13. August 2026 | Beruf, Berufswahl und berufliche Arbeitsmärkte
Warum die meisten Bundesländer aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgestiegen sind
Im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) werden förderungsbedürftige junge Menschen von Coaches auf ihrem Weg von der Schule in eine Berufsausbildung individuell begleitet und unterstützt – teils über mehrere Jahre hinweg. Seit der Einführung im Jahr 2009 hat sich die Finanzierung der BerEB immer wieder geändert (siehe Abbildung 1). Das Programm wurde zunächst an rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen modellhaft erprobt. Die Kosten hierfür wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen. Im Jahr 2010 kamen weitere Schulen im Rahmen der „Initiative Bildungsketten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinzu. Die Kosten dafür trug der Bund zu 100 Prozent.
Nach der Evaluation des Modellversuchs wurde die BerEB 2012 eine reguläre Fördermaßnahme im Rahmen des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). Seither ist neben der Finanzierung aus BA-Mitteln eine mindestens hälftige Beteiligung Dritter an den Gesamtkosten erforderlich. Zunächst erfolgte die Kofinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), um das Programm an den Schulen fortführen zu können, die sich bereits an der Modellphase beteiligt hatten.
Im März 2015 änderte sich die Finanzierung erneut. Die BerEB wurde in den Folgejahren überwiegend aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert, also letztlich aus Mitteln der Europäischen Union. Dabei wurde die BerEB gemäß den Regelungen des ESF und der Kohäsionspolitik der Europäischen Union mit dem Ziel ausgeweitet, regionale Ungleichgewichte in wirtschaftlich schwächeren Regionen abzubauen. Die ESF-Förderung lief ab dem Schuljahr 2018/2019 sukzessive aus. Die Schüler*innen des Vorabschlussjahrgangs 2018/2019 waren die letzten, die davon profitierten.
Nach dem Auslaufen der Kofinanzierung aus ESF-Mitteln waren nur sechs Bundesländer bereit, die Kofinanzierung zu übernehmen
Nach dem Auslaufen der bundesweiten Kofinanzierung aus ESF-Mitteln war eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer oder anderer Dritter zur Fortführung des Programms erforderlich. Dem sind aber nur sechs Länder nachgekommen: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Nur dort konnte die BerEB fortgeführt werden. Baden-Württemberg übernahm allerdings nur 25 Prozent der Gesamtkosten. Die verbleibenden 25 Prozent mussten dort durch weitere Dritte wie Kommunen, Landkreise oder Vereine getragen werden. Die restlichen zehn Bundesländer entschieden sich gegen eine Fortführung des Programms.
Um zu verstehen, weshalb einige Länder sich nicht an der Finanzierung beteiligen wollten oder konnten, werden zunächst die in Parlamentsdokumenten genannten Entscheidungsgründe zusammengefasst. Es folgt ein systematischer Vergleich der Länder, die die BerEB fortgeführt oder beendet haben. Grundlage des Vergleichs sind verschiedene Kennzahlen auf Landesebene sowie die jeweilige Häufigkeit unterschiedlicher Austrittsgründe für die teilnehmenden Jugendlichen in den beiden Ländergruppen.
Ziel dieser Analysen ist es, Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Instruments zu liefern. Damit könnten wiederum die Anreize zur Wiederaufnahme des Programms für diejenigen zunehmen, die nach dem Auslaufen der ESF-Förderung eine Kofinanzierung abgelehnt haben oder aus dieser ausgestiegen sind.
Für ihre Entscheidung gegen eine Kofinanzierung nennen die Länder verschiedene Gründe
Einige Bundesländer verweisen auf empirische Studien zur Evaluation der BerEB, deren Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprachen: Dies geht aus den entsprechenden Plenarprotokollen der Landtage von Brandenburg (S. 8193), Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg hervor. So findet eine vom BMAS beauftragte Konsortialstudie aus dem Jahr 2015 keine kausalen Effekte der BerEB auf die Aufnahme einer Berufsausbildung.
Zu einer zumindest partiell etwas positiveren Einschätzung kommen zwei jüngere Studien, die nach der Entscheidung der Länder zur Fortführung beziehungsweise Beendigung des Programms veröffentlicht wurden: Zwar kommt eine 2024 erschienene Studie von Pascal Heß zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung im Rahmen der ESF-Förderung in Westdeutschland keinen Effekt auf die primären Ziele der BerEB wie Schulabschlüsse, Beginn oder Fortführung einer Ausbildung hatte. Zugleich deutet jedoch eine Untersuchung von Pascal Heß und Lukas Wilzek aus dem Jahr 2025 darauf hin, dass sich eine vollständige Teilnahme an der BerEB positiv auf den Arbeitsmarkteinstieg der Teilnehmenden ausgewirkt hat.
Ein weiterer Kritikpunkt wurde von den Landesregierungen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern artikuliert: Häufig wechselnde Coaches würden den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den teilnehmenden Jugendlichen erschweren. Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die vergleichsweise hohen Kosten der BerEB. Demgegenüber bemängeln Berlin und Baden-Württemberg, das die BerEB nur an ausgewählten Schulen angeboten wird und somit ein systematischer, flächendeckender Ansatz fehle.
Die Entscheidung gegen eine Landesbeteiligung wird zudem von manchen Ländern (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) damit begründet, dass die BerEB als bundesweites Instrument nicht flexibel genug sei, um auf länderspezifische Bedarfe einzugehen. Rheinland-Pfalz beispielsweise verweist in diesem Kontext auf das landeseigene Unterstützungsinstrument „Übergangscoach“, das Jugendliche ebenfalls beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung unterstützen soll. Allerdings erfolgt die Begleitung der Jugendlichen hier nicht immer individuell wie bei BerEB, sondern unter Umständen auch in Gruppen.
Länder, die die BerEB nicht fortgeführt haben, sind in der Tendenz wirtschaftlich schwächer und haben einen höheren Anteil an nichterwerbstätigen Jugendlichen
Diejenigen Länder, die sich nach dem Auslaufen der ESF-Mittel nicht weiter an der Finanzierung der BerEB beteiligt haben, wiesen im Jahr 2018 im Durchschnitt pro Kopf ein geringeres Bruttoinlandsprodukt, geringere Ausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie eine im Schnitt doppelt so hohe Schuldenquote auf wie die Länder, die nicht aus der Finanzierung ausgestiegen sind (siehe Tabelle). Dies deutet darauf hin, dass wirtschafts- und finanzschwache Bundesländer sich eine Kofinanzierung eher nicht leisten konnten oder wollten.
Demgegenüber scheint die länderspezifische Arbeitsmarktsituation junger Menschen für die konkrete Entscheidung eher keine Rolle gespielt zu haben. Denn in beiden Gruppen lag der Anteil der unbesetzten gemeldeten Berufsausbildungsstellen im Jahr 2018 im Schnitt bei jeweils knapp 10 Prozent. Der Anteil der nicht erwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, lag in den Ländern, die die BerEB nicht fortgeführt haben, im Schnitt sogar um 1,5 Prozentpunkte – und damit um immerhin 30 Prozent – höher als in den fortführenden Ländern.
Mit anderen Worten: Diese Länder haben sich gegen eine Fortführung des Programms entschieden, obwohl sie tendenziell sogar einen noch größeren Unterstützungsbedarf hatten als die fortführenden Länder. Zugespitzt formuliert: Gerade die Bundesländer, in denen besonders viele Jugendliche von einer Fortführung des Programms profitiert hätten, entschieden sich – auch angesichts knapperer Haushaltsmittel – häufiger dagegen.
In den Ländern, die ausgestiegen sind, haben mehr Jugendliche die Maßnahme abgebrochen
Wie bereits die obige Zusammenfassung der in den Parlamentsdokumenten genannten Entscheidungsgründe gezeigt hat, können neben den rein finanziellen Gesichtspunkten auch Schwierigkeiten in der Umsetzung dazu beigetragen haben, dass viele Bundesländer aus dem Programm ausgestiegen sind. Möglichen Aufschluss darüber geben die bei der BA hinterlegten Gründe, aus denen Jugendliche die Maßnahme beendet haben.
Die Verteilung dieser Gründe unterscheidet sich kaum zwischen den beiden Ländergruppen. Allerdings ist der Anteil der Austritte, die auf einen Abbruch der Maßnahme schließen lassen, in der Gruppe der Länder, die sich gegen eine Fortführung entschieden haben, im Schnitt etwas größer (siehe Abbildung 2).
Der größte Unterschied zeigt sich bei einem Abbruch des Programms aufgrund fehlender Motivation oder Mitwirkung der Teilnehmenden. Dies deutet darauf hin, dass die Maßnahme in den Ländern, die ausgestiegen sind, seltener erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Über die Gründe dafür lässt sich an dieser Stelle freilich nur spekulieren.
Fazit
Seit der Übernahme der Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument des SGB III im Jahr 2012 ist – ähnlich wie bei den Berufsorientierungsmaßnahmen – vorgesehen, dass die Kosten für die Maßnahme von der BA und von Dritten gemeinsam getragen werden. Die erforderliche Kofinanzierung wurde zunächst bundesweit über Mittel des BMAS und des ESF sichergestellt. Nach dem Auslaufen der ESF-Mittel verlor die BerEB jedoch deutlich an Bedeutung.
Nur sechs Bundesländer sowie weitere Dritte wie Kommunen haben die gesetzlich vorgeschriebene Kofinanzierung übernommen, wodurch ein „Förderflickenteppich“ entstand. Die Länder, die sich gegen eine Kofinanzierung entschieden haben, führten das neben anderen Gründen überwiegend auf mangelnde empirische Evidenz der Wirksamkeit der BerEB und auf eine zu geringe Flexibilität des bundesweiten Instruments zurück.
Die hier präsentierten Analysen zeigen zudem, dass diejenigen Länder, die sich für eine Fortführung des Programms entschieden haben, tendenziell wirtschafts- und finanzstärker sind als die Länder, die sich gegen eine Fortführung entschieden haben. Das deutet darauf hin, dass erstere es sich eher leisten konnten oder wollten, die hohen Kosten der intensiven Begleitung von förderungsbedürftigen Jugendlichen zu stemmen. Die Gründe, weshalb Jugendliche ihre BerEB-Teilnahme beenden, lassen zudem den Schluss zu, dass das Programm – aus welchen Gründen auch immer – in den anderen Ländern etwas weniger gut funktionierte.
Von den sechs Ländern, die sich ab dem Vorabschlussjahrgang 2019/2020 an der Finanzierung des Programms beteiligt haben, ist mit Baden-Württemberg bereits ein weiteres Land ausgeschieden. Mit Nordrhein-Westfalen hat ein weiteres Land die Kofinanzierung aus Landesmitteln eingestellt. Allerdings gibt es sowohl in der Bundes- als auch in der Landespolitik Bestrebungen, die BerEB für ausgeschiedene Bundesländer wieder attraktiv zu machen. Inwiefern das gelingt, hängt neben den finanziellen Spielräumen der Bundesländer auch davon ab, ob eine veränderte BerEB den lokalen und regionalen Gegebenheiten besser Rechnung tragen kann.
In aller Kürze
- Mit dem Auslaufen der Mittel des Europäischen Sozialfonds sollen sich seit dem Schuljahr 2019/2020 vorrangig die Bundesländer an der Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) beteiligen. Der andere Teil der Finanzierung erfolgt durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit.
- Die Kofinanzierung haben zunächst sechs Länder übernommen. Gegenwärtig sind es noch fünf, künftig dürfte die Zahl weiter sinken.
- Entscheidungen gegen eine Landesbeteiligung wurden mit verschiedenen inhaltlichen Kritikpunkten an der Maßnahme begründet, insbesondere mangelnder Wirksamkeit des Programms und einer zu geringen Flexibilität des bundesweiten Instruments.
- Die Länder, die sich für eine Beteiligung an der BerEB entschieden haben, sind im Durchschnitt wirtschaftlich stärker und haben zugleich einen geringeren Anteil an nicht erwerbstätigen Jugendlichen, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen.
- Die Austrittsgründe der Jugendlichen deuten darauf hin, dass die Maßnahme etwas häufiger in denjenigen Ländern abgebrochen worden ist, die die BerEB nicht fortgeführt haben.
Literatur
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW); SÖSTRA Institut für Sozialökonomische Strukturanalysen GmbH; SOKO Institut für Sozialforschung und Kommunikation GmbH; Universität Tübingen, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Institut für Erziehungswissenschaft Abt. Sozialpädagogik; Universität Frankfurt am Main, FB 04 Erziehungswissenschaften, Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung. (2015): Evaluation der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III: Abschlussbericht. BMAS-Forschungsbericht 453.
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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260813.01
Dreier, Michaela; Heß, Pascal (2026): Warum die meisten Bundesländer aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgestiegen sind, In: IAB-Forum 13. August 2026, https://iab-forum.de/warum-die-meisten-bundeslaender-aus-der-berufseinstiegsbegleitung-ausgestiegen-sind/, Abrufdatum: 13. August 2026
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Autoren:
- Michaela Dreier
- Pascal Heß