22. September 2026 | Arbeitsmarktpolitik
Transfergesellschaften haben langfristig einen positiven Beschäftigungseffekt
Für Beschäftigte, die durch Betriebsschließungen oder Stellenabbau ihren Arbeitsplatz verlieren, sind die Folgen für den weiteren Erwerbsverlauf häufig ebenso einschneidend wie dauerhaft. Zahlreichen Studien zufolge führt dies häufig zu anhaltend niedrigeren Löhnen und längeren Phasen ohne Beschäftigung. Wie eine Studie von Johannes Schmieder und Ko-Autoren aus dem Jahr 2023 gezeigt hat, sind diese Effekte in Zeiten eines allgemeinen wirtschaftlichen Abschwungs deutlich stärker als in Boomphasen. Dies ist gerade angesichts des anhaltenden Strukturwandels in der deutschen Wirtschaft von großer Bedeutung.
Betriebsschließungen und Neugründungen sind jedoch auch ein notwendiger Teil des vom österreichischen Nationalökonomen Joseph Schumpeter als „schöpferische Zerstörung“ bezeichneten Prozesses. Dabei werden Unternehmen mit überholten Geschäftsmodellen durch neue und innovative Unternehmen verdrängt. Allerdings tragen die davon betroffenen Beschäftigten einen großen Teil der dadurch entstehenden Kosten. Der arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf ist damit offenkundig. Die Frage ist, welche Instrumente helfen, die Betroffenen möglichst rasch wieder in neue Beschäftigung zu bringen.
Aktive und passive Maßnahmen wirken tendenziell in eine gegensätzliche Richtung
Zu den Effekten passiver Unterstützungsmaßnahmen, etwa der Arbeitslosenversicherung, sowie aktiver Maßnahmen, zum Beispiel Weiterbildungsprogramme, liegen bereits umfassende Forschungsergebnisse vor (einen Überblick über die Studienlage bieten unter anderem ein 2024 erschienener Beitrag von Thomas Le Barbachon und anderen sowie ein Beitrag von David Card und anderen aus dem Jahr 2018). Während für passive Maßnahmen häufig eine verlängernde Wirkung auf die Arbeitslosigkeit dokumentiert ist, wird aktiven Maßnahmen mit Blick auf den Übergang in eine Folgebeschäftigung meist eine positive Wirkung attestiert. Was passiert, wenn aktive und passive Elemente anlassbezogen kombiniert werden, ist bislang jedoch kaum erforscht – genau das geschieht aber in Transfergesellschaften.
Transfergesellschaften stellen einerseits faktisch eine erhebliche Ausweitung der Bezugsdauer von Lohnersatzleistungen und damit der passiven Unterstützung dar: Die Betroffenen erhalten zunächst Transferkurzarbeitergeld, das in der Regel durch den bisherigen Arbeitgeber aufgestockt wird. Sie können danach weiterhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen. Andererseits enthalten Transfergesellschaften auch aktive Elemente, da sich die Teilnehmenden bei der Jobsuche beraten lassen und an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können (siehe Infokasten „Was ist eine Transfergesellschaft?“).
Transfergesellschaften richten sich dezidiert an Personen, die akut von einer Massenentlassung betroffen sind. Obwohl es dieses Instrument schon seit Jahrzehnten gibt, fehlte bislang eine belastbare empirische Analyse zu deren Wirkungen. Dies war meist mangelnden Daten geschuldet. Die Frage, ob Transfergesellschaften in erster Linie eine finanzielle Absicherung bieten oder die Betroffenen auch effektiv dabei unterstützen, wieder eine Beschäftigung zu finden, ist demnach noch nicht hinreichend beantwortet. Wir haben diese Frage erstmals auf Basis administrativer Daten untersucht, die sich auf lange Zeiträume stützen. Die Ergebnisse dieser Studie werden im Folgenden zusammengefasst.
Transfergesellschaften werden vor allem in Krisenzeiten eingerichtet
Die Verbreitung von Transfergesellschaften ist stark konjunkturabhängig. Seit 2007 schwankte die Zahl der beteiligten Betriebe etwa zwischen 400 und 1.200 (siehe Abbildung 1). Der Bestand der dort Beschäftigten bewegte sich häufig zwischen 10.000 und 15.000 Personen – bezogen auf die rund 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland eine vergleichsweise kleine Gruppe. Allerdings steigt die Bedeutung des Instruments in Krisenzeiten deutlich: Nach der globalen Finanzkrise 2008/2009 stieg der Bestand auf knapp 35.000 Personen; ein erneuter Anstieg auf rund 23.000 Personen folgte während der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020. Das Instrument wird also vor allem in konjunkturellen Abschwungphasen aktiviert, wenn größere Restrukturierungen anfallen.
Die Beschäftigten einer Transfergesellschaft bringen meist ungünstigere Ausgangsbedingungen mit
Um die Wirkung von Transfergesellschaften sinnvoll beurteilen zu können, reicht eine einfache Gegenüberstellung von Teilnehmenden und Nichtteilnehmenden nicht aus. Sie würde irreführende Ergebnisse liefern. Denn Beschäftigte mit guten Alternativen auf dem Arbeitsmarkt wählen die Maßnahme seltener und nehmen mit höherer Wahrscheinlichkeit ein neues Beschäftigungsverhältnis auf, während ältere Beschäftigte und solche mit längerer Betriebszugehörigkeit überproportional häufig in eine Transfergesellschaft wechseln, da sie seltener direkt eine neue Tätigkeit finden.
Die Beschäftigten einer Transfergesellschaft bringen damit im Schnitt ungünstigere Ausgangsbedingungen mit. Ein direkter Vergleich von Teilnehmenden mit Nichtteilnehmenden käme demnach zu dem Ergebnis, dass erstere schlechtere Beschäftigungs- und Verdienstperspektiven haben als letztere. Dies würde aber nicht die tatsächliche Wirkung der Maßnahme widerspiegeln. Zur Messung der tatsächlichen Wirkung ist somit eine adäquate Vergleichsgruppe mit ähnlichen Ausgangsbedingungen erforderlich.
Zudem wird die Wirkungsmessung von der Entscheidung der Betriebe beeinflusst, eine Transfergesellschaft zu gründen. Schließlich ist es denkbar, dass sich ganz bestimmte Betriebe für das Angebot einer Transfergesellschaft entscheiden, wohingegen die Betriebe der Vergleichsgruppe, also Betriebe, die sich gegen den Einsatz einer Transfergesellschaft entschieden haben, möglicherweise ganz andere Eigenschaften aufweisen. Dies könnte also ebenfalls die Wirkungsmessung beeinträchtigen.
Die Studie begegnet diesen Problemen daher methodisch in zwei Schritten: Zunächst werden Betriebe mit und ohne Transfergesellschaft durch ein statistisches Gewichtungsverfahren so aufeinander abgestimmt, dass sie in den beobachtbaren Merkmalen miteinander vergleichbar sind. Dabei wird neben vielen anderen Merkmalen auch berücksichtigt, dass beide Betriebe einem hinreichend ähnlichen ökonomischen Schock ausgesetzt sind. Anschließend wird die Verfügbarkeit einer Transfergesellschaft im Entlassungsbetrieb als sogenanntes Instrument genutzt, um die individuelle Teilnahmeentscheidung von der Maßnahmenwirkung zu trennen (siehe Infokasten „Daten und Methoden“).
Langfristig positive Beschäftigungswirkung, aber keine Lohneffekte
Hinsichtlich der Beschäftigung zeigt sich: Kurzfristig – also im ersten Jahr – verbessert sich die Beschäftigungssituation der Teilnehmenden zwar mit der Zeit, weil eine wachsende Zahl eine neue Beschäftigung findet. Allerdings sind Personen aus der Kontrollgruppe insgesamt zunächst deutlich häufiger in Beschäftigung. Wie aus Abbildung 2 (linke Seite) zu ersehen ist, bleibt der Unterschied zwischen Teilnehmenden und Kontrollgruppe zunächst noch im negativen Bereich. Denn erst nach Ablauf der Maßnahme beziehungsweise im Falle einer erfolgreichen Aufnahme einer Beschäftigung kehren diejenigen, die vorher in einer Transfergesellschaft waren, in den Arbeitsmarkt zurück.
Da Transfergesellschaften spätestens nach einem Jahr enden, geht die Differenz der Beschäftigungswahrscheinlichkeit zwischen Teilnehmenden- und Kontrollgruppe hier noch einmal sprunghaft zurück. Denn die Beendigung der Transfergesellschaft schafft für die Betroffenen einen Anreiz, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen, da sie ansonsten auf Arbeitslosengeld angewiesen wären (ohne Aufstockung durch den Arbeitgeber).
Gleichwohl führt die Möglichkeit des Bezugs von Arbeitslosengeld im ersten Jahr nach Beendigung der Transfergesellschaft dazu, dass sich die Beschäftigungswahrscheinlichkeit im Vergleich zur Kontrollgruppe in dieser Zeit nicht weiter verbessert. Der Unterschied zur Kontrollgruppe ist zudem nicht signifikant. Dies zeigt sich an der stabilen seitlichen Bewegung des Effekts der Beschäftigungswahrscheinlichkeit im zweiten Jahr und einer hier nicht dargestellten Zunahme der Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld mildert den erlittenen Schock also über die Dauer der Transfergesellschaft hinaus ab, führt aber auch zu einer zögerlicheren Aufnahme von Beschäftigung. Erst nach Auslaufen des in der Regel bis zu einem Jahr andauernden Anspruchs auf Arbeitslosengeld geht die Beschäftigungsaufnahme tendenziell in eine langsame, aber kontinuierliche Aufwärtsbewegung über.
Fünf Jahre nach dem Beschäftigungsverlust zeigt sich dann ein statistisch signifikanter Beschäftigungsvorsprung von 4,1 Prozentpunkten gegenüber der Kontrollgruppe. Wer in einer Transfergesellschaft war, hat demnach eine langfristig um etwa vier Prozentpunkte höhere Wahrscheinlichkeit, in Beschäftigung zu sein, als Personen der Kontrollgruppe.
Auf die Lohnentwicklung hat die Maßnahme jedoch keinen statistisch messbaren Einfluss (siehe Abbildung 2, rechte Seite). Zu beachten ist jedoch, dass der unmittelbare Einkommensvorteil gegenüber der Kontrollgruppe während der Teilnahme an einer Transfergesellschaft in der Abbildung nicht dargestellt ist: Teilnehmende erhalten in dieser Zeit typischerweise 80 bis 90 Prozent ihres letzten Nettoentgelts – deutlich mehr als die 60 bis 67 Prozent, auf die das reguläre Arbeitslosengeld I begrenzt ist. Dies geht jedoch nicht in die hier dargestellte Betrachtung der Löhne ein, da nur Löhne aus Beschäftigung betrachtet werden.
Unter Berücksichtigung dieser in den Daten nur schwer oder unvollständig auf Personenebene darstellbaren Ersatzleistungen dürfte vermutlich ein leichter durchschnittlicher Einkommensvorteil in den ersten zwölf Monaten nach dem Verlust der Beschäftigung zugunsten der Teilnehmenden der Transfergesellschaft entstehen.
Personen aus der Kontrollgruppe verlassen das Sozialversicherungssystem häufiger
Bei den Löhnen zeigen sich keine belastbaren Unterschiede zwischen den Transferteilnehmenden und der Kontrollgruppe. Die Folgebeschäftigung hat also bei beiden Gruppen in dieser Hinsicht eine vergleichbare Qualität. Anders bei der Beschäftigungswahrscheinlichkeit: Dieser Effekt, das zeigen weiterführende Analysen, die hier nicht weiter dargestellt werden, entsteht nicht etwa dadurch, dass Teilnehmende nach der Maßnahme schneller oder häufiger eine Stelle finden. Denn der Effekt auf die Arbeitslosenquote ist nach fünf Jahren statistisch nicht signifikant.
Der entscheidende Mechanismus liegt woanders: Teilnehmende scheiden signifikant seltener aus dem System der Sozialversicherung aus als Mitglieder der Kontrollgruppe. Dafür sind unterschiedliche Gründe denkbar. So könnten sich viele derjenigen, die das Sozialversicherungssystem verlassen, selbstständig machen, was den hier ermittelten Beschäftigungsvorteil schmälern würde.
Es ist aber eher davon auszugehen, dass überproportional viele Personen aus der Kontrollgruppe zum Beispiel in den Ruhestand gehen oder sich gänzlich anderen Aufgaben widmen, etwa der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen. Empirisch überprüfen lässt sich dies mit den hier genutzten Daten jedoch nicht.
Laut einer 2020 publizierten Studie von Daniel Fackler und Eva Weigt spielt Selbständigkeit zudem nur eine geringe Rolle bei der Dämpfung der Einkommensverluste, die nach dem Jobverlust auftreten. Insofern sollte der hier ermittelte positive Beschäftigungseffekt von Transfergesellschaften belastbar sein. Transfergesellschaften erhöhen demnach die Chance auf einen Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und erhöhen so langfristig die gemessene Beschäftigungsquote gegenüber der Kontrollgruppe. Eine schnellere Abkehr aus der Arbeitslosigkeit ist hingegen langfristig kein Wirkungskanal.
Der positive Effekt von Transfergesellschaften steigt mit dem Qualifikationsniveau
Hinter dem durchschnittlichen Beschäftigungseffekt von 4,1 Prozentpunkten verbergen sich jedoch wichtige Unterschiede zwischen verschiedenen Personengruppen (siehe Abbildung 3). Jüngere Beschäftigte, Frauen und Höherqualifizierte profitieren etwas stärker und erzielen etwas größere, signifikant positive Beschäftigungseffekte. Der Effekt steigt durchgehend mit dem Qualifikationsniveau – ein Hinweis darauf, dass Beratungs- und Qualifizierungsangebote vielleicht eher auf besser Qualifizierte zugeschnitten sind.
Zudem fallen die positiven Beschäftigungseffekte bei kleineren Entlassungsereignissen stärker aus. Bei sehr großen Entlassungswellen hingegen kehren sich die Vorzeichen um, wenn auch ohne statistische Signifikanz. Eine mögliche Erklärung: Wo viele Personen gleichzeitig entlassen werden, sind die regionalen Arbeitsmärkte stärker belastet, die Unterstützung bei der Stellensuche verpufft dann womöglich eher. Transfergesellschaften entfalten ihre Wirkung demnach am ehesten dort, wo der lokale Arbeitsmarkt aufnahmefähig bleibt. Praktisch kein Unterschied zeigt sich nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Fazit
Transfergesellschaften erhöhen mittelfristig die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Beschäftigten, die betriebsbedingt entlassen wurden, indem sie deren Verbleib im Arbeitsmarkt unterstützen. Der Effekt auf die Beschäftigung ist mit etwa vier Prozentpunkten weder vernachlässigbar noch massiv.
Zugleich deckt sich der Befund in plausibler Weise mit dem bisherigen Forschungsstand: So haben David Card und andere den Beschäftigungseffekt von kurzfristigen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in einer 2018 erschienenen Studie auf etwa 1 bis 2 Prozentpunkte beziffert, den von mittelfristigen Maßnahmen auf 3 bis 5, den von sehr langfristigen auf bis zu 12 Prozentpunkte.
Dabei macht auch der Inhalt der jeweiligen Maßnahmen einen großen Unterschied. So hat die Unterstützung bei der Jobsuche einen kleineren Effekt (circa 1 bis 2 Prozentpunkte) als zum Beispiel Qualifizierungsmaßnahmen (langfristig bis zu rund 7 Prozentpunkte). Die Daten zu den Transfergesellschaften lassen sich aber in dieser Hinsicht leider nicht weiter differenzieren, hierzu müssten die Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden. Insgesamt passt die Größe des Effekts aber gut in dieses Bild.
An dieser Stelle sei erneut angemerkt, dass Transfergesellschaften nicht nur aktive Elemente beinhalten, sondern auch passive, weil sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld verschiebt. In der empirischen Literatur wird passiven Maßnahmen tendenziell eine verlängernde Wirkung auf die Arbeitslosigkeit zugeschrieben, aktiven Maßnahmen dagegen eher eine verkürzende.
Die Ergebnisse dieser Studie deuten somit in der Gesamtheit darauf hin, dass der Mix von aktiven Maßnahmen, also zum Beispiel von Qualifizierungsmaßnahmen und Vermittlungsberatung, mit dem passiven Element der verlängerten Bezugsdauer langfristig insgesamt zu einer etwas höheren Beschäftigung führt. Berücksichtigt man zudem den finanziellen Vorteil, den Transfergesellschaften gegenüber dem bloßen Bezug von Arbeitslosengeld haben, so werden Teilnehmende in Transfergesellschaften unterm Strich stärker als Personen der Kontrollgruppe für die Kosten des Jobverlusts entschädigt, ohne dass dies zugleich ihre Beschäftigungschancen einschränkt.
Welche Maßnahmen in den Transfergesellschaften nun konkret zu diesen Ergebnissen führen, welche Rolle die vermutlich unterschiedliche Qualität einzelner Anbieter spielt oder welchen Effekt unterschiedlich hohe Zuzahlungen des alten Arbeitgebers haben, konnte in der hier präsentierten Studie jedoch nicht untersucht werden. Hier liegt ein wichtiger Ansatzpunkt für die künftige Forschung, die aber genauere Daten erfordern würde.
Literatur
Le Barbanchon, Thomas; Schmieder; Johannes F.; Weber, Andrea (2024): Job search, unemployment insurance, and active labor market policies. In: Christian Dustmann; Thomas Lemieux: Handbook of Labor Economics, Vol. 5, S. 435–580. DOI: 10.1016/bs.heslab.2024.11.006
Card, David; Kluve, Jochen; Weber, Andrea (2018): What works? A meta-analysis of recent active labor market program evaluations. Journal of the European Economic Association 16(3), S. 894–931. DOI: 10.1093/jeea/jvx028
Fackler, Daniel; Weigt, Eva.(2020): Who Buffers Income Losses after Job Displacement? The Role of Alternative Income Sources, the Family, and the State. Labour, 34, S. 239–276. DOI: 10.1111/labr.12170
Stegmaier, Jens; Upward, Richard (2025): Safety net or helping hand? The effect of job search assistance and compensation on displaced workers. ILR Review (Online First). DOI: 10.1177/00197939261469188
Schmieder, Johannes F.; von Wachter, Till; Heining, Jörg (2023): The Costs of Job Displacement over the Business Cycle and Its Sources: Evidence from Germany. American Economic Review 113 (5), S. 1208–1254. DOI: 10.1257/aer.20200252
In aller Kürze
- Transfergesellschaften sollen Beschäftigte, die von einer Massenentlassung betroffen sind, bei der Jobsuche unterstützen. Bisherige Befunde zur Wirksamkeit sind nur begrenzt aussagekräftig, da bislang keine geeigneten Daten vorlagen.
- Eine neue Studie zeigt nun: Fünf Jahre nach dem Jobverlust ist die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Teilnehmenden um etwa 4 Prozentpunkte höher als bei vergleichbaren Beschäftigten ohne Zugang zu einer Transfergesellschaft. Auf die Löhne wirkt sich die Teilnahme hingegen nicht aus.
- Jüngere, besser qualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte, die von kleineren Entlassungsereignissen betroffen waren, profitieren stärker von der Teilnahme an einer Transfergesellschaft.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Ein Betrieb kann gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Transfergesellschaft einrichten, wenn ein umfangreicher Personalabbau bevorsteht. Betroffene Beschäftigte können auf freiwilliger Basis aus ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis in ein befristetes Arbeitsverhältnis beim Transfergesellschaftsträger wechseln. Der rechtliche Rahmen ist durch das Betriebsverfassungsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und insbesondere durch das SGB III §110 und §111 geregelt.
Die Teilnahme dauert in der Praxis häufig sechs bis längstens zwölf Monate. In dieser Zeit erhalten Teilnehmende Transferkurzarbeitergeld, das der bisherige Arbeitgeber typischerweise auf 80 bis 90 Prozent des letzten Nettoentgelts aufstockt. Ohne Transfergesellschaft hätten Betroffene Anspruch auf Arbeitslosengeld I in Höhe von 60 bis 67 Prozent des letzten Nettolohns. Dieser Anspruch wird bei Teilnehmenden einer Transfergesellschaft bis zum Abschluss der Maßnahme aufgeschoben.
Neben der finanziellen Absicherung umfasst die Transfergesellschaft Beratung, Vermittlungsunterstützung und Qualifizierungsangebote. Die Kosten tragen Betrieb und Bundesagentur für Arbeit gemeinsam. Transfergesellschaften wurden in Deutschland Anfang der 1990er Jahre eingeführt und sind seitdem ein etabliertes Instrument der betrieblichen Restrukturierung. Sie kommen vor allem in größeren Unternehmen und in Branchen mit starkem Strukturwandel zum Einsatz.
Daten und Methoden
Grundlage sind zwei verknüpfte Datenquellen: administrative Informationen zur Teilnahme von Personen in Transfergesellschaften in Deutschland von 2013 bis 2016 (rund 87.000 Personen) und die Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB, die individuelle Erwerbs- und Lohnverläufe für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten enthalten. Die Verknüpfung erfolgt über eine einheitliche Personenkennziffer; die Erwerbs- und Lohnverläufe wurden bis zu drei Jahre vor und fünf Jahre nach dem Betriebsaustritt beobachtet.
Sowohl die Analyse- als auch die Vergleichsgruppe umfassen Beschäftigte, die in Folge einer Massenentlassung aus einem Betrieb ausscheiden. Die Treatment- beziehungsweise Teilnehmendengruppe umfasst rund 40.000 Beschäftigte der oben genannten Personen, die die Maßnahme in Anspruch nehmen. Die Kontrollgruppe besteht aus rund 30.000 Nichtteilnehmenden aus denselben Betrieben sowie 2,3 Millionen Beschäftigten aus vergleichbaren Betrieben ohne Transfergesellschaft.
Die sich bei diesem Vergleich ergebenden Selektionsprobleme werden durch zwei Verfahren adressiert:
- Inverse-Probability-Weighting (IPW): Betriebe ohne Transfergesellschaft werden so gewichtet, dass sie Betrieben mit Transfergesellschaft in den beobachtbaren Merkmalen ähneln.
- Instrumentalvariablen-Schätzung (2SLS): Die Verfügbarkeit einer Transfergesellschaft im Entlassungsbetrieb dient als Instrument für die individuelle Teilnahme. Bei einseitiger Non-Compliance – Beschäftigte aus Betrieben ohne Transfergesellschaft können nicht teilnehmen – lassen sich die Schätzer als durchschnittlicher Treatmenteffekt auf die Teilnehmenden interpretieren. Standardfehler sind auf Betriebsebene geclustert.
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260922.01
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Autoren:
- Jens Stegmaier
- Richard Upward