In vielen Handlungsfeldern des Sozialstaats existieren etablierte Formen des Beratens, Betreuens und Begleitens, etwa in der Arbeitsverwaltung, der Sozialen Arbeit oder der rechtlichen Betreuung. Die Beratungs- und Betreuungsangebote richten sich unter anderem an Personen, denen Vulnerabilität zugeschrieben wird. Um qualitative Forschung hierzu über einzelne Themenfelder hinweg in Austausch zu bringen, lud das IAB zu einem Workshop nach Nürnberg ein.

Qualitative Forschung ist für das IAB unverzichtbar. Sie kann Untersuchungsgegenstände der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in ihrer Komplexität abbilden, Umsetzungsprozesse und die Perspektiven der daran beteiligten Akteure rekonstruieren und nicht zuletzt empirisch fundiert Mechanismen und Zusammenhänge erklären. Das machten IAB-Direktor Prof. Bernd Fitzenberger, PhD, und IAB-Forscher Dr. Peter Kupka zum Auftakt der Veranstaltung „Teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen – Perspektiven qualitativer Forschung“ deutlich. Rund 60 Vortragende und Gäste waren hierzu am 7. und 8. November dieses Jahres nach Nürnberg gekommen.

IAB-Forscher Dr. Peter begrüßte die Teilnehmenden des Workshops zur Beratung und Betreuung vulnerabler Personen, der im November 2024 am IAB in Nürnberg stattfand.

Dr. Peter Kupka (IAB)

Wichtige qualitative IAB-Studien beleuchteten unlängst beispielsweise die Ankommensprozesse von Migrant*innen (lesen Sie dazu den IAB-Forschungsbericht 13/2020 von Stefan Bernhard und Stefan Röhrer) oder berufliche Reha-Verläufe von Menschen mit psychischen Erkrankungen (lesen Sie dazu einen 2024 publizierten Beitrag von Nancy Reims, Silke Tophoven und Angela Rauch).

Zudem ist die Beratungspraxis in Arbeitsagenturen und Jobcentern Kernthema qualitativer Forschung am IAB. Beispielhaft genannt seien hier Studien zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes von Katrin Englert, Claudia Globisch und Peter Kupka (lesen Sie dazu einen 2023 erschienenen Beitrag im IAB-Forum) und von Jan Gellermann und anderen (lesen Sie hierzu einen aktuellen Beitrag im IAB-Forum) sowie eine vor kurzem erschienene Studie zu Sanktionen von Monika Senghaas und anderen.

Die Beziehung zwischen Beratenden und Beratenen ist entscheidend für die Beratungspraxis

Das erste Panel des Workshops konzentrierte sich auf die Praxis der Beratung, Betreuung und Unterstützung in den Handlungsfeldern Schule, Berufsberatung und Sozialarbeit. Die Vorträge beleuchteten sowohl die Perspektiven der Fachkräfte als auch die der Beratungsempfänger*innen sowie die Beziehung zwischen ihnen.

Chantal Mose und Dr. Monique Ratermann-Busse vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen stellten die Ergebnisse ihrer Studie zur Beratungspraxis von Schulsozialarbeiter*innen an berufsbildenden Schulen vor. Auf der Grundlage von Interviews mit Fachkräften aus der Schulsozialarbeit arbeiteten sie deren verschiedene Rollen und Funktionen heraus. Die Fachkräfte wirken für Schüler*innen insbesondere als Schnittstellenakteure und Stabilisator*innen, zum Teil aber auch als Kompetenzvermittler*innen.

Dr. Maren Koletzko von der Hochschule Bielefeld präsentierte Befunde aus ihrer Dissertation. Unter dem Titel „Was nicht passt, wird passend gemacht!? Eine kritisch-reflexive Auseinandersetzung mit Bildungs- und Berufsberatung“ berichtete sie von Herausforderungen in der Berufsberatung junger Menschen. Anhand von Interviews mit dieser Zielgruppe verdeutlichte sie anschaulich die schwierige Gratwanderung in der Beratung, die sich zwischen den beiden Polen „Förderung der Selbstbestimmung“ einerseits und „direktiver Orientierung“ andererseits bewegt.

Unabhängig davon sei für den Beratungsprozess eine vertrauensvolle und anerkennende Grundhaltung gegenüber den jungen Menschen unerlässlich, so Koletzko. Sie könnten ihren Bedarf an Unterstützung häufig selbst nicht hinreichend kommunizieren.

Gabriele Lumpp von der Hochschule Bremerhaven richtete in ihrem Beitrag zur Beziehungs- und Emotionsarbeit in der Sozialen Arbeit die Aufmerksamkeit darauf, wie Sozialarbeitende mit der asymmetrischen Beziehung zwischen Klient*in und Berater*in umgehen. Lumpp hat hierfür in ihrem laufenden Promotionsprojekt Interviews mit Sozialarbeitenden geführt. Im Fokus des Vortrags stand das Spannungsfeld, eine auf Nähe basierende Arbeitsbeziehung zu entwickeln und gleichzeitig die für beide Seiten wichtige Distanz zu wahren.

Auch der organisationale Rahmen prägt die Beratung

Professionelle Beratung und Betreuung finden stets in einem organisationalen Rahmen statt. Der Interaktion von Beratenden und Beratenen im Rahmen der spezifischen institutionellen Logiken widmete sich das zweite Panel des Workshops.

Professor Dr. Ingo Bode und Dr. Hannu Turba von der Universität Kassel veranschaulichten das komplexe Unterstützungsnetz im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe. Anhand von Fallstudien eines Housing-First-Projekts, eines Straßenzeitungsprojekts und einer Beratungsstelle arbeiteten sie heraus, welche Grenzen und welche Zwänge, Grenzen ziehen zu müssen, Fachkräfte wahrnehmen und wie sie damit umgehen. Grenzen ergeben sich beispielsweise aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure der Wohnungsnotfallhilfe, ihren je eigenen Aufnahmekriterien oder Kommunikationsproblemen in der Interaktion mit den Beratenen.

Grenzen zu ziehen, macht Interventionen für die Fachkräfte vielfach handhabbar. In einem arbeitsteiligen und fragmentierten Handlungsfeld wie der Wohnungsnotfallhilfe sei das Ergebnis allerdings häufig eine „Beratung light“, stellten Bode und Turba fest. Eine zielgerichtete, am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtete Zusammenarbeit finde kaum statt. Das Potenzial, Stabilität und soziale Teilhabe herzustellen, werde unter diesen Bedingungen nicht ausgeschöpft.

Dr. Philipp Fuchs und Stefan Feldens vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik richteten den Blick auf das mittlere Management in Arbeitsagenturen, die sogenannten Teamleitungen. Am Beispiel eines speziellen Beratungsangebotes für arbeitsmarktferne Arbeitslose verdeutlichten sie den Spagat zwischen der Beratungspraxis und der Erfüllung von Kennziffern, den das mittlere Management bewältigen muss.

Fuchs und Feldens rekonstruierten in ihrem Vortrag unterschiedliche Wege, dieses Spannungsfeld zeitweise zu entschärfen. Sie argumentierten, dass diese Vorgehensweisen mit den beruflichen Werdegängen und Prägungen der Teamleitungen in Zusammenhang stehen, und kamen zu dem Schluss, dass es unabhängig von der konkreten Rollenausgestaltung nicht möglich ist, diese Problematik vollständig aufzulösen.

Wie gehen Jobcenter in der Beratung migrantisch gelesener Personen mit Sprache um?

Migrantisch gelesene Menschen sind mit mannigfachen Zuschreibungen bezüglich ihrer Fähigkeiten und Hemmnisse sowie vermeintlichen Besonderheiten hinsichtlich ihres Betreuungs- und Beratungsbedarfs konfrontiert. Zwei Vorträge widmeten sich der Verknüpfung von Sprache und Teilhabe in der Beratung dieser Personen durch die Jobcenter.

Maximilian Baxendale vom Universitätsklinikum Ulm gab einen Einblick in seine ethnografische Studie, mit der er nach der Beziehungspraxis zwischen Vermittlungsfachkraft und leistungsberechtigter Person in der Arbeitsvermittlung fragt. In Auseinandersetzung mit ersten Berichten aus dem Untersuchungsfeld problematisierte Baxendale die prekäre sprachliche Basis der Beratungsgespräche. Diese wird, so Baxendale, zwar unter Einbezug diverser Hilfsmittel stetig aufrechterhalten. Die beteiligten Fachkräfte bezeichnen sie jedoch als aufwändig, was darauf schließen lässt, dass sie diese nicht als Normalität ausdeuten. Typisch für die sprachliche Basis sei dagegen, dass beide Seiten eine gewisse Übereinkunft gegenseitigen Verständnisses treffen und gegen praktische Widerstände aufrechterhalten.

Ariana Kellmer (IAQ) und IAB-Forscherin Dr. Franziska Schreyer befassten sich mit der Frage, wie Jobcenter beziehungsweise Vermittlungsfachkräfte mit sprachlicher Diversität umgehen. Sie richteten den Blick insbesondere darauf, von welchen Faktoren sich Vermittlungsfachkräfte bei der Abwägung hinsichtlich dem Ob und dem Wie der Sprachmittlung leiten lassen.

Zu diesen Faktoren gehört zum einen die Angemessenheit einer solchen Sprachmittlung. Hinzu kommt, welche Verfügbarkeit und Anpassungsfähigkeit die Fachkräfte den Leistungsberechtigten unterstellen, und wie sie die Veränderung der Situation durch eine Sprachmittlung einschätzen. Schließlich sind noch pädagogische Gesichtspunkte zu nennen, etwa wenn die Fachkräfte sich die Beratungssituation als Übungsfeld des Spracherwerbs vorstellen.
Kellmer und Schreyer attestieren den Jobcentern eine gewisse Öffnung gegenüber den Herausforderungen einer sprachlich diversen Migrationsgesellschaft. Sie stellten andererseits aber auch heraus, dass die Jobcenter sprachliche Diversität weiterhin als Problem wahrnehmen.

Was bedeuten die Konzepte Teilhabe und Vulnerabilität für die Interaktionsarbeit in der Beratungs- und Betreuungspraxis?

Dr. Peter Bartelheimer setzte sich in seiner Keynote am zweiten Workshoptag mit den Konzepten Teilhabe und Vulnerabilität auseinander. Bartelheimer, der lange am Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen geforscht und Projekte zu Beratung gemeinsam mit dem IAB durchgeführt hat, versteht Teilhabe als Vorteilsbegriff mehrdimensional, als Option auf eine selbstbestimmte Lebensführung in wesentlichen Lebensbereichen. Vulnerabilität führte er daran anschließend als eine Bedrohung von Teilhabechancen ein.

Dr. Peter Bartelheimer, der lange am Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen forschte, setzte sich in seiner Keynote mit den Konzepten Teilhabe und Vulnerabilität auseinander. Hier im anschließenden Gespräch mit IAB-Forscherin Dr. Monika Senghaas.

Dr. Monika Senghaas (IAB) und Dr. Peter Bartelheimer (SOFI)

Bartelheimer ordnete Vulnerabilität nicht einer Person oder Situation zu, sondern definierte den Begriff als eine Relation zwischen gesellschaftlichen Barrieren und individuellen Ressourcen, um diese Barrieren zu bewältigen.

Für eine teilhabebezogene Beratung stellen sich aus seiner Sicht Fragen nach den Lebensbereichen und Teilhabebedingungen, auf die sich Angebote beziehen. Aber auch die Beratung selbst müsse sich daran messen lassen, inwieweit sie individuelle Handlungsmöglichkeiten achte. Bartelheimer verdeutlichte dies unter Rückgriff auf den soziologischen Ansatz der Ko-Produktion von Dienstleistungen: Es müsse in der Beratung darum gehen, eine gemeinsame Problemsicht herzustellen und daran anschließend gemeinsam Ziele zu identifizieren.

Mit Blick auf die Beratung in der Arbeitsverwaltung plädierte Bartelheimer dafür, Geldleistungen als eine wichtige Ressource für die Beratenen anzuerkennen. Unterbrochene finanzielle Unterstützung könne die Beratung empfindlich stören. Zudem stellte er klar, dass sich das Problem der eingeschränkten Teilhabe nicht in jedem Fall allein durch Beratungsgespräche lösen lässt. Teilhabebezogene Beratung erfordere immer wieder auch, den Besprechungstisch zu verlassen und praktische Unterstützung anzubieten. Bartelheimer nannte beispielhaft die Anleitung im Bewerbungsprozess oder die Begleitung zu Erstterminen im weiteren Netzwerk lokaler Hilfen.

Wie kann Beratung die Teilhabe von beruflichen Rehabilitanden und Menschen mit Behinderungen fördern?

Drei Vorträge widmeten sich Fragen der Teilhabe im Zusammenhang mit der Beratung von Geförderten der beruflichen Rehabilitation und Menschen mit Behinderungen.

Prof. Dr. Silvia Keller von der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA) ging der Frage nach, wie die Arbeitgeberberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen inklusiven Arbeitsmarkt fördern kann. Aus Interviews in Betrieben und Expert*innendialogen mit regionalen Netzwerkakteuren und Beschäftigten der BA leitete sie entsprechende Handlungsempfehlungen ab.

Diese Empfehlungen beinhalten eine Verbesserung der Netzwerkarbeit sowohl mit Leistungsträgern des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) als auch mit Unternehmen. Dadurch könne aus Sicht Kellers informeller Austausch gefördert, Beispiele guter Praxis sichtbar gemacht und Kommunikation ebenso wie Transparenz gestärkt werden.

Dr. Margret Xyländer und Dr. Tonia Rambausek-Haß von der Humboldt-Universität zu Berlin stellten im Anschluss Ergebnisse eines Forschungsverbund-Projekts (Humboldt-Universität zu Berlin/ Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg) zu inklusiver beruflicher (Aus-)Bildung von Jugendlichen mit Schwerbehinderung im Rheinland vor. Neben Auszubildenden und Arbeitgebern beleuchteten sie insbesondere die Sichtweise der Fachberater*innen der Integrationsfachdienste, die sowohl Auszubildende mit Behinderungen als auch Arbeitgeber beraten.

Ein zentrales Dilemma in der Begleitung von jungen Erwachsenen mit Behinderungen während der Ausbildung liegt für Xyländer und Rambausek-Haß darin, dass Beschäftigte Beeinträchtigung nicht offenlegen (wollen). Arbeitgeber jedoch sind darauf angewiesen, um passende Unterstützung leisten zu können. Diese Offenlegung fällt den Auszubildenden typischerweise nicht leicht. Denn diese neigen eher dazu, potenzielle Einschränkungen unter anderem aus Angst vor Stigmatisierung oder einer Sonderbehandlung zu verbergen.

Der Perspektive von Rehabilitand*innen auf sozialstaatliche Interventionen widmeten sich PD Dr. Stefan Dreßke und Nathalie Glamann von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Unter Rückgriff auf Arbeiten zur „Social Welfare Literacy“ arbeiteten sie die vielfältigen Kompetenzen heraus, die Rehabilitand*innen benötigen, um sich im Rehabilitationssystem zurechtzufinden, ihre Bedürfnisse und Ansprüche zu artikulieren und durchzusetzen.

Neben entsprechendem Wissen erfordere dies unter anderem auch Aushandlungsfähigkeiten in der Interaktion mit Beratenden sowie die Fähigkeit, Kohärenz zwischen der eigenen Lebenswirklichkeit und sozialadministrativen Handlungslogiken herzustellen.

Welche Methoden werden benötigt, um die Beratung vulnerabler Personen erforschen zu können?

Das abschließende Panel befasste sich mit den Methoden in der Forschung zur Beratung vulnerabler Personen. Prof. Dr. Gundula Gwenn Hiller von der HdBA referierte über die „Critical Incident Technique“ als Methode für die Beratung in der BA. Seit den 1960er Jahren wird diese Methode in der interkulturellen Kommunikationsforschung eingesetzt.

„Critical Incidents“ im interkulturellen Kontext sind Situationen, in denen ein Missverständnis, ein Problem oder ein Konflikt in einer Interaktion aufgrund kultureller Differenzen auftaucht. Um hierfür zu sensibilisieren, wurden Personen über ihre interkulturellen Begegnungserfahrungen befragt, daraus typische Interaktionssituationen, die zu Missverständnissen führen, abgeleitet und zu einem Training ausgearbeitet.

Hiller regte an, die Methode für die Beratung in der BA zu erweitern und stellte hierzu ihre Forschungen und Handlungsempfehlungen für die Qualifizierung von Beratungspersonal in der BA vor, um diversitätsbezogene Fremdheitserfahrungen im Beratungsprozess zu reflektieren.

Dr. Daniela Böhringer (IAQ) zeigte mit einer konversationsanalytischen Interpretation eines kurzen Ausschnittes aus einem Beratungsprozess eindrücklich, wie in einem Beratungsgespräch das „Problem“ der beratenen Person konstituiert wird. Mit der Konversationsanalyse wird Wort für Wort interpretiert und es werden auch Pausen im Gespräch berücksichtigt, so dass die tieferliegenden Bedeutungen der Beratungsinteraktion entschlüsselt werden können.

Sybille Ulbrich, die an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert, sieht es als ein Problem, dass Forschende in Interviews meist eine statische, isolierte und individualisierte Situation schaffen. Sie bezweifelt, dass dieses Vorgehen bei vulnerablen Gruppen genug Raum lässt, um die Interviewten zum Sprechen zu bringen und auch an Erfahrungen heranzukommen, die für die Befragten schwer in Worte zu fassen sind. Hierfür seien Ulbrich zufolge Erhebungstechniken, die weniger „statistiklastig“ sind, zumeist besser geeignet, etwa sogenannte Walk-and-talk-Formate.

Dr. Martin Dietz, Leiter der Forschungskoordination des IAB, dankte abschließend den Organisator*innen und regte angesichts des lebhaften und interessierten Austauschs eine weitere Veranstaltung hierzu am IAB oder andernorts an.

Literatur

Bernhard, Stefan; Röhrer, Stefan (2020): Arbeitsmarkthandeln und Unterstützungsnetzwerke syrischer Geflüchteter in Deutschland. IAB-Forschungsbericht Nr. 13.

Englert, Kathrin; Globisch, Claudia; Kupka, Peter (2023): Teilhabechancengesetz: Warum die Zuweisungspraxis in den Jobcentern Frauen benachteiligt (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum, 26.9.2023.

Bauer, Frank; Bennett, Jenny; Fuchs, Philipp; Gellermann, Jan F. C.  (2024): Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab (Serie „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum, 22.3.2024.

Rauch, Angela; Reims, Nancy; Tophoven, Silke (2024): Bedingungen für gelingende berufliche Reha-Verläufe von Menschen mit psychischen Erkrankungen aus der Perspektive verschiedener Akteure. In: Zeitschrift für Sozialreform, Jg. 70, H. 3, S. 1-25.

Senghaas, Monika; Röhrer, Stefan; Köppen, Magdalena; Bernhard, Stefan (2024): Rollenverständnisse von Vermittlungsfachkräften in Jobcentern und ihre Bedeutung für das Sanktionshandeln. In: Zeitschrift für Sozialreform.

 

Veranstaltungsbilder: Claudia Globisch und Peter Kupka, IAB

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20241223.02

 

Gellermann, Jan; Globisch, Claudia ; Kupka, Peter ; Rauch, Angela; Reims, Nancy; Röhrer, Stefan ; Senghaas, Monika (2024): Perspektiven qualitativer Forschung auf die teilhabebezogene Beratung und Betreuung vulnerabler Personen, In: IAB-Forum 23. Dezember 2024, https://www.iab-forum.de/perspektiven-qualitativer-forschung-auf-die-teilhabebezogene-beratung-und-betreuung-vulnerabler-personen/, Abrufdatum: 23. December 2024

 

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