3. Juli 2026 | Serie „Berufliche Weiterbildung“
Grundsicherung: Knappe Haushaltsmittel und unzureichende Teilzeitangebote erschweren die geförderte berufliche Weiterbildung
Häufig passen die Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten von Arbeitslosen nicht zu den Anforderungen ausgeschriebener Stellen. Jobcenter können die Weiterbildung von Leistungsberechtigten durch entsprechende Maßnahmen fördern und so deren langfristige Integrationschancen verbessern. Darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungen wie ein Lkw-Führerschein oder ein Computerkurs als auch solche, die zu einem Berufsabschluss führen.
Politisch erscheint der Umgang mit der Förderung beruflicher Weiterbildung mitunter widersprüchlich. Einerseits war es laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines der Ziele der Bürgergeldreform des Jahres 2023, „gesetzliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass es Menschen im Leistungsbezug möglich wird, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche zu konzentrieren“, um langfristig stabile Beschäftigung zu ermöglichen.
Zu diesem Zweck wurde erstens der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschwächt, also der Vorrang der Vermittlung in eine Beschäftigung vor anderen Maßnahmen. Zweitens wurden finanzielle Anreize für die Geförderten eingeführt oder entfristet: Während einer berufsqualifizierenden Weiterbildung erhalten Leistungsberechtigte zusätzlich zum Regelsatz 150 Euro Weiterbildungsgeld im Monat. Nach bestandenen Zwischen- oder Abschlussprüfungen bekommen sie zudem eine Weiterbildungsprämie von 1.000 beziehungsweise 1.500 Euro.
Seit dem Jahr 2025 liegt die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung bei den Agenturen für Arbeit – nicht mehr bei den Jobcentern
Andererseits wurde mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 die Förderung beruflicher Weiterbildung auch mit dem Ziel neu geordnet, den Bundeshaushalt zu entlasten. Seit dem Jahr 2025 liegt die Finanzierung der Weiterbildung deshalb nicht mehr bei den Jobcentern, sondern bei den Agenturen für Arbeit – und damit bei der Arbeitslosenversicherung, nicht mehr beim Bund.
Jobcenter müssen sich seitdem für die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen eng mit der regional zuständigen Agentur für Arbeit abstimmen. Ihre Aufgabe bleibt es weiterhin, Weiterbildungsbedarfe bei ihren Klient*innen zu ermitteln. Danach allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die weitere Beratung der betroffenen Personen. Nicht das Jobcenter, sondern die Agentur für Arbeit prüft seit der Neuregelung die Zugangsvoraussetzungen, bewilligt letztlich die Maßnahme und trägt die Kosten. Die Umsetzung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wird damit sowohl für Jobcenter als auch Leistungsberechtigte komplizierter.
Im Rechtskreis des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II), also der Grundsicherung, hat die Förderung beruflicher Weiterbildung in den letzten Jahren quantitativ an Bedeutung verloren (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2024 waren knapp 100.000 Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen zu verzeichnen – bei einem jahresdurchschnittlichen Bestand von etwa vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Jahr 2025, nach der Neuregelung der Zuständigkeit waren die Eintrittszahlen nochmals deutlich rückläufig. Laut Statistik der Bundesagentur lagen sie um etwa 13 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.
Im Folgenden wird beschrieben, welche persönlichen und institutionellen Hemmnisse Beschäftigte in Jobcentern bei dem von ihnen betreuten Personenkreis wahrnehmen. Die Analyse stützt sich auf Daten aus einer aktuellen Befragung von Jobcenter-Beschäftigten aus der Beratung und Vermittlung, die im Frühjahr 2025 stattfand (Details finden Sie im Infokasten „Daten und Methoden: Die Online-Jobcenter-Befragung“).
Fehlendes Vorwissen und fehlende Motivation sind wichtige personenbezogene Barrieren
Die Befragten wurden gebeten, die aus ihrer Sicht häufigsten persönlichen Weiterbildungshemmnisse bei Bürgergeld-Berechtigten zu benennen. Dabei konnten sie aus einer vorgegebenen Liste maximal drei Antworten auswählen (siehe Abbildung 2).
Knapp 70 Prozent der befragten Jobcenter-Beschäftigten nennen fehlendes Vorwissen der Leistungsberechtigten als ein häufiges Weiterbildungshemmnis. Dazu zählen zum Beispiel unzureichende Grundkenntnisse oder mangelnde Sprachkenntnisse. Es fehlt demnach aus Perspektive der Jobcenter häufig schon an den notwendigen bildungsbezogenen Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Teilnahme. Dies spricht dafür, bei Personen, denen man zumindest mittelfristig eine Qualifizierungsmaßnahme zutraut, zunächst andere Maßnahmen wie Sprachkurse vorzuschalten.
Diese Einschätzung der Jobcenter könnte ein Hinweis darauf sein, warum Weiterbildung im Rechtskreis SGB II nur vergleichsweise geringen Stellenwert hat: Offensichtlich handelt es sich in den Augen der Berater*innen im Jobcenter bei Weiterbildungen um voraussetzungsvolle Maßnahmen, die nicht für alle Leistungsberechtigten in Frage kommen. 57 Prozent der befragten Fachkräfte aus den Jobcentern sehen zudem fehlende Motivation für Weiterbildung als bedeutsames Hemmnis. Die Befragungsergebnisse geben allerdings keinen Aufschluss darüber, worauf diese fehlende Motivation der Leistungsberechtigten in den Augen der Befragten zurückzuführen ist.
Ebenfalls von erheblicher Bedeutung sind nach Einschätzung der Jobcenter-Beschäftigten gesundheitliche Probleme. Sie werden von 50 Prozent der Befragten als häufiges Hindernis genannt. Diese Einschätzung deckt sich mit Befunden, die Philipp Ramos-Lobato und andere im Jahr 2025 veröffentlicht haben: Demnach sehen Jobcenter-Beschäftigte vor allem psychische, in etwas geringerem Maße aber auch körperliche Erkrankungen häufig als Hürden für deren Integration in den Arbeitsmarkt.
Bürgergeld-Beziehende selbst schätzen es im Übrigen ähnlich ein: Rund 4 von 10 Befragten geben nach einer aktuellen Studie von Sarah Bernhard und Benjamin Baisch als Grund für den Leistungsbezug an, dass sie krank sind. Damit sind gesundheitliche Probleme die von den Betroffenen selbst am häufigsten genannte Ursache.
50 Prozent der Berater*innen sehen zudem fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten als Weiterbildungshindernis. Aus Sicht der Jobcenter gibt es offenbar gerade unter Alleinerziehenden und Müttern ein bislang noch unerschlossenes Potenzial für Weiterbildungen.
Andere persönliche Hemmnisse werden deutlich seltener genannt. Dazu zählen die Präferenz für eine schnelle Arbeitsaufnahme (13 %), Angst vor Misserfolg (13 %), die Annahme, bereits hinreichend qualifiziert zu sein (11 %), Pflegeverpflichtungen gegenüber Angehörigen (7 %), die finanzielle Situation während der Weiterbildung (5 %) oder fehlende Vorteile einer Weiterbildung aus Sicht der Leistungsberechtigten (4 %). Nur 1 Prozent der befragten Jobcenter-Beschäftigten sieht gar keine Hemmnisse bei den Bürgergeld-Berechtigten.
Im Durchschnitt nennen die befragten Berater*innen knapp 2,8 Hemmnisse. Sie identifizieren also eine ganze Reihe an potenziellen persönlichen Hürden für die erfolgreiche Teilnahme von Bürgergeld-Berechtigten an einer Weiterbildung.
Auch institutionelle Hürden erschweren aus Sicht der Jobcenter die Teilnahme an geförderter Weiterbildung
Darüber hinaus wurden die befragten Jobcenter-Beschäftigten gebeten, häufige institutionelle Weiterbildungshemmnisse für die Inanspruchnahme einer geförderten Weiterbildung zu benennen. Hier konnten sie aus einer vorgegebenen Liste von Hemmnissen maximal zwei auswählen (siehe Abbildung 3).
Am häufigsten nennen die Befragten fehlende Möglichkeiten für Weiterbildungen in Teilzeit (37 %). Dieser Befund korrespondiert mit den bereits dargestellten Ergebnissen: Da solche Formate vor allem für Personen mit betreuungspflichtigen Kindern geeignet und sinnvoll sein dürften, dürfte deren Fehlen vor allem für diese Personengruppe ein Hindernis darstellen. 30 Prozent sehen das knappe Weiterbildungsbudget der Jobcenter als institutionelles Hemmnis.
23 Prozent bemängeln zudem unpassende Weiterbildungsinhalte. 21 Prozent nennen die Zusammenarbeit mit der zuständigen Agentur für Arbeit als eines der zwei wichtigsten Hemmnisse – ein Aspekt, der seit dem Jahr 2025 durch die oben beschriebene Neuordnung der Weiterbildungsförderung wichtiger geworden sein dürfte. 19 Prozent der Befragten kritisieren die Qualität der Weiterbildungsangebote. Darüber hinaus sehen 16 Prozent in zu langen Pendeldauern zur Weiterbildungsstätte ein Problem. Letzteres dürfte vor allem im ländlichen Raum häufiger auftreten, wo es weniger Bildungsträger gibt und diese über öffentliche Verkehrsmittel schwieriger zu erreichen sind als in Ballungsgebieten. Immerhin 13 Prozent der Befragten konstatieren auf der institutionellen Seite aber auch gar keine Probleme.
Die Jobcenter sehen die Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung auf die Arbeitsagenturen kritisch
Seit Anfang 2025 werden Maßnahmen im Rechtskreis des SGB II, also der Grundsicherung, über das SGB III, also die Arbeitslosenversicherung finanziert. Jobcenter müssen sich seitdem wie bereits erwähnt mit der zuständigen Agentur für Arbeit darüber abstimmen, ob Leistungsberechtigte an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen können.
Die Jobcenter-Beschäftigten bewerten diese Neuorganisation insgesamt eher kritisch (siehe Abbildung 4). Nur 13 Prozent der Befragten stimmen der Aussage (eher oder voll und ganz) zu, dass Bürgergeld-Berechtigte von der Weiterbildungsberatung der Agenturen für Arbeit profitieren; 66 Prozent hingegen sehen dies „überhaupt nicht“ oder „eher nicht“. 49 Prozent stimmen (eher oder voll und ganz) zu, dass es für Bürgergeld-Berechtigte nun schwieriger geworden sei, eine Weiterbildung zu bekommen. Zudem empfinden 69 Prozent der Befragten die Abstimmung zwischen Jobcenter und Agentur für Arbeit als aufwändig. 57 Prozent der Befragten meinen dennoch, dass die Abstimmung gut funktioniert – 16 Prozent verneinen dies.
31 Prozent sehen in der Bildungszielplanung der Agentur für Arbeit – also der Planung von Weiterbildungsmaßnahmen für das kommende Jahr – die Bedarfe des Jobcenters berücksichtigt, 36 Prozent stimmen hier nicht zu. Schließlich halten 44 Prozent der Befragten Vergabemaßnahmen für geeignet, um eine adäquate Förderung der Bürgergeld-Berechtigte zu gewährleisten, 23 Prozent verneinen dies. Bei Vergabemaßnahmen handelt es sich um Kurse, bei denen kein Bildungsgutschein ausgegeben wird, sondern bei denen die Jobcenter selbst Arbeitslose in eine Maßnahme zuweisen. Dass eine relative Mehrheit der Jobcenter die direkte Vergabe von Maßnahmen an Bürgergeld-Berechtigte für sinnvoll erachtet, legt nahe, dass diese Option von den Jobcentern selbst als wichtig angesehen wird.
Fazit
Die geförderte berufliche Weiterbildung von Grundsicherungsberechtigten bleibt mit großen Herausforderungen verbunden. Nach dem Hoch im Jahr 2009 mit weit über 230.000 Eintritten waren die Zahlen stark rückläufig, stagnierten dann in den 2020er Jahren und gingen ab dem Jahr 2024 nochmals stark zurück auf nur noch rund 81.000 Eintritte im Jahr 2025.
Institutionelle und persönliche Hemmnisse erschweren oder verhindern die Weiterbildungsteilnahme von Bürgergeld-Berechtigten. Einige dieser Hemmnisse, zum Beispiel fehlendes Vorwissen oder fehlende Motivation, lassen sich durch entsprechende Maßnahmen und qualitativ hochwertige Beratung zumindest teilweise abbauen.
Schwieriger ist dies bei strukturellen Faktoren: Die Kombination aus fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und fehlenden Teilzeitangeboten dürfte insbesondere Müttern oder Alleinerziehenden den Zugang zu Qualifizierungen erschweren. Dies ist ein Problem, das die Jobcenter nicht alleine lösen können. Ähnliches gilt für ein auskömmliches Weiterbildungsbudget oder die Passung der Weiterbildungsinhalte. Beides lässt sich nur mittelfristig verändern.
Daten und Methoden: Die Online-Jobcenter-Befragung (OnJoB)
Datengrundlage für die hier dargestellten Ergebnisse ist die „Online-Jobcenter-Befragung“ (kurz: OnJoB). Sie ist die erste bundesweite standardisierte Online-Panelbefragung von Beschäftigten in Jobcentern und erhebt Einschätzungen und Erfahrungen der Beschäftigten mit der Grundsicherung.
Im Befragungssample sind sowohl von Bund und Kommunen oder Landkreisen gemeinsam betriebene Jobcenter (sogenannte „gemeinsame Einrichtungen“) als auch rein von Kommunen oder Kreisen betriebene Jobcenter („kommunale Jobcenter“) enthalten. Befragt werden sowohl Beschäftigte auf der operativen Ebene, das heißt Beschäftigte in der Beratung und Vermittlung sowie der Leistungsgewährung, als auch auf der mittleren Ebene (Teamleitungen und Personen in ähnlicher Funktion) sowie auf der oberen Leitungsebene (Leitungen größerer Bereiche im Jobcenter und Geschäftsführungen).
Die hier ausgewerteten Daten stammen aus der zweiten Befragungswelle, die von März bis Mai 2025 stattfand. Insgesamt konnte in Welle 2 ein Nettorücklauf von 3.022 Befragten (Rücklaufquote: 42 Prozent) erzielt werden. Befragungsdatensätze in dieser Größenordnung ermöglichen die Darstellung eines breiten Meinungsbildes aus den Jobcentern. Details zum Stichprobendesign, zum methodischen Vorgehen und zum Fragenprogramm für Welle 1 finden sich ausführlich in Bernhard et al. (2024b), für Welle 2 ist eine entsprechende Publikation in Vorbereitung.
In aller Kürze:
- Als häufige personenbezogene Hürden für die Teilnahme von Leistungsberechtigten an geförderter Weiterbildung sehen Jobcenter-Beschäftigte fehlendes Vorwissen, fehlende Motivation, gesundheitliche Probleme und fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten.
- Als häufige institutionelle Mängel werten sie unter anderem fehlende Teilzeitweiterbildungen, ein knappes Weiterbildungsbudget und unpassende Weiterbildungsinhalte.
Literatur
Bernhard, Sarah; Osiander, Christopher; Ramos Lobato, Philipp (2024a): Jobcenter-Führungskräfte sagen, ihnen fehle Geld für Personal und Arbeitsförderung. In: IAB-Forum, 11.11.2024.
Bernhard, Sarah; Nützel, Ulf-Michael; Osiander, Christopher; Ramos Lobato, Philipp; Zins, Stefan (2024b): OnJoB: Die Online-Jobcenter-Befragung Bürgergeld. IAB-Forschungsbericht Nr. 17.
Bernhard, Sarah; Baisch, Benjamin (2025): Leistungsminderungen im Jobcenter: Viele Menschen im Bürgergeldbezug kennen die tatsächlichen Kürzungsbeträge nicht, In: IAB-Forum, 2.10.2025.
Ramos Lobato, Philipp; Osiander, Christopher; Bernhard, Sarah (2025): Jobcenter-Beschäftigte zum Bürgergeld: Herausforderungen groß und vielschichtig. Wirtschaftsdienst 105 (11), S. 808-814. DOI:10.2478/wd-2025-0207.
Beitragsbild: Fotofreundin/stock.adobe.com
DOI: 10.48720/IAB.FOO.20260702.01
Osiander, Christopher; Bernhard, Sarah (2026): Grundsicherung: Knappe Haushaltsmittel und unzureichende Teilzeitangebote erschweren die geförderte berufliche Weiterbildung, In: IAB-Forum 3. Juli 2026, https://iab-forum.de/grundsicherung-knappe-haushaltsmittel-und-unzureichende-teilzeitangebote-erschweren-die-gefoerderte-berufliche-weiterbildung/, Abrufdatum: 3. July 2026
Diese Publikation ist unter folgender Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Autoren:
- Christopher Osiander
- Sarah Bernhard