Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht einen früheren Renteneintritt zwischen 61 und 63 Jahren, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Diese Rente kann unter bestimmten Bedingungen abschlagsfrei oder mit maximalen Abschlägen von 10,8 Prozent in Anspruch genommen werden.
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