beispiel zu nennen, dürften sich diese schwerer tun, ihre Kinder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz effektiv zu unterstützen. Die unterschiedlichen sozio-ökonomischen Bedingungen des Elternhauses dürften also ein Teil der Erklärung sein.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von Jennifer Feichtmayer und Regina Riphahn aus dem Jahr 2023. Die Autorinnen zeigen, dass elterlicher Leistungsbezug zwar stark mit dem Leistungsbezug der Kinder korreliert. Jedoch ist kein intergenerationaler kausaler Effekt auf den Leistungsbezug der Kinder im Alter von 25 bis 29 Jahren ersichtlich. Gleichwohl ist denkbar, dass auch die längere Bezugsdauer per se einen Unterschied für die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen in der wichtigen Übergangsphase im Alter zwischen 15 und 24 Jahren macht.

Auch wenn sich all diese möglichen Effekte auf Basis der vorhandenen Daten nicht quantifizieren lassen, scheint die Annahme plausibel, dass sowohl die sozio-ökonomischen Bedingungen des Elternhauses als auch die Bezugsdauer an sich eine Rolle spielen dürften. Es ist davon auszugehen, dass diese Unterschiede zwischen Personen ohne SGB-II-Leistungsbezug im Elternhaus und Personen mit SGB-II-Leistungsbezug im Elternhaus noch stärker ausfallen. Um hierüber genauere Aussagen treffen zu können, bedarf es allerdings weiterer Untersuchungen.

Daten und Methoden

Für diese Analyse wurden administrative Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verwendet. Als Basis wird eine 20%-Zugangsstichprobe von Kindern aus Familien verwendet, welche zwischen Juli 2008 und Dezember 2010 zum ersten Mal SGB-II-Leistungen bezogen haben. Die untersuchte Stichprobe beschränkt sich dabei auf Kinder, die zu Beginn des SGB-II-Bezugs ihres Haushalts zwölf Jahre alt waren.

Insgesamt liegen der Analyse Beobachtungen von 7.411 Personen zugrunde. Bei 2.566 dieser Personen (35 %) beträgt die Dauer des Leistungsbezugs im Alter von 12 bis 15 Jahren weniger als ein Jahr. Bei den übrigen 4.845 (65 %) dauert der Leistungsbezug länger.

Dass Daten zu Bildungsepisoden nur bedingt vorhanden sind, stellt eine Einschränkung des Datensatzes dar. Eine Person ist nur dann als in Ausbildung befindlich gemeldet, wenn diese in einem Betrieb durchgeführt wird. Episoden in schulischer Ausbildung oder im Studium werden nicht in der Statistik registriert. Das erlangte Bildungsniveau wird allerdings erfasst, wenn eine Person in Beschäftigung, als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet wird.

In aller Kürze

  • Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend geht mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit einher, eine Ausbildung zu beginnen.
  • Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend geht zudem damit einher, dass die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tendenziell später erfolgt.
  • Ein längerer SGB-II-Leistungsbezug in der Jugend erhöht außerdem das Risiko, im Erwachsenenalter erneut SGB-II-Leistungen zu beziehen.

Literatur

Beicht, Ursula; Walden, Günter. (2019): Der Einfluss von Migrationshintergrund, sozialer Herkunft und Geschlecht auf den Übergang nicht studienberechtigter Schulabgänger/-innen in berufliche Ausbildung. Heft-Nr. 198. Bonn: Verlag Barbara Budrich.

Dummert, Sandra; Filser, Aandreas; Grunau, Philipp.; Ruf, Kevin (2023): Erwerbschancen nach Ausbildung langfristig deutlich verbessert – trotz Finanzkrise und Pandemie. In: IAB-Forum, 8.12.2023.

Feichtmayer, Jennifer; Riphahn, Regina (2023): Intergenerational Transmission of Welfare Benefit Receipt: Evidence from Germany. SOEP papers 1201 2023. Berlin: DIW.

Röttger, Christof.; Weber, Brigitte; Weber, Enzo (2019): Qualifikationsspezifische Arbeitslosenquoten.

Weber, Brigitte; Weber, Enzo (2013): Bildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. IAB-Kurzbericht Nr. 4.

 

Bild: FornStudio/stock.adobe.com

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20250610.01

Brunner, Joshua; Knize, Veronika; Schiele, Maximilian; Wolf, Markus (2025): Kinder aus Haushalten, die über längere Zeit SGB-II-Leistungen beziehen, haben geringere Ausbildungs- und Beschäftigungschancen, In: IAB-Forum 10. Juni 2025, https://iab-forum.de/kinder-aus-haushalten-die-ueber-laengere-zeit-sgb-ii-leistungen-beziehen-haben-geringere-ausbildungs-und-beschaeftigungschancen/, Abrufdatum: 13. June 2025

 

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