23. Juli 2024 | Migration und Integration
Syrische und irakische Geflüchtete: Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration wurden durch die Pandemie nur kurz unterbrochen
Bisherige Analysen mit Daten des Panels Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), deren Ergebnisse etwa in einem Forum-Beitrag der Autor*innen aus dem Jahr 2021 veröffentlicht wurden, zeigen bis 2019 insgesamt einen positiven Trend bei den Beschäftigungsaufnahmen von Geflüchteten, die zuvor Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) bezogen hatten. Insbesondere männliche Geflüchtete konnten hier im Vergleich zu Leistungsbeziehenden ohne Fluchthintergrund aufschließen.
Nachdem vor allem in den Jahren 2015 bis 2017 ungewöhnlich viele Geflüchtete, insbesondere aus den Kriegs- und Krisengebieten Syrien und Irak, nach Deutschland gekommen sind, stellt sich die Frage, wie sich deren Arbeitsmarktintegration seither entwickelt hat. Antworten darauf geben PASS-Daten für den Zeitraum von 2016 bis 2022. Dabei wurde ebenfalls untersucht, wie sich die Covid-19-Pandemie auf den bis 2019 positiven Trend ausgewirkt hat.
Im Mittelpunkt der folgenden Betrachtung stehen syrische und irakische Geflüchtete, die nach ihrem Zuzug nach Deutschland SGB-II-Leistungen bezogen haben. Geflüchtete aus diesen Ländern erhalten nach Prüfung und Anerkennung ihrer Asylanträge häufig zunächst Leistungen der Grundsicherung, da eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt meist erst verzögert möglich ist.
Abbildung 1 zeigt die Zugangszahlen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aus Syrien und dem Irak in die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie steigen ab Mitte 2015 steil und stetig an, allerdings mit einem kleinen saisonalen Knick Mitte 2016. Nach einem Maximum mit rund 27.600 monatlichen Zugängen Anfang 2017 sanken die Zugangszahlen bis Mitte 2018 deutlich und pendelten sich mit einigen Schwankungen auf etwa 9.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte pro Monat ein. Seit Ende 2021 steigen die Zugangszahlen von Geflüchteten aus Syrien und dem Irak in der Tendenz wieder leicht an.
Zentrale Fragen der Arbeitsmarktintegration lassen sich anhand von Kohorten-Vergleichen besser untersuchen
Studien zeigen, dass die Arbeitsmarktintegration Geflüchteter wie auch das Zugangsdatum in den SGB-II-Leistungsbezug stark mit dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland zusammenhängen (z. B. IAB-Kurzbericht 13/2023 von Herbert Brücker und anderen). Deshalb wurden für diese Analysen auf Basis der PASS-Befragungen zwei aufeinanderfolgende Geflüchteten-Kohorten miteinander verglichen und über einen längeren Zeitraum, von 2016 bis 2022, beobachtet.
Durch die Betrachtung verschiedener Kohorten lässt sich die Integrationsentwicklung von Personen mit ähnlichen Startbedingungen besser nachverfolgen. Gegenüber einer Querschnittsbetrachtung hat dies den Vorteil, dass beispielweise Integrationsfortschritte von Geflüchteten mit längerer Aufenthaltsdauer nicht mit einer eher geringen Arbeitsmarktintegration von Geflüchtetengruppen, die neu nach Deutschland gekommen sind und dann hier SGB-II-Leistungen beziehen, vermischt oder gar durch sie verdeckt werden. Da hier zudem der Zeitraum der Covid-19-Pandemie berücksichtigt wird, wurde eine Jahresbetrachtung anstelle einer Betrachtung nach Aufenthaltsdauer gewählt.
Die erste untersuchte Kohorte besteht aus syrischen und irakischen Geflüchteten, die zwischen Juli 2014 und Juni 2016 erstmals SGB-II-Leistungen bezogen haben; in der zweiten Kohorte lag der Einstieg in den Leistungsbezug zwischen Juli 2016 und Juni 2018 (siehe auch Infokasten „Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“). Beide Kohorten decken damit gemeinsam jenen Zeitraum ab, in dem der Schwerpunkt der Zugänge von syrischen und irakischen Geflüchteten in die Grundsicherung lag.
Die erste Kohorte charakterisiert also die Anfangsphase und die zweite Kohorte den Höhepunkt der Zugänge von Geflüchteten aus Syrien und dem Irak in den SGB-II-Leistungsbezug. Dank dieser Differenzierung kann die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration genauer untersucht werden.
Die Analyse gibt insbesondere Antworten auf drei Fragen:
- Unterscheiden sich die beiden Kohorten zu Beginn des Leistungsbezugs hinsichtlich demografischer und arbeitsmarktrelevanter Vermittlungshemmnisse wie geringen Deutschkenntnissen oder einer fehlenden beruflichen Ausbildung?
- Wie entwickelt sich der Abbau der zentralen Arbeitsmarkthemmnisse im Zeitverlauf?
- Gelingt einer der beiden Kohorten ein besserer Einstieg in den Arbeitsmarkt und kann sie die Hilfebedürftigkeit – und damit den Leistungsbezug – schneller beenden? Wie hat sich diese Entwicklung während der Pandemiejahre 2020 und 2021 verändert?
Der Abbau von zentralen Arbeitsmarkthemmnissen braucht Zeit
In einer Studie aus dem Jahr 2023 gehen Jonas Beste, Mustafa Coban und Mark Trappmann der Frage nach, welche Arbeitsmarkthemmnisse die Erfolgsaussichten von Grundsicherungsbeziehenden verringern. Die Autor*innen dieses Forum-Beitrags haben bereits im IAB-Kurzbericht 23/2017 gezeigt, dass Geflüchtete aus Syrien und dem Irak seltener als andere Personen, die SGB-II-Leistungen beziehen, wichtige Hemmnisse wie ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Einschränkungen und familiäre Betreuungspflichten aufweisen. Dagegen haben sie deutlich häufiger keine Bildungsabschlüsse und geringe Deutschkenntnisse. Diese beiden Faktoren sind allerdings von größter Bedeutung für die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt (lesen Sie hierzu auch den IAB-Kurzbericht 5/2019). Daher konzentriert sich die Analyse im Folgenden auf die beiden Arbeitsmarkthemmnisse „fehlender Berufsabschluss“ und „geringe Deutschkenntnisse“.
Auch wenn sich die beiden untersuchten Kohorten hinsichtlich ihrer Geschlechterstruktur (Frauenanteil 31 %) und Alterszusammensetzung (Durchschnittsalter 30 Jahre) nicht unterscheiden, bringen sie zu Beginn ihres Leistungsbezugs unterschiedlich stark ausgeprägte qualifikatorische und sprachliche Vermittlungshemmnisse mit.
So zeigt sich bei den Berufsabschlüssen, dass die zweite Kohorte beim Einstieg in den Leistungsbezug einen höheren Anteil an Personen ohne Berufsabschluss aufweist (74 % gegenüber 62 % in der ersten Kohorte, siehe Abbildung 2). Im Zeitverlauf ist bei der ersten Kohorte nach einer längeren Phase mit einem relativ konstanten Anteil ohne Berufsabschluss (um die 60 %) in den späteren Jahren 2021 und 2022 ein Rückgang auf rund 40 Prozent zu beobachten. Bei der zweiten Kohorte stagniert der Anteil in den ersten vier Jahren in der Grundsicherung auf einem Niveau von etwa 75 Prozent und sinkt dann im letzten Beobachtungsjahr 2022 auf 65 Prozent ab.
Der Erwerb eines Berufsabschlusses – oder gegebenenfalls die Anerkennung von Berufsabschlüssen aus dem Herkunftsland – nimmt also Zeit in Anspruch, sodass dieses Hemmnis erst zeitverzögert abgebaut werden kann. Diesem kann auch der Erwerb eines Schulabschlusses vorhergehen. Dabei ergibt sich ein vergleichbares Bild sowohl bezüglich der Unterschiede zwischen den Kohorten beim Einstieg in die Grundsicherung als auch beim zeitverzögerten Abbau über den Beobachtungszeitraum.
Damit zugewanderte Menschen in den Arbeitsmarkt einsteigen und eine bedarfsdeckende Erwerbstätigkeit aufnehmen können, sind insbesondere Deutschkenntnisse von zentraler Bedeutung. Da Fluchtmigration im Unterschied zu anderer Zuwanderung oftmals unvorbereitet erfolgt, weisen über 60 Prozent der Personen in beiden Geflüchteten-Kohorten beim Einstieg in den Leistungsbezug lediglich geringe Deutschkenntnisse auf: Nach Selbsteinschätzung der Befragten waren die Sprachkenntnisse „einigermaßen“, „(sehr) schlecht“ oder „gar nicht“ vorhanden. Dabei liegt der Anteil in der zweiten Kohorte leicht über dem in der ersten (62 % gegenüber 54 % im Jahr 2018, siehe Abbildung 3).
Im Vergleich zur Entwicklung bei den Bildungsabschlüssen werden die Sprachhemmnisse schneller und stärker abgebaut, wobei dieser Abbau in beiden Kohorten ähnlich verläuft. Auffällig ist, dass sich diese Entwicklung bei der ersten Kohorte in den Jahren 2020 und 2021 verlangsamt und sich dann im Folgejahr wieder stark beschleunigt (31 % im Jahr 2022). Bei der zweiten Kohorte stagniert das Niveau bei etwa 60 Prozent bis einschließlich 2020. In den Jahren 2021 und 2022 gehen die Sprachhemmnisse dann auf 42 Prozent deutlich zurück.
Obwohl beide Kohorten demografisch ähnlich zusammengesetzt sind, lässt sich mit Blick auf die Vermittlungshemmnisse zu Beginn des Leistungsbezugs festhalten: Die zweite Kohorte verfügt nach eigenen Angaben seltener über Bildungsabschlüsse, jedoch über vergleichbare Deutschkenntnisse. Ob sich dieser Unterschied auch bei der Integration in den Arbeitsmarkt durchschlägt, wird nachfolgend dargestellt.
Positive Arbeitsmarktentwicklung im Zeitverlauf: Die Erwerbsbeteiligung steigt, die Hilfebedürftigkeit sinkt
Abbildung 4 zeigt, dass sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit die Arbeitsmarktintegration in beiden untersuchten Kohorten von 2016 bis 2022 positiv entwickelt haben (durchgezogene Linien):
Lag die Erwerbsquote im Jahr 2016 für die erste Kohorte noch bei 7 Prozent, waren sechs Jahre später, also 2022, bereits knapp 60 Prozent dieser syrischen und irakischen Geflüchteten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auch die zweite Kohorte konnte ihre Erwerbsquote innerhalb von vier Jahren von 5 Prozent im Jahr 2018 auf 35 Prozent im Jahr 2022 steigern.
Mit Blick auf das Ausgangsniveau der beiden Kohorten – etwa ein Jahr nach dem jeweiligen Zugang in den SGB-II-Leistungsbezug – zeigen sich keine Unterschiede. Jedoch konnte die zweite Kohorte ihre Arbeitsmarktbeteiligung bereits im Folgejahr 2019 deutlich steigern. Für die erste Kohorte dagegen stagnierte die Erwerbsintegration in dem vergleichbaren Folgejahr 2017 zunächst. Eine Erklärung hierfür könnte sein, dass die später nach Deutschland gekommene zweite Kohorte von bereits vorhandenen Erfahrungen und daraus resultierenden Lerneffekten der Politik und der Arbeitsverwaltung profitieren konnte und daher ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt möglich war.
Die parallele Entwicklung der beiden Kohorten ab 2018 macht deutlich, dass die Aufenthaltsdauer einen großen Einfluss auf die erfolgreiche Arbeitsmarktintegration hat. Die zweite Kohorte mit ihrem späteren Zuzugs- und SGB-II-Zugangsjahr folgt also der Entwicklung in der ersten Kohorte mit etwa gleichbleibendem Abstand. Auffällig ist, dass die positive Entwicklung der Vorjahre im Jahr 2020, also in der ersten Hochphase der Covid-19-Pandemie, stagniert. Die Arbeitsmarktintegration nahm aber spätestens nach 2021 wieder Fahrt auf, sodass die Pandemie den positiven Trend nicht umgekehrt, sondern nur kurzfristig verlangsamt hat.
Der positiven Entwicklung bei der Erwerbsintegration steht in beiden Kohorten spiegelbildlich eine Abnahme der Hilfebedürftigkeit gegenüber (gestrichelte Linien in Abbildung 4). Im Vergleich zum Anfangsjahr ist der Leistungsbezug der ersten Kohorte deutlich von 73 Prozent auf 30 Prozent gesunken. In der zweiten Kohorte ist der Leistungsbezug zwar tendenziell auch rückläufig (von 71 % 2018 auf 57 % im Jahr 2022). Er stagnierte aber während Pandemie und fiel erst 2022 wieder deutlich.
Fazit
Die Untersuchung zweier SGB-II-Zugangskohorten von syrischen und irakischen Geflüchteten sollte zeigen, wie sich ihre vermittlungsrelevanten Hemmnisse und ihre Arbeitsmarktintegration unterscheiden und wie sich beides im Zeitverlauf entwickelt. Zudem ging es um die Frage, ob die Integrationsfortschritte durch die Einschränkungen während der Pandemie gebremst wurden und wie sich die Entwicklung im Jahr 2022 fortgesetzt hat.
Die Ergebnisse machen deutlich, dass beide Kohorten eine unterschiedliche Ausgangssituation aufweisen, die Konsequenzen für ihre Arbeitsmarktintegration nach sich ziehen könnten. So verfügt die spätere Kohorte zu Beginn ihres Leistungsbezugs seltener über Schul- und Berufsabschlüsse, hat allerdings nach eigener Einschätzung vergleichbare Deutschkenntnisse.
Angesichts dieser Unterschiede muss die – in beiden Kohorten ähnlich verlaufende – positive Entwicklung der Arbeitsmarktintegration der syrischen und irakischen Geflüchteten noch einmal hervorgehoben werden. Beide Kohorten konnten im Zeitraum von 2016 bis 2022 ihre Arbeitsmarkthemmnisse abbauen, wobei dies bei den sprachlichen Hemmnissen schneller und stärker gelang als bei den qualifikatorischen Hemmnissen.
Die Geflüchteten konnten ihre Erwerbsbeteiligung im Beobachtungszeitraum deutlich steigern und ihre Hilfebedürftigkeit ebenso deutlich verringern. Dass dies der späteren Kohorte – die zu Beginn seltener Bildungsabschlüsse aufwies – in ähnlichem Maße gelungen ist wie der ersten Kohorte, ist eine gute Nachricht und kann als Hinweis auf Lerneffekte seitens der Politik und der Arbeitsverwaltung gedeutet werden.
Die Befürchtung, die Einschränkungen während der Pandemie hätten die Integrationsfortschritte zunichtegemacht, hat sich nicht bewahrheitet. In den Jahren 2020/2021 verlangsamt sich die positive Entwicklung der Vorjahre lediglich. Danach setzt sich der positive Trend mit neuer Kraft weiter fort – sowohl hinsichtlich des Abbaus von Hemmnissen als auch bei der Arbeitsmarktintegration der syrischen und irakischen Geflüchteten.
Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS)
Das Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) ist eine jährliche Haushaltsbefragung mit den Schwerpunktthemen Arbeitsmarkt, Armut und soziale Sicherung (detaillierte Informationen zu PASS finden sich in der Veröffentlichung von Trappmann u. a. aus dem Jahr 2019). Neben der deutschen Wohnbevölkerung werden überproportional viele SGB-II-Leistungsempfänger*innen einbezogen. Jährlich wird PASS durch eine Stichprobe von Neuzugängen ins SGB II aufgefrischt.
Um den vielen Geflüchteten aus Syrien und dem Irak, die ab Juli 2014 neu SGB-II-Leistungen bezogen, seit 2015 eine Teilnahme an der Befragung zu ermöglichen, wurden die Erhebungsinstrumente ins Arabische übersetzt. Für die vorliegenden Analysen wurden syrische und irakische Geflüchtete in zwei aufeinanderfolgenden Kohorten verglichen und über einen längeren Zeitraum beobachtet. Ausgeschlossen wurden hierfür grundsätzlich Personen über 65 Jahre, minderjährige Kinder sowie Schüler*innen und Auszubildende, da sie dem Arbeitsmarkt überwiegend nicht zur Verfügung stehen. Die erste Kohorte umfasst syrische und irakische Geflüchtete, die zwischen Juli 2014 und Juni 2016 erstmals SGB-II-Leistungen bezogen haben (1.489 Beobachtungen). Die zweite Kohorte umfasst Erstzugänge aus dem Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2018 (1.040 Beobachtungen).
In aller Kürze
- Der Vergleich von zwei aufeinanderfolgenden SGB-II-Zugangskohorten von syrischen und irakischen Geflüchteten zeigt, dass diese sich zu Beginn des Leistungsbezugs hinsichtlich ihrer vermittlungsrelevanten Hemmnisse unterscheiden. So verfügen Geflüchtete in der späteren Kohorte nach eigenen Angaben seltener über Berufsabschlüsse, jedoch über vergleichbare Deutschkenntnisse.
- Beim Abbau dieser Hemmnisse sind allerdings über die Zeit sehr vergleichbare Verläufe zu beobachten. Dabei können sprachliche Hemmnisse schneller und stärker abgebaut werden als qualifikatorische Hemmnisse.
- Die Arbeitsmarktintegration sowie die Beendigung des SGB-II-Leistungsbezugs haben sich ebenfalls in beiden Kohorten positiv entwickelt. So gingen im Jahr 2022 fast 60 Prozent der ersten Kohorte einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und die SGB-II-Bezugsquote sank von gut 70 Prozent im Jahr 2016 auf etwa 30 Prozent im Jahr 2022. Im Beobachtungszeitraum für die zweite Kohorte sind von 2018 bis 2022 vergleichbare Entwicklungen hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung und der Abnahme der Hilfebedürftigkeit erkennbar.
- In den Pandemiejahren 2020 und 2021 verlangsamten sich der Abbau der Hemmnisse und die Arbeitsmarktintegration lediglich. Der positive Trend setzte sich bereits 2022 wieder fort.
Literatur
Trappmann, Mark et al. (2019): Data Ressource Profile: Panel Study Labour Market and Social Security (PASS). In: International Journal of Epidemiology, Volume 48, Issue 5, S. 1411–1411g.
Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2021): Bis zum Ausbruch der Corona-Krise hatte sich die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten weiter verbessert. In: IAB-Forum, 15.7.2021.
Brücker, Herbert; Jaschke, Philipp; Kosyakova, Yuliya; Vallizadeh, Ehsan (2023): Entwicklung der Arbeitsmarktintegration seit Ankunft in Deutschland: Erwerbstätigkeit und Löhne von Geflüchteten steigen deutlich. IAB-Kurzbericht Nr. 13.
Beste, Jonas; Coban, Mustafa; Trappmann, Mark (2023): Zahlreiche Faktoren verringern die Erfolgsaussichten von Grundsicherungsbeziehenden. In: Wirtschaftsdienst, Jg. 103, H. 2, S. 123–129.
Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2017): Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im SGB II: Hemmnisse abbauen und Potenziale nutzen. IAB-Kurzbericht Nr. 23.
Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2019): Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Syrern und Irakern im SGB II: Gute Sprachkenntnisse sind der wichtigste Erfolgsfaktor. IAB-Kurzbericht Nr. 5.
Mark Trappmann, Sebastian Bähr, Jonas Beste, Nadja Bömmel, Mustafa Coban, Matthias Collischon, Sandra Dummert, Corinna Frodermann, Stefanie Gundert, Benjamin Küfner, Jan Mackeben, Sonja Malich, Bettina Müller, Stefan Schwarz, Jens Stegmaier, Nils Teichler, Claudia Wenzig, Anja Wunder, Marco Berg, Ralph Cramer, Christian Dickmann, Reiner Gilberg, Birgit Jesske, Martin Kleudgen (2023): Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) – Version 0622 v1. Forschungsdatenzentrum der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Bild: Anselm/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20240723.01
Bähr, Sebastian; Beste, Jonas; Wenzig, Claudia (2024): Syrische und irakische Geflüchtete: Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration wurden durch die Pandemie nur kurz unterbrochen, In: IAB-Forum 23. Juli 2024, https://www.iab-forum.de/syrische-und-irakische-gefluechtete-erfolge-bei-der-arbeitsmarktintegration-wurden-durch-die-pandemie-nur-kurz-unterbrochen/, Abrufdatum: 21. November 2024
Autoren:
- Sebastian Bähr
- Jonas Beste
- Claudia Wenzig