Beschäftigungsaufnahmen von Leistungsbeziehenden erfolgen meist in Nähe des Wohnorts. Bei einem nennenswerten Anteil ist der Arbeitsort jedoch deutlich weiter entfernt. Dabei zeigen sich beträchtliche regionale Unterschiede: Bei Menschen aus den Ballungszentren liegt die neue Arbeitsstelle tendenziell näher am bisherigen Wohnort als bei Personen aus strukturschwächeren Regionen. Dort geht die Aufnahme einer neuen Arbeit häufiger mit einem Umzug einher. Eine mögliche Erklärung ist das höhere Angebot an Arbeitsstellen in den Ballungszentren.

Die Zumutbarkeit von Arbeit ist in § 10 Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Demnach ist einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person jede Arbeit zumutbar. Sofern nicht gewichtige Gründe dagegensprechen, müssen Leistungsberechtigte dafür einen weiten Arbeitsweg oder einen Umzug prinzipiell in Kauf nehmen.

Es existiert jedoch bislang wenig systematische Evidenz über typische Entfernungen, die Grundsicherungsbeziehende zwischen dem bisherigen Wohnort und dem neuen Arbeitsort zurücklegen. Die im Folgenden dargestellten Befunde geben Auskunft darüber, welche Distanzen typisch sind und welche regionalen Unterschiede dabei bestehen.

Deutlich mehr als die Hälfte der Arbeitsaufnahmen von Personen, die SGB-II-Leistungen beziehen, erfolgen in der Wohnortgemeinde und in den umliegenden Gemeinden. Zu einem beträchtlichen Anteil – nämlich zu 13,2 Prozent – liegt der Arbeitsort allerdings weiter als 50 Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus hatten 5,4 Prozent der Beschäftigten in Deutschland im Jahr 2024 einen Pendelweg von mehr als 50 Kilometern (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Im Einzugsgebiet der größten deutschen Städte – allen voran Berlin, Hamburg und München – erfolgt ein besonders großer Teil der Beschäftigungsaufnahmen innerhalb der Städte selbst. Leistungsbeziehende aus den Großstädten und den im Umkreis von bis zu 50 Kilometern liegenden Gemeinden treten ihre neue Arbeit vergleichsweise häufig in der Großstadt an. Dadurch ist in den umliegenden Gemeinden der Anteil der Personen, deren Wohnort zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs zwischen 15 und 50 Kilometer vom zukünftigen Arbeitsort entfernt ist, besonders hoch.

Bei Leistungsbeziehenden, die in Regionen abseits der Großstädte wohnen, liegt der neue Arbeitsort dagegen zu einem großen Anteil weiter als 100 Kilometer von ihrem bisherigen Wohnort entfernt. Dies ist mutmaßlich mit einem Umzug verbunden. Eine Erklärung hierfür ist, dass strukturschwache Regionen geringere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten und Leistungsbeziehende daher seltener Arbeit vor Ort finden.

Diese Befunde, die nachfolgend detaillierter ausgeführt werden, liefern wichtige empirische Evidenz für die Debatte um eine Reform der Zumutbarkeitsregeln in § 10 SGB II. Denn sie geben Aufschluss darüber, inwiefern Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, Anstrengungen auf sich nehmen, um wieder in Arbeit zu kommen.

Die Untersuchungsergebnisse ergänzen Analysen, inwiefern es zwischen verschiedenen Gruppen von Leistungsbeziehenden bei der Aufnahme einer Beschäftigung systematische Unterschiede im Hinblick auf die Entfernung zwischen dem bisherigen Wohnort und dem Arbeitsort gibt. Sie werden im IAB-Forschungsbericht 16/2025 ausführlich beschrieben.

Unter dem Strich verdeutlichen die Ergebnisse, dass Leistungsbeziehende, die räumlich mobil sind und in Regionen mit schlechten Beschäftigungschancen wohnen, durchaus willens sind, für einen beruflichen Neuanfang in Gegenden mit besseren wirtschaftlichen Aussichten umzuziehen.

Die meisten Arbeitsaufnahmen erfolgen in Wohnortnähe – aber bei Weitem nicht alle

Bei knapp 70 Prozent der untersuchten 467.609 Beschäftigungsaufnahmen von Personen im SGB-II-Bezug im Jahr 2022 betrug die Entfernung zwischen dem Arbeitsort und dem letzten Wohnort weniger als 15 Kilometer. Bei 17,5 Prozent war der Arbeitsort zwischen 15 und 50 Kilometer entfernt (siehe Tabelle 1) und damit im Bereich typischer Pendeldistanzen in Deutschland (lesen Sie hierzu den IAB-Forschungsbericht 16/2025 von Andreas Mense und Katja Wolf).

Die Tabelle zeigt die Zahl der Arbeitsaufnahmen aus der Grundsicherung nach der Entfernung zwischen dem letzten Wohnort vor Arbeitsaufnahme und dem Ort der Beschäftigung. In 324.312 Fällen betrug die Entfernung weniger als 15 Kilometer (69,4 Prozent aller Fälle). In 56.755 Fällen betrug die Entfernung zwischen 15 und 30 Kilometer (12,1 Prozent). In 25.174 Fällen betrug die Entfernung zwischen 30 und 50 Kilometer (5,4 Prozent). In 20.809 Fällen betrug die Entfernung zwischen 50 und 100 Kilometer (4,5 Prozent). In 56.755 Fällen betrug die Entfernung mehr als 100 Kilometer (8,7 Prozent).

Bei 4,5 Prozent der Beschäftigungsaufnahmen betrug die Entfernung zwischen dem bisherigen Wohnort und dem zukünftigen Arbeitsort zwischen 50 und 100 Kilometer, in 8,7 Prozent der Fälle sogar mehr als 100 Kilometer. Diese Distanzen lassen sich nur schwer durch tägliches Pendeln überbrücken, sodass hier mutmaßlich ein Umzug mit der Beschäftigungsaufnahme einhergeht. Dies ist umso wahrscheinlicher, wenn geringer entlohnte Tätigkeiten – etwa im Dienstleistungsbereich – ortsgebunden sind.

In großstädtischen Regionen ist der neue Arbeitsort besonders häufig weniger als 50 Kilometer vom Wohnort entfernt

Gerade die Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort und die Größe des lokalen Arbeitsmarktes könnten im Hinblick auf die Distanzen zu regionalen Unterschieden beitragen. Zwar sind längere Pendeldistanzen im ländlichen Raum meist besser zu bewältigen, weil dort wegen des geringeren Verkehrsaufkommens weitere Wege in kürzerer Zeit zurückgelegt werden können als in großstädtischen Arbeitsmärkten. Doch in dünn besiedelten Regionen können die Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort fehlen.

So sind Übergänge in Beschäftigung mit Entfernungen zwischen 15 und 50 Kilometer im Umland großer Städte besonders häufig – etwa rund um Berlin, Hamburg oder München (siehe Abbildung 1). In den Städten selbst ist dieser Anteil hingegen niedrig, weil dort viele Arbeitsaufnahmen innerhalb der Stadtgrenzen stattfinden – also in weniger als 15 Kilometer Entfernung vom Wohnort. Dieses Muster deutet darauf hin, dass großstädtische Arbeitsmärkte vergleichsweise gute Beschäftigungsmöglichkeiten für Leistungsbeziehende bieten.

Abbildung 1 zeigt den Anteil der Beschäftigungsaufnahmen mit einer Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort zwischen 15 und 50 Kilometer in den Kreisen und kreisfreien Städten in Form einer Karte. Vor allem die kreisfreien Städte weisen sehr niedrige Anteile auf. Kreise mit hohen Anteilen finden sich vor allem rund um die Großstädte.

Dies lässt sich anhand einiger Beispiele verdeutlichen. 26,9 Prozent der Arbeitsaufnahmen von Personen, die im Umkreis von höchstens 50 Kilometern Entfernung zum Berliner Stadtzentrum wohnen, entfallen auch auf Berlin. Liegt der Wohnort zwischen 15 und 50 Kilometer vom Berliner Stadtzentrum entfernt, sind es 64,1 Prozent. Ein ähnliches Bild ergibt sich für Hamburg (29,5 % beziehungsweise 64,2 %) und München (30,8 % beziehungsweise 55,4 %).

In Regionen mit schlechteren Beschäftigungsmöglichkeiten ist die Arbeitsaufnahme häufiger mit einem Umzug verbunden

In weniger zentralen Regionen dürfte es solche Beschäftigungsmöglichkeiten tendenziell seltener geben, wie Abbildung 2 zeigt. Danach ist der Anteil der Übergänge in Beschäftigung, bei denen die Entfernung zwischen dem Arbeitsort und dem letzten Wohnort während des Leistungsbezugs mehr als 100 Kilometer betrug, in strukturschwachen Regionen wie der bayerisch-tschechischen Grenzregion, Vorpommern, Ostsachsen, entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze und der Eifel besonders hoch. Abbildung 3 macht deutlich, dass dieser Zusammenhang systematisch ist: Der Anteil ist tendenziell höher in Regionen mit einer geringeren Zahl an Arbeitsstellen (Korrelation: –0,41).

Abbildung 2 zeigt den Anteil der Beschäftigungsaufnahmen mit einer Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort von mehr als 100 Kilometer in den Kreisen und kreisfreien Städten in Form einer Karte. Kreise mit sehr geringen Anteilen finden sich vor allem im Ruhrgebiet, im südlichen und nordwestlichen Teil Bayerns, in Teilen Baden-Württembergs, Thüringens, Sachsens, Niedersachsens und Schleswig-Holsteins. Kreise mit hohen Anteilen finden sich vor allem entlang der deutsch-tschechischen, der deutsch-polnischen sowie der ehemaligen innerdeutschen Grenze.

Abbildung 3 zeigt den Zusammenhang zwischen der Zahl der vom Wohnort aus erreichbaren Arbeitsstellen und dem Anteil der Beschäftigungsaufnahmen mit einer Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort von mehr als 100 Kilometer. Je weniger Arbeitsstellen vom Wohnort aus erreichbar sind, desto höher ist dieser Anteil. Wenn etwa 100.000 Arbeitsstellen erreichbar sind, liegt der Anteil bei etwa 11 Prozent. Sind 800.000 Arbeitsstellen erreichbar, so liegt der Anteil bei etwa 7 Prozent. Die Korrelation beträgt -0,41.

Bei der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort gibt es auch Unterschiede nach familiären Gegebenheiten, Art der Beschäftigung und Geschlecht

Neben der regionalen Dimension spielen auch die sozio-ökonomischen Merkmale der Leistungsbeziehenden eine wichtige Rolle, wie im oben bereits erwähnten IAB-Forschungsbericht 16/2025 ausgeführt wird. Danach unterscheidet sich die durchschnittliche Entfernung zwischen dem Wohnort während des Leistungsbezugs und der neu aufgenommenen Arbeitsstelle je nach betrachteter Personengruppe deutlich.

Eltern minderjähriger Kinder, Ältere und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen nehmen in der Regel geringere Distanzen in Kauf als junge, alleinstehende und höherqualifizierte Leistungsbeziehende.

Diese Unterschiede stehen im Wesentlichen im Einklang mit den bestehenden Ausnahmeregelungen des § 10 SGB II. Demnach kann die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar sein, wenn gewichtige persönliche Gründe dagegensprechen. Hierzu zählen etwa Verpflichtungen bei der Betreuung eigener Kinder und gesundheitliche Einschränkungen.

Fazit

Bei 13,2 Prozent der Übergänge aus dem Leistungsbezug in Beschäftigung liegt der neue Arbeitsort mehr als 50 Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt. Viele dieser Übergänge dürften mit einem Umzug verbunden sein. Leistungsbeziehende sind also durchaus bereit, an weiter entfernten Orten eine Arbeit aufzunehmen.

Solche weiten Distanzen zum neuen Arbeitsort sind in den strukturschwächeren Regionen Deutschlands besonders häufig. In den Ballungszentren sind sie dagegen meist geringer. Eine plausible Erklärung liegt in der unterschiedlichen Verfügbarkeit von geeigneten Arbeitsplätzen: Die Ballungszentren bieten deutlich mehr Beschäftigungsmöglichkeiten im Allgemeinen und für unqualifizierte Arbeitskräfte im Speziellen.

Die Befunde zu den Unterschieden zwischen verschiedenen Gruppen von Leistungsbeziehenden – etwa zu Familien und zu Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen – passen zu den in § 10 SGB II genannten besonderen Gründen für die Unzumutbarkeit einer Arbeit. Die eingeschränkte räumliche Mobilität dieser Personengruppen dürfte in vielen Fällen die Aufnahme einer Arbeit in einem weiter entfernten Ort verhindern.

Die Ergebnisse verdeutlichen zudem, dass eine erfolgreiche Arbeitsaufnahme nicht alleine von der Motivation der arbeitsuchenden Person abhängt. Hierfür sind auch gut erreichbare und passende Arbeitsplätze vonnöten. Der Wohnungsmarkt und der öffentliche Nahverkehr sind zentrale Hebel, um bestehende Hemmnisse abzubauen: Günstige Mieten und eine gute Verkehrsanbindung sind entscheidend, um Leistungsbeziehenden aus strukturschwächeren Regionen den Zugang zu Beschäftigungsmöglichkeiten in den Ballungszentren zu erleichtern.

Daten

Die zentrale Datengrundlage unserer Analyse bilden die beiden IAB-Forschungsdatensätze Integrierte Erwerbsbiografien (IEB) und Leistungshistorik Grundsicherung (LHG). Sie basieren auf den administrativen Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit und werden im IAB für Forschungszwecke aufbereitet.

Betrachtet werden alle erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 aus dem Grundsicherungsbezug heraus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben und folgende Kriterien erfüllen:

  • Bezug von Grundsicherung für mindestens vier Wochen vor der Beschäftigungsaufnahme (ohne gleichzeitigen Bezug von Arbeitslosengeld),
  • keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den zwölf Wochen vor der Beschäftigungsaufnahme,
  • Verbleib in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für mindestens vier Wochen.

Bei Personen mit mehrfachen Übergängen in Beschäftigung im Betrachtungszeitraum wird nur der erste Übergang berücksichtigt. Nicht betrachtet werden ferner Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft, um Sondereffekte durch aus der Ukraine geflüchtete Personen zu vermeiden, die ab dem 1. Juni 2022 den Beziehenden von Grundsicherung gleichgestellt waren. Die Analysestichprobe enthält insgesamt 467.609 Beschäftigungsaufnahmen.

Im Fokus der Analysen steht die Distanz zwischen dem Wohnort einer Person während des Leistungsbezugs unmittelbar vor der Beschäftigungsaufnahme und dem Standort des Betriebs, in dem die Beschäftigung aufgenommen wird (Gemeindemittelpunkte). Die Datengrundlage ist ausführlich im IAB-Forschungsbericht 16/2025 beschrieben.

In aller Kürze

  • Die meisten, aber bei Weitem nicht alle Beschäftigungsaufnahmen von Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, erfolgen in Wohnortnähe: Knapp 70 Prozent der Stellen liegen weniger als 15 Kilometer vom bisherigen Wohnort entfernt; bei rund 9 Prozent beträgt die Distanz mehr als 100 Kilometer.
  • Eltern minderjähriger Kinder, Ältere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen nehmen im Mittel kürzere Distanzen in Kauf als Jüngere und höherqualifizierte Personen.
  • Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich: Während die Distanzen in den Ballungszentren geringer ausfallen, ist die Aufnahme einer Beschäftigung in strukturschwächeren Regionen häufiger mit einem Umzug verbunden.
  • Eine Erklärung hierfür sind Unterschiede in der Erreichbarkeit der Arbeitsstellen zwischen Ballungszentren und strukturschwachen Regionen.
  • Der Wohnungsmarkt und der öffentliche Nahverkehr sind daher wichtige Stellschrauben für die Politik. Beide bestimmen insbesondere darüber, ob Arbeitsuchenden aus strukturschwächeren Regionen der Zugang zu Ballungszentren und damit zu passenden Arbeitsplätzen ermöglicht wird.

Literatur

Mense, Andreas; Wolf, Katja (2025): Beschäftigungsaufnahmen von Personen in der Grundsicherung: Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort. IAB-Forschungsbericht Nr. 16.

 

Bild: pattilabelle/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260325.01

Mense, Andreas; Wolf, Katja (2026): Übergang aus der Grundsicherung in Beschäftigung: Die Entfernung zwischen bisherigem Wohnort und Arbeitsort variiert stark zwischen den Regionen, In: IAB-Forum 25. März 2026, https://iab-forum.de/uebergang-aus-der-grundsicherung-in-beschaeftigung-die-entfernung-zwischen-bisherigem-wohnort-und-arbeitsort-variiert-stark-zwischen-den-regionen/, Abrufdatum: 25. March 2026

 

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