Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Die folgenden Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin.

Bei den Förderinstrumenten „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (EvL) nach § 16e SGB II und  „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) nach § 16i SGB II handelt es sich primär um Lohnkostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose beziehungsweise Langzeitleistungsbeziehende im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). Beide Maßnahmen richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die ohne Förderung nur geringe Chancen auf eine Wiedereingliederung in den regulären Arbeitsmarkt haben.

Während die EvL-Förderung Zuschüsse für Personen vorsieht, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind, richtet sich die TaAM-Förderung an besonders arbeitsmarktferne Personen, die in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Leistungen nach SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Unter den TaAM-Förderbetrieben sind Betriebe aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stark überrepräsentiert

Um abschätzen zu können, wo Geförderte eingesetzt werden, werden im Folgenden zentrale Unterschiede in der Branchenverteilung zwischen Betrieben mit und ohne Förderung beleuchtet. Unter den TaAM-Förderbetrieben sind insbesondere solche aus dem Gesundheits- und Sozialwesen stark überrepräsentiert (siehe Abbildung): Sie machen fast ein Viertel dieser Betriebe aus. Im Vergleich dazu sind nur etwa 9 Prozent der Betriebe ohne Förderung in diesem Bereich tätig. TaAM-Förderbetriebe sind auch im Bereich „Erziehung und Unterricht“ mit 7,6 Prozent sowie im Bereich „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“ mit etwa 11 Prozent häufiger zu finden als unter Betrieben ohne Förderung mit 2,6 und 1,2 Prozent. Dagegen sind TaAM-Förderbetriebe im Wirtschaftszweig „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ sowie im Baugewerbe seltener vertreten als solche ohne Förderung.

Unter den EvL-Förderbetrieben wiederum sind Betriebe aus dem Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz“ leicht überrepräsentiert. Für die sonstigen Wirtschaftssektoren liegen die Anteilswerte der EvL-Förderbetriebe zwischen denen der Betriebe ohne Förderung und der TaAM-Förderbetriebe.

Die Abbildung zeigt den Anteil einzelner Branchen an geförderten beziehungsweise nicht geförderten Betrieben nach dem Teilhabechancengesetz. Demnach sind unter den Betrieben mit Förderung insbesondere solche aus den Bereichen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“ stark überrepräsentiert. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Im Schnitt weisen geförderte und ungeförderte Betriebe nur geringe Unterschiede in den Frauenanteilen ihrer Belegschaft auf

Im Folgenden wird analysiert, inwieweit sich die Beschäftigtenstruktur in den Betrieben mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz unterscheidet. Es handelt sich dabei um Durchschnittswerte über die Betriebe und nicht über die Beschäftigten. Ein Großbetrieb fließt hier also mit dem gleichen Gewicht in den Durchschnitt ein wie ein Kleinbetrieb. Deshalb sind die hier präsentierten Zahlen nicht direkt mit denen der Beschäftigtenstatistik der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) vergleichbar. So ist zum Beispiel der Frauenanteil in kleinen Betrieben typischerweise deutlich höher als in größeren Betrieben. Die hier ausgewiesenen Frauenanteile fallen daher tendenziell höher aus als der Anteil der Frauen an allen Beschäftigten.

Insgesamt haben Förderbetriebe im Schnitt deutlich mehr Beschäftigte als nicht geförderte Betriebe. Letztere haben im Schnitt 14,5 Beschäftigte, EvL-Förderbetriebe haben hingegen 78,3 Beschäftigte und TaAM-Förderbetriebe sogar 89,1 (siehe Tabelle 1). Während das Durchschnittsalter der Beschäftigten in den TaAM Förderbetrieben und den ungeförderten Betrieben 44,5 Jahre beträgt, liegt das Durchschnittsalter bei mittels EvL geförderten Betrieben mit 42,9 Jahren knapp darunter. Etwas größer sind die Unterschiede beim durchschnittlichen Frauenanteil: Er liegt in den Betrieben ohne Förderung bei knapp 59 Prozent. Das sind immerhin 10 Prozentpunkte mehr als in EvL-Förderbetrieben und knapp vier Prozentpunkte mehr als in TaAM-Förderbetrieben.

Gewichtet man allerdings die Betriebe nach ihrer Größe, zeigt sich, dass der Frauenanteil an der Gesamtbelegschaft in den Förderbetrieben sogar etwas größer ist als bei ungeförderten Betrieben. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man anstelle nach der Gesamtbeschäftigung nach der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gewichtet. Insgesamt deutet dies darauf hin, dass sich die Beschäftigung – und damit auch die Nachfrage nach Arbeitskräften – in den Förderbetrieben relativ gleichmäßig auf Männer und Frauen aufteilt.

Dennoch sind Frauen in beiden Maßnahmen, verglichen mit ihrem Anteil an allen nicht geförderten erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, unterrepräsentiert. Zu diesem Ergebnis kommt das IAB in einer Evaluationsstudie. Das Gesamtbild der Befunde legt nahe, dass Frauen in den Förderprogrammen nicht etwa deswegen unterrepräsentiert sind, weil vor allem Betriebe gefördert würden, die vorrangig männliche Arbeitskräfte einstellen. Grund dürften eher in der Person liegende Vermittlungshemmnisse sein oder auch die Vermittlungspraxis der Jobcenter.

Betriebe mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz unterscheiden sich also in der Alters- und Geschlechtsstruktur ihrer Belegschaften nur wenig. Etwas größer, wenn auch moderat, sind die Unterschiede beim Anteil der Vollzeitbeschäftigten, der in den Förderbetrieben etwas höher ist. Deutlich größer ist dort jedoch der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Umgekehrt arbeiten in den Förderbetrieben deutlich weniger geringfügig Beschäftigte. Bereits vor Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes lag der Anteil der geförderten Beschäftigten bei den Förderbetrieben deutlich über dem der ungeförderten Betriebe. Dieser höhere Anteil an geförderten Beschäftigten in den Förderbetrieben deutet auf ein größeres Maß an Erfahrung mit öffentlich geförderter Beschäftigung hin.

Tabelle 1 zeigt die Beschäftigtenstruktur von Betrieben mit und ohne Förderung nach dem Teilhabechancengesetz. Auffällig ist insbesondere, dass in den Betrieben mit Förderung der Anteil geringfügig Beschäftigter deutlich geringer ist als in Betrieben mit Förderung, der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter hingegen deutlich größer. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen werden die Geförderten tendenziell marktnäher eingesetzt

Aufschlussreich ist zudem der Vergleich mit zwei mittlerweile ausgelaufenen Sonderprogrammen des Bundes, die ebenfalls auf Langzeitarbeitslose beziehungsweise Langzeitleistungsbeziehende abzielten und als direkte Vorgängerprogramme der beiden Förderinstrumente aus dem „Teilhabechancengesetz“ gelten: die „Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“, kurz ELL (eine ausführliche Evaluation dieses Programms finden Sie in einem 2021 erschienenen BMAS-Forschungsbericht von Bernhard Boockmann und anderen) sowie die „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, kurz STA (die einschlägige Evaluationsstudie von Martin Brussig und anderen ist 2019 ebenfalls im Rahmen eines BMAS-Forschungsberichts erschienen). Dabei kann TaAM als Nachfolgeprogramm von STA und EvL als Nachfolger von ELL gesehen werden.

Die beiden Programme waren von Mai 2015 bis Dezember 2017 sowie von Oktober 2015 bis Dezember 2018 in Kraft. Sie waren im Prinzip ähnlich ausgestaltet wie die aktuellen Förderinstrumente EvL und TaAM. Ein sehr wichtiger Unterschied besteht allerdings darin, dass die geförderten Arbeitsplätze bei dem Vorgängerprogramm STA „zusätzlich, wettbewerbsneutral und im öffentlichen Interesse“ sein mussten. Für die neuen Förderinstrumente gibt es keine solchen Einschränkungen, sodass die Geförderten tendenziell marktnäher eingesetzt werden konnten.

Um abzuschätzen inwieweit Geförderte tatsächlich marktnah eingesetzt werden, werden in Tabelle 2 die Branchenverteilungen von Förderbetrieben und ungeförderten Betrieben miteinander verglichen. Dabei werden sowohl Förderfirmen nach dem Teilhabechancengesetz betrachtet als auch solche, die über die Vorgängerprogramme gefördert wurden.

Tabelle 2 zeigt den Anteil einzelner Branchen an Betrieben mit und ohne Förderung. Zugleich werden Betriebe mit Förderung nach dem Teilhabechancengesetz mit solchen vergleichen, die über die Vorgängerprogramme gefördert wurden. Insgesamt ist die branchenspezifische Verteilung der Betriebe mit Förderung von Langzeitarbeitslosen der Verteilung der Betriebe ohne Förderung recht ähnlich. Für die Betreibe mit Förderung von Langzeitleistungsbeziehenden sind die Unterschiede dagegen deutlich größer. Quelle: BHP-XT, eigene Berechnungen.

Insgesamt ist die branchenspezifische Verteilung der EvL-Förderbetriebe der Verteilung der Betriebe ohne Förderung recht ähnlich. Für die TaAM-Förderbetriebe sind die Unterschiede dagegen deutlich größer. Dies dürfte daran liegen, dass mit der EvL-Förderung arbeitsmarktnähere Personen gefördert werden als mit TaAM (nähere Informationen dazu finden Sie im IAB-Forschungsbericht 3/2021).

Beim Vergleich mit den Vorgängerprogrammen zeigt sich zudem, dass sich die Anteilswerte der Förderbetriebe denen der ungeförderten Betriebe teils deutlich angenähert haben. EvL-Förderbetriebe sind ungeförderten Betrieben deutlich ähnlicher, als dies für ELL-Förderbetriebe der Fall war. Selbiges gilt für TaAM- und STA-Förderbetriebe. Im Vergleich von EvL und ELL zeigt sich eine Zunahme in den Anteilswerten im Baugewerbe und im Sektor „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ um etwa 3 beziehungsweise 5 Prozentpunkte. Abgenommen haben hingegen die Anteile der Förderbetriebe in den Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie im „Gesundheits- und Sozialwesen“.

Aus dem Vergleich von TaAM- und STA-Förderbetrieben ist zu ersehen, dass die Branchen „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung“, „Erziehung und Unterricht“ sowie das „Gesundheits- und Sozialwesen“ an Bedeutung verloren haben, während das Baugewerbe und die Branche „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ an Bedeutung gewonnen haben. Insbesondere sticht hier die starke Reduktion im Anteilswert der Firmen im „Gesundheits- und Sozialwesen“ von knapp 36 Prozent auf 24 Prozent heraus. Ebenfalls bemerkenswert ist der Anstieg des Anteils der Firmen, die im Bereich „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen“ tätig sind. Dieser ist von etwa 1 Prozent bei STA-Förderfirmen auf knapp 12 Prozent bei TaAM-Förderfirmen gestiegen.

Fazit

Geförderte Betriebe unterscheiden sich sowohl bei der Betriebsgröße und der Betriebsstruktur als auch bei der Branchenzugehörigkeit erkennbar von Betrieben ohne Förderung. So sind Förderbetriebe im Durchschnitt deutlich größer. Keine größeren Unterschiede gibt es hingegen beim durchschnittlichen Frauenanteil, wenn man nach der Betriebsgröße gewichtet. Der geringe Frauenanteil unter den geförderten Beschäftigten im Vergleich zu allen Förderberechtigten dürfte somit nicht auf eine mangelnde Nachfrage der Förderbetriebe nach weiblichen Arbeitskräften zurückzuführen sein.

Insbesondere die Branchenverteilung der Betriebe erlaubt Rückschlüsse darüber, inwiefern ein marktnaher Einsatz der Geförderten stattfindet. Hierbei zeigt sich, dass die Unterschiede zwischen Betrieben, welche über das Instrument EvL gefördert werden, und nicht geförderten Betrieben recht gering sind. Deutlich anders verteilen sich die Branchen hingegen bei Betrieben, welche über das Instrument TaAM gefördert werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass die Förderung über EvL zu einem marktnäheren Einsatz führt, als dies bei der Förderung über TaAM der Fall ist.

Im Vergleich zu den beiden Vorgängerprogrammen haben sich die Unterschiede zwischen geförderten und nicht geförderten Betrieben verringert, was darauf hindeutet, dass sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung durch das Teilhabechancengesetz tendenziell verbessert haben.

Daten und Stichprobe:

Datengrundlage der Analysen bildet die erste Version des „erweiterten Betriebs-Historik-Panel für die Evaluation der Förderinstrumente nach EvL und TaAM (BHP-XT) für den Zeitraum 2000 bis 2019. Dieses administrative Betriebspanel wurde vom Geschäftsbereich Daten- und IT-Management in Anlehnung an das Betriebs-Historik-Panel des IAB (Ganzer et al. 2020) in Abstimmung mit dem Forschungsbereich „Grundsicherung und Aktivierung“ aufgebaut. Das BHP-XT aggregiert Meldungen zur Sozialversicherung auf Betriebsebene und enthält pro Betrieb und Jahr vier Beobachtungen, jeweils gemessen zum Quartalsende. Unter anderem enthält es den Bestand an (geförderten) Beschäftigten, untergliedert nach verschiedenen Merkmalen (Beschäftigtenstruktur), Zu- und Abgänge von Beschäftigten nach ähnlichen Merkmalen untergliedert, die Entgeltstruktur sowie Branchen- und Ortsindikatoren zum aktuellen Gebietsstand, mittels derer sektorale und regionale Arbeitsmarktdaten zugespielt werden können.

Für die Analysen wird die volle Anzahl an Betrieben (Betriebspopulation) genutzt, die zum 31.12.2018 in den Daten beobachtbar sind. Betriebe, die in den ersten drei Quartalen des Jahres 2019 Zugänge in geförderte Beschäftigung nach EvL oder TaAM zu verzeichnen haben, werden als Förderbetriebe bezeichnet. Betriebe, die keine Zugänge in geförderte Beschäftigung in diesen Quartalen haben, sind nicht geförderte Betriebe. Für die Analyse werden ca. 2,4 Millionen Nicht-Förderbetriebe sowie etwa 4.600 Förderbetriebe nach EvL und etwa 10.300 Förderbetriebe nach TaAM verwendet

Zum Vergleich der Betriebscharakteristika werden Merkmale herangezogen, die Ende Dezember 2018 gemessen wurden, also bevor die Förderungen eingeführt wurden. So lässt sich untersuchen, inwiefern sich Förderbetriebe und nicht geförderte Betriebe voneinander unterscheiden, ohne dass diese Unterschiede auf die Förderung selbst zurückgehen. Die Vergleiche erfolgen hinsichtlich der Größe, der Verteilung auf ausgewählte Branchen und der Beschäftigtenstruktur. Hierbei ist zu beachten, dass durchschnittliche Betriebscharakteristika verglichen werden, da beschrieben werden soll, wie sich Förder- und Nicht-Förderbetriebe unterscheiden. Hierbei gehen Betriebe ungeachtet Ihrer Größe zu gleichen Teilen in den Durchschnitt ein. Kennzahlen zu durchschnittlichen Betriebscharakteristika weichen daher von denen für die aggregierten Belegschaft der Förder- und Nicht-Förderbetriebe ab. Da beispielsweise ein Großteil der Betriebe zu den Kleinstbetrieben zählt und diese tendenziell einen höheren Frauenanteil bei den Beschäftigten haben als größere Betriebe, liegt der betriebsdurchschnittliche Frauenanteil über dem Frauenanteil der aggregierten Beschäftigtenzahl der Betriebe.

Literatur

Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Coban, Mustafa; Dietz, Martin; Friedrich, Martin; Fuchs, Philipp; Gellermann, Jan; Globisch, Claudia; Gottwald, Markus; Gricevic, Zbignev; Hülle, Sebastian; Kiesel, Markus; Kupka, Peter; Nivorozhkin, Anton; Promberger, Markus; Raab, Miriam; Ramos Lobato, Philipp; Schmucker, Alexandra; Stockinger, Bastian; Trappmann, Mark; Wenzig, Claudia; Wolff, Joachim; Zabel, Cordula; Zins, Stefan (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II – Zwischenbericht. IAB-Forschungsbericht, 03/2021, Nürnberg.

Boockmann, Bernhard; Brändle, Tobias; Fuchs, Philipp; Klee, Günther; Kugler, Philipp; Laub, Natalie; Sippli, Khira; Verbeek, Hans (2021): Evaluation des ESF-Bundesprogramms zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem SGB II auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt * Endbericht. BMAS-Forschungsbericht 576, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin.

Brussig, Martin, Patrizia Aurich-Beerheide, Johannes Kirsch, Philipp Langer, Friedhelm Pfeiffer, Laura Pohlan, Boris Ivanov, Nils Pagels, Andrea Gabler, Sandra Kotlenga , Barbara Nägele, Henry Puhe und Rita Kleinemeier (2019), Evaluation des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ – Endbericht, BMAS-Forschungsbericht 535, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin.

Ganzer, Andreas; Schmidtlein, Lisa; Stegmaier, Jens; Wolter, Stefanie (2020): Betriebs-Historik-Panel 1975-2018. FDZ-Datenreport, 01/2020 (de).

In aller Kürze

  • Dieser Beitrag vergleicht durchschnittliche Charakteristika von Betrieben, die seit 2019 nach §16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen, EvL) bzw. §16i (Teilhabe am Arbeitsmarkt ,TaAM) des SGB II gefördert werden (kurz: EvL- und TaAM-Betriebe) mit den Betrieben, die nicht an der Förderung teilnehmen.
  • Sowohl EvL- als auch TaAM-Betriebe sind im Schnitt deutlich größer als nicht geförderte Betriebe. Ausgeprägte Unterschiede bestehen auch in der Branchenverteilung: TaAM-Betriebe sind deutlich häufiger im Gesundheits- und Sozialwesen, der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung sowie im Bereich „Erziehung und Unterricht“ zu finden als EvL-Betriebe und ungeförderte Betriebe. Die Branchenverteilung von EvL-Betrieben ist der Branchenverteilung von ungeförderten Betrieben ähnlicher als der von TaAM-Betrieben.
  • Der durchschnittliche Frauenanteil in ungeförderten Betrieben ähnelt dem der Förderbetriebe. Dies legt nahe, dass die Unterrepräsentanz von Frauen in den Maßnahmen nicht daran liegt, dass vor allem Betriebe gefördert würden, die vorrangig männliche Arbeitskräfte einstellen.
  • Im Vergleich der Förderinstrumente EvL und TaAM mit ihren Vorgängerprogrammen zeigt sich eine Abnahme der Unterschiede zwischen Förder- bzw. Nicht-Förderbetrieben. Dies deutet auf eine erhöhte Marktnähe der Förderungen im Rahmen der beiden neuen Instrumente hin.


DOI: 10.48720/IAB.FOO.20220726.02

Schiele, Maximilian; Tübbicke, Stefan; Wolff, Joachim (2022): Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert, In: IAB-Forum 26. Juli 2022, https://www.iab-forum.de/mit-dem-teilhabechancengesetz-haben-sich-die-chancen-auf-eine-marktnahe-foerderung-tendenziell-verbessert/, Abrufdatum: 18. December 2024

 

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