Die Berufseinstiegsbegleitung soll die Arbeitsmarktperspektiven förderungsbedürftiger Jugendlicher verbessern. Das Programm setzt jedoch eine Kofinanzierung durch die Bundesländer voraus, zu der mittlerweile nur noch fünf Länder bereit sind. Neben Kritik an der Wirksamkeit des Programms dürfte auch die Haushaltssituation der Länder eine Rolle spielen.

Im Rahmen der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) werden förderungsbedürftige junge Menschen von Coaches auf ihrem Weg von der Schule in eine Berufsausbildung individuell begleitet und unterstützt – teils über mehrere Jahre hinweg. Seit der Einführung im Jahr 2009 hat sich die Finanzierung der BerEB immer wieder geändert (siehe Abbildung 1). Das Programm wurde zunächst an rund 1.000 allgemeinbildenden Schulen modellhaft erprobt. Die Kosten hierfür wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) getragen. Im Jahr 2010 kamen weitere Schulen im Rahmen der „Initiative Bildungsketten“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hinzu. Die Kosten dafür trug der Bund zu 100 Prozent.

Nach der Evaluation des Modellversuchs wurde die BerEB 2012 eine reguläre Fördermaßnahme im Rahmen des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). Seither ist neben der Finanzierung aus BA-Mitteln eine mindestens hälftige Beteiligung Dritter an den Gesamtkosten erforderlich. Zunächst erfolgte die Kofinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), um das Programm an den Schulen fortführen zu können, die sich bereits an der Modellphase beteiligt hatten.

Im März 2015 änderte sich die Finanzierung erneut. Die BerEB wurde in den Folgejahren überwiegend aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert, also letztlich aus Mitteln der Europäischen Union. Dabei wurde die BerEB gemäß den Regelungen des ESF und der Kohäsionspolitik der Europäischen Union mit dem Ziel ausgeweitet, regionale Ungleichgewichte in wirtschaftlich schwächeren Regionen abzubauen. Die ESF-Förderung lief ab dem Schuljahr 2018/2019 sukzessive aus. Die Schüler*innen des Vorabschlussjahrgangs 2018/2019 waren die letzten, die davon profitierten.

Nach dem Auslaufen der Kofinanzierung aus ESF-Mitteln waren nur sechs Bundesländer bereit, die Kofinanzierung zu übernehmen

Nach dem Auslaufen der bundesweiten Kofinanzierung aus ESF-Mitteln war eine finanzielle Beteiligung der Bundesländer oder anderer Dritter zur Fortführung des Programms erforderlich. Dem sind aber nur sechs Länder nachgekommen: Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen. Nur dort konnte die BerEB fortgeführt werden. Baden-Württemberg übernahm allerdings nur 25 Prozent der Gesamtkosten. Die verbleibenden 25 Prozent mussten dort durch weitere Dritte wie Kommunen, Landkreise oder Vereine getragen werden. Die restlichen zehn Bundesländer entschieden sich gegen eine Fortführung des Programms.

Abbildung 1 zeigt die Implementations- und Finanzierungslogik der Berufseinstiegsbegleitung im Zeitverlauf. In ihrer Modellphase von Februar 2009 bis Dezember 2011 finanzierte die Bundesagentur für Arbeit die Berufseinstiegsbegleitung. Im November 2010 wurde das Programm der Bildungsketten in die Berufseinstiegsbegleitung integriert. Die Eintritte dort wurden vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Seit April 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung ein Regelinstrument des SGB 3 und Bedarf neben der Finanzierung der BA mindestens eine 50-prozentige Kofinanzierung Dritter. In den Jahren 2012 bis 2014 wurde die Berufseinstiegsbegleitung vornehmlich aus Bundesmitteln kofinanziert. Ab März 2015, wurde die Kofinanzierung durch Bundesmitteln aus dem Europäischen Sozialfonds sichergestellt. Nach Ablauf der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds im Jahr 2019, haben vornehmlich die Länder oder andere Dritte die Kofinanzierung übernehmen sollen.

Um zu verstehen, weshalb einige Länder sich nicht an der Finanzierung beteiligen wollten oder konnten, werden zunächst die in Parlamentsdokumenten genannten Entscheidungsgründe zusammengefasst. Es folgt ein systematischer Vergleich der Länder, die die BerEB fortgeführt oder beendet haben. Grundlage des Vergleichs sind verschiedene Kennzahlen auf Landesebene sowie die jeweilige Häufigkeit unterschiedlicher Austrittsgründe für die teilnehmenden Jugendlichen in den beiden Ländergruppen.

Ziel dieser Analysen ist es, Anhaltspunkte für eine Verbesserung des Instruments zu liefern. Damit könnten wiederum die Anreize zur Wiederaufnahme des Programms für diejenigen zunehmen, die nach dem Auslaufen der ESF-Förderung eine Kofinanzierung abgelehnt haben oder aus dieser ausgestiegen sind.

Für ihre Entscheidung gegen eine Kofinanzierung nennen die Länder verschiedene Gründe

Einige Bundesländer verweisen auf empirische Studien zur Evaluation der BerEB, deren Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprachen: Dies geht aus den entsprechenden Plenarprotokollen der Landtage von Brandenburg (S. 8193), Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg hervor. So findet eine vom BMAS beauftragte Konsortialstudie aus dem Jahr 2015 keine kausalen Effekte der BerEB auf die Aufnahme einer Berufsausbildung.

Zu einer zumindest partiell etwas positiveren Einschätzung kommen zwei jüngere Studien, die nach der Entscheidung der Länder zur Fortführung beziehungsweise Beendigung des Programms veröffentlicht wurden: Zwar kommt eine 2024 erschienene Studie von Pascal Heß zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung im Rahmen der ESF-Förderung in Westdeutschland keinen Effekt auf die primären Ziele der BerEB wie Schulabschlüsse, Beginn oder Fortführung einer Ausbildung hatte. Zugleich deutet jedoch eine Untersuchung von Pascal Heß und Lukas Wilzek aus dem Jahr 2025 darauf hin, dass sich eine vollständige Teilnahme an der BerEB positiv auf den Arbeitsmarkteinstieg der Teilnehmenden ausgewirkt hat.

Ein weiterer Kritikpunkt wurde von den Landesregierungen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern artikuliert: Häufig wechselnde Coaches würden den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu den teilnehmenden Jugendlichen erschweren. Mecklenburg-Vorpommern kritisiert die vergleichsweise hohen Kosten der BerEB. Demgegenüber bemängeln Berlin und Baden-Württemberg, das die BerEB nur an ausgewählten Schulen angeboten wird und somit ein systematischer, flächendeckender Ansatz fehle.

Die Entscheidung gegen eine Landesbeteiligung wird zudem von manchen Ländern (Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) damit begründet, dass die BerEB als bundesweites Instrument nicht flexibel genug sei, um auf länderspezifische Bedarfe einzugehen. Rheinland-Pfalz beispielsweise verweist in diesem Kontext auf das landeseigene Unterstützungsinstrument „Übergangscoach“, das Jugendliche ebenfalls beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung unterstützen soll. Allerdings erfolgt die Begleitung der Jugendlichen hier nicht immer individuell wie bei BerEB, sondern unter Umständen auch in Gruppen.

Länder, die die BerEB nicht fortgeführt haben, sind in der Tendenz wirtschaftlich schwächer und haben einen höheren Anteil an nichterwerbstätigen Jugendlichen

Diejenigen Länder, die sich nach dem Auslaufen der ESF-Mittel nicht weiter an der Finanzierung der BerEB beteiligt haben, wiesen im Jahr 2018 im Durchschnitt pro Kopf ein geringeres Bruttoinlandsprodukt, geringere Ausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen sowie eine im Schnitt doppelt so hohe Schuldenquote auf wie die Länder, die nicht aus der Finanzierung ausgestiegen sind (siehe Tabelle). Dies deutet darauf hin, dass wirtschafts- und finanzschwache Bundesländer sich eine Kofinanzierung eher nicht leisten konnten oder wollten.

Demgegenüber scheint die länderspezifische Arbeitsmarktsituation junger Menschen für die konkrete Entscheidung eher keine Rolle gespielt zu haben. Denn in beiden Gruppen lag der Anteil der unbesetzten gemeldeten Berufsausbildungsstellen im Jahr 2018 im Schnitt bei jeweils knapp 10 Prozent. Der Anteil der nicht erwerbstätigen Jugendlichen zwischen 15 und 24 Jahren, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen, lag in den Ländern, die die BerEB nicht fortgeführt haben, im Schnitt sogar um 1,5 Prozentpunkte – und damit um immerhin 30 Prozent – höher als in den fortführenden Ländern.

Mit anderen Worten: Diese Länder haben sich gegen eine Fortführung des Programms entschieden, obwohl sie tendenziell sogar einen noch größeren Unterstützungsbedarf hatten als die fortführenden Länder. Zugespitzt formuliert: Gerade die Bundesländer, in denen besonders viele Jugendliche von einer Fortführung des Programms profitiert hätten, entschieden sich – auch angesichts knapperer Haushaltsmittel – häufiger dagegen.

Die Tabelle vergleicht ausgewählte Kennziffern für das Jahr 2018 zwischen Ländern, die die Berufseinstiegsbegleitung fortgeführt haben, und Ländern, die sie nicht fortgeführt haben. Angegeben sind Mittelwerte mit Minimum und Maximum. Fortführende Länder weisen mit 43.008 Euro einen höheren Mittelwert des Bruttoinlandsprodukts je Einwohner auf als nicht-fortführende Länder mit 36.110 Euro. Die Schuldenquote ist mit 14,3 Prozent in fortführenden Ländern gegenüber 29,5 Prozent deutlich niedriger. Die Ausgaben für Schulen je Einwohner sind in fortführenden Ländern etwas höher, während sich der Anteil unbesetzter zwischen den Gruppen nicht unterscheidet. Der Anteil der 15- bis 24-Jährigen ohne Schule, Arbeit oder Ausbildung beträgt in fortführenden Ländern 5,5 Prozent gegenüber 7,0 Prozent in nicht-fortführenden Ländern.

In den Ländern, die ausgestiegen sind, haben mehr Jugendliche die Maßnahme abgebrochen

Wie bereits die obige Zusammenfassung der in den Parlamentsdokumenten genannten Entscheidungsgründe gezeigt hat, können neben den rein finanziellen Gesichtspunkten auch Schwierigkeiten in der Umsetzung dazu beigetragen haben, dass viele Bundesländer aus dem Programm ausgestiegen sind. Möglichen Aufschluss darüber geben die bei der BA hinterlegten Gründe, aus denen Jugendliche die Maßnahme beendet haben.

Die Verteilung dieser Gründe unterscheidet sich kaum zwischen den beiden Ländergruppen. Allerdings ist der Anteil der Austritte, die auf einen Abbruch der Maßnahme schließen lassen, in der Gruppe der Länder, die sich gegen eine Fortführung entschieden haben, im Schnitt etwas größer (siehe Abbildung 2).

Der größte Unterschied zeigt sich bei einem Abbruch des Programms aufgrund fehlender Motivation oder Mitwirkung der Teilnehmenden. Dies deutet darauf hin, dass die Maßnahme in den Ländern, die ausgestiegen sind, seltener erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Über die Gründe dafür lässt sich an dieser Stelle freilich nur spekulieren.

Abbildung 2 zeigt ein Balkendiagramm in dem die Anteile dreier Abbruchgründe unter allen Teilnehmer*innen der Berufseinstiegsbegleitung dargestellt werden. Dabei wird zwischen Teilnehmern unterschieden, die in Bundesländern beschult wurden, die die Berufseinstiegsbegleitung nach 2019 fortgesetzt haben und solche die sie nicht fortgesetzt haben. Die Grafik zeigt, dass alle Abbruchgründe in Ländern, die die Berufseinstiegsbegleitung nicht fortgeführt haben, höher sind als in Ländern, die sie fortgeführt haben. So liegt in Ländern, die die Berufseinstiegsbegleitung nicht fortgeführt haben, der Anteil der Teilnehmer*innen, die wegen fehlender Motivation oder Mitwirkung die Berufseinstiegsbegleitung beendet haben bei 14,4 statt 12,6 Prozent. Bei Nicht-Erreichung des Maßnahmenziel oder fehlender Arbeitsmarktfähigkeit liegen die Anteile bei 5,4 bzw. 4,9 Prozent und bei den sonstigen Gründen liegen die Anteile bei 9,1 bzw. 7,5 Prozent. Die Differenzen betragen demnach 1,8, 0,5 und 1,6 Prozentpunkte und sind jeweils auf dem Ein-Prozent-Niveau statistisch signifikant.

Fazit

Seit der Übernahme der Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument des SGB III im Jahr 2012 ist – ähnlich wie bei den Berufsorientierungsmaßnahmen – vorgesehen, dass die Kosten für die Maßnahme von der BA und von Dritten gemeinsam getragen werden. Die erforderliche Kofinanzierung wurde zunächst bundesweit über Mittel des BMAS und des ESF sichergestellt. Nach dem Auslaufen der ESF-Mittel verlor die BerEB jedoch deutlich an Bedeutung.

Nur sechs Bundesländer sowie weitere Dritte wie Kommunen haben die gesetzlich vorgeschriebene Kofinanzierung übernommen, wodurch ein „Förderflickenteppich“ entstand. Die Länder, die sich gegen eine Kofinanzierung entschieden haben, führten das neben anderen Gründen überwiegend auf mangelnde empirische Evidenz der Wirksamkeit der BerEB und auf eine zu geringe Flexibilität des bundesweiten Instruments zurück.

Die hier präsentierten Analysen zeigen zudem, dass diejenigen Länder, die sich für eine Fortführung des Programms entschieden haben, tendenziell wirtschafts- und finanzstärker sind als die Länder, die sich gegen eine Fortführung entschieden haben. Das deutet darauf hin, dass erstere es sich eher leisten konnten oder wollten, die hohen Kosten der intensiven Begleitung von förderungsbedürftigen Jugendlichen zu stemmen. Die Gründe, weshalb Jugendliche ihre BerEB-Teilnahme beenden, lassen zudem den Schluss zu, dass das Programm – aus welchen Gründen auch immer – in den anderen Ländern etwas weniger gut funktionierte.

Von den sechs Ländern, die sich ab dem Vorabschlussjahrgang 2019/2020 an der Finanzierung des Programms beteiligt haben, ist mit Baden-Württemberg bereits ein weiteres Land ausgeschieden. Mit Nordrhein-Westfalen hat ein weiteres Land die Kofinanzierung aus Landesmitteln eingestellt. Allerdings gibt es sowohl in der Bundes- als auch in der Landespolitik Bestrebungen, die BerEB für ausgeschiedene Bundesländer wieder attraktiv zu machen. Inwiefern das gelingt, hängt neben den finanziellen Spielräumen der Bundesländer auch davon ab, ob eine veränderte BerEB den lokalen und regionalen Gegebenheiten besser Rechnung tragen kann.

In aller Kürze

  • Mit dem Auslaufen der Mittel des Europäischen Sozialfonds sollen sich seit dem Schuljahr 2019/2020 vorrangig die Bundesländer an der Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung (BerEB) beteiligen. Der andere Teil der Finanzierung erfolgt durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Kofinanzierung haben zunächst sechs Länder übernommen. Gegenwärtig sind es noch fünf, künftig dürfte die Zahl weiter sinken.
  • Entscheidungen gegen eine Landesbeteiligung wurden mit verschiedenen inhaltlichen Kritikpunkten an der Maßnahme begründet, insbesondere mangelnder Wirksamkeit des Programms und einer zu geringen Flexibilität des bundesweiten Instruments.
  • Die Länder, die sich für eine Beteiligung an der BerEB entschieden haben, sind im Durchschnitt wirtschaftlich stärker und haben zugleich einen geringeren Anteil an nicht erwerbstätigen Jugendlichen, die weder an Bildung noch an Weiterbildung teilnehmen.
  • Die Austrittsgründe der Jugendlichen deuten darauf hin, dass die Maßnahme etwas häufiger in denjenigen Ländern abgebrochen worden ist, die die BerEB nicht fortgeführt haben.

Literatur

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Dreier, Michaela; Heß, Pascal (2026): Warum die meisten Bundesländer aus der Berufseinstiegsbegleitung ausgestiegen sind, In: IAB-Forum 13. August 2026, https://iab-forum.de/warum-die-meisten-bundeslaender-aus-der-berufseinstiegsbegleitung-ausgestiegen-sind/, Abrufdatum: 13. August 2026

 

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