Mit dem Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt” sollen Teilhabe und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen durch eine maximal fünfjährige geförderte Beschäftigung verbessert werden. Eine aktuelle IAB-Studie zeigt: Personen, die fünf Jahre gefördert wurden, sind signifikant häufiger erwerbstätig als solche mit geringerer Förderdauer.

Beim Förderinstrument „Teilnahme am Arbeitsmarkt“ (TaAM, § 16i SGB II) handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber, die förderberechtigte Leistungsbeziehende einstellen. Die Förderung richtet sich laut Gesetz an Langzeitarbeitslose, die mindestens sechs der sieben Jahre vor Förderbeginn hilfebedürftig waren und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig abhängig beschäftigt oder selbständig tätig waren.

Es handelt sich hier also um eine besonders arbeitsmarktferne Zielgruppe. Daher kann der Zuschuss auch für bis zu fünf Jahre gewährt werden. In den ersten zwei Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent des Mindest- oder Tariflohns. Danach wird er jährlich um 10 Prozentpunkte gesenkt.

Die relativ lange Förderdauer zielt deutlich stärker als andere arbeitsmarktpolitische Instrumente des Sozialgesetzbuchs (SGB) II auf den Abbau der negativen sozialen Folgen und der hohen Einstellungshürden ab, die sich mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit ergeben (lesen Sie dazu auch einen 2024 im IAB-Forum publizierten Beitrag von Philipp Ramos-Lobato und Jan Gellermann).

Tatsächlich erreicht das Instrument die Zielgruppe der besonders arbeitsmarktfernen Arbeitsuchenden im SGB II sehr gut, wie Stefan Tübbicke und Zein Kasrin in einem 2023 im IAB-Forum erschienenen Beitrag zeigen. Auch haben sich die Beschäftigungsfähigkeit und soziale Teilhabe der Geförderten in den ersten zwei Förderjahren verbessert, wie Juliane Achatz und andere im Abschlussbericht der Evaluation des Teilhabechancengesetzes aus dem Jahr 2024 feststellen.

Allerdings lagen bislang keine Erkenntnisse zur Arbeitsmarktintegration derjenigen vor, die die komplette Förderdauer von fünf Jahren durchlaufen haben. Für Geförderte mit einer Förderdauer von bis zu vier Jahren konnte eine Analyse der Statistik der Bundesagentur für Arbeit vom Dezember 2024 zeigen, dass 35 Prozent der Geförderten sechs Monate nach Förderende sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

Wie gut es den Teilnehmenden gelingt, nach der maximal möglichen Förderdauer eine Anschlussbeschäftigung zu finden, beziehungsweise nach Ende der Förderung bei demselben Arbeitgeber weiterbeschäftigt zu werden, kann nun auf Basis von Befragungsdaten aus der Panelstudie „Lebensqualität und Teilhabe“ (siehe Infokasten „Daten und Methoden“) untersucht werden. Denn eine erneute Arbeitslosigkeit kann wieder zu Hilfebedürftigkeit führen und es besteht die Gefahr, dass die dank der Förderung gewonnene soziale Teilhabe in vielen Fällen wieder verloren geht, wie Miriam Raab in einer aktuellen Studie ausführt.

Die Hälfte der Geförderten erreichte die maximale Förderdauer von fünf Jahren

Von denjenigen, die ihre TaAM-Förderung zwischen April und Dezember 2019 begonnen haben, haben insgesamt 50 Prozent die maximale Förderdauer von fünf Jahren ausgeschöpft. 27 Prozent weisen eine Förderdauer von bis zu zwei Jahren auf. Der Lohnkostenzuschuss für diese Personen betrug 100 Prozent. Insgesamt 23 Prozent hatten eine mittlere Förderdauer: Sie nahmen länger als zwei Jahre an der Förderung teil, erreichten aber nicht die maximale Förderdauer.

Kombiniert man die Information zur Förderdauer mit Angaben der Geförderten zur Art des Förderendes zeigt sich folgendes Bild: Die Mehrheit derjenigen, die bis zu einschließlich zwei Jahren gefördert wurden, beendete die Förderung nach eigenen Angaben ohne direkte Übernahme. 58 Prozent beendeten die Förderung vorzeitig, 34 Prozent schlossen die geförderte Beschäftigung mit Vertragsende ab, wurden aber nicht direkt übernommen. Nur 9 Prozent derjenigen mit kurzer Förderdauer wurden direkt vom gleichen Arbeitgeber ohne Förderung übernommen (siehe Abbildung 1, erster Balken).

Abbildung 1 zeigt die tatsächliche Förderdauer differenziert nach der Art des Förderendes als gestapeltes Balkendiagramm. Die Förderdauer hat drei Kategorien: kurze Förderdauer bis einschließlich 2 Jahre, mittlere Förderdauer von über 2 bis unter 5 Jahre und maximale Dauer von 5 Jahren. Für jede Kategorie ist ein gestapelter Balken dargestellt, der die Art des Förderendes für Personen mit der jeweiligen Förderdauer in Prozent zeigt. Die Art des Förderendes hat drei Ausprägungen: ohne direkte Übernahme vor Ablauf des Vertrages beendet, ohne direkte Übernahme mit Ablauf des Vertrages beendet und mit direkter Übernahme beendet. Zwischen kurzer und mittlerer Förderdauer gibt es keine substantiellen Unterschiede, Personen mit maximaler Förderdauer werden signifikant häufiger direkt übernommen.

Für diejenigen, die mehr als zwei, aber weniger als fünf Jahre gefördert wurden, zeigt sich eine relativ ähnliche Verteilung. Der ausgewiesene Anteil der direkt übernommenen Geförderten ist mit 17 Prozent zwar deutlich höher. Der Unterschied gegenüber der Gruppe mit kurzer Förderdauer ist aber nicht statistisch signifikant.

Signifikant häufiger gelingt eine direkte Übernahme jedoch bei Personen mit maximaler Förderdauer: 52 Prozent von ihnen wurden nach Ablauf des Vertrages direkt vom gleichen Arbeitgeber übernommen. Die übrigen 48 Prozent beendeten die Förderung ohne direkte Übernahme.

Im Folgenden wird der Zusammenhang zwischen der Förderdauer und der Beschäftigungssituation mehrere Monate nach Förderende beleuchtet. Dazu werden neben der Beschäftigungsquote auch Arbeitsumfang, Entlohnung und Befristung sowie subjektive Bewertungen der Arbeitsqualität betrachtet.

Grundsätzlich zu beachten ist, dass der Zeitraum zwischen individuellem Förderende und Befragungszeitpunkt (Januar bis Juni 2025) stark variierte: Er betrug im Durchschnitt neun Monate für Geförderte mit fünfjähriger Förderdauer und 41 Monate bei Geförderten mit früherem Förderende. Dies könnte sich auch in der untersuchten Beschäftigungssituation widerspiegeln: Bei einem kurzen Zeitraum nach Förderende ist eine erfolgreiche Stellensuche möglicherweise noch nicht abgeschlossen. Bei einem langen Zeitraum könnte es sich bereits um die zweite oder dritte Stelle nach Förderende handeln.

Geförderte mit fünfjähriger Förderdauer waren danach häufiger beschäftigt als solche mit kürzerer Förderdauer

Zum Befragungszeitpunkt waren 51 Prozent der ehemaligen TaAM-Geförderten laut eigenen Angaben in Vollzeit, in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt (siehe Abbildung 2). Möglicherweise überschätzt dieser Wert allerdings die tatsächliche Beschäftigungsquote. Denn es ist nicht auszuschließen, dass gerade diejenigen, die in Beschäftigung waren, motivierter waren, an der Befragung teilzunehmen. Außerdem sind Messungenauigkeiten bei den Befragungsdaten möglich (siehe Infokasten „Daten und Methoden“). Um die statistische Unsicherheit einer Messung auf Basis von Befragungsdaten auszuweisen, wird daher zusätzlich das sogenannte 95-Prozent-Konfidenzintervall angegeben. Es besagt, dass die tatsächliche Beschäftigungsquote mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent zwischen 47 und 55 Prozent liegt.

Ein zentrales Ergebnis der Analysen (siehe Abbildung 2): Diejenigen mit einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren sind signifikant häufiger erwerbstätig (57 %) als diejenigen mit einer Förderdauer von weniger als fünf Jahren (45 %). Dieser Zusammenhang besteht auch dann, wenn man soziodemografische Merkmale wie Alter, Geschlecht, Bildungs- und Migrationshintergrund herausrechnet (hier nicht dargestellt).

Abbildung 2 zeigt Beschäftigungsquoten ehemaliger TaAM-Geförderter zum Befragungszeitpunkt 2025 in Prozent als Balkendiagramm und stellt außerdem die jeweiligen 95%-Konfidenzintervalle dar. Zusätzlich zur globalen Beschäftigungsquote von 51%, wird die Beschäftigungsquote nach einer Förderdauer von 5 Jahren oder weniger als 5 Jahren differenziert dargestellt. Für diejenigen mit maximaler Förderdauer werden zudem die Beschäftigungsquoten für jene mit Übernahme beim gleichen Arbeitgeber und jene ohne direkte Übernahme differenziert dargestellt.

Bei den Geförderten mit fünfjähriger Förderdauer spiegelt sich in den Beschäftigungsquoten deutlich wider, ob nach Förderende eine direkte Übernahme stattgefunden hat oder nicht: Mit 92 Prozent gaben fast alle Geförderten mit direkter Übernahme an, zum Befragungszeitpunkt beschäftigt zu sein. In der Gruppe ohne direkte Übernahme beträgt die Beschäftigungsquote lediglich 21 Prozent. Dieser Wert basiert jedoch auf nur 70 Befragten. Aufgrund dieser geringen Fallzahl kann die Beschäftigungssituation, zum Beispiel hinsichtlich des Arbeitsumfangs und Stundenlohns, nicht danach unterschieden werden, ob eine direkte Übernahme stattgefunden hat oder nicht. Nachfolgend wird daher nur nach der Förderdauer – fünf Jahre oder kürzer – unterschieden.

Arbeitszeit, Lohn und Befristungsquote unterscheiden sich nicht nach vorheriger Förderdauer

Etwas weniger als die Hälfte (46 %) der Beschäftigten arbeitet nach eigenen Angaben in Vollzeit – mit einer vertraglichen Arbeitszeit von über 35 Stunden. Weitere 43 Prozent gaben an, in Teilzeit, und 11 Prozent geringfügig beschäftigt zu sein (siehe Tabelle). Auch wenn hier die entsprechenden Anteile für die beiden Gruppen mit unterschiedlicher Förderdauer voneinander abweichen, sind die ausgewiesenen Unterschiede im Arbeitsumfang nicht statistisch signifikant.

Tabelle 1 zeigt ausgewählte Beschäftigungsmerkmale von ehemaligen TaAM-Geförderten, konkret den Arbeitsumfang und die Art der Beschäftigung, den Bruttostundenlohn sowie die Befristungsquote. Für die einzelnen Merkmale werden sowohl die Anteilswerte insgesamt als auch getrennt für eine Förderdauer von 5 Jahren oder weniger als 5 Jahren ausgewiesen. Neben den Anteilswerten wird jeweils auch das entsprechende 95%-Konfidenzintervall dargestellt.

Bei der Entlohnung und der Befristungsquote zeigen sich ebenfalls keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Insgesamt ein Viertel aller beschäftigten Geförderten war laut eigenen Angaben befristet beschäftigt. Der durchschnittliche Bruttostundenlohn lag zum Befragungszeitpunkt bei 14,30 Euro und damit deutlich über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Zur besseren Einordnung: Im Abschlussbericht der Evaluation des Teilhabechancengesetzes wird für die ersten beiden Förderjahre ein durchschnittlicher Bruttolohn von 11,77 Euro beziehungsweise 12,26 Euro ausgewiesen.

Die subjektive Arbeitsqualität wird von den beiden Gruppen von Geförderten ähnlich bewertet

Neben den formalen Merkmalen wurden auch subjektive Aspekte der Arbeitsqualität erfasst (siehe Abbildung 3). Insgesamt ergeben sich erneut keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den betrachteten Gruppen. Die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten gab an, dass die Tätigkeit ihren Qualifikationen entspricht, und bescheinigte gute Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten sowie volle Autonomie am Arbeitsplatz. Diese Einschätzungen weisen auf eine insgesamt gute subjektive Arbeitsqualität hin. Auch hinsichtlich möglicher Belastungsfaktoren fiel die Beurteilung der beiden Gruppen von Geförderten ähnlich aus.

Abbildung 3 stellt subjektive Einschätzungen der Beschäftigungsqualität von ehemaligen TaAM-Geförderten, differenziert nach einer Förderdauer von 5 Jahren oder weniger als 5 Jahren, als Balkendiagramm dar. Abgetragen ist jeweils der prozentuale Anteil derjenigen, die einer Aussage voll und ganz oder eher zugestimmt haben. Es werden 6 verschiedene Aussagen zur Beschäftigungsqualität, sowie das jeweilige 95%-Konfidenzintervall präsentiert. Eine hohe Zustimmung erfahren in beiden Gruppen die Aussagen zur Möglichkeit der Weiterentwicklung von Können und Wissen, zur selbstständigen Einteilung der Arbeit und zur Passung der Tätigkeit zu eigenen beruflichen Erfahrungen. Die Zustimmungsanteile unterscheiden sich nicht nach Förderdauer.

Fazit

Mit der hier präsentierten Analyse liegen erstmals deskriptive Befunde zur Beschäftigungssituation von TaAM-Geförderten nach Ablauf der bis zu fünfjährigen Förderdauer vor. Diese ergänzen die bereits publizierten positiven Befunde der Evaluation des Teilhabechancengesetzes um den Aspekt der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration.

In der ersten Jahreshälfte 2025 waren insgesamt 51 Prozent derjenigen, die ihre Förderung zwischen April und Dezember 2019 begonnen haben, nach eigenen Angaben erwerbstätig, rund 90 Prozent davon in Vollzeit oder Teilzeit (also nicht in ausschließlich geringfügiger Beschäftigung). Da sich die TaAM-Förderung an eine besonders arbeitsmarktferne Gruppe von Leistungsbeziehenden richtet, die ohne Förderung nur äußerst geringe Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt hätten, sind diese Befunde positiv zu bewerten. Denn sie deuten darauf hin, dass es gelingen kann, auch für diese Zielgruppe tragfähige Anschlussperspektiven nach Förderende zu eröffnen.

Dies gilt insbesondere für Teilnehmende, die die maximale Förderdauer von fünf Jahren ausgeschöpft haben, was rund auf die Hälfte der Geförderten zutrifft. So liegt die Beschäftigungsquote von TaAM-Geförderten mit fünfjähriger Förderdauer bei 57 Prozent und damit signifikant höher als die von TaAM-Geförderten mit einer kürzeren Förderdauer mit 45 Prozent. Zudem gaben Beschäftigte mit einer fünfjährigen Förderdauer mit 52 Prozent signifikant häufiger an, dass sie von demselben Arbeitgeber direkt in eine ungeförderte Beschäftigung übernommen wurden.

Keine weiteren Unterschiede unter den beschäftigten Geförderten zeigen sich jedoch sowohl bei den betrachteten Beschäftigungsmerkmalen als auch bei der allgemein positiven subjektiven Bewertung der Arbeitsqualität.

Angesichts dieser ersten Ergebnisse zur Beschäftigungssituation nach Förderende und der bisher positiven Evaluationsbefunde ist es bemerkenswert, dass die Zugänge in die TaAM-Förderung von insgesamt 40.000 im Jahr 2019 auf 3.500 im Jahr 2025 gesunken sind.

Inwieweit die Arbeitsmarktintegration tatsächlich auf die TaAM-Förderung zurückzuführen ist, kann allerdings noch nicht abschließend bewertet werden. Die arbeitsmarktpolitische Wirksamkeit der Förderung lässt sich ausschließlich anhand von kausalen Wirkungsanalysen mit einer vergleichbaren Kontrollgruppe von nicht geförderten erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden nachweisen. Entsprechende Analysen sind in den kommenden Monaten zu erwarten.

In aller Kürze:

  • Die Hälfte der Geförderten wird fünf Jahre lang gefördert beschäftigt. Dieser Gruppe gelang mit 52 Prozent signifikant häufiger eine direkte Übernahme in ungeförderte Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber als Geförderten mit kurzer (9 %) oder mittlerer (17 %) Förderdauer.
  • In der ersten Jahreshälfte 2025 war die Hälfte der ehemaligen TaAM-Geförderten laut eigenen Angaben in Vollzeit, in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt. Für Geförderte mit maximaler Förderdauer liegt die Beschäftigungsquote mit 57 Prozent signifikant höher als für Geförderte mit kürzerer Förderdauer mit 45 Prozent.
  • Es zeigen sich jedoch keine signifikanten Unterschiede der Beschäftigungssituation nach Förderdauer: In beiden Gruppen arbeitet fast die Hälfte in Vollzeit, und ungefähr drei Viertel haben ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Der durchschnittliche Stundenlohn liegt mit 14,30 Euro deutlich über dem damaligen Mindestlohn. Auch die subjektive Arbeitsqualität unterscheidet sich kaum.
  • Da die TaAM-Förderung auf eine besonders arbeitsmarktferne Gruppe von Leistungsbeziehenden ausgerichtet ist, können diese ersten Befunde zur Beschäftigungssituation insgesamt also durchaus positiv stimmen.

Daten und Methoden

Die Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“ wurde für die Evaluation des Teilhabechancengesetzes aufgebaut, die das IAB im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchführt.

Für Geförderte des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (TaAM) fanden vier Panelerhebungen statt: von Mai 2020 bis März 2021 (Welle 1), von März 2021 bis März 2022 (Welle 2), von Januar 2023 bis Juni 2023 (Welle 3) und von Januar 2025 bis Juni 2025 (Welle 4). Für die Befragungen wurden Geförderte mit einem Förderbeginn zwischen April 2019 und Dezember 2019 ausgewählt, so dass die vierte Erhebung als Abschlussbefragung nach Ende einer fünfjährigen Förderung konzipiert war.

Um die tatsächliche Förderdauer zu berechnen, wurden die Befragungsdaten mit Informationen zu Beginn und Ende der Förderung aus den administrativen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit verknüpft; die Zustimmung war in dieser Studie Voraussetzung für die Teilnahme an der Panelbefragung.

Grundlage der Analysen sind 1.326 ehemalige TaAM-Geförderte, die an der Abschlussbefragung teilgenommen haben und für die die erforderlichen Informationen aus den administrativen Daten vorliegen. Alle erhobenen Merkmale zu Erwerbsstatus, Art und Qualität der Beschäftigung beziehen sich auf den Zeitpunkt der Abschlussbefragung im Jahr 2025.

Die ausgewiesenen Anteilswerte – beispielsweise die Beschäftigungsquote – basieren auf gewichteten Befragungsdaten. Die Gewichtung dient dazu, Aussagen über die Grundgesamtheit der Geförderten mit einem Förderbeginn zwischen April und Dezember 2019 zu treffen und mögliche Verzerrungen durch selektive Teilnahme (sog. Nonresponse-Bias) zu reduzieren. So ist etwa denkbar, dass erfolgreich Geförderte häufiger an der Befragung teilnahmen (sog. Positivselektion), wodurch die Beschäftigungsquote tendenziell überschätzt werden könnte.

Weitere Informationen zur Abschlussbefragung, Selektivität und Gewichtung finden sich im Feld- und Methodenbericht von Sebastian Hülle und anderen aus dem Jahr 2026. Trotz Gewichtung verbleiben Schätzunsicherheiten. Um diese transparent zu machen, werden bei allen Anteilswerten zusätzlich 95-Prozent-Konfidenzintervalle ausgewiesen, innerhalb derer der wahre Anteilswert mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent liegt.

Darüber hinaus können bei der Analyse von Befragungsdaten Messungenauigkeiten durch missverstandene oder unzutreffend beantwortete Fragen sowie durch sozial erwünschtes Antwortverhalten nicht ausgeschlossen werden. Beispielsweise wird die Beschäftigungsquote dann überschätzt, wenn Befragte eine Beschäftigung angeben, obwohl sie keine mehr ausüben oder sich Teilnehmende an Arbeitsgelegenheiten (AGH) als Voll- oder Teilzeitbeschäftigte einordnen. Weiterführende Hinweise zur Datenqualität von Umfragedaten finden sich in einem Beitrag von Sebastian Hülle im IAB-Forum aus dem Jahr 2025.

Literatur

Achatz, Juliane et al. (2024): Evaluation des Teilhabechancengesetzes – Abschlussbericht. IAB-Forschungsbericht Nr. 4.

Gellermann, Jan; Ramos Lobato, Philipp (2024): Wirksame Instrumente mit punktuellem Verbesserungsbedarf: Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes, In: IAB-Forum, 24.6.2024.

Hülle, Sebastian et al. (2026): Panel Lebensqualität und Teilhabe – Feld- und Methodenbericht der Welle 4. IAB-Forschungsbericht Nr. 5.

Hülle, Sebastian (2025): Wichtige Forschungsfragen lassen sich nur auf Basis hochwertiger Umfragen beantworten – ein Einblick in die Umfrageforschung. IAB-Forum, 30.5.2025.

Raab, Miriam (2026): Teilhabe auf Zeit? Der Umgang gefördert Beschäftigter mit ungewissen Weiterbeschäftigungsperspektiven. Schwerpunkt: Teilhabeforschung aus multidisziplinärer Sicht. In: Sozialer Fortschritt, Jg. 75, H. 2, S. 277-299. DOI:10.3790/sfo.2026.1476701

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2024): Berichte: Arbeitsmarkt kompakt – Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) – 5 Jahre nach der Einführung. Juli 2024.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2026): Tabellen: Teilhabe am Arbeitsmarkt – §16i SGB II (Monatszahlen zum Stand Dezember 2025).

Tübbicke, Stefan; Kasrin, Zein (2023): Teilhabechancengesetz: Die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erreicht ihre Zielgruppe am besten. In: IAB-Forum, 14.3.2023.

 

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DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260804.01

Bömmel, Nadja; Kasrin, Zein; Wenzig, Claudia (2026): Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“: erste positive Befunde zur Beschäftigungssituation nach fünfjähriger Förderung, In: IAB-Forum 4. August 2026, https://iab-forum.de/foerderinstrument-teilhabe-am-arbeitsmarkt-erste-positive-befunde-zur-beschaeftigungssituation-nach-fuenfjaehriger-foerderung/, Abrufdatum: 4. August 2026

 

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