Die Regelaltersgrenze ist das gesetzlich festgelegte Alter, ab dem Versicherte in der deutschen Rentenversicherung Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente haben. Für Personen, die vor 1947 geboren wurden, gilt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 wurde bzw. wird sie stufenweise angehoben – zunächst um einen Monat pro Jahrgang (von 65 auf 66 Jahre) und dann ab Geburtsjahrgang 1959 um zwei Monate pro Jahrgang (von 66 auf 67 Jahre). Für alle nach 1963 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze künftig bei 67 Jahren.