Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) trat 1969 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Im AFG wurde zum ersten Mal die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit gesetzlich verankert (§3). Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das Arbeitsförderungsrecht zum 1. Januar 1998 als Drittes Buch (SGB III) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.
Das könnte Sie interessieren...
15. Januar 2026 | Arbeit und Gesundheit
Psychische Erkrankungen sind unter Arbeitslosen weit verbreitet
Prof. Dr. med. Dr. disc. pol. Andreas G. Franke , Dr. rer. biol. hum. Kirsi Manz , Dennis Jepsen , Dr. Irene Moor , Dr. Gabriele Lotz-Metz
Dass zwischen Arbeitslosigkeit und psychischen Beeinträchtigungen grundsätzlich ein Zusammenhang besteht, ist seit langer Zeit bekannt. Eine aktuelle Studie des Ärztlichen Dienstes in ...weiterlesen
8. Januar 2026 | Bildung und Qualifizierung
Die unterschätzte Ressource: Geringqualifizierte als Fachkräfte von morgen
Geringqualifizierte sind bezüglich ihrer Kompetenzausstattung eine äußerst heterogene Gruppe. Für einen nicht unerheblichen Teil wurden hohe oder sogar höchste Kompetenzwerte festgestellt. Viele ...weiterlesen
7. Januar 2026 | Gesamtwirtschaft
Einschätzung des IAB zur wirtschaftlichen Lage – Dezember 2025
Zum Jahresende fehlte es der deutschen Volkswirtschaft weiterhin an Schwung. Im dritten Quartal 2025 stagnierte das deutsche Bruttoinlandsprodukt preis-, saison- und kalenderbereinigt. Für das ...weiterlesen
