Eine aktuelle und monatlich durchgeführte Befragung des IAB fördert wichtige Befunde über Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona zutage. Demnach waren im Mai 2020 etwa 20 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen von Kurzarbeit betroffen – davon knapp die Hälfte mit einem Arbeitszeitausfall von über 50 Prozent. Bei knapp der Hälfte der Betroffenen stockte der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld der Arbeitslosenversicherung aus eigener Tasche auf. Bei denjenigen, die ganz von der Arbeit freigestellt waren, lag dieser Anteil ähnlich hoch.

Kurzarbeit ist bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eine der wichtigsten Maßnahmen, um Arbeitsplätze zu erhalten. Betriebe werden finanziell entlastet, indem den Beschäftigten für die ausgefallenen Arbeitsstunden Kurzarbeitergeld gezahlt und dem Betrieb die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge mit Ausnahme der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erstattet werden, wenn bestimmte Mindestanforderungen erfüllt sind. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2009 sind derzeit neben der Industrie viele weitere Branchen von den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie massiv betroffen (lesen Sie dazu auch einen aktuellen Beitrag von Britta Gehrke und Enzo Weber im IAB-Forum).

Der Gesetzgeber hat daher – befristet bis zum 31. Dezember 2020 – den Zugang zu Kurzarbeitergeld vereinfacht. Kurzarbeitergeld kann bis zu 12 Monaten bezogen werden, unter bestimmten Umständen bis zu 21 Monaten. Außerdem wurde die Bezugshöhe zeitlich gestaffelt: Unter bestimmten Bedingungen kann Kurzarbeitergeld ab dem vierten und dem siebten Bezugsmonat ansteigen und bis zu 87 Prozent des letzten Nettolohns ausmachen.

Grundsätzlich können nur Betriebe mit Kurzarbeitergeld gefördert werden, in denen mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter tätig ist. Der Arbeitsausfall muss mindestens zehn Prozent der Beschäftigten mit einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent betreffen. Da Kurzarbeitergeld eine Leistung der Sozialversicherung ist, können es auch nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (und unter restriktiveren Bedingungen Auszubildende) erhalten. Seit dem 1. März 2020 sind auch Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer anspruchsberechtigt.

Geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Entgelt bis maximal 450 Euro („Minijobber“), die keiner Sozialversicherungspflicht unterliegen, sind hingegen vom Bezug ausgeschlossen, auch wenn sie bei der Berechnung der Mindestanforderung „Arbeitsausfall“ berücksichtigt werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind Soloselbstständige und Beamte. Deswegen beschränkt sich die Analyse auf Personen, die in der Befragung angeben, abhängig beschäftigt zu sein und mehr als 450 Euro zu verdienen.

Kurzarbeit kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Sie muss in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen festgelegt sein und ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG an die Mitbestimmung durch den Betriebsrat gebunden. Der Betrieb kann einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) stellen. In diesem muss unter anderem das Ausmaß des Arbeitsausfalls und die Anzahl der betroffenen Beschäftigten vorab geschätzt werden. Somit handelt es sich bei dem Antrag eher um eine Absichtserklärung des Betriebs, Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu wollen. Ist dieser Antrag bewilligt, kann die BA dem Betrieb im Nachhinein das Kurzarbeitergeld für den tatsächlichen Arbeitsausfall monatsweise erstatten – immer unter der Voraussetzung, dass die Mindestanforderungen für den jeweiligen Monat eingehalten wurden.

Für die ausgefallenen Arbeitsstunden erhalten Beschäftigte ohne Kinder 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent). Ab dem vierten Bezugsmonat erhöht sich dieses auf 70 (77) Prozent, ab dem siebten Bezugsmonat auf 80 (87) Prozent des Netto-Entgelts, sofern das Entgelt im jeweiligen Monat um mehr als die Hälfte verringert ist.

Darüber hinaus kann oder muss der Betrieb das Kurzarbeitergeld aufstocken, um die finanziellen Einbußen der Beschäftigten zu begrenzen – zum Beispiel aufgrund tariflicher Vereinbarungen (einen Überblick über die aktuellen Regelungen finden Sie hier). Liegen auf dem Arbeitsmarkt außergewöhnliche Bedingungen vor, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die maximale Bezugsdauer per Rechtsverordnung auf bis zu 24 Monate verlängern.

Das Kurzarbeitergeld wird durch den Arbeitgeber unmittelbar mit dem Lohn ausgezahlt. Für die Abrechnung gegenüber der BA hat der Betrieb bis zu drei Monate Zeit. Er muss in der Abrechnung für alle betroffenen Beschäftigten die Lohnsumme für gegebenenfalls gearbeitete Stunden, den genauen Arbeitsausfall und die Summe des gezahlten Kurzarbeitergeldes angeben. Anschließend bekommt er das Kurzarbeitergeld und die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge erstattet.

Offizielle Zahlen zur tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit liegen erst deutlich zeitverzögert vor

Aufgrund dieses Verfahrens kann über die tatsächliche Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld erst mit deutlichem zeitlichen Verzug von mehreren Monaten durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet werden. Dank der Online-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ des IAB, bei der bundesweit Personen auch zum Thema Kurzarbeit befragt wurden, liegen nunmehr bereits erste Ergebnisse zur Inanspruchnahme vor. Diese werden im Folgenden zusammengefasst (Details zu Datenerhebung und Datengrundlage finden sich im Kasten „Daten und Methoden“).

Insgesamt waren dieser Befragung zufolge etwa 20 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Mai 2020 in Kurzarbeit. Dies betraf 22 Prozent der Männer und 19 Prozent der Frauen. Der Arbeitsausfall lag durchschnittlich bei 58 Prozent ihrer Arbeitszeit. Hier sind Frauen mit einem Ausfall von 62 Prozent stärker betroffen als Männer mit einem Ausfall von 55 Prozent.

Knapp ein Viertel aller Kurzarbeitenden war im Mai 2020 ganz von der Arbeit freigestellt

Das Volumen der Arbeitsausfälle verteilt sich sehr unterschiedlich (siehe Abbildung 1): Bei gut 20 Prozent der Beschäftigten machte Kurzarbeit höchstens ein Viertel der Arbeitszeit aus. Bei einem knappen Drittel betrug der Arbeitsausfall 26 bis 50 Prozent. Während bei 15 Prozent der Betroffenen ein Stundenvolumen von 51 bis 75 Prozent ausfiel, umfasste die Kurzarbeit bei 8 Prozent der Betroffenen 76 bis 99 Prozent der Arbeitszeit.

Ein Arbeitsausfall von 100 Prozent, umgangssprachlich auch als „Kurzarbeit Null“ bezeichnet, bedeutet, dass eine Person vollständig von der Arbeit freigestellt ist. Hiervon war knapp ein Viertel aller Kurzarbeitenden betroffen. Falls der Betrieb die Leistung nicht aufstockt, behalten die Beschäftigten zwar (vorerst) ihren Arbeitsplatz, müssen jedoch in den ersten drei Monaten Lohneinbußen von 40 Prozent (33 Prozent mit Kind) hinnehmen.

Verteilung der Arbeitsausfälle durch Kurzarbeit im Mai 2020

Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber kann unterschiedlich hoch ausfallen und ist zum Teil tarif- oder einzelvertraglich geregelt. Den Befragungsergebnissen zufolge stockten die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld bei 47 Prozent der Beschäftigten auf, bei 43 Prozent nicht. 9 Prozent der Befragten wussten dies zum Befragungszeitpunkt nicht. Bei 45 Prozent derjenigen, die vollständig von der Arbeit freigestellt waren, stockte der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf, bei 50 Prozent traf dies nicht zu. 5 Prozent konnten dazu (noch) keine Angaben machen.

Kurzarbeit ist regional sehr unterschiedlich verbreitet

Aufschlussreich ist auch ein Blick auf die regionale Verteilung von Kurzarbeit. So sind manche Regionen deutlich stärker betroffen als andere. Dies gilt auch für die zehn Regionaldirektionsbezirke der BA (siehe Abbildung 2). Der Regionaldirektionsbezirk Baden-Württemberg ist am stärksten von Kurzarbeit betroffen, gefolgt vom Bezirk Niedersachsen-Bremen. In beiden Bezirken ist etwa ein Viertel der Beschäftigten in Kurzarbeit. Ebenfalls relativ stark betroffen sind die Bezirke Hessen und Bayern mit etwa 22 und 21 Prozent. In Berlin-Brandenburg und Rheinland-Pfalz-Saarland hingegen ist Kurzarbeit mit etwa 17 und 18 Prozent seltener. Damit ist der Anteil der Kurzarbeitenden in Baden-Württemberg also um fast die Hälfte höher als in Berlin.

Regionale Verteilung der Kurzarbeit im Mai 2020

Darüber hinaus ist von Interesse, welche Personengruppen sich systematisch häufiger in Kurzarbeit befinden. Um dies zu analysieren, wurde eine multivariate Analyse durchgeführt (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). Damit lässt sich ermitteln, wie stark die Wahrscheinlichkeit, in Kurzarbeit zu sein, von bestimmten Faktoren abhängt (eine Übersicht hierzu finden Sie unter „Aktuelle Daten und Indikatoren“). Allerdings lagen keine Informationen über Betriebe oder Branchen vor, die ebenfalls ein wichtiger Erklärungsfaktor für das Ausmaß von Kurzarbeit sein dürften.

Hier die wichtigsten potenziellen Erklärungsfaktoren, die sich aus der Befragung ergeben haben:

  • Haushaltseinkommen: Beschäftigte in finanziell besser gestellten Haushalten sind seltener von Kurzarbeit betroffen. Bei einem Haushaltseinkommen von 3.000 Euro oder mehr ist die Wahrscheinlichkeit, in Kurzarbeit zu sein, um gut 6 bis knapp 10 Prozentpunkte niedriger als bei einem Haushalts-Nettoeinkommen von 2.000 Euro bis unter 3.000 Euro.
  • Möglichkeit der Mobilarbeit: Personen, die nach eigenen Angaben die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten, sind mit einer um 4 Prozentpunkte niedrigeren Wahrscheinlichkeit in Kurzarbeit als Personen, die diese Möglichkeit nicht haben.
  • Schulabschluss: Personen mit einem Hauptschulabschluss sind mit einer um 5 Prozentpunkte höheren Wahrscheinlichkeit in Kurzarbeit als Realschulabsolventen. Die – zahlenmäßig allerdings sehr kleine – Gruppe der Personen ohne Schulabschluss oder mit einem Förder- oder Sonderschulabschluss arbeitet ebenfalls etwas häufiger kurz. Im Vergleich zu Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung sind sowohl Geringqualifizierte, also Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, als auch Hochqualifizierte seltener in Kurzarbeit.
  • Region: Ähnlich wie bei den oben präsentierten deskriptiven Auswertungen sind auch hier Beschäftigte in Baden-Württemberg und Niedersachsen (einschließlich Bremen) überproportional betroffen.

Fazit

Erste aktuelle Auswertungen der IAB-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ zur Beschäftigungsentwicklung während der Covid-19-Pandemie zeigen, dass im Mai 2020 etwa 20 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Kurzarbeit waren. Bei den betroffenen Beschäftigten fielen im Durchschnitt 58 Prozent der Arbeitszeit aus.

Die weitere Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland, insbesondere der Arbeitslosigkeit, wird stark davon abhängen, wie sich die Krise weiterentwickelt. Die aktuellen Prognosen zur Entwicklung im weiteren Verlauf des Jahres sind mit hoher Unsicherheit behaftet (lesen Sie hierzu auch den IAB-Kurzbericht 7/2020 mit einer Arbeitsmarktvorausschau bis Ende 2020). Die Entwicklung der Kurzarbeit in den nächsten Monaten kann wichtige Hinweise darauf geben, wie Betriebe die künftige wirtschaftliche Entwicklung einschätzen, und inwieweit mit einem weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen ist. Deshalb sind regelmäßige Analysen zum aktuellen Ausmaß von Kurzarbeit eine wichtige Entscheidungshilfe für Politik und Verwaltung. Die Daten aus der monatlichen Online-Befragung des IAB bilden die dafür notwendige empirische Basis.

Weitere Analysen des IAB zu den Auswirkungen der Corona-Krise, die sich auf diese Befragung stützen, werden in den kommenden Wochen und Monaten auch im IAB-Forum veröffentlicht.

Daten und Methoden

Für diesen Beitrag wurden Daten aus dem monatlichen Online-Personen-Panel „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ des IAB verwendet, mit dem die Folgen der Covid-19-Pandemie für den Arbeitsmarkt so zeitnah wie möglich erfasst werden sollen. Das Panel ist eine Online-Befragung, die auf einer repräsentativen, proportional geschichteten Zufallsstichprobe der Personen besteht, die im Jahr 2018 in den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB erfasst waren. Die IEB basieren auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und umfassen alle Episoden sozialversicherungspflichtiger sowie geringfügiger Beschäftigung, des Arbeitslosengeld- und Arbeitslosengeld-II-Bezugs, der Arbeitsuche und Arbeitslosigkeit sowie der Teilnahme an durch die BA administrierten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Nicht in den Daten enthalten sind Informationen zu Selbstständigen und Beamten sowie zu Personen, die sich (zeitweilig) aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben.

Das IAB befragt im Rahmen des Panels überwiegend abhängig Beschäftigte monatlich zu Veränderungen ihres Sozial- und Arbeitslebens im Zuge der Covid-19-Pandemie. Beispielhafte Aspekte sind die Entwicklung von Beschäftigungsverhältnissen, Kurzarbeit, sozialer und finanzieller Absicherung, Arbeitszeiten, Home-Office und Kinderbetreuung. Die hier genutzten Daten stammen aus der ersten Erhebungswelle und wurden zwischen dem 8. und 25. Mai 2020 erhoben. Die Ergebnisse lassen sich auf die erwerbstätige Bevölkerung des Jahres 2018 – mit Ausnahme Selbstständiger und Beamter – hochrechnen. Kleinere Differenzen zur entsprechenden Bevölkerungsgruppe im Jahr 2020 könnten vor allem an den Rändern der Altersverteilung auftreten.

Die multivariate Analyse wurde als gewichtete Probit-Schätzung durchgeführt, bei der die abhängige Variable die Betroffenheit von Kurzarbeit ist (1=ja, 0=nein). Probit-Schätzungen dienen dazu, den Zusammenhang zwischen dem Eintritt von bestimmten (binär kodierten) Ereignissen und anderen Faktoren zu modellieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Ereignis eintritt – hier der Sachverhalt, dass eine Person von Kurzarbeit betroffen ist – wird mittels verschiedener unabhängiger Variablen erklärt. Dadurch lässt sich inhaltlich zeigen, welche Personengruppen systematisch häufiger oder seltener von Kurzarbeit betroffen sind. Dabei werden marginale Effekte („average marginal effects“) ausgewiesen. Diese geben an, um wie viele Prozentpunkte sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, von Kurzarbeit betroffen zu sein, wenn sich der Wert einer unabhängigen Variablen um eine Einheit erhöht (mehr dazu unter „Aktuelle Daten und Indikatoren“).

Literatur

Bundesagentur für Arbeit (2020): Kurzarbeitergeld.

Konle-Seidl, Regina (2020): Kurzarbeit in Europa: Die Rettung in der aktuellen Corona-Krise?, IAB-Forschungsbericht Nr. 4.

Weber, Enzo; Gehrke, Britta (2020): Kurzarbeit, Entlassungen, Neueinstellungen: Wie sich die Corona-Krise von der Finanzkrise 2009 unterscheidet. In: IAB-Forum vom 28.5.2020.

Aktuelle Daten aus dem Online-Personen-Panel „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ des IAB

Mit der Corona-Krise hat sich das Leben für sehr viele Menschen stark verändert. Das IAB hat daher die Online-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ auf den Weg gebracht. Mit den dort erhobenen Daten wird der Einfluss der Corona-Krise auf das (Erwerbs-)Leben in Deutschland untersucht. Hochrechnungen aus der ersten Welle, die im Mai 2020 durgeführt wurde, finden Sie unter „Aktuelle Daten und Indikatoren“.

Kruppe, Thomas; Osiander, Christopher (2020): Kurzarbeit in der Corona-Krise: Wer ist wie stark betroffen?, In: IAB-Forum 30. Juni 2020, https://www.iab-forum.de/kurzarbeit-in-der-corona-krise-wer-ist-wie-stark-betroffen/, Abrufdatum: 22. December 2024

 

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