Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind häufiger auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen als Paare mit Kindern. Alleinerziehende Mütter sind in solchen Fällen nach eigenen Angaben häufiger als Mütter und seltener als Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften zur Arbeitssuche verpflichtet. Diese Unterschiede resultieren im Wesentlichen aus der Altersverteilung der Kinder. Für Mütter ist Kinderbetreuung mit Abstand der wichtigste Grund, warum sie von der Arbeitssuche freigestellt sind. Bei Vätern hingegen sind gesundheitliche Einschränkungen oder das Absolvieren einer Ausbildung die wichtigsten Freistellungsgründe.

Alleinerziehende müssen die Doppelbelastung bewältigen, ohne Unterstützung eines Partners sowohl für den Familienunterhalt als auch für die Kinderbetreuung zu sorgen. Die damit verbundenen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit schlagen sich in einem hohen Anteil von Alleinerziehenden in der Grundsicherung beziehungsweise im Bürgergeld nieder.

Diese sogenannte SGB-II-Hilfequote ist für diese Gruppe mit rund einem Drittel etwa fünfmal höher als bei Paar-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausweist. Alleinerziehende haben daher besonderen Unterstützungsbedarf – nicht nur, aber vor allem wenn sie Grundsicherungsleistungen beziehen.

Die hier präsentierten Befunde geben Aufschluss darüber, wie intensiv Jobcenter alleinerziehende Mütter mit minderjährigen Kindern betreuen und welche Förderangebote sie erhalten (für weitere Analysen lesen Sie auch den IAB-Forschungsbericht 3/2024). Zur besseren Einordnung erfolgt dabei ein Vergleich mit Müttern und Vätern in Paar-Bedarfsgemeinschaften. Auf den Vergleich mit alleinerziehenden Vätern wird verzichtet, da deren Zahl im Datensatz zu gering ist, um fundierte Aussagen über diese Gruppe treffen zu können.

Um ihre Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden, sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte prinzipiell dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine davon liegt vor, wenn dies die Erziehung eines in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kindes gefährden würde (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch II). Dies wird in der Regel angenommen, wenn ein Kind unter drei Jahren zu betreuen ist. Die Erziehung älterer Kinder gilt hingegen nicht als gefährdet, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist.

Nachfolgend wird deshalb auch dargestellt, in welchem Umfang und aus welchen Gründen Eltern von der Pflicht zur Arbeitssuche freigestellt sind.

Grundlage der deskriptiven Auswertungen sind Befragungsdaten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS) (siehe Infokasten „Daten“). Die Stichprobe umfasst alleinerziehende Mütter und Eltern in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern. Berücksichtigt sind nur Personen, die zum Befragungszeitpunkt Arbeitslosengeld II (ALG II) bezogen haben und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Alleinerziehende haben im Schnitt weniger und ältere Kinder als Eltern in Paarbedarfsgemeinschaften

Der Aufwand für die Kinderbetreuung hängt stark von der Zahl und dem Alter der Kinder ab. Dies kann Auswirkungen darauf haben, welche Betreuungsintensität die Jobcenter als angemessen erachten. Bei (alleinerziehenden) Eltern von einem Kind unter drei Jahren muss ein Partner dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, was in solchen Fällen eine weniger intensive Betreuung nach sich ziehen kann. Auch bei der Erziehung von älteren Kindern dürften die Jobcenter, zum Beispiel weil eine externe Kinderbetreuung fehlt, zum Teil von einer eingeschränkten Arbeitsmarktverfügbarkeit ausgehen und diese Personen daher weniger intensiv betreuen.

Im Durchschnitt haben alleinerziehende Mütter mit SGB-II-Bezug weniger minderjährige Kinder als Eltern in Paar-Bedarfsgemeinschaften: Etwa 60 Prozent der betrachteten alleinerziehenden Mütter haben nur ein minderjähriges Kind und lediglich 9 Prozent drei oder mehr minderjährige Kinder. Bei Eltern in Paar-Bedarfsgemeinschaften sind es jeweils rund ein Drittel.

Besonders wichtig für den Beratungsprozess dürfte das Alter des jüngsten Kindes sein. Bei knapp einem Viertel der Alleinerziehenden ist das jüngste Kind unter drei Jahre alt; bei einem weiteren Viertel ist es zwischen drei und fünf Jahre alt. Bei Eltern in Paar-Bedarfsgemeinschaften sind es jeweils rund 40 beziehungsweise 26 Prozent.

In den letzten Jahren ist der Anteil der zur Arbeitssuche verpflichteten Eltern deutlich gesunken

Grundlage der hier präsentierten Auswertungen ist die eigene Einschätzung der Befragten, ob das Jobcenter von ihnen verlangt hat, nach Arbeit zu suchen. Leistungsbeziehende wurden zudem befragt, ob sie Kontakt zum Jobcenter hatten und in diesem Fall eine beschäftigungsorientierte Beratung erhielten.

Abbildung 1 zeigt die Art des Kontakts zum Jobcenter für Alleinerziehende sowie für Mütter und für Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften zwischen 2008 und 2021 (für 2013 liegen keine Daten vor). Demnach nahm der Anteil der alleinerziehenden Mütter mit Kindern unter 18 Jahren, die (mit oder ohne Beratung durch das Jobcenter) nach eigener Aussage zur Arbeitssuche verpflichtet waren, in dieser Zeit erheblich ab.

Die Abbildung zeigt die Art des Kontakts zum Jobcenter für alleinerziehende Mütter sowie für Mütter und Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften über die Erhebungsjahre 2008-2012 und 2014-2021. Dabei werden die folgenden fünf Kontaktarten unterschieden: 1. „Plicht zur Arbeitssuche, Beratung“, 2. „Plicht zur Arbeitssuche, keine Beratung“, 3. „keine Pflicht zur Arbeitssuche, Beratung“, 4. „keine Pflicht zur Arbeitssuche, Jobcenter-Kontakt, keine Beratung“ und 5. „keine Pflicht zur Arbeitssuche, kein Jobcenter-Kontakt“. Die Ergebnisse sind im Text näher beschrieben.

Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern waren nach eigenen Angaben seltener zur Arbeitssuche verpflichtet als Alleinerziehende. Bei ihnen ist der Anteil derjenigen, die zur Suche verpflichtet sind, ebenfalls seit Jahren rückläufig. Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften sind hingegen deutlich häufiger zur Arbeitssuche verpflichtet. Aber auch bei ihnen nahm der Anteil über die Zeit ab.

Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich die Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden im Beobachtungszeitraum verändert hat. Die positive wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren vor der Covid-19-Pandemie hat dazu geführt, dass die Zahl der Leistungsempfänger*innen bis zum Beginn der Pandemie sank. Somit verblieben zunehmend Personen mit größeren Vermittlungshemmnissen im Leistungsbezug, die möglicherweise zum Beispiel wegen Kinderbetreuung oder der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vorübergehend von der Suchverpflichtung befreit waren.

Eine Studie von Jonas Beste und Koautoren aus dem Jahr 2023 zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Grundsicherungsbeziehenden mindestens ein Arbeitsmarkthemmnis aufweist (zum Beispiel Langzeitbezug, hohes Alter, Mutterschaft, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende Qualifikation), ein sehr hoher Anteil sogar mehrere. Im Vergleich zu einer früheren Studie von Jonas Beste und Mark Trappmann aus dem Jahr 2016 hat sich der Anteil der Leistungsbeziehenden mit multiplen Vermittlungshemmnissen noch erhöht.

Auch der Zuzug vieler Geflüchteter (vor allem seit 2015 aus Syrien und dem Irak), die nach Anerkennung eines Schutzgrundes im Asylverfahren bei Hilfebedürftigkeit Grundsicherung beziehen können, hat die Struktur der Leistungsbeziehenden insgesamt verändert. So dürften diese Personen häufig wegen einer Teilnahme an Deutsch- und Integrationskursen oder an Qualifizierungsmaßnahmen vorübergehend von der Pflicht zur Arbeitssuche befreit sein, worauf auch ein IAB-Kurzbericht aus dem Jahr 2017 von Sebastian Bähr und Koautor*innen hindeutet. Diese Studie zeigt zudem, dass der Anteil Alleinerziehender unter den Geflüchteten im Leistungsbezug sehr gering ist.

Während der Covid-19-Pandemie sanken laut BA zudem die Abgänge in Beschäftigung, wohingegen die Zugangszahlen in den Grundsicherungsbezug stiegen.

Während der Pandemie ging der Kontakt zum Jobcenter stark zurück

Bis 2020 hatte nur ein geringer Anteil der Alleinerziehenden und der Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften ohne Suchverpflichtung keinen Kontakt zum Jobcenter (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2021 stieg dieser Anteil bei allen Elterngruppen sprunghaft, bei den Müttern noch etwas stärker als bei den Vätern. Dies dürfte primär auf die Kontaktbeschränkungen während der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sein.

Beratungsgespräche vor Ort wurden infolgedessen stark eingeschränkt und konnten vermutlich nur teilweise durch telefonische Beratung ersetzt werden. So zeigt eine qualitative Studie von Mariella Falkenhain und anderen aus dem Jahr 2023, dass manche Erziehende mit Kleinkindern während der Pandemie schlechter zu erreichen waren oder hohe Sprachbarrieren den Austausch per Telefon zum Teil erschwerten. Zahlreiche Beschäftige in den Jobcentern mussten zudem Anträge auf Kurzarbeitergeld bearbeiten und konnten Leistungsbeziehende daher weniger intensiv betreuen.

Nur wenige Mütter gaben an, trotz Suchverpflichtung nicht vom Jobcenter beraten worden zu sein. Hingegen gaben je nach Befragungsjahr zwischen 6 und 25 Prozent der Väter an, trotz Verpflichtung zur Arbeitssuche keine beschäftigungsorientierte Beratung erhalten zu haben. Insgesamt wurden alleinerziehende Mütter den Antworten nach häufiger als Mütter, aber seltener als Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften beschäftigungsorientiert beraten.

Weitere Auswertungen weisen darauf hin, dass die Betreuung Alleinerziehender durch die Jobcenter der von Müttern in Paar-Bedarfsgemeinschaften ähnelt, wenn ein Kleinkind zu betreuen ist. Hat das jüngste Kind das Kindergartenalter erreicht, gleicht die Betreuung Alleinerziehender hingegen eher der von Vätern in Paar-Bedarfsgemeinschaften (lesen Sie dazu auch den IAB-Forschungsbericht 3/2024).

Für Mütter ist Kinderbetreuung der wichtigste Grund für eine Freistellung von der Pflicht zur Arbeitssuche

Zwischen 2010 und 2021 gaben 16 bis 38 Prozent der alleinerziehenden Mütter mit minderjährigen Kindern an, dass sie dem Arbeitsmarkt aufgrund von Kinderbetreuungspflichten nicht zur Verfügung stehen mussten. Dies war für sie der wichtigste Freistellungsgrund. Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften waren mit 38 bis 61 Prozent deutlich häufiger wegen Kinderbetreuung von der Arbeitssuche befreit. Relativ wenige (alleinerziehende) Mütter waren wegen gesundheitlicher Einschränkungen, der Pflege von Angehörigen, einem Sprachkurs oder einer Ausbildung freigestellt.

Ganz anders bei den Vätern: Hier waren nur rund 1 bis 5 Prozent wegen Kinderbetreuung von der Pflicht zur Arbeitssuche entbunden. Die häufigsten Freistellungsgründe waren bei ihnen gesundheitliche Einschränkungen und Ausbildung.

Die Häufigkeit bestimmter Förderangebote der Jobcenter unterscheidet sich je nach Zielgruppe deutlich

Um die Erwerbsintegration der Leistungsbeziehenden zu verbessern, können ihnen die Jobcenter Förder- und Vermittlungsangebote unterbreiten. In PASS werden Personen, die nach Arbeit suchen und Kontakt zum Jobcenter hatten, auch gefragt, ob sie solche Förderangebote erhalten haben.

Dabei zeigt sich: Die Häufigkeit bestimmter Förderangebote unterscheidet sich je nach Zielgruppe zum Teil deutlich. So erhielten 36 Prozent der arbeitsuchenden alleinerziehenden Frauen einen Vermittlungsvorschlag für eine Teilzeit-, Vollzeit- oder Ausbildungsstelle und knapp 18 Prozent einen Vermittlungsvorschlag für einen Minijob (siehe Tabelle). Damit erhielten sie statistisch signifikant häufiger Vermittlungsvorschläge für eine sozialversicherungspflichtige Stelle oder Ausbildung als Mütter in Paar-Bedarfsgemeinschaften und deutlich öfter Vermittlungsvorschläge für einen Minijob als arbeitsuchende Väter.

Die Tabelle zeigt für die Erhebungsjahre 2015 bis 2021 die Förder- und Vermittlungsangebote, die Jobcenter-Mitarbeitende alleinerziehenden Müttern sowie Müttern und Vätern in Paar-Bedarfsgemeinschaften unterbreiten. Die Ergebnisse sind im Text näher beschrieben.

Arbeitsuchenden Vätern in Paar-Bedarfsgemeinschaften wiederum wurden häufiger als Müttern Qualifizierungsmaßnahmen wie eine Weiterbildung oder Umschulung angeboten. Zudem wurden Vätern signifikant häufiger betriebliche Maßnahmen oder Praktika angeboten als Müttern in Paar- Bedarfsgemeinschaften.

Während rund 10 Prozent der arbeitsuchenden alleinerziehenden Mütter ein Integrations- oder Deutschkurs angeboten wurde, erhielten knapp 27 Prozent der arbeitsuchenden Mütter und 39 Prozent der arbeitsuchenden Väter in Paar-Bedarfsgemeinschaften ein derartiges Förderangebot. Weiterführende Auswertungen zeigen, dass ein höherer Anteil der Erziehenden in Paar-Bedarfsgemeinschaften einen Migrationshintergrund aufweist. Das lässt auf einen höheren Sprachförderbedarf im Vergleich zu Alleinerziehenden schließen.

Grundsätzlich sind Unterschiede in den Förderangeboten nicht allein auf die Familienform zurückzuführen, sondern ergeben sich auch aufgrund unterschiedlicher Merkmale der drei Elterngruppen.

Fazit

Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern geben im Vergleich zu Paar-Bedarfsgemeinschaften häufiger als Mütter und seltener als Väter an, vom Jobcenter zur Arbeitssuche verpflichtet worden zu sein. Selbst wenn das jüngste Kind bereits mindestens drei Jahre alt ist, scheinen Jobcenter bei Paar-Bedarfsgemeinschaften den Fokus im Mittel eher darauf zu legen, Väter wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

In der Folge nehmen (alleinerziehende) Mütter teilweise sehr lange Auszeiten vom Arbeitsmarkt. Dies kann eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit erschweren, den Leistungsbezug verfestigen und in Partnerschaften die finanzielle Abhängigkeit vom Partner erhöhen.

Eine wichtige Voraussetzung dafür, Mütter in der Grundsicherung verstärkt zu aktivieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist ein Kinderbetreuungsangebot mit ausreichend langen und flexiblen Betreuungszeiten. Wie beispielsweise eine Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus dem Jahr 2023 zeigt, übersteigt jedoch vor allem in Westdeutschland der Bedarf an Betreuungsplätzen das Angebot nach wie vor deutlich.

Kommen zu längeren Erwerbsunterbrechungen weitere Arbeitsmarkthemmnisse, wie eine fehlende Berufsausbildung oder mangelnde Deutschkenntnisse, reduzieren sich die Erwerbschancen von (alleinerziehenden) Müttern in der Grundsicherung weiter. Frühzeitige begleitende Beratungen noch während der Befreiung von der Arbeitssuche sowie Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen in Teilzeit könnten dazu beitragen, diese Vermittlungshemmnisse abzubauen.

In aller Kürze

  • Alleinerziehende müssen den Familienunterhalt und die Kinderbetreuung ohne Unterstützung durch einen Partner oder eine Partnerin sicherstellen. Sie sind daher besonders oft auf Grundsicherungsleistungen angewiesen.
  • Bei Eltern, die Grundsicherungsleistungen beziehen und Kinder unter drei Jahren haben, deren Betreuung ansonsten nicht sichergestellt ist, gilt eine Arbeitsaufnahme für einen Partner als nicht zumutbar.
  • Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern gaben im Vergleich zu Paar-Bedarfsgemeinschaften häufiger als Mütter und seltener als Väter an, vom Jobcenter zur Arbeitssuche verpflichtet zu sein. Unterschiede in der Altersverteilung der Kinder tragen wesentlich zu diesen Unterschieden bei.
  • Zwischen 2008 und 2021 war der Anteil der Eltern, der angab, zur Arbeitssuche verpflichtet zu sein, rückläufig. Dies hängt auch mit der Struktur der Leistungsbeziehenden zusammen.
  • Waren sie von der Arbeitssuche befreit, so gaben die meisten Mütter als Grund Kinderbetreuungspflichten an, während Väter am häufigsten gesundheitliche Probleme oder eine Ausbildung nannten.
  • Die Häufigkeit bestimmter Förderangebote für arbeitsuchende Erziehende unterscheidet sich je nach Elterngruppe zum Teil deutlich.

Daten

Das Panel „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ ist eine vom IAB erhobene, jährliche Haushaltsbefragung mit den Schwerpunktthemen Arbeitsmarkt, Armut und soziale Sicherung, bei der Haushalte von Arbeitslosengeld-II-Beziehenden überrepräsentiert sind. Gewichtungsfaktoren ermöglichen Aussagen über die Grundgesamtheit der Arbeitslosengeld-II-Beziehenden.

Für die hier präsentierten Auswertungen wurden die Wellen 2 bis 6 (Erhebungsjahre 2007 bis 2012) sowie 8 bis 15 (Jahre 2014 bis 2021) verwendet. Die Wellen 1 und 7 wurden wegen teilweise anderer Fragestellungen nicht berücksichtigt, und für einzelne Auswertungen wurden je nach Datenverfügbarkeit teils nicht alle Wellen einbezogen. Details zur Bildung der verwendeten Variablen sind im IAB-Forschungsbericht 3/2024 zu finden.

Literatur

Artmann, Elisabeth (2024): Jobcenter-Betreuung von Alleinerziehenden im Vergleich zu Eltern in Paarbedarfsgemeinschaften. IAB-Forschungsbericht Nr. 3.

Bähr, Sebastian; Beste, Jonas Beste; Wenzig, Claudia (2017): Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten im SGB II: Hemmnisse abbauen und Potenziale nutzen. IAB-Kurzbericht Nr. 23.

Beste, Jonas; Coban, Mustafa; Trappmann, Mark (2023): Zahlreiche Faktoren verringern die Erfolgsaussichten von Grundsicherungsbeziehenden. In: Wirtschaftsdienst, Bd. 2, Nr. 103, S. 123–129.

Beste, Jonas; Mark Trappmann (2016): Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemmnissen macht’s möglich. IAB-Kurzbericht Nr. 21.

Bundesagentur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (2021): Berichte: Arbeitsmarkt kompakt. Auswirkungen der Corona-Krise auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Nürnberg, Juli 2021.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2023): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022, Berlin.

Falkenhain, Mariella; Hirseland, Andreas; Dobrovolski, Emilie; Wagner, Ellen (2023): Jobcenter-Angebote für erziehende Leistungsberechtigte im Kontext von § 10 SGB II: Eine Bestandsaufnahme. IAB-Forschungsbericht Nr. 22.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2023): Berichte: Analyse Arbeitsmarkt, Arbeitsmarkt für Alleinerziehende (Monatszahlen und Jahreszahlen), Deutschland, 2022.

 

Bild: eggeeggjiew/stock.adobe.com

DOI: 10.48720/IAB.FOO.20240902.01

Artmann, Elisabeth (2024): Für Mütter im Grundsicherungsbezug ist Kinderbetreuung der mit Abstand wichtigste Grund für die Freistellung von der Arbeitssuche, In: IAB-Forum 2. September 2024, https://www.iab-forum.de/fuer-muetter-im-grundsicherungsbezug-ist-kinderbetreuung-der-mit-abstand-wichtigste-grund-fuer-die-freistellung-von-der-arbeitssuche/, Abrufdatum: 12. September 2024