1. März 2018 | Betriebliche Arbeitswelt
Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern
Junge Geflüchtete müssen auf ihrem Weg in schulische oder betriebliche Ausbildung eine Reihe von Hürden überwinden. So müssen sie nicht nur das in ihrem Herkunftsland und auf der Flucht Erlebte verarbeiten, sondern auch die deutsche Sprache erlernen und sich beruflich in Deutschland orientieren. Wenn sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder aufenthaltsrechtlich nur geduldet sind, ist zu klären, ob die örtlich zuständige Ausländerbehörde die betriebliche Ausbildung genehmigt – welche Hürden hier bestehen, wird in den IAB-Kurzberichten 1/2015 und 13/2016 beschrieben.
Junge Geflüchtete schrecken häufig vor einer Ausbildung zurück
Es kommt jedoch noch ein weiteres Hemmnis hinzu: Die jungen Geflüchteten selbst haben zum Teil wenig Interesse daran oder sehen für sich kaum eine Möglichkeit, eine mehrjährige Ausbildung mit einer relativ geringen Vergütung aufzunehmen. Stattdessen versuchen viele, möglichst schnell in Helfertätigkeiten Geld zu verdienen. Dies ist ein Ergebnis von Expertengesprächen und Gruppendiskussionen mit Beratungsfachkräften, die im Rahmen von zwei Projekten unter Federführung des IAB (siehe Infokasten 2: IAB-Forschungsprojekt „Berufliche Ausbildung junger geduldeter Fluchtmigrantinnen und Fluchtmigranten“) sowie der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (siehe Infokasten 3: Erasmus+-Projekt „CMinaR“) geführt wurden.
In vielen Herkunftsländern gibt es kein System der Berufsausbildung wie in Deutschland. Es ist also jungen Menschen aus diesen Ländern wenig vertraut. Überdies stehen junge Geflüchtete oft unter großem Druck, Schulden bei Schleusern abbezahlen und Angehörige in ihrem Herkunftsland finanziell unterstützen zu müssen. Dies wiederum erschwere das Lernen, wie eine Betreuerin von jungen Geflüchteten erklärt:
„Die müssen vielleicht Geld in die Heimat schicken. Die zermartern sich zum Teil hier den Kopf: Meine Güte, ich müsste eigentlich meine Familie unterstützen. […] Wie soll ich das machen? Die haben zusätzliche Belastungsfaktoren, die blockieren beim Lernen.“
Eine Ausbildung verbessert Arbeitsmarkt- und Verdienstchancen
Eine Ausbildung wäre aber wichtig: Sie bringt bessere Arbeitsmarkt- und Verdienstchancen mit sich und ermöglicht es jungen Geflüchteten, sich ein stabiles Erwerbsleben in Deutschland aufzubauen. So sind Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung selten arbeitslos. Aktuelle Befunde des IAB zu den qualifikationsspezifischen Arbeitslosenquoten belegen dies eindrücklich: Im Jahr 2016 betrug die Arbeitslosenquote von Erwerbspersonen mit einer abgeschlossenen Lehre oder einem Fachschulabschluss 4 Prozent. Bei Personen ohne Ausbildungsabschluss lag sie dagegen bei 19 Prozent.
Eine andere Studie des IAB, veröffentlicht im IAB-Kurzbericht 20/2017, zeigt: Der Berufseinstieg verläuft für die meisten Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen reibungslos, auch wenn es je nach Ausbildungsberuf Unterschiede gibt. Ein relativ hohes Arbeitslosigkeitsrisiko haben zum Beispiel Absolventinnen und Absolventen im Maler- und Lackiererhandwerk, in der Kfz-Technik, der Logistik, der Gastronomie oder im Verkauf. Ein niedriges Arbeitslosigkeitsrisiko haben hingegen Absolventinnen und Absolventen in der Pflege, in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder in der Maschinenbau- und Betriebstechnik.
Zudem verdienen Beschäftigte mit Ausbildung über das ganze Erwerbsleben betrachtet im Durchschnitt fast 250.000 Euro mehr als Beschäftigte ohne Ausbildung und ohne Abitur. Bildung zahlt sich also auch langfristig aus. Dies belegt eine weitere IAB-Studie, deren Ergebnisse für die Jahre 2008, 2009 und 2010 im IAB-Kurzbericht 1/2014 publiziert wurden.
Dessen ungeachtet berichten Beratungsfachkräfte, dass der Verweis auf die mittel- und langfristig besseren Arbeitsmarkt- und Verdienstchancen häufig nicht ausreicht, um Geflüchtete von der Sinnhaftigkeit einer Ausbildung zu überzeugen. Umso wichtiger ist es, in der Beratung deutlich zu machen, dass eine Ausbildung auch die rechtlichen Aufenthaltschancen in Deutschland verbessern kann.
Eine Ausbildung verbessert die rechtlichen Aufenthaltsperspektiven
Eine Ausbildung bringt aufenthaltsrechtlich Vorteile für viele Geflüchtete und damit auch für Betriebe, die Bedarf an Auszubildenden und Fachkräften haben. Allerdings gelten unterschiedliche Bestimmungen für verschiedene Gruppen von Geflüchteten. Im Folgenden wird auf Geflüchtete mit bestimmtem Schutzstatus und auf Geflüchtete mit Duldungsstatus eingegangen:
- Geflüchtete mit Schutzstatus: Dazu zählen hier nach dem Grundgesetz anerkannte Asylberechtigte, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge sowie sogenannte Resettlement-Flüchtlinge. Dies sind Geflüchtete, die nicht in ihr Herkunftsland zurückkehren können, im aktuellen Zufluchtsstaat (etwa im Nahen Osten) kaum Chancen auf Integration haben und sich im Rahmen von Aufnahmekontingenten in Deutschland ansiedeln dürfen.
- Geflüchtete mit Duldungsstatus: Hierbei handelt es sich um Migrantinnen und Migranten ohne Aufenthaltserlaubnis, die – oft nach abgelehntem Asylantrag – eigentlich ausreisen müssten (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Allerdings wird ihre Abschiebung vorläufig ausgesetzt und ihr Aufenthalt in Deutschland aufenthaltsrechtlich „geduldet“ – etwa wegen Krieg im Herkunftsland, unterbrochenen Verkehrswegen, fehlenden Personaldokumenten, gesundheitlichen Problemen oder familiären Bindungen zu Personen in Deutschland. Im Vergleich zu Geflüchteten mit Schutzstatus stehen Menschen mit Duldung oft im Schatten der öffentlichen Aufmerksamkeit. Daher werden im Infokasten 1 „Geflüchtete mit Duldungsstatus“ einige Eckdaten zu dieser Personengruppe dargestellt.
Geflüchtete mit Schutzstatus: Neue Voraussetzungen für unbefristeten Aufenthalt
Geflüchtete mit Schutzstatus erhielten bis Juli 2016 eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und bei andauernden Schutzgründen anschließend die unbefristete Niederlassungserlaubnis. Dies änderte sich mit dem im August 2016 in Kraft getretenen Integrationsgesetz, welches auf das Prinzip des Förderns und Forderns setzt.
Geflüchtete mit Schutzstatus können seither nach drei beziehungsweise fünf Jahren Aufenthaltserlaubnis eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 26 Aufenthaltsgesetz). Dazu zählen unter anderem ausreichender Wohnraum, (sehr) gute Kenntnisse der deutschen Sprache und eine (weit) überwiegende eigene Sicherung des Lebensunterhalts.
All dies wird durch eine laufende oder abgeschlossene Ausbildung tendenziell begünstigt: Der Besuch einer beruflichen Schule und die Teilnahme am Erwerbsleben verbessern die Sprachkompetenz in Deutsch. Und dank eines stabilen Einkommens als (angehende) Fachkraft lassen sich Wohnraum und Lebensunterhalt (weitgehend) eigenständig finanzieren.
Geflüchtete mit Duldungsstatus: Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung
Das Integrationsgesetz brachte auch Änderungen für junge Menschen mit Duldungsstatus mit sich. Bis Juli 2016 war die Situation wie folgt: Selbst im Falle einer Ausbildung wurde eine Duldung nur für relativ kurze Zeit erteilt (zwischen einem und zwölf Monaten, wie im IAB-Kurzbericht 1/2015 dargelegt). Gegebenenfalls konnte die Duldung immer wieder verlängert werden („Kettenduldung“).
Mit dem Integrationsgesetz hat der Gesetzgeber auf Bundesebene seit August 2016 die Möglichkeit eröffnet, unter bestimmten Voraussetzungen eine Duldung für die gesamte Dauer der Ausbildung zu erteilen (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Damit soll Auszubildenden und Betrieben mehr Sicherheit geboten werden. Wie auf Fachtagungen immer wieder berichtet wird, scheinen Innenministerien der Bundesländer und Ausländerbehörden die Möglichkeit der „Ausbildungsduldung“ allerdings unterschiedlich zu handhaben. Im Ergebnis führt dies zu regional ungleichen Chancen für junge Geduldete und Betriebe.
Gut integrierte Geduldete können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
Wenn die örtlich zuständigen Ausländerbehörden von der „Ausbildungsduldung“ für die gesamte Dauer der Ausbildung Gebrauch machen, greift im Regelfall die sogenannte „3+2-Regelung“: Die jungen Menschen werden dann nach Ausbildungsabschluss zur Stellensuche für weitere sechs Monate geduldet. Vor allem aber können sie mit abgeschlossener Ausbildung und anschließender qualifizierter Beschäftigung aus der unsicheren Duldung in eine zunächst auf zwei Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis wechseln (§ 18a Aufenthaltsgesetz). Auch hier sind ausreichender Wohnraum und ausreichende Deutschkenntnisse rechtliche Voraussetzungen.
Eine ähnliche Möglichkeit des Wechsels aus der Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis hatte der Gesetzgeber bereits im Jahr 2011 mit § 25a Aufenthaltsgesetz geschaffen. Diese Bestimmung richtet sich an schulisch oder beruflich gut integrierte Geduldete bis zum Alter von 20 Jahren, die seit mindestens vier Jahren im Bundesgebiet leben. Eine laufende oder abgeschlossene Ausbildung kann von den zuständigen Ausländerbehörden als Indikator für eine gelingende Integration gewertet werden.
Geflüchtete mit Schutz- oder Duldungsstatus: Ausbildung kann den Weg bis hin zur Einbürgerung ebnen
Eine Ausbildung kann also dazu beitragen, dass junge Geflüchtete ihren Aufenthalt in Deutschland rechtlich festigen und dem Arbeitsmarkt längerfristig zur Verfügung stehen können. Dies gilt zunächst für Geflüchtete mit anerkanntem Schutzstatus: Eine Ausbildung wird ihren Wechsel aus der befristeten Aufenthaltserlaubnis in die unbefristete Niederlassungserlaubnis in aller Regel begünstigen.
Dies gilt je nach Region zum Teil auch für Geflüchtete im unsicheren Status der Duldung: Eine abgeschlossene Ausbildung kann ihnen unter bestimmten Voraussetzungen den Übergang aus der Duldung in eine befristete Aufenthaltserlaubnis ermöglichen. Nach fünf Jahren Aufenthalt (mit Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltstitel allgemein) können auch für gut integrierte ehedem Geduldete die unbefristete Niederlassungserlaubnis oder die sogenannte „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“ erteilt werden (§ 9 bzw. § 9a Aufenthaltsgesetz). Voraussetzung ist hier ebenfalls ausreichender Wohnraum, Sprachkompetenz in Deutsch sowie eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts.
Nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland wird eine Einbürgerung möglich: Sowohl Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge als auch ehemals Geduldete mit „Niederlassungserlaubnis“ oder „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“ können dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Eine der rechtlichen Voraussetzungen für einen positiven Bescheid ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die Familie (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz) – ein weiteres Argument für eine berufliche Ausbildung.
Beratung von Geflüchteten: Zusätzliche Argumente für eine Ausbildung
Diese Bestimmungen dürften vielen jungen Geflüchteten nicht oder nur zum Teil bekannt sein. Fachkräfte sollten Geflüchtete daher darüber aufklären, dass ihnen eine Ausbildung nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei der rechtlichen Festigung und Absicherung ihres Aufenthalts in Deutschland handfeste Vorteile kurz- wie langfristiger Art bringen kann. Ein Schulleiter, der mit seinem Team geflüchtete Jugendliche berät, führt hierzu aus:
„Dann sagen wir ihnen: Du musst aber auch überlegen, ob du deine Familie in fünf und in zehn Jahren noch unterstützen willst und musst. Dann ist es doch so, dass ein hoher Prozentsatz derer, die erst mal sagen: Ich muss jetzt sofort arbeiten, dass die doch sagen: Ihr habt recht. Ich will die Ausbildung machen.“
Beratung von Betrieben: Aufklärung über die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten
Unternehmen äußern oft die Sorge, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fluchthintergrund während und nach ihrer Ausbildung nicht halten zu können. Die Bundesagentur für Arbeit sollte daher bei der Beratung von Unternehmen nicht nur über ausbildungsvorbereitende und -begleitende Fördermöglichkeiten oder Ähnliches informieren, sondern auch über die verschiedenen aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber in den letzten Jahren geschaffen hat, damit Betriebe Personen mit ehedem ungesichertem Aufenthaltsstatus langfristig halten können.
Fazit
Junge Geflüchtete machen aus ihrer Sicht oft gute Gründe geltend, warum sie keine Ausbildung beginnen. Gleichwohl würde eine Ausbildung nicht nur ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, sondern oftmals auch ihre rechtlichen Chancen, sich in Deutschland längerfristig eine sichere Existenz aufzubauen. Dies gilt selbst für viele junge Menschen, die in Deutschland derzeit nur geduldet sind. Dem Arbeitsmarkt stünden damit langfristig mehr Fachkräfte zur Verfügung. Daher gilt es, breiter über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren – nicht nur die jungen Geflüchteten selbst, sondern auch die Unternehmen, die Auszubildende und Fachkräfte benötigen und längerfristig halten möchten.
Infokasten 1: Geflüchtete mit Duldungsstatus
Wie in Bundestags-Drucksache 19/136 dargelegt, waren zum Stichtag 30. September 2017 163.184 Personen mit einer Duldung im Ausländerzentralregister erfasst. Hauptherkunftsländer waren – in absteigender Reihenfolge – Serbien (13.218), der Kosovo, Afghanistan, Albanien, die Russische Föderation, Mazedonien, der Irak, Indien und Pakistan (6.337).
68 Prozent (110.512) aller Personen mit Duldungsstatus lebten seit bis zu drei Jahren, 16 Prozent (26.336) seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Ein Drittel (54.643) waren Mädchen und Frauen. 60 Prozent (97.332) aller Geduldeten waren unter 30 Jahre alt. Es handelt sich also im Schwerpunkt um eine junge Gruppe.
Ebenfalls zum Stichtag 30. September 2017 wurden rund 4.300 Personen gezählt, die als gut integrierte ehedem Geduldete aktuell eine Aufenthaltserlaubnis in Verbindung mit § 18a oder § 25a Aufenthaltsgesetz besaßen.
Mit Ausnahme des Jahres 2016 stieg die Zahl an Personen mit aktuellem Duldungsstatus seit 2012. Zum Stichtag 31.12.2012 waren laut Bundestags-Drucksache 17/12457 nur 85.344 Personen mit Duldung erfasst. Umfassende Daten zur schulischen und beruflichen Bildung von Menschen mit Duldung liegen nicht vor.
Infokasten 2: IAB-Forschungsprojekt „Berufliche Ausbildung junger geduldeter Fluchtmigrantinnen und Fluchtmigranten“
Im IAB-Forschungsprojekt „Berufliche Ausbildung junger geduldeter Fluchtmigrantinnen und Fluchtmigranten“ werden die rechtliche und die faktische Situation junger Geflüchteter mit Duldungsstatus auf ihrem Weg in Ausbildung analysiert. Es wird ein Mix an qualitativen Methoden angewandt: (1) die laufende Analyse einer Vielzahl an Dokumenten (zum Beispiel Gesetzestexte und politische Programme); (2) Recherchen bei Fachveranstaltungen etwa des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Jugendhilfe; (3) leitfadengestützte Einzelinterviews oder Gruppendiskussionen mit Expertinnen und Experten aus Ausländerbehörden, des Schulsystems und von Beratungsstellen. Die mündlichen Zitate wurden für diesen Beitrag anonymisiert und der Schriftsprache angeglichen.
Infokasten 3: Erasmus+-Projekt „CMinaR“
Im Projekt „Counselling for Refugee and Migrant Integration into the Labour Market – Development of Courses for Higher Education and Public Employment Services” (CMinaR) arbeiten Hochschulen aus sechs Ländern (Deutschland, Großbritannien, Italien, Litauen, Schweden, Türkei) unter Leitung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit in Mannheim zusammen. Ziele sind die Entwicklung von Studien- und Weiterbildungsseminaren sowie einer Medien- und Lernplattform, um Beraterinnen und Berater für die berufliche Beratung von geflüchteten Ratsuchenden zu qualifizieren. In diesem Rahmen werden unter anderem qualitative Expertenbefragungen mit Lehrenden, Studierenden und Beratungsfachkräften durchgeführt. Das Projekt wird von der Europäischen Union unterstützt.
Literatur
Bauer, Angela; Schreyer, Franziska (2016): Ausbildung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen: Sinnvoll ist Unterstützung über Volljährigkeit hinaus. IAB-Kurzbericht Nr. 13.
Bundesagentur für Arbeit (2018): Geflüchtete Menschen beschäftigen, abgerufen am 23.01.2018.
Kohn, Karl-Heinz P. (2017): Spezifische Berufsberatung für geflüchtete Menschen – Schlüssel zur Nutzung eines bedeutenden Fachkräftepotenzials. In: Kreklau, Carsten; Siegers, Josef (Hg.): Handbuch der Aus- und Weiterbildung. Politik, Praxis, Finanzielle Förderung. Köln: Loseblattwerke Deutscher Wirtschaftsdienst.
Lehrian, Melina; Mantel, Johanna (2016): Neuerungen durch das Integrationsgesetz. In: Asylmagazin, Heft 9, S. 290–294.
Schreyer, Franziska; Bauer, Angela; Kohn, Karl-Heinz P. (2015): Betriebliche Ausbildung von Geduldeten: Für den Arbeitsmarkt ein Gewinn, für die jungen Fluchtmigranten eine Chance. IAB-Kurzbericht Nr. 1.
Seibert, Holger; Wydra-Somaggio, Gabriele (2017): Berufseinstieg nach der betrieblichen Ausbildung: Meist gelingt ein nahtloser Übergang. IAB-Kurzbericht Nr. 20.
Weitere Literaturhinweise sowie Zugang zu weiterführenden Informationen zum Thema „Fluchtmigrantinnen und -migranten – Bildung und Arbeitsmarkt“ finden Sie auf der gleichnamigen IAB-Infoplattform.
Schreyer, Franziska; Bauer, Angela; Kohn, Karl-Heinz P. (2018): Ausbildung kann Bleibeperspektiven für Geflüchtete verbessern, In: IAB-Forum 1. März 2018, https://www.iab-forum.de/ausbildung-kann-bleibeperspektiven-fuer-gefluechtete-verbessern/, Abrufdatum: 21. November 2024
Autoren:
- Franziska Schreyer
- Angela Bauer
- Karl-Heinz P. Kohn