Das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) trat 1969 in Kraft und war bis zum 31. Dezember 1997 Grundlage des Arbeitsförderungsrechts. Im AFG wurde zum ersten Mal die Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit gesetzlich verankert (§3). Durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) wurde das Arbeitsförderungsrecht zum 1. Januar 1998 als Drittes Buch (SGB III) in das Sozialgesetzbuch eingeordnet.
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