Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (vormals: „Rente mit 63“) ermöglicht es Personen mit mindestens 45 Versicherungsjahren, vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. Für nach 1964 Geborene liegt diese Grenze bei 65 Jahren, für ältere Jahrgänge stufenweise früher.
5. März 2026
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
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